Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung
Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Behandlungsfehler Ärztepfusch

Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen Folgeschäden und eindeutige Beweise für das Verschulden des Arztes vorliegen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist Ärztepfusch?
  3. 2. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
  4. 3. Welche Entschädigung ist nach Ärztepfusch möglich?
  5. 4. Sie vermuten Ärztepfusch? Diese Unterlagen sind wichtig
  6. 5. Ärztepfusch: Was können Betroffene tun?
  7. 6. Wie läuft die Durchsetzung ab?
  8. 7. Kosten: Womit Betroffene rechnen müssen
  9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung

Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung

Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen Folgeschäden und eindeutige Beweise für das Verschulden des Arztes vorliegen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ärztepfusch ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Behandlungsfehler: Eine medizinische Behandlung, Aufklärung, Dokumentation oder Organisation entspricht nicht dem fachlichen Standard und führt dadurch zu einem Schaden.

Gilt, wenn …

  • nach einer Behandlung neue oder stärkere gesundheitliche Beschwerden auftreten,
  • ein Fehler bei Diagnose, Therapie, Operation, Aufklärung, Hygiene, Nachsorge oder Organisation möglich erscheint,
  • ein Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden anhand von Unterlagen, Zweitmeinung oder Gutachten nachvollziehbar geprüft werden kann.

Sonderfall: Allgemeine Informationen reichen nicht aus, wenn bleibende Schäden, ein Todesfall, ein Geburtsschaden, mehrere beteiligte Behandler, fehlende Patientenakten, ein laufendes Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren oder ein Abfindungsangebot der Versicherung im Raum stehen. Dann sollte der Einzelfall gezielt geprüft werden, bevor Fristen verstreichen oder Erklärungen unterschrieben werden.

Wichtigste Frist: Ansprüche verjähren regelmäßig nach 3 Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Betroffene von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der verantwortlichen Person Kenntnis haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müssten. Bei Gesundheitsschäden können außerdem absolute Höchstfristen relevant werden.

Benötigte Informationen und Unterlagen:

  • Patientenakte, OP-Bericht, Arztbriefe, Laborwerte, Bildgebung, Entlassungsbericht
  • Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung, Medikationsplan
  • Gedächtnisprotokoll mit Datum, Beschwerden, Gesprächsinhalten und Behandlungsverlauf
  • Fotos, Rechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Pflege- oder Haushaltsnachweise
  • Schriftwechsel mit Praxis, Klinik, Krankenkasse, Versicherung oder Schlichtungsstelle

Häufigster Fehler: Betroffene warten zu lange, fordern die Patientenakte nicht an oder unterschreiben ein Abfindungsangebot, ohne die Folgen für spätere Schäden zu prüfen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist: Ärztinnen, Ärzte und andere Behandelnde müssen nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard behandeln. Patientinnen und Patienten haben außerdem ein Recht auf Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte; die erste Abschrift ist nach aktueller Rechtslage unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Sicher ist auch: Nicht jede Komplikation, Verschlechterung oder erfolglose Behandlung ist automatisch ein Behandlungsfehler. Medizinische Risiken können sich auch dann verwirklichen, wenn korrekt behandelt wurde. Genau deshalb ist die Prüfung von Standard, Schaden und Ursachenzusammenhang zentral.

Auf den Einzelfall kommt es an bei:

  • der Frage, welcher medizinische Standard im Behandlungszeitpunkt galt,
  • ob der Fehler den konkreten Schaden verursacht hat,
  • ob ein Aufklärungs- oder Dokumentationsmangel die Beweislage verändert,
  • ob Beweiserleichterungen greifen,
  • wie hoch Schmerzensgeld und Schadensersatz ausfallen können,
  • ob Verjährung gehemmt wurde oder bald droht.

Wenn Frist, Beweisfrage oder Schaden nicht klar einzuordnen sind, kann eine anwaltliche Ersteinschätzung helfen. Über advocado erhalten Sie den Kontakt zu einer passenden Partner-Anwältin oder einem passenden Partner-Anwalt.

1. Was ist Ärztepfusch?

„Ärztepfusch“ ist kein juristischer Fachbegriff. Gemeint ist meist ein Behandlungsfehler. Dieser kann vorliegen, wenn eine medizinische Maßnahme nicht so durchgeführt wurde, wie es nach dem damaligen fachlichen Standard erforderlich gewesen wäre.

Das kann verschiedene Bereiche betreffen:

  • Behandlung selbst
  • Diagnose und Befunderhebung
  • Aufklärung vor einer Maßnahme
  • Dokumentation
  • Organisation in Praxis oder Klinik
  • Hygiene, Nachsorge oder Überwachung

Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Behandlungsfehler als Abweichung vom allgemein anerkannten fachlichen Standard. Fehler können bei der Aufklärung, Befunderhebung, Operation, Medikamentenauswahl oder Organisation entstehen.

