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Ratgeber Arbeitsrecht Abfindung Abfindungsrechner
Stand 15.01.2024
Lesezeit 9 min

Abfindungsrechner 2024: Einfach Höhe der Abfindung berechnen

Mit unserem Abfindungsrechner ermitteln Sie, wie viel Abfindung für Sie 2024 möglich ist.

Mit einem Anwalt können Sie Ihre Abfindung oft um das 1,5 bis 2-fache steigern. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft die Zulässigkeit Ihrer Kündigung und erhöht durch Fachkenntnis und Verhandlungsgeschick den Druck auf Ihren Arbeitgeber.

Beitrag von Fiona Schmidt

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Abfindungsrechner 2024: Einfach Höhe der Abfindung berechnen
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Inhaltsverzeichnis
  1. Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
  2. Rechner: So ist die Abfindung zu versteuern
  3. So können Sie Ihre Abfindung erhöhen
  4. FAQ zur Abfindung

1. Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?

Die Höhe der Abfindung ist immer Verhandlungssache – gesetzliche Beschränkungen gibt es nicht. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich jedoch üblicherweise anhand folgender Faktoren:

  • Anzahl der Jahre im Betrieb
  • Monatliches Bruttogehalt

In der Regel erhalten Arbeitnehmer für jedes Jahr im Betrieb ein halbes Bruttomonatsgehalt. Bei mehr als 6 Monaten im Betrieb wird auf das ganze Dienstjahr aufgerundet.

Hinweis
Faustformel für die Berechnung der Abfindung:

(Bruttomonatsgehalt ÷ 2) x Beschäftigungsjahre

Beispiel: Waren Sie z. B. 3 Jahre und 7 Monate angestellt, ist durch die Aufrundung der 7 Monate auf vier Jahre eine Abfindung von 2 Monatsgehältern möglich.

2. Rechner: So ist die Abfindung zu versteuern

Da die Abfindung als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, ist sie prinzipiell voll zu versteuern.

Nutzen Sie den Abfindungssteuerrechner (Stand 2021), um die Höhe der Steuern zu berechnen, die Sie auf Ihre Abfindung zahlen müssen.

 

Da die Abfindung aber keine regelmäßige Lohnzahlung ist, zählt sie zu den außerordentlichen Einkünften – hier ist die Versteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung möglich.

Hinweis
Fünftelregelung:

Durch die Fünftelregelung lassen sich bei der Abfindung Steuern sparen, da der Steuerbetrag auf fünf Jahre verteilt wird.

Damit die Fünftelregelung gilt, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt bekommen.
  • Die Abfindung und alle weiteren Einnahmen bis Jahresende müssen höher sein, als der bis zum Jahresende wegfallende Lohn.

In folgenden Fällen ist die Fünftelregel jedoch ausgeschlossen:

  • Der Arbeitsvertrag garantiert bereits eine Abfindung.
  • Der Arbeitnehmer hat selbst gekündigt.
  • Der ausgezahlte Betrag ist ein Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen (etwa Überstunden).
  • Der Betrag ist eine Bonuszahlung.

Mit der Fünftelregelung berechnen Sie den Steuerbetrag wie folgt:

  1. Die Abfindung wird durch 5 geteilt und zum Jahresgehalt addiert. Diese Summe wird komplett versteuert.
  2. Anschließend wird die Lohnsteuer für das Jahreseinkommen ohne Abfindung berechnet.
  3. Die Differenz der beiden Beträge wird mit 5 multipliziert.
  4. Dies ist dann die geminderte Einkommensteuer, die von der Abfindung abzuführen ist.

Den korrekten Steuerbetrag können Sie ganz einfach mit dem Abfindungssteuerrechner (Stand 2021) ganz oben in diesem Beitrag ermitteln.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge für meine Abfindung zahlen?

Arbeitnehmer müssen von Ihrer Abfindung keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur bei freiwillig gesetzlich Versicherten zählt die Abfindung als versicherungspflichtiges Einkommen, sodass Beitragszahlungen notwendig sind.

3. So können Sie Ihre Abfindung erhöhen

Die genaue Abfindungshöhe ist grundsätzlich Verhandlungssache – unsere Abfindungsrechner bieten Ihnen lediglich eine Orientierung. Von daher kann es ratsam sein, wenn Sie kein Angebot akzeptieren, ohne Ihre maximalen Möglichkeiten zu kennen.

Denn: Ihr Arbeitgeber könnte ein wirtschaftliches Interesse daran habeb, die Summe so gering wie möglich zu halten. Um mit Ihrem Arbeitgeber – der bereits erfahren im Umgang mit Kündigungen ist – auf Augenhöhe zu verhandeln, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Abfindung hilfreich sein.

Ein Anwalt kennt Ihren genauen Verhandlungsspielraum und kann einschätzen, ob die Abfindungshöhe Ihrem Anspruch gerecht ist. Stellt Ihr Anwalt zusätzlich fest, dass Ihre Kündigung unzulässig ist, erhöht das den Druck auf Ihren Arbeitgeber – bei einer Kündigungsschutzklage müsste er dann mit enormen Gerichtskosten rechnen.

Durch Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft kann ein Anwalt daher oft eine 1,5 bis 2-fach höhere Abfindungssumme durchsetzen, als Ihr Arbeitgeber Ihnen anbietet.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht regelt nach Ihrer Entlassung ebenso weiterer Wichtiges: Durch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber kann er sicherstellen, dass Sie ein faires Arbeitszeugnis erhalten und Ihre Überstunden sowie Ihr Resturlaub gerecht abgegolten werden.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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4. FAQ zur Abfindung

Wie kann ich meine Abfindung berechnen?

Für die Berechnung der Abfindung gibt es eine Faustformel: Teilen Sie dazu Ihr Bruttomonatsgeld durch 2 und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Das Ergebnis können Sie als erste grobe Orientierung für die Höhe Ihrer Abfindung nutzen. Trotzdem ist jede Abfindung immer Verhandlungssache.

Wie hoch ist meine Abfindung?

In der Regel erhalten Arbeitnehmer für jedes Jahr im Betrieb ein halbes Bruttomonatsgehalt. Bei mehr als 6 Monaten im Unternehmen wird auf das ganze Dienstjahr aufgerundet. Waren Sie z. B. 3 Jahre und 7 Monate angestellt, ist durch die Aufrundung der 7 Monate auf 4 Jahre eine Abfindung von 2 Monatsgehältern möglich.

Welche Abfindung ist üblich?

Welche Abfindung üblich ist, hängt neben der Beschäftigungsdauer und dem Verhandlungsgeschick auch von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Üblich sind Abfindungen zwischen einem halben und einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr im Unternehmen.

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Fiona Schmidt
Über die Autorin
Fiona Schmidt

Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.

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