In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Pflichtteil einklagen zu können, welche Schrittfolge hier einzuhalten ist und welche Kosten auf Sie zukommen können.
► Wenn Ihnen die Auszahlung Ihres Pflichtteils verweigert oder ein zu geringer Pflichtteil angeboten wird und Sie mit anwaltlicher Unterstützung Ihren Pflichtteil einklagen wollen, kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit unserem Anwalt für Erbrecht.
► Im Rahmen dieses Erstgesprächs prüfen wir, ob Sie einen Pflichtteilsanspruch haben und wie hoch Ihr Pflichtteil ausfällt. Zudem erläutern wir Ihnen die juristischen Optionen, um Ihren Pflichtteil vor Gericht einzuklagen, die damit verbundenen Chancen, Risiken und etwaige Kosten.
Wurde ein pflichtteilsberechtigter Erbe durch ein Testament enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht, hat er einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Dieser ist schriftlich bei den Erben geltend zu machen. Verweigern diese die Auszahlung oder bieten einen zu geringen Pflichtteil an, können Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen. Dafür darf der Pflichtteil allerdings noch nicht verjährt sein.
Wenn der Erbe die Auszahlung des Pflichtteils verweigert, sollte man den Pflichtteil einklagen. Damit verbundene Anwalts- und Gerichtskosten sind bei Erfolg übrigens stets vom Erben zu übernehmen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zum Anspruch auf den Pflichtteil, dessen Voraussetzung und Berechnung sowie unseren übersichtlichen Pflichtteilsrechner finden Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsanspruch. Wenn Sie mehr über alle gesetzlichen Regeln rund um den Pflichtteil erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zum Pflichtteilsrecht.
Um einen Pflichtteil einklagen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, welche Fristen beachtet werden sollten und welche Konsequenzen Pflichtteilsstrafklauseln in diesem Zusammenhang haben, erläutern wir Ihnen im nächsten Kapitel.
Um den Pflichtteil einklagen zu können, muss der Kläger pflichtteilsberechtigt, mit einem zu geringen Pflichtteil bedacht oder enterbt worden sein. Folgende Angehörige des Erblassers zählen zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten:
Sofern mehrere Verwandte pflichtteilsberechtigt sind, regelt eine Art Rangfolge den konkreten Anspruch: Abkömmlinge des Erblassers haben ein Vorrecht vor entfernter verwandten Pflichtteilsberechtigten. So können beispielsweise die Eltern eines Erblassers nur dann ihren Pflichtteil einklagen, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen eine Sonderstellung und sind immer pflichtteilsberechtigt.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu den Pflichtteilsberechtigten, wie hoch deren Pflichtteil konkret ausfallen kann und unseren übersichtlichen Pflichtteilsrechner finden Sie in unserem Beitrag Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Um einen Pflichtteil einklagen zu können, darf dieser noch nicht verjährt sein. Gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist – die in den §§195 und 199 BGB geregelt ist – kann der Pflichtteil innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über
eingeklagt werden. Die Frist beginnt dabei am Ende des entsprechenden Jahres. Trat der Erbfall etwa im Dezember 2017 ein und hat der Erbe erst im Februar 2018 von seiner Enterbung erfahren, beginnt die Verjährung des Pflichtteils am 31. Dezember 2018 und endet am 31. Dezember 2021.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs, wodurch diese gehemmt werden kann und unseren Verjährungsrechner finden Sie in unserem Beitrag zur Pflichtteil-Verjährung.
Bevor man einen Pflichtteil einklagt, sollte auf sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln geachtet werden. Diese werden vor allem in Ehegattentestamenten wie dem Berliner Testament verwendet. In diesen setzen sich die Ehepartner jeweils als Alleinerben und – falls nicht anders angegeben – ihre Kinder als Schlusserben ein. Diese sind dann beim Tod des ersten Ehepartners de facto enterbt und haben dadurch den Anspruch auf einen Pflichtteil.