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler kann zum Beispiel vorliegen, wenn auffällige Symptome nicht abgeklärt werden, eine notwendige Untersuchung unterbleibt oder nach einer Operation nicht ausreichend kontrolliert wird.

Typische Beispiele sind:

  • ein übersehener Befund,
  • eine fehlerhafte Diagnose,
  • eine falsche oder kontraindizierte Medikation,
  • ein unterlassener Kontrolltermin,
  • ein Hygieneverstoß,
  • eine unzureichende Nachsorge.

Nicht jeder dieser Punkte führt automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend bleibt, ob der Fehler nachweisbar ist und ob er den Schaden verursacht hat.

Aufklärungsfehler

Vor einer Behandlung müssen Patientinnen und Patienten so informiert werden, dass sie wirksam einwilligen können. Die Aufklärung muss die wesentlichen Umstände betreffen, insbesondere Art, Umfang, Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung, Erfolgsaussichten und mögliche Alternativen der Maßnahme.

Ein Aufklärungsfehler kann vorliegen, wenn:

  • Risiken nicht verständlich erklärt wurden,
  • Behandlungsalternativen nicht genannt wurden,
  • die Aufklärung zu spät erfolgte,
  • der Patient keine echte Entscheidungsfreiheit hatte,
  • wichtige wirtschaftliche oder therapeutische Folgen verschwiegen wurden.

Ob daraus ein Anspruch entsteht, hängt davon ab, ob die Patientin oder der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätte.

Dokumentationsfehler

Behandelnde müssen eine Patientenakte führen. Wesentliche Maßnahmen, Ergebnisse und Verläufe müssen zeitnah dokumentiert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.

Eine lückenhafte Dokumentation beweist nicht automatisch einen Behandlungsfehler. Sie kann aber wichtig werden, wenn nicht mehr nachvollziehbar ist, ob eine medizinisch gebotene Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde.

Organisationsfehler

Ein Organisationsfehler betrifft nicht die einzelne medizinische Entscheidung, sondern Abläufe in Praxis oder Klinik. Dazu gehören etwa Zuständigkeiten, Übergaben, Bereitschaftsdienste, Hygienepläne oder die Qualifikation eingesetzten Personals.

Ein Organisationsfehler kann relevant sein, wenn schlechte Abläufe dazu führen, dass ein Patient falsch, verspätet oder gar nicht behandelt wird.

2. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz kommt nur in Betracht, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.

Betroffene müssen in der Regel zeigen können:

  • Es gab einen Behandlungs-, Aufklärungs-, Dokumentations- oder Organisationsfehler.
  • Ein Gesundheitsschaden ist entstanden.
  • Der Fehler war Ursache für diesen Schaden.
  • Der Anspruch ist nicht verjährt.
  • Die Anspruchshöhe lässt sich nachvollziehbar begründen.

Ein bloßer Verdacht genügt nicht. Gerade deshalb sind Patientenakte, Gedächtnisprotokoll, medizinische Einschätzungen und Gutachten so wichtig.

Wer muss was beweisen?

Im Grundsatz tragen Patientinnen und Patienten die Beweislast. Sie müssen also darlegen, dass ein Fehler vorliegt, ein Schaden entstanden ist und dieser Schaden auf den Fehler zurückgeht.

Das ist in Arzthaftungsfällen oft schwierig, weil medizinische Abläufe komplex sind. Das Gesetz kennt deshalb wichtige Beweiserleichterungen.

Beweiserleichterungen können zum Beispiel eine Rolle spielen bei:

  • voll beherrschbaren Risiken,
  • fehlender oder unzureichender Aufklärung,
  • fehlender Dokumentation,
  • Behandlung durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal,
  • groben Behandlungsfehlern.

§ 630h BGB regelt die Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Bei bestimmten Konstellationen werden Fehler, Aufklärungsdefizite oder Ursachenzusammenhänge zugunsten der Patientenseite vermutet.

Wann eine individuelle Prüfung Ihres Falles sinnvoll ist

Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Der Schaden ist schwer, dauerhaft oder noch nicht abschließend absehbar.
  • Beschwerden traten erst deutlich später auf.
  • Mehrere Ärztinnen, Ärzte, Kliniken oder Fachrichtungen waren beteiligt.
  • Die Patientenakte ist unvollständig oder widersprüchlich.
  • Die Gegenseite bietet eine Abfindung an.
  • Die Krankenkasse, der Medizinische Dienst oder eine Schlichtungsstelle ist bereits eingeschaltet.
  • Eine Verjährungsfrist könnte bald ablaufen.

