5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme
Möchten Sie Ihren Pflichtteil einklagen, so können verschiedene Kosten entstehen. Bei diesen handelt es sich um anerkannte Schadenspositionen, die bei erfolgreicher Durchsetzung vom Erben zu tragen sind.
Außergerichtliche Kosten
Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung können zum einen Kosten für Sachverständigengutachten entstehen. Wird ein Anwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite hinzugezogen, löst dies zum anderen Anwaltskosten aus. Diese sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich dabei stets nach dem Streitwert – der Höhe des geforderten Pflichtteils. Demnach kann ein Anwalt u. a. eine
- 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung,
- 1,5-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs
in Rechnung stellen, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.
In der folgenden Tabelle haben wir beispielhaft verschiedene Streitwerte und damit verbundene Anwaltskosten gegenübergestellt:
Streitwert bis ...
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Anwaltskosten
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500 €
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126,00 €
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2.000 €
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420,00 €
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4.000 €
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705,60 €
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Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung zum Festpreis ist möglich – z. B. durch eine Abrechnung auf Stundenbasis.
Hat eine außergerichtliche Einigung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt, können Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen.
Gerichtliche Kosten
Wollen Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteil einklagen, zieht das zunächst Gerichtskosten nach sich, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzen. Auch diese richten sich nach der Höhe des geforderten Pflichtteils.
Wird ein Anwalt bei einer Klage vor Gericht hinzugezogen, so kann dieser laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgende Gebühren berechnen:
- 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Klageerhebung,
- 1,2-fache Termingebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins,
- 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs.
Nachfolgend haben wir Anwalts- und Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:
Streitwert bis ...
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Anwalts- und Gerichtskosten
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500 €
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192,50 €
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2.000 €
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614,00 €
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4.000 €
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1009,00 €
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Hinweis: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Wenn Sie Ihren Pflichtteil einklagen, könnten etwaige Anwalts- und Gerichtskosten übrigens durch folgende Möglichkeiten finanziert werden:
- Nachträgliche Kostenübernahme durch den Erben: Zwar muss der Pflichtteilsberechtigte in Vorleistung gehen, wenn er einen Pflichtteil einklagen will, kann etwaige Anwalts- und Gerichtskosten allerdings vom Erben zurückfordern. Voraussetzung dafür ist, dass der Erbe selbstverschuldet in Zahlungsverzug gerät – wie durch eine nicht unmittelbar nach dem Erbfall erfolgte Auszahlung des Pflichtteils. Verliert der Pflichtteilsberechtigte allerdings vor Gericht, muss er selbst sämtliche Kosten – einschließlich die der Gegenseite – tragen.
- Prozesskostenhilfe: Fehlen dem Pflichtteilsberechtigten die nötigen finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit mit dem Erben, hat er die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dafür genügt ein formloser Antrag auf Prozesskostenhilfe, der beim zuständigen Gericht gestellt werden muss.
- Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung: Einige Rechtsschutzversicherungen decken auch bei erbrechtlichen Angelegenheiten Anwalts- und Gerichtskosten ab. Dabei muss jedoch genau auf die individuelle Versicherungspolice geachtet werden.
6. Alternative: erfolgsabhängige Durchsetzung
Eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ist zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden. Wenn Sie Ihren Pflichtteil einklagen möchten, dabei allerdings
- die hohen Kosten und Risiken einer Klage umgehen wollen oder
- das Geld für einen Anwalt und den Gerichtsprozess fehlt,
können Sie über eine Prozesskostenfinanzierung nachdenken. Hier übernimmt ein Finanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und das alleinige Kostenrisiko. Im Erfolgsfall wird dieser dann prozentual an der Auszahlung Ihres Pflichtteils beteiligt. Dadurch entstehen für Sie ausschließlich Kosten, wenn Sie Ihren Pflichtteil auch wirklich erhalten haben.
7. Tipp: Mit juristischer Unterstützung den Pflichtteil einklagen
Die Erben können die Auszahlung eines Pflichtteils verweigern, auch wenn ein berechtigter Pflichtteilsanspruch vorliegt. Dann kann man den Pflichtteil einklagen.
Wird aufgrund eines fehlerhaften oder nicht vollständigen Nachlassverzeichnisses ein Pflichtteil nicht korrekt berechnet oder eine nicht den formalen Anforderungen genügende Klageschrift eingereicht, kann einem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil verweigert oder ihm weniger ausgezahlt werden, als ihm zusteht. Ein Anwalt kann hier sicherstellen, dass Nachlasswert und Pflichtteil korrekt bestimmt werden. Zudem kann er gewährleisten, dass die Klageschrift allen formellen Anforderungen entspricht und der Pflichtteil mithilfe einer auf den individuellen Erbfall zugeschnittenen juristischen Strategie erfolgreich an Sie ausgezahlt wird.
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