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Stand 09.01.2024
Lesezeit 11 min

# Mobbing am Arbeitsplatz – alle wichtigen Informationen
Mobbing am Arbeitsplatz ist die regelmäßige systematische Schikane eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte. Strafbar ist es, wenn dabei Persönlichkeitsrechte verletzt oder Straftatbestände erfüllt werden. Mobbingopfer haben nicht nur Anspruch auf Unterlassung, sondern können sich krankschreiben lassen, ihre Arbeitsleistung zurückbehalten oder fristlos kündigen.
  Beitrag von Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 09.01.2024
6.340 Aufrufe
Mobbing am Arbeitsplatz ist die regelmäßige systematische Schikane eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte. Strafbar ist es, wenn dabei Persönlichkeitsrechte verletzt oder Straftatbestände erfüllt werden. Mobbingopfer haben nicht nur Anspruch auf Unterlassung, sondern können sich krankschreiben lassen, ihre Arbeitsleistung zurückbehalten oder fristlos kündigen.
Inhaltsverzeichnis
1. [Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? | Beispiele](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#definition "Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? | Beispiele")
2. [Wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#strafen "Wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?")
3. [Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#was-tun "Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?")
4. [Welche Rechte haben Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#rechte "Welche Rechte haben Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz?")
5. [Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#hilfe "Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz")
6. [Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#arbeitgeber "Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?")
7. [FAQ zu Mobbing am Arbeitsplatz](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#faq-mobbing-am-arbeitsplatz "FAQ zu Mobbing am Arbeitsplatz")
 Das Wichtigste in Kürze:
- Mobbing am Arbeitsplatz kann durch Kollegen, Vorgesetzte und den Chef (Bossing) erfolgen.
- Wenn jemand aus einer Gruppe ausgeschlossen wird, fällt das in der Regel nicht unter Mobbing.
- Strafbar ist Mobbing am Arbeitsplatz, wenn u. a. Beleidigung oder üble Nachrede erfolgen.
- Mobbingopfer können sich an den Vorgesetzten, den Betriebsrat, den Gleichstellungsbeauftragten oder an einen Anwalt wenden.
Inhaltsverzeichnis
1. [Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? | Beispiele](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#definition "Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? | Beispiele")
2. [Wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#strafen "Wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?")
3. [Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#was-tun "Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?")
4. [Welche Rechte haben Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#rechte "Welche Rechte haben Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz?")
5. [Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#hilfe "Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz")
6. [Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#arbeitgeber "Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?")
7. [FAQ zu Mobbing am Arbeitsplatz](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-am-arbeitsplatz.html#faq-mobbing-am-arbeitsplatz "FAQ zu Mobbing am Arbeitsplatz")

## 1. Was ist Mobbing am Arbeitsplatz? | Beispiele
Der Begriff „Mobbing“ meint laut Bundesarbeitsgericht die **regelmäßige systematische Schikane** **eines Mitarbeiters** durch Kollegen oder Vorgesetzte („Bossing“), welche **Betroffene herabgewürdigt** ([BAQ – 7 ABR 95/12](https://openjur.de/u/776288.html "Zum Urteil des BAG"); [BAG – 8 AZR 546/09](https://openjur.de/u/170426.html "Zum Urteil des BAG")).
Mobbing am Arbeitsplatz kann für die Betroffenen psychische Auswirkungen wie u. a. ein stark vermindertes Selbstwertgefühl, Depressionen, Burn-out oder Suizidgedanken haben. Auch körperliche Beschwerden wie u. a. Schlafstörungen, Atem- oder Magenproblemen, Herzrhythmus- oder Essstörungen und Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch können Folgen sein.

