2. Gehalt einklagen: Ablauf einer Lohnklage
Bleiben alle vorherigen Schritte ohne Erfolg, ist die Lohnklage beim Arbeitsgericht der letzte Weg, um ausstehendes Gehalt einzufordern. So läuft das Verfahren in der Regel ab:
Lohnklage einreichen
Der Arbeitnehmer reicht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Gütetermin (Güteverhandlung)
Kurz nach Klageeinreichung – in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Wochen – setzt das Gericht einen sogenannten Gütetermin an. Ziel dieser ersten Verhandlung ist es, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen.
Kommt es zu einer Einigung, ist der Rechtsstreit damit beendet.
Kammertermin (Hauptverhandlung)
Scheitert die Einigung im Gütetermin, folgt einige Monate später der Kammertermin – die Hauptverhandlung vor der Kammer des Arbeitsgerichts.
Auch in diesem Termin besteht nochmals die Möglichkeit, einen Vergleich zu schließen. Gelingt keine Einigung, fällt das Gericht nach Anhörung der Parteien – und gegebenenfalls einer Beweisaufnahme – ein Urteil.
Wo reiche ich die Klage ein?
Die Klage auf ausstehende Lohnzahlung müssen Sie schriftlich beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Welches Arbeitsgericht für Ihren Fall zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wohnsitz des Arbeitgebers:
Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person (z. B. Einzelunternehmer), ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Wohnsitz hat (§ 13 ZPO).
- Sitz des Unternehmens:
Handelt es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) oder eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz der Gesellschaft befindet (§ 17 ZPO).
- Ort der Arbeitsleistung:
Alternativ können Sie die Klage auch bei dem Arbeitsgericht einreichen, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich gearbeitet haben oder zuletzt gearbeitet haben (§ 48 Abs. 1a Satz 1 ArbGG).
Welche Unterlagen benötige ich für die Lohnklage?
Um Klage einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts einreichen:
- Arbeitsvertrag – inklusive aller Nachträge und Ergänzungen.
- Lohnabrechnungen – als Nachweis über die Höhe der vereinbarten und ausstehenden Zahlungen.
- Falls vorhanden: Belege für ausstehende Vergütung – z. B. Kontoauszüge, die die fehlende oder unvollständige Zahlung belegen, sowie E-Mails, Briefe oder Chatverläufe mit dem Arbeitgeber zur Geltendmachung des Anspruchs.
Was genau kann ich einklagen?
Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, sollten Sie den vollständigen Bruttolohn einfordern.
Klagen Sie nur den Nettolohn ein, besteht das Risiko, dass Sie später selbst für Steuern und Sozialabgaben aufkommen müssen.
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, sollten Sie im Klageantrag nicht nur die exakte Höhe der Forderung angeben, sondern auch deutlich machen, ob Sie den Betrag „brutto“ oder „netto“ einklagen.
Neben dem ausstehenden Lohn stehen Ihnen noch weitere Ansprüche zu:
- Verzugszinsen: Für jeden Tag, den Ihr Arbeitgeber im Zahlungsverzug ist, können Sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen – genau berechnet nach dem Zeitraum.
- Schadenspauschale: Zusätzlich steht Ihnen eine einmalige Pauschale von 40 Euro zu – unabhängig von der Höhe des ausstehenden Gehalts.
- Schadensersatz: Entstehen Ihnen durch die verspätete Zahlung zusätzliche Kosten oder Schäden, können Sie auch diese als Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schaden nachweislich durch den Zahlungsverzug verursacht wurde.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Wenn Sie ausstehendes Gehalt einklagen möchten, ist es entscheidend, die geltenden Fristen zu kennen – denn versäumen Sie diese, kann Ihr Anspruch vollständig verfallen.
Gesetzliche Verjährungsfrist
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine besonderen Regelungen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Demnach verjährt der Anspruch auf Lohnzahlung nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Entsteht der Anspruch im August 2025, beginnt die Frist am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028.
Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen
Deutlich kürzer können sogenannte Ausschlussfristen sein, die in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt sind. Diese Fristen haben Vorrang vor der gesetzlichen Verjährung. Läuft eine Ausschlussfrist ab, verfällt Ihr Anspruch automatisch, selbst wenn er berechtigt ist.
Typischerweise betragen Ausschlussfristen 3 bis 6 Monate und beginnen mit der Fälligkeit der Lohnzahlung.
Man unterscheidet 2 Formen:
- Einstufige Ausschlussfrist
Sie verpflichtet Sie dazu, Ihren Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen – zum Beispiel durch ein formloses Schreiben oder eine E-Mail.
- Zweistufige Ausschlussfrist
Diese erfordert zusätzlich zur schriftlichen Geltendmachung, dass Sie innerhalb einer weiteren Frist Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Wie lange dauert es, bis das Arbeitsgericht sein Urteil fällt?
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird das Verfahren im sogenannten Hauptsacheverfahren fortgeführt. In diesem entscheidet das zuständige Arbeitsgericht über den Fall.
Von der Einreichung der Klage bis zur Urteilsverkündung vergehen in der Regel 3 bis 4 Monate – je nach Auslastung des Gerichts.
Das ist ein vergleichsweise langer Zeitraum, insbesondere wenn währenddessen keine Gehaltszahlungen erfolgen und die finanzielle Belastung zunimmt.
Urteil beschleunigen
In besonders dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts deutlich zu beschleunigen – und zwar über ein arbeitsgerichtliches Eilverfahren.
Dabei beantragen Sie eine einstweilige Verfügung auf Lohnzahlung, auch bekannt als Lohnnotbedarfsklage. Dieses Verfahren kann – bei entsprechender Begründung – bereits innerhalb von 2 bis 3 Wochen zu einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung führen.
Voraussetzung ist, dass Sie dem Gericht einen Lohnnotbedarf glaubhaft machen. Das bedeutet:
Sie müssen darlegen, dass Ihre finanzielle Lage durch die ausbleibende Gehaltszahlung so angespannt ist, dass Ihnen z. B. die Kündigung der Wohnung, Stromabschaltung, Pfändung oder der Verlust Ihres Autos droht.
Liegen solche Umstände vor, kann das Gericht vorläufig eine Lohnzahlung anordnen – bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren.
Wie geht’s weiter, wenn Ihre Lohnklage erfolgreich ist?
Geht die Lohnklage zu Ihren Gunsten aus, endet das Verfahren mit einem Urteil oder einem gerichtlichen Vergleich. In beiden Fällen erhalten Sie einen sogenannten vollstreckbaren Titel – also ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem Sie Ihre Lohnforderung durchsetzen können.
Reagiert Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht, können Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Pfändung des Geschäftskontos,
- die Sachpfändung im Betrieb.
Der vollstreckbare Titel verleiht Ihnen damit das rechtliche Mittel, Ihren Anspruch notfalls mit staatlicher Hilfe durchzusetzen.