2. Welche Abfindungshöhe ist möglich?
Die Abfindung bei einer Kündigung ist eine Entschädigungszahlung – sie kann je nach Dauer der Beschäftigung, der Qualität der erbrachten Leistung sowie sozialen und persönlichem Rahmenbedingungen unterschiedlich hoch ausfallen.
Trotzdem legt § 1a KSchG eine Mindesthöhe für die gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung fest: 0,5 Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr (Regelabfindung).
Das bedeutet konkret:
- Der Monatsverdienst setzt sich aus dem Gehalt und möglichen Sachbezügen zusammen. Zu den Sachbezügen zählen auch Dienstwagen oder Firmenwohnungen, deren Nutzungswert der Abfindungshöhe 1:1 anzurechnen ist.
- Um die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu ermitteln, können Sie ab 6 Monaten auf ein volles Jahr aufrunden: Waren Sie z. B. 1 Jahr und 7 Monate im Unternehmen beschäftigt, zählt dies als 2 Jahre.
Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie herausfinden, welche Abfindungssumme Ihnen möglicherweise zusteht: Abfindungsrechner starten.
Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer
Neben der Regelabfindung gibt es gesetzliche Sonderregelungen zur Abfindungshöhe bei älteren Arbeitnehmern:
- Sie sind 50 Jahre oder älter und haben mindestens 15 Jahre im Betrieb gearbeitet: Abfindung in Höhe von 15 Monatsverdiensten.
- Sie sind 55 Jahre oder älter und haben mindestens 20 Jahre im Betrieb gearbeitet: Abfindung in Höhe von 18 Monatsverdiensten.
Ein solcher gesetzlicher Anspruch auf eine erhöhte Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung besteht allerdings nicht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Auslösung des Arbeitsverhältnisses 65 Jahre oder älter sind.
3. Auswirkungen der Abfindung auf Steuern, Arbeitslosengeld & Elterngeld
Eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung wirkt sich auf die Steuerlast aus und kann Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld und Elterngeld haben.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung & Steuern
Eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zählt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Daher ist sie prinzipiell voll zu versteuern.
Da Abfindungen unter die Lohnsteuer (eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer) fallen, ist der Arbeitgeber für die Berechnung und Abführung zuständig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der Auszahlung der Abfindung eine Lohnabrechnung erteilen, die einzubehaltene Lohnsteuer ermitteln und sie an das zuständige Finanzamt abführen muss.
Steuerfreibeträge existieren für Abfindungen nicht mehr. Unter Umständen ist aber eine Versteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung möglich, da die Abfindung nicht als regelmäßige Lohnzahlung zählt. Da der Steuerbetrag dabei auf 5 Jahre verteilt wird, lassen sich ggf. Steuern sparen.
Um die Höhe der Steuer für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zu ermitteln, können Sie unseren Abfindungssteuerrechner (Stand 2021) nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Rechner nur allgemeine Angaben machen kann, aber nicht Ihren konkreten Einzelfall berücksichtigt.
Er kann Ihnen zwar eine erste Orientierung zur Höhe der anfallenden Steuern geben, eine genaue Auskunft ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie sichergehen möchten, wie hoch die Steuerlast bei einer Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung ist, können Sie einen Anwalt die Steuern berechnen lassen.
Abfindung & Arbeitslosengeld
Eine Abfindung wird in der Regel nicht auf ein mögliches Arbeitslosengeld angerechnet. Sie haben nach dem Ausscheiden aus Ihrem Arbeitsverhältnis einen gewöhnlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Wenn Sie allerdings mehr als die Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten, kann eine Sperrzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld möglich sein. Diese Sperrzeit beträgt häufig 12 Wochen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Abfindung & Elterngeld
Erhalten Sie eine betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit mit dem Angebot einer Abfindungszahlung, wird diese nicht auf Ihr Elterngeld angerechnet. Einmalige Abfindungen gehören zu den „sonstigen Bezügen“ und zählen daher gemäß § 2c BEEG nicht zum Erwerbseinkommen.
Eine Kündigung während der Elternzeit ist aber ohnehin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, da Sie während dieser Zeit unter besonderem Kündigungsschutz stehen. Notwendig ist u. a. eine Zulässigkeitserklärung der entsprechenden Landesbehörde.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung & Beiträge zur Sozialversicherung
Für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Denn: Die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt – sondern gemäß § 14 SGB IV eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Deswegen kann es für den Arbeitnehmer finanziell vorteilhaft sein, auf weitere Lohnzahlungen zu verzichten und stattdessen eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten.
4. So erhalten Sie bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung
Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt, kann er Ihnen im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn Sie im Gegenzug auf einen Kündigungsschutzprozess verzichten. Gelegentlich erfolgt ein solches Angebot auch im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird entweder als Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag bezeichnet.
Der Gesetzgeber legt zwar eine Abfindungshöhe von einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr fest – individuell lässt sich aber vielleicht mehr raushandeln.