Schwarzarbeit: Wer haftet?
Eine besonders wichtige Frage ist natürlich: Wer haftet bei Schwarzarbeit? Kommt es bei der Schwarzarbeit zu einem Arbeitsunfall, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt bzw. die Übernahme von Kosten für Behandlung, Medikamente oder Arbeitsausfall verweigert.
Die Krankenversicherung haftet normalerweise nur dann für Arbeitsunfälle, wenn es ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt. Das ist bei Schwarzarbeit natürlich nicht der Fall.
2. Wann liegt Schwarzarbeit vor?
Wer bei der Ausübung seiner Tätigkeit seinen in § 1 SchwarzArbG geregelten Pflichten nicht nachkommt, arbeitet schwarz.
Bei folgenden Faktoren liegt höchstwahrscheinlich eine Schwarzarbeit vor:
- Es wird gegen das Steuerrecht verstoßen: das bedeutet, dass alle Einnahmen nicht versteuert werden
- kein Sozialversicherungsrecht: es werden keine Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen gemacht
- keine Meldepflicht: die Meldepflicht gegenüber Behörden und Sozialträger wird nicht eingehalten
- Kein Handwerksrolleneintrag: für die Tätigkeit fand keine Eintragung in die Handwerksrolle statt
Wann liegt keine Schwarzarbeit vor?
Andererseits liegt eine Schwarzarbeit nicht automatisch vor, wenn diese Arbeiten ohne Anmeldung durchgeführt werden. Laut SchwarzArbG liegt keine Schwarzarbeit vor bzw. droht wegen Schwarzarbeit keine Strafe bei folgenden Tätigkeiten:
- von Angehörigen durchgeführte Arbeiten z. B. im Haus
- im Rahmen von Nachbarschaftshilfe erbrachte Arbeiten
- Arbeiten im Rahmen von Selbsthilfe
- Arbeiten aus reiner Gefälligkeit
Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten bezahlt werden. Entscheidend ist dabei aber, dass die Tätigkeit weder gewinnorientiert noch regelmäßig ausgeführt wird.
Praktisch bedeutet dies: Ein geringes Entgelt ist regelmäßig bei den genannten Tätigkeiten unproblematisch, da hier vernünftigerweise nicht von einem gewinnorientierten Handeln gesprochen werden kann.
3. Wie erkennt man Schwarzarbeit?
Es gibt typische Anzeichen dafür, dass es sich bei einer Tätigkeit um Schwarzarbeit handelt:
- Der Beschäftigte arbeitet ohne Steuerkarte.
- Der Lohn wird bar ausgezahlt und ohne entsprechenden Nachweis wie z. B. eine Lohnabrechnung.
- Die Höhe des Lohns weicht deutlich vom branchenüblichen Niveau ab.
- Die Tätigkeit wird auffällig außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.
- Der Beschäftigte führt die Arbeiten nicht am dafür vorgesehenen Arbeitsort durch.
Wer kontrolliert Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Die Zollbehörden dürfen Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen ahnden bzw. für die Schwarzarbeit Strafen aussprechen.
Mitarbeiter der Zollbehörden dürfen dabei folgende Maßnahmen ergreifen:
- betriebliche Räumen und Grundstücke betreten
- dort angetroffene Personen befragen
- in Unterlagen vor Ort Einsicht nehmen
- Personalien überprüfen
Liegt bei der Schwarzarbeit zusätzlich ein Straftatbestand vor, erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft durch den Zoll. Das Strafverfahren selbst wird aber von den ordentlichen Gerichten durchgeführt.
4. Wie lässt sich Schwarzarbeit vermeiden?
Schwarzarbeit und Strafen dafür lassen sich vermeiden, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer ihre mit einer beruflichen Tätigkeit verbundenen Vorgaben erfüllen. Das sind vor allem:
- alle sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten
- Einkommen dem Finanzamt melden & Steuern zahlen
- Sozialhilfeträger über die Tätigkeit informieren
- das Gewerbe oder Handwerk anmelden