5. Pflichtteilsberechtigt: Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Prüfung der Berechtigung
Hilfreich sind vor allem die Verfügung von Todes wegen, Schreiben des Nachlassgerichts, Personenstandsurkunden und alles, was das Familienverhältnis belegt. Bei Zweifeln über Scheidung, Adoption oder Verzicht sind zusätzlich die einschlägigen gerichtlichen oder notariellen Unterlagen wichtig.
Für die Berechnung des Pflichtteils
Für die Bezifferung werden regelmäßig Informationen über den Nachlass benötigt: Konten, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, Schulden und unter Umständen auch frühere Schenkungen. Weil Pflichtteilsberechtigte den Nachlasswert häufig nicht kennen, gibt ihnen das Gesetz Auskunfts- und Wertermittlungsrechte gegen den Erben.
6. Als Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil fordern: Was ist zu beachten?
Wie erfahren Sie vom Testament?
Befindet sich eine Verfügung von Todes wegen in gerichtlicher Verwahrung, eröffnet das Nachlassgericht sie nach Kenntnis vom Todesfall und macht den Inhalt den Beteiligten amtlich bekannt. Daraus folgt aber nicht, dass sich jede potenziell pflichtteilsberechtigte Person ohne weiteres automatisch meldet oder angeschrieben wird. Wer als möglicher Pflichtteilsberechtigter keine Nachricht erhält, sollte sich daher nicht allein auf das Gericht verlassen, sondern den Fall aktiv klären. Das ist eine Schlussfolgerung aus der gesetzlichen Eröffnungspflicht und den Justizhinweisen zur Bekanntgabe an Beteiligte.
Auskunft über den Nachlass fordern
Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, kann er vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand verlangen. Dazu gehören regelmäßig ein Nachlassverzeichnis und bei Bedarf auch Wertermittlungen. Ohne diese Informationen lässt sich der Pflichtteil oft nicht seriös berechnen.
Fristen und Verjährung beachten
Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall. Für die regelmäßige Verjährung gilt grundsätzlich: 3 Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis zusammenkommen. Zusätzlich gibt es für Ansprüche mit erbrechtlichem Bezug eine lange Höchstfrist. Wer den Pflichtteil längere Zeit nur „im Familienkreis“ anspricht, aber rechtlich nichts unternimmt, riskiert daher, wichtige Zeit zu verlieren.
Achtung: Pflichtteilsberechtigte müssen selbst aktiv werden und vom Erben ihren Pflichtteil einfordern.
7. Pflichtteilsberechtigt: Wie bekomme ich meinen Pflichtteil?
Wenn der Erbe nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, können Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Pflichtteilsberechtigte unterstützen. Er kann die Auseinandersetzung mit den Erben übernehmen und die Auszahlung des Erbteils durchsetzen.
So hilft Ihnen ein Anwalt:
- Anspruch auf den Pflichtteil prüfen
- Kommunikation mit den Erben, um den Nachlasswert zu erfahren
- Pflichtteil berechnen
- Erben zur Auszahlung des Erbteils auffordern
- Wenn nötig: Klage einreichen
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