Damit dieser Pflichtteilsanspruch nicht gegenüber dem länger lebenden Ehepartner geltend gemacht wird, können Pflichtteilstrafklauseln wie die Jastrowsche Klausel ins Testament aufgenommen werden.
Möchten Sie trotz einer Strafklausel Ihren Pflichtteil einklagen, kann das unter Umständen Ihre vollständige Enterbung zur Folge haben – in diesem Fall würden Sie auch im zweiten Erbfall nur Ihren gesetzlichen Pflichtteil erhalten. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann die konkreten Auswirkungen von Pflichtteilsstrafklauseln in Ihren individuellen Fall überprüfen und Sie über die juristischen Optionen aufklären, wenn Sie dennoch Ihren Pflichtteil einklagen wollen.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zu Pflichtteilsstrafklauseln, deren Folgen und was in diesem Zusammenhang alles beachtet werden sollte, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zu Pflichtteilsstrafklauseln. Was diesbezüglich eines Berliner Testaments zu beachten ist und welche konkreten Auswirkungen solche Strafklauseln hier haben können, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag Berliner Testament & Pflichtteil.
Um bei Erfüllung aller für einen Pflichtteilsanspruch notwendigen Voraussetzungen den Pflichtteil einklagen zu können, muss dessen Höhe bekannt sein. Bei deren Bestimmung wird eine gesetzlich geregelte Pflichtteilsquote herangezogen.
Durch diese kann der genaue Anteil am Nachlass ermittelt werden, der einem Pflichtteilsberechtigten zusteht. Die Pflichtteilsquote beträgt dabei grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – also der Erbteil, der Familienmitgliedern entsprechend dieser zusteht. Hat beispielweise ein Kind eine gesetzliche Erbquote von 25 % (1/4), so beträgt seine Pflichtteilsquote 12,5 % (1/8).
Um die exakte Höhe des Pflichtteils berechnen zu können, muss man den konkreten Nachlasswert ermitteln. Dafür können Pflichtteilsberechtigte den Erben schriftlich auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Auf dessen Grundlage kann man dann den Pflichtteil berechnen.
LINK-TIPP: Um die korrekte Höhe Ihres Pflichtteils zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen unseren Pflichtteilsrechner. Ausführlichere Informationen zur Berechnung des Pflichtteils finden Sie in unserem Beitrag Wie hoch ist der Pflichtteil?
Bevor eine Pflichtteilsklage erhoben wird, sollte man schriftlich beim Erben den Pflichtteil einfordern. Manche Erben verweigern allerdings ihre Kooperation und müssen zunächst gerichtlich zur Auskunft über den Nachlasswert verpflichtet werden. Kooperieren die Erben dann immer noch nicht, kann man den Pflichtteil einklagen. Welche Klagearten es hier gibt und was dabei beachtet werden muss, erklären wir Ihnen jetzt.
LINK-TIPP: Ausführliche Informationen zur außergerichtlichen Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs, welche Schrittfolge hier zu beachten ist und wie auf Schwierigkeiten und Fallstricke reagiert werden kann, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Die Stufenklage zieht stets einen Auskunfts- und Zahlungsanspruch mit sich und läuft wie folgt ab:
1. Stufe: Hier wird zunächst umfassende Auskunft über den Nachlassbestand nach § 2314 BGB eingeklagt. Auf deren Grundlage wird der Pflichtteil berechnet. Sollte der Pflichtteilsberechtigte einer Erbengemeinschaft gegenüberstehen, darf er diese Auskunft von jedem Erben fordern, der Teil dieser Gemeinschaft ist.
2. Stufe: Auf freiwilliger Basis kann der Pflichtteilsberechtigte in einem zweiten Schritt vorsorglich eine eidesstattliche Versicherung über Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses von den Erben fordern. Notwendig wäre dies beispielsweise, wenn der Pflichtteilsberechtigte vermutet, dass Gegenstände des Nachlasses nicht berücksichtigt oder mit einem zu niedrigen Wert angegeben wurden.