In solchen Fällen sollte nicht vorschnell aus allgemeinen Informationen auf die Erfolgsaussichten geschlossen werden. Entscheidend ist die konkrete Beweis- und Schadenslage.

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3. Welche Entschädigung ist nach Ärztepfusch möglich?

Nach einem nachweisbaren Behandlungsfehler können vor allem zwei Arten von Ansprüchen relevant sein: Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Beide Ansprüche verfolgen unterschiedliche Ziele.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld soll immaterielle Schäden ausgleichen. Dazu gehören körperliche Schmerzen, psychische Belastungen, Einschränkungen im Alltag, dauerhafte Beschwerden oder der Verlust an Lebensqualität.

Die Höhe hängt nicht von einer festen Formel ab. Gerichte bewerten immer den Einzelfall.

Wichtige Faktoren sind:

  • Art und Schwere der Verletzung,
  • Dauer und Intensität der Schmerzen,
  • Behandlungsdauer und Folgeoperationen,
  • bleibende körperliche oder psychische Einschränkungen,
  • Auswirkungen auf Alltag, Familie und Beruf,
  • Alter und persönliche Lebenssituation,
  • besondere Belastungen im Heilungsverlauf.

Schmerzensgeldtabellen können eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen aber keine Prüfung des konkreten Falls.

Schadensersatz

Schadensersatz betrifft finanzielle Nachteile, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind.

Dazu können gehören:

  • zusätzliche Behandlungs- und Medikamentenkosten,
  • Fahrtkosten zu Ärzten, Kliniken oder Therapien,
  • Verdienstausfall,
  • Erwerbsschäden,
  • Kosten für Pflege oder Haushaltshilfe,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • behindertengerechter Umbau,
  • künftiger Mehrbedarf bei dauerhaften Einschränkungen.

Gerade bei schweren Dauerschäden sollte nicht nur der aktuelle Schaden betrachtet werden. Auch künftige Folgeschäden können rechtlich relevant sein.

4. Sie vermuten Ärztepfusch? Diese Unterlagen sind wichtig

Der wichtigste erste Schritt ist die Patientenakte. Sie ist die Grundlage, um den Behandlungsverlauf, die Aufklärung und mögliche Dokumentationslücken zu prüfen.

Patientinnen und Patienten können Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte verlangen. Die erste Abschrift ist nach aktueller Fassung von § 630g BGB unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Entwicklung steht auch im Zusammenhang mit der EuGH-Rechtsprechung zur kostenfreien ersten Kopie von Patientendaten.

Patientenakte anfordern

Fordern Sie die Akte möglichst vollständig an. Je nach Fall können wichtig sein:

  • Behandlungsdokumentation,
  • OP-Berichte,
  • Pflegeberichte,
  • Narkoseprotokolle,
  • Laborwerte,
  • Röntgen-, MRT-, CT- oder Ultraschallbefunde,
  • Medikationsplan,
  • Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen,
  • Entlassungsberichte,
  • Verlegungs- und Übergabedokumentation.

Die Anfrage sollte schriftlich erfolgen. Sinnvoll ist eine klare Formulierung, dass eine vollständige Kopie der Behandlungsakte einschließlich elektronischer Unterlagen gewünscht ist.

Gedächtnisprotokoll erstellen

Neben der Patientenakte ist ein eigenes Gedächtnisprotokoll hilfreich. Es sollte möglichst zeitnah erstellt werden, weil Erinnerungen mit der Zeit ungenauer werden.

Halten Sie fest:

  • Wann begann die Behandlung?
  • Welche Beschwerden bestanden vorher?
  • Was wurde erklärt?
  • Welche Risiken wurden genannt?
  • Welche Behandlungsschritte wurden durchgeführt?
  • Wann traten neue Beschwerden auf?
  • Welche weiteren Behandlungen waren notwendig?
  • Welche beruflichen, privaten oder finanziellen Folgen entstanden?

Ein gutes Protokoll ersetzt kein Gutachten. Es hilft aber, den Fall zu strukturieren und spätere Widersprüche zu vermeiden.

Ärztliche Zweitmeinung einholen

Eine Zweitmeinung kann helfen, den medizinischen Verdacht einzuordnen. Sie kann Hinweise geben, ob ein Fehler naheliegt, welche Befunde fehlen und ob weitere Diagnostik sinnvoll ist.

Wichtig ist: Eine Zweitmeinung ist nicht dasselbe wie ein gerichtliches Sachverständigengutachten. Sie kann aber ein wichtiger Baustein für die weitere Prüfung sein.

