Krankschreibung & außerordentliche Kündigung
2 letzte Maßnahmen, mit denen Sie dem Mobbing durch Ihren Chef ein Ende setzen können, sind Krankschreibung und außerordentliche Kündigung.
Krankschreibung
Wenn das Mobbing durch den Chef physische oder psychische Beschwerden nach sich zieht, können Sie von einer Krankschreibung Gebrauch machen. Mithilfe einer solchen entziehen Sie sich den Mobbing-Attacken für kurze Zeit und können die Angelegenheit aus der Distanz betrachten.
Jedoch setzt eine Krankschreibung lediglich an den Symptomen an – nicht an der Wurzel. Daher können Sie die kurze Auszeit nutzen, um Ihr weiteres Vorgehen zu planen und sich weitere Unterstützung zu suchen.
Außerordentliche Kündigung
Unterlässt der Chef das Mobbing trotz aller Bemühungen nicht, kann die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers der letzte Ausweg sein. Eine solche muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Folgende Angaben sollten dabei enthalten sein:
- Datum des Vertragsbeginns,
- explizite Forderung der fristlosen Kündigung und
- Begründung der fristlosen Kündigung durch detaillierte Beschreibung der Zustände und der Mobbingvorfälle.
Tipp: Verlangen Sie neben einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mitunter kann Ihnen dieses die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erleichtern.
3. So können Sie sich gegen Mobbing wehren
Kommt keine der firmeninternen Gegenmaßnahmen in Betracht oder hatten diese keinen Erfolg, haben Sie im Fall von Mobbing durch den Chef allerdings einige juristische Optionen. Welche das sind und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
Strafanzeige erstatten
Wenn das Mobbing durch den Chef strafbare Handlungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder sexuelle Nötigung umfasst, können Sie über eine Strafanzeige nachdenken.
Im Idealfall wird Ihr Chef mit den Konsequenzen seiner Angriffe konfrontiert und zu einem Umdenken bewogen. Jedoch kann mit einer Anzeige immer auch die Gefahr einhergehen, dass strafrechtliche Sanktionen zusätzliches Öl ins Feuer gießen und der Konflikt zwischen Ihnen und Ihrem Chef zusätzlich verschärft wird.
Eine Strafanzeige können Sie dann erstatten, wenn Sie die Vorfälle eindeutig beweisen können (siehe dazu Kapitel 2.2 – Mobbing-Tagebuch führen & Beweise sammeln). Anderenfalls können Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung die Folge sein.
Weiterführende Informationen zu einer Strafanzeige wegen Mobbings, ihrem Ablauf und möglichen Folgen finden Sie in unserem Beitrag „Mobbing-Anzeige“.
Zivilrechtliche Unterlassungsklage
Neben einer Strafanzeige steht Ihnen die zivilrechtliche Unterlassungsklage als Rechtsmittel zur Verfügung. Wenn diese Erfolg hat, wird Ihr Chef gerichtlich zur Unterlassung des Mobbings verpflichtet – verstößt er dagegen, muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 bis 5.000 € rechnen. Die Aussicht auf eine solche Geldstrafe kann eine abschreckende Wirkung auf Ihren Chef haben.
Wenn Sie eine zivilrechtliche Unterlassungsklage anstreben, müssen Sie
- sich an das für Sie zuständige Arbeitsgericht wenden und
- eine vorher formulierte Klageschrift einreichen oder
- Ihr Klagebegehren bei einem Gerichtsdiener zu Protokoll geben.
Ausführlichere Informationen zur Durchsetzung einer Unterlassungsklage finden Sie in unserem Beitrag zum Unterlassungsanspruch.