3. Stufe: Abschließend kann der Pflichtteil eingeklagt werden. Dies geschieht durch die Pflichtteilsklage, die wir Ihnen anschließend näher erläutern.
Im Vergleich zur Stufenklage wird durch eine Pflichtteilsklage der Zahlungsanspruch bezüglich eines Pflichtteils gegenüber den Erben durchgesetzt. Diese Klageform ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Anspruchsteller den exakten Nachlasswert und die Pflichtteilshöhe kennt.
Um den Pflichtteil vor Gericht einzuklagen, ist folgende Schrittfolge einzuhalten:
✓ Datum der Klageerhebung,
✓ persönliche Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer des Klägers,
✓ Bezeichnung des Gerichts und dessen Anschrift,
✓ persönliche Daten des Beklagten,
✓ Sachverhalt des Klagegrundes,
✓ konkrete Forderung an die Gegenseite und
✓ Unterschrift des Klägers.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen zur Einreichung einer Klage, den Inhalten einer Klageschrift und mit welchen Kosten bei einer Klage zu rechnen ist, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
In schwerwiegenden Fällen kann es Jahre dauern, bis man von der ersten Auskunft über den Nachlass im Rahmen z. B. einer Stufenklage zur Auszahlung des Pflichtteils gelangt. In solchen Fällen ist allerdings die Verjährung während des Klageprozesses gehemmt. Ein möglicher Pflichtteilsanspruch verfällt so nicht während eines Verfahrens.
Ein Anspruch auf den Pflichtteil entsteht ausschließlich im Erbfall. Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu Lebzeiten zu erhalten, ist nur im beiderseitigen Einverständnis von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem möglich. Geschieht dies, wird ein sogenannter Pflichtteilsverzicht ausgehandelt, der eine sofortige Abfindungszahlung beinhaltet. Im Gegenzug wird dafür im Erbfall auf den Pflichtteil verzichtet. Zu Lebzeiten einen Pflichtteil einklagen, ist daher nicht möglich.
LINK-TIPP: Ausführliche Informationen zur Einforderung des Pflichtteiles zu Lebzeiten, welche Rolle ein Pflichtteilsverzicht dabei spielen kann und wie Schenkungen des Erblassers bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern.
► Sie möchten mit anwaltlicher Unterstützung Ihren Pflichtteil einklagen? Dann kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Schildern Sie dazu bitte hier kurz Ihr Anliegen.
Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf den Pflichtteil besteht, wird dieser nicht immer unkompliziert und zeitnah ausgezahlt. Sofern von einem falschen Nachlasswert ausgegangen wird, kann der Erbe die Auszahlung des Pflichtteils verweigern. Auch ein fehlerhaftes Nachlassverzeichnis kann zu Streitigkeiten und einem möglicherweise zu geringen Pflichtteil führen. In diesem Zusammenhang erschweren dann zudem emotionale Befindlichkeiten der Beteiligten nicht gerade selten eine Einigung. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann hier mithilfe der passenden juristischen Strategie zwischen den Beteiligten vermitteln, um so eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, kann er den Pflichtteil einklagen und im Rahmen von Stufen- und/oder Pflichtteilsklage eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung des Pflichtteils gewährleisten.
In diesem Zusammenhang kann ein Anwalt u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
Bereits vor Beauftragung eines erfahrenen und spezialisierten Anwalts kann im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch geprüft werden, welche juristischen Optionen Sie haben, wenn Sie einen Pflichtteil einklagen wollen, und welche Erfolgschancen bestehen. Zudem werden Ihnen die damit verbunden Risiken und zu erwartende Kosten transparent dargestellt. Schildern Sie dafür bitte hier Ihr Anliegen.