5. Ärztepfusch: Was können Betroffene tun?

Betroffene müssen nicht sofort klagen. Je nach Ziel, Beweislage und Schadensumfang kommen mehrere Wege in Betracht.

Gespräch mit Praxis oder Klinik

Manchmal steht zunächst die Aufklärung im Vordergrund:

  • Was ist passiert?
  • Warum kam es zu Komplikationen?
  • Welche Maßnahmen wurden dokumentiert?
  • Warum wurde eine bestimmte Entscheidung getroffen?

Bei Kliniken kann auch das Beschwerdemanagement ein Ansprechpartner sein. Das BMG nennt außerdem Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, soweit sie im jeweiligen Bundesland vorgesehen sind.

Unterstützung durch die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern kostenlos zu unterstützen. Sie können unter anderem ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen.

Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn Betroffene zunächst eine medizinische Einschätzung benötigen und noch nicht wissen, ob sich ein Anspruch belastbar begründen lässt.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Ärztekammern und Zahnärztekammern haben Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese können helfen, einen Behandlungsfehlerverdacht außergerichtlich zu klären.

Typisch ist dieser Weg, wenn:

  • der Fall noch nicht vor Gericht ist,
  • der Behandlungszeitpunkt nicht zu lange zurückliegt,
  • eine neutrale medizinische Einschätzung gewünscht ist,
  • eine außergerichtliche Lösung möglich erscheint.

Das BMG weist darauf hin, dass solche Stellen Fälle aufgreifen, die noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen; teilweise gelten längere Zeiträume.

Anwaltliche Prüfung

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn es um Fristen, Schmerzensgeldhöhe, Schadensersatz, Beweislast, Abfindungsangebote oder die Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung geht.

Eine Anwältin oder ein Anwalt kann prüfen:

  • welche Ansprüche in Betracht kommen,
  • welche Unterlagen fehlen,
  • ob ein Gutachten sinnvoll ist,
  • ob Verjährung droht,
  • welche Kostenrisiken bestehen,
  • ob ein Vergleichsangebot angemessen ist.
Anführungszeichen

Nur mit einem Spezialisten für Arzthaftung können Sie als Patient auf Augenhöhe gegenüber scheinbar übermächtigen Gegnern argumentieren und möglicherweise schon außergerichtlich eine Einigung mit der Gegenseite erzielen.

Matthias Klein
Anwalt für Arzthaftungsrecht

Ein Anwalt kann alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung einer Entschädigung für den Betroffenen übernehmen – von der Beweissammlung über anwaltliche Schreiben an die Versicherung bis hin zur Klage.

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6. Wie läuft die Durchsetzung ab?

Die Durchsetzung hängt davon ab, wie klar der Behandlungsfehler ist, wie schwer der Schaden wiegt und ob die Gegenseite eine Einigung anbietet.

In der Praxis gibt es meist drei Wege:

  • außergerichtliche Einigung,
  • Schlichtung oder Gutachten,
  • Klage.

Außergerichtliche Einigung

Häufig wird zunächst außergerichtlich geprüft, ob Arzt, Klinik oder Haftpflichtversicherung zur Zahlung bereit sind.

Dafür werden typischerweise:

  • Behandlungsunterlagen ausgewertet,
  • Schäden beziffert,
  • Ansprüche begründet,
  • medizinische Einwände geprüft,
  • Vergleichsmöglichkeiten ausgelotet.

Ein Vergleich kann sinnvoll sein, wenn Beweislage und Schadensumfang ausreichend klar sind. Vorsicht ist geboten, wenn die gesundheitliche Entwicklung noch offen ist oder künftige Schäden nicht sicher beurteilt werden können.

Abfindungsangebot prüfen

Versicherungen bieten mitunter eine Einmalzahlung an. Das ist nicht automatisch schlecht. Problematisch kann aber sein, dass mit der Zahlung auch spätere Ansprüche abgegolten werden sollen.

Vor einer Unterschrift sollte geprüft werden:

  • Welche Schäden sind vom Angebot umfasst?
  • Sind künftige Folgeschäden ausgeschlossen?
  • Ist die medizinische Prognose bereits belastbar?
  • Deckt die Summe Schmerzensgeld und materielle Schäden ab?
  • Gibt es eine Abgeltungsklausel?

Eine vorschnelle Unterschrift kann später schwer zu korrigieren sein.

Klage

Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine Klage erforderlich werden. Das Gericht prüft dann die Behandlungsunterlagen, hört Zeugen an und holt in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten ein.

Ob anwaltliