1. Ihr Arbeitgeber zahlt nicht? Gehalt einfordern in 3 Schritten
Wenn der Lohn ausbleibt, entsteht daraus schnell eine dramatische finanzielle Situation. Denn auch wenn kein Geld auf Ihrem Konto eingeht, müssen Sie Miete, Versicherung und Kreditraten bezahlen. Um das Problem schnellstmöglich zu lösen, kann es sich empfehlen, wenn Sie rational und taktisch klug vorgehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Lohnforderung in drei Schritten schnell und effizient durchsetzen.
Schritt 1: Ein Versehen ausschließen
Bleibt die Gehaltszahlung aus, brauchen Sie nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen. Der Grund dafür könnte auch ein Fehler in der Buchhaltung Ihres Unternehmens oder ein Bankirrtum sein.
Bewahren Sie erst einmal Ruhe und gehen Sie diplomatisch vor, um das Betriebsklima nicht unnötig zu belasten: Schildern Sie Ihrem Chef in einem persönlichen Gespräch die Situation und bitten Sie ihn, die verspätete Zahlung schnellstmöglich nachzuholen.
Warten Sie im Anschluss vier Werktage ab. So lange kann es dauern, bis die Überweisung auf Ihrem Konto eingeht. Eventuell ist das Problem damit schon aus der Welt geschafft.
Schritt 2: Den Arbeitgeber schriftlich abmahnen
Geht binnen der folgenden vier Werktage kein Gehalt auf Ihrem Konto ein, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Die Abmahnung kann formlos per E-Mail oder per Brief erfolgen. Sie sollte folgende Bestandteile enthalten:
- Eine Zahlungsfrist von sieben Tagen
- Den ausstehenden Betrag (Brutto)
- Den ursprünglichen Fälligkeitstermin
- Den Hinweis, dass Sie bei weiterhin ausbleibender Lohnzahlung rechtliche Schritte einleiten, die Arbeit verweigern und ggf. Schadenersatz fordern werden
Müssen Sie später Ihren Lohn einklagen, ist es kein juristisches Muss, den Arbeitgeber vorher abzumahnen. Sie geben ihm damit aber die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren und ersparen sich dadurch bestenfalls sogar den Gang vor Gericht.
Wenn Sie die Abmahnung nicht selbst schreiben, sondern von einem Anwalt verfassen lassen, können Sie den Druck auf Ihren Arbeitgeber. erhöhen Dies kann die Zahlung des ausstehenden Lohns deutlich beschleunigen, was beispielsweise im Falle einer drohenden Unternehmensinsolvenz bares Geld wert sein kann.
Achtung: Es kommt vor, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Druck setzt oder um Zugeständnisse bittet, wenn die Abmahnung eingeht. So könnte Ihr Chef Sie z. B. um Ratenzahlung (Stundung) bitten oder darum, auf das ausstehende Gehalt zu verzichten. Seien Sie in diesem Fall vorsichtig. Sie gehen damit ein rechtliches Risiko ein, aus dem Ihnen später Nachteile – bis hin zum Verlust des Lohnanspruchs – entstehen können. Es kann ratsam sein, wenn Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
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