Möchten Sie Ihren Pflichtteil einklagen, so können verschiedene Kosten entstehen. Bei diesen handelt es sich um anerkannte Schadenspositionen, die bei erfolgreicher Durchsetzung vom Erben zu tragen sind.
Außergerichtliche Kosten
Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung können zum einen Kosten für Sachverständigengutachten entstehen. Wird ein Anwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite hinzugezogen, löst dies zum anderen Anwaltskosten aus. Diese sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richten sich dabei stets nach dem Streitwert – der Höhe des geforderten Pflichtteils. Demnach kann ein Anwalt u. a. eine
in Rechnung stellen, sollte es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.
In der folgenden Tabelle haben wir beispielhaft verschiedene Streitwerte und damit verbundene Anwaltskosten gegenübergestellt:
Streitwert bis ... |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung zum Festpreis ist möglich – z. B. durch eine Abrechnung auf Stundenbasis.
Hat eine außergerichtliche Einigung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt, können Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen.
Gerichtliche Kosten
Wollen Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteil einklagen, zieht das zunächst Gerichtskosten nach sich, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzen. Auch diese richten sich nach der Höhe des geforderten Pflichtteils.
Wird ein Anwalt bei einer Klage vor Gericht hinzugezogen, so kann dieser laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgende Gebühren berechnen:
Nachfolgend haben wir Anwalts- und Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:
Streitwert bis ... |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1009,00 € |
Hinweis: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Wenn Sie Ihren Pflichtteil einklagen, könnten etwaige Anwalts- und Gerichtskosten übrigens durch folgende Möglichkeiten finanziert werden:
Wenn Sie sich unsicher bezüglich der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung sind, stellen wir gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Schildern Sie dazu hier Ihr Anliegen und geben die relevanten Daten ein.
Eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ist zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden. Wenn Sie Ihren Pflichtteil einklagen möchten, dabei allerdings
sollten Sie über eine Prozesskostenfinanzierung nachdenken. Hier übernimmt ein Finanzierer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und das alleinige Kostenrisiko. Im Erfolgsfall wird dieser dann prozentual an der Auszahlung Ihres Pflichtteils beteiligt. Dadurch entstehen für Sie ausschließlich Kosten, wenn Sie Ihren Pflichtteil auch wirklich erhalten haben.
Wenn Sie ausführlichere Informationen zur Prozesskostenfinanzierung erhalten möchten, stehen wir Ihnen für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Schildern Sie dafür bitte hier kurz Ihr Anliegen.
Oftmals verweigern die Erben die Auszahlung eines Pflichtteils, auch wenn ein berechtigter Pflichtteilsanspruch vorliegt. Dann kann man den Pflichtteil einklagen.
Wird aufgrund eines fehlerhaften oder nicht vollständigen Nachlassverzeichnisses ein Pflichtteil nicht korrekt berechnet oder eine nicht den formalen Anforderungen genügende Klageschrift eingereicht, kann einem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil verweigert oder ihm weniger ausgezahlt werden, als ihm zusteht. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann hier sicherstellen, dass Nachlasswert und Pflichtteil korrekt bestimmt werden. Zudem kann er gewährleisten, dass die Klageschrift allen formellen Anforderungen entspricht und der Pflichtteil mithilfe einer auf den individuellen Erbfall zugeschnittenen juristischen Strategie erfolgreich an Sie ausgezahlt wird.
► Schon vor Beauftragung eines Anwalts prüft dieser im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgesprächs, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie hoch dieser ausfallen kann und welche juristischen Optionen sich bieten, um den Pflichtteil einklagen zu können. Außerdem stellt er Ihnen damit verbundene Chancen und Risiken sowie zu erwartende Kosten transparent dar.
► Schildern Sie dafür bitte kurz Ihr Anliegen und Ihre Fragen zum Ihrem individuellen Erbfall, damit sich der Anwalt im Vorfeld mit Ihrer Situation vertraut machen kann. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen können Sie in unserem verschlüsselten System hochladen.