### Mobbing am Arbeitsplatz – Anzeichen
Wenn sich Mitarbeiter von Kollegen schlecht behandelt fühlen oder es zu einem Fehlverhalten von Kollegen bei der Arbeit kommt, ist das nicht automatisch Mobbing. Laut [Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ "Zum ArbSchG") müssen dafür folgende **Voraussetzungen** erfüllt sein:
- Die Herabwürdigung des Mitarbeiters ist **systematisch**, also zielgerichtet.
- Der Mitarbeiter wird **ohne plausible Gründe** heftig kritisiert.
- Diese Handlungen finden **regelmäßig**, also wiederholt statt.
Die Handlungen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können vielfältig sein.
**Beispiele für Mobbing**:
- Verbreitung von Gerüchten
- Beschimpfungen
- Demütigungen
- Sexuelle Belästigung
- Diskriminierung
- Fortgesetzte Tätlichkeiten
- Grundlose Herabwürdigung der Arbeitsleistung
- Isolation wie Ausschluss aus der internen Kommunikation
- Schikanierende Arbeitsanweisungen wie die Zuweisung nutzloser oder unlösbarer Aufgaben
- Unbegründete Arbeitskontrollen

## 2. Wann ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
In Deutschland gibt es kein Anti-Mobbinggesetz. Dennoch ist Mobbing bei der Arbeit strafbar, wenn dadurch in die durch das Grundgesetz (GG) garantierten Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingegriffen oder gegen das [Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html "Zum AGG") verstoßen wird.
Dies wäre der Fall, wenn der Mitarbeiter u. a. aufgrund seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner Weltanschauung, seines Geschlechts, seines Alters oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wird.
Mobbing am Arbeitsplatz ist zudem strafbar, wenn u. a. folgende **Straftatbestände erfüllt** sind:
- Sexuelle Nötigung ([§ 177 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html "Zu § 177 StGB"))
- Beleidigung ([§ 185 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html "Zu § 185 StGB"))
- Üble Nachrede ([§ 186 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html "Zu § 186 StGB"))
- Verleumdung ([§ 187 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html "Zu § 187 StGB"))
- Körperverletzung ([§ 223 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html "Zu § 223 StGB"))
- Sachbeschädigung ([§ 303 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html "Zu § 303 StGB"))

## 3. Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Opfer strafbaren Mobbings am Arbeitsplatz können z. B. Folgendes tun:
- ein Mobbing-Tagebuch führen
- an eine Vertrauensperson wenden
- en Betriebs- oder Personalrat bzw. die Gewerkschaft informieren
- die eigene Arbeitsleistung zurückbehalten
- sich krankschreiben lassen
- außerordentlich kündigen oder Aufhebungsvertrag unterschreiben

### Mobbing-Tagebuch führen
Ein Mobbing-Tagebuch hilft dabei, **strafbare Handlungen** von Kollegen oder Vorgesetzten zu **dokumentieren**. Es kann zudem nützlich sein, um die Vorfälle zu einem späteren Zeitpunkt zu rekapitulieren – etwa im Gespräch mit den Tätern, einem Vorgesetzten oder einem Anwalt. Ein Tagebuch ermöglicht Ihnen dann eine umfassende Reflektion der Mobbing-Attacken.
Wird ein solches Mobbing-Tagebuch täglich und lückenlos geführt, wird es **von Gerichten als Beweismittel anerkannt**.
Folgende **Inhalte** lassen sich in einem Mobbing-Tagebuch dokumentieren:
- Datum & Uhrzeit der Handlung
- Täter
- Beschreibung des Vorfalls
- Zeugen
- Beweise wie Fotos oder Nachrichten
- Ziel der Mobbing-Handlung wie Herabwürdigung der eigenen Person oder Arbeitsleistung
- Anlass
- Reaktion auf den Vorfall
- Psychische und körperliche Folgen
Persönliche Wertungen, Vermutungen oder Unterstellungen sollten nicht Gegenstand eines solchen Tagebuchs werden.

### Vertrauensperson hinzuziehen
Betroffene können auch mit einer Vertrauensperson über das strafbare Mobbing am Arbeitsplatz sprechen. Das kann z. B. ein **wohlgesonnener Kollege** aus Ihrer Abteilung oder ein nicht beteiligter **Vorgesetzter** sein. Gemeinsam können Sie die Lage erörtern, deren Ursachen identifizieren und etwaige Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
Außerdem kann Ihnen eine geeignete Vertrauensperson
- bei klärenden Gesprächen mit den Tätern zur Seite stehen.
- Ihre Position stärken.

### Betriebs- oder Personalrat bzw. Gewerkschaft informieren
Mobbingopfer haben bei strafbarem Mobbing am Arbeitsplatz laut [§ 13 Absatz 1 AGG](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__13.html "Zu § 13 AGG") ein **Beschwerderecht**. Für diese Beschwerde gibt es keine Form- oder Fristvorgaben. Es kann aber sinnvoll sein, diese Beschwerde schriftlich und mit einer detaillierten Auflistung aller relevanten Vorfälle abzugeben. Hier können Sie das Mobbing-Tagebuch nutzen.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat bzw. Personalrat, dürfen Mobbingopfer diesen im Rahmen ihrer Beschwerde einschalten. Laut [§ 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html "Zu § 85 BetrVG") **muss der Betriebsrat bei berechtigten Vorwürfen beim Arbeitgeber auf Abhilfe drängen**.
Hat das Unternehmen **Gleichstellungsbeauftragte**, dürfen Betroffene auch diese kontaktieren.
Akzeptiert der Arbeitgeber die Beschwerde oder wurde sie durch den Betriebsrat unterstützt, haben Mobbingopfer sogar einen **vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Abhilfe**.
Existiert in Ihrem Unternehmen keine entsprechende Anlaufstelle, können Sie – je nach Branche und Art Ihrer Beschäftigung – auch Ihre **Gewerkschaft informieren**. Diese kann Ihnen ebenso zur Seite stehen.

### Arbeitsleistung zurückbehalten
Hat der Arbeitgeber von den Vorfällen Kenntnis erlangt – z. B. unter Mitwirkung des Personal- oder Betriebsrats –, muss er dem Mobbing entgegenwirken und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dafür kann er die Täter z. B. abmahnen und mit weiteren Sanktionen drohen.
Tut der Arbeitgeber nichts oder zu wenig gegen das strafbare Mobbing am Arbeitsplatz und kommt es weiterhin zu Übergriffen, dürfen Mobbingopfer laut [§ 14 AGG](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__14.html "Zu § 14 AGG") ihre Arbeitsleistung zurückbehalten. Das heißt, sie legen die Arbeit nieder, **bis der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergriffen hat**.
Mit einer Zurückbehaltung von Arbeitsleistung können Sie sich allerdings auf sehr dünnes Eis begeben: Die Nichterbringung der im Arbeitsvertrag geforderten Leistung kann zu einer [Abmahnung im Arbeitsrecht](ratgeber/arbeitsrecht/abmahnung/abmahnung-im-arbeitsrecht-vorstufe-der-kuendigung.html "Abmahnung im Arbeitsrecht: So reagieren Sie richtig") oder sogar zu einer fristlosen Entlassung führen.
Um Konsequenzen zu verhindern, kann es helfen, wenn
- **sämtliche Vorfälle** in einem Mobbing-Tagebuch **dokumentiert** wurden.
- es **Zeugen** für die Übergriffe gibt.
- sich ein Zusammenhang zwischen dem strafbaren Mobbing und psychischen oder physischen **Folgeschäden beweisen** lässt – z. B. durch ärztliche oder psychologische Gutachten.

### Krankschreibung wegen Mobbing am Arbeitsplatz
Wenn es infolge des Mobbings zu **physischen oder psychischen Beschwerden** kommt, können Mobbingopfer über eine Krankschreibung nachdenken.
So können sich Arbeitnehmer den Angriffen für eine gewisse Zeit entziehen und den Kopf freibekommen. Eine Krankschreibung löst aber das Problem nicht. Sie können die kurze Auszeit nutzen, um über das weitere Vorgehen nachzudenken und ggf. Unterstützung einzuholen.

### Außerordentliche Kündigung & Aufhebungsvertrag
Wenn die Lage auch nach einer krankheitsbedingten Auszeit aussichtslos erscheint, ist die [fristlose Kündigung des Arbeitnehmers](ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/fristlose-kuendigung-durch-arbeitnehmer-was-sie-beachten-sollten.html "Fristlose Kündigung: Das müssen Arbeitnehmer & Arbeitgeber beachten") eine weitere Option.
**Inhalt des Kündigungsschreibens:**
- Datum des Vertragsbeginns
- Explizite Forderung der fristlosen Kündigung
- Begründung der fristlosen Kündigung durch detaillierte Beschreibung der Mobbingvorfälle
Sie können gleichzeitig eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen.

### Droht bei Kündigung wegen Mobbing eine Sperre vom Arbeitsamt?
Ja, bei einer fristlosen Kündigung oder einem [Aufhebungsvertrag ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld möglich](ratgeber/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag/aufhebungsvertrag-arbeitslosengeld.html "Nach Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld beziehen? Das ist zu beachten!"). Die Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen.
Laut Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ist eine solche Sperre allerdings nicht rechtens, wenn der Arbeitnehmer einen **wichtigen Grund für die Eigenkündigung** hat. Für den eindeutigen Nachweis können die Opfer strafbaren Mobbings am Arbeitsplatz vorab mit der Bundesagentur oder dem Jobcenter über die Mobbing-Situation sprechen und ein ärztliches Attest vorlegen ([LSG Rheinland-Pfalz - L 3 AS 159/12](https://openjur.de/u/691059.html "Zum Urteil des LSG RLP")).

## 4. Welche Rechte haben Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz?
Opfer von strafbarem Mobbing wie Beleidigung, üble Nachrede oder sexuelle Nötigung haben verschiedene Rechte, um sich **gegen das Mobbing** **zur Wehr zu setzen**.

### Strafanzeige stellen
Wer eine **Straftat beobachtet oder erlebt** hat, kann Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstatten. Diese überprüft dann, ob ein Straftatbestand erfüllt ist, also ein **Anfangsverdacht** vorliegt. In diesem Fall folgt ein **Ermittlungsverfahren**: Zeugen werden vernommen, Spuren gesichert und Beweise ausgewertet.
Ob eine Strafanzeige für Opfer von strafbarem Mobbing am Arbeitsplatz Sinn macht, ist immer **abhängig vom Einzelfall**.

### Zivilrechtliche Unterlassungsklage
Eine weitere Möglichkeit ist die zivilrechtliche [Unterlassungsklage](ratgeber/zivilprozessrecht/unterlassungsanspruch/unterlassungsanspruch.html "Unterlassungsanspruch geltend machen mittels Unterlassungsklage"). Hat diese Erfolg, werden die Täter **gerichtlich zur Unterlassung des Mobbings verpflichtet**. Verstoßen sie gegen diese Pflicht, kann eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 € bis 5.000 € fällig werden.
Wer wegen Mobbings bei der Arbeit [Klage erheben](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/klage-einreichen.html "Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht") möchte, muss sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden.
Bevor Sie die Klage einreichen, kann es sinnvoll sein, mit einem Anwalt die Erfolgsaussichten zu besprechen. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen, die Klageschrift mit Beweisen absichern und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
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### Schadensersatzklage
Sind durch das strafbare Mobbing am Arbeitsplatz **finanzielle Schäden** entstanden, haben Opfer außerdem einen Anspruch auf [Schadensersatz](ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html). Ersetzungsfähig wären u. a. Kosten für
- ärztliche Behandlungen
- Erholungskuren
- Reparaturen beschädigter Sachen
Im Rahmen der [Schadensersatzklage](ratgeber/schadensersatzrecht/einforderung/schadensersatzklage.html "Schadensersatzklage erfolgreich durchsetzen") ist eindeutig nachzuweisen, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den entstandenen Kosten und dem Mobbing am Arbeitsplatz besteht – z. B. durch Zeugen oder ärztliche Atteste. Hat die Schadensersatzklage Erfolg, werden die Täter gerichtlich zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

### Schmerzensgeld
Opfer von Mobbing bei der Arbeit können auch [Schmerzensgeld](ratgeber/schmerzensgeldrecht/einforderung/schmerzensgeld.html "Schmerzensgeld – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung") von den Tätern fordern. Das Geld soll **Schäden immaterieller Natur** entschädigen:
- Psychische oder körperliche Folgen
- Folgeschäden
- Chronische Schäden
- Verletzungen von Freiheits- oder Persönlichkeitsrechten
Wie viel Schmerzensgeld zu erwarten ist, ist gesetzlich nicht festgelegt – die Entscheidung über die genaue Summe liegt immer im Ermessen des Richters. Dieser kann bei der Entscheidung auf [Schmerzensgeldtabellen](ratgeber/schmerzensgeldrecht/einforderung/schmerzensgeldtabelle.html "Schmerzensgeldtabelle – so viel Geld steht Ihnen zu") zu ähnlichen Fällen zurückgreifen.
Auch beim Schmerzensgeld für Mobbing am Arbeitsplatz liegt die **Beweislast beim Opfer**. Die Mobbing-Handlungen und die dadurch erlittenen Schäden müssen nachweisbar sein. Ein Mobbing-Tagebuch, Augenzeugenberichte oder ärztliche Atteste können dabei helfen.

## 5. Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz: Wohin wenden?
Wer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz oder Bossing durch einen Vorgesetzten geworden ist, kann sich an eine **Vertrauensperson** wenden oder den **Personal- bzw. Betriebsrat**, **Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte** oder die **Gewerkschaften** kontaktieren.
Ein [Anwalt für Arbeitsrecht](rechtsanwalt/anwalt-arbeitsrecht.html "Anwalt für Arbeitsrecht") kann **für Betroffene Folgendes tun:**
- Sicherung von Beweisen
- Befragung von Zeugen
- Einholung notwendiger medizinischer Gutachten
- Kommunikation mit dem Unternehmen
- Gerichtliche Vertretung, falls eine Klage notwendig wird
- Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen
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## 6. Mobbing am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Jeder Arbeitgeber hat für das Wohl seiner Mitarbeitenden zu sorgen. Das bedeutet natürlich auch, dass er die Pflicht hat, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. Das verlangt auch das **Allgemeine Gleichstellungsgesetz** (AGG).
Wenn der Chef nichts gegen das Mobbing am Arbeitsplatz unternimmt, kann er dafür haftbar gemacht werden. Betroffene können den Arbeitgeber auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen. Ungelöste Mobbing-Fälle können für ein Unternehmen teuer werden.
**Ein Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeit, Mobbing vorzubeugen**:
- Einsetzung eines Mobbing-Beauftragten
- Einrichtung einer Beschwerdestelle
- regelmäßige Schulungen
- Aufklärung am Arbeitsplatz über die Folgen von Mobbing
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## 7. FAQ zum Mobbing am Arbeitsplatz

### Wie erkennt man Mobbing durch Kollegen oder Chef (Bossing)?
Mobbing am Arbeitsplatz ist die regelmäßige systematische Schikane eines Mitarbeiters durch Kollegen oder Vorgesetzte (das sogenannte „Bossing“). Merkmale von Mobbing können u. a. die Verbreitung von Gerüchten, Beschimpfungen, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Isolation im Unternehmen oder schikanierende Arbeitsanweisungen sein.

### Was kann man gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz können ein Mobbing-Tagebuch führen, um die strafbaren Handlungen und deren psychischen und körperlichen Folgen nachzuweisen. Mit diesem können sie sich an eine Vertrauensperson, den Betriebsrat, den Gleichstellungsbeauftragten, Gewerkschaften oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Hilfe bei der Abwehr von Mobbing-Attacken zu erhalten.

### Kann man sich wegen Mobbing krankschreiben lassen?
Wenn Mobbing bei der Arbeit zu physischen oder psychischen Beschwerden führt, können ist eine Krankschreibung wegen Mobbing möglich. Dafür können sich Opfer an ihren Hausarzt wenden.
 [Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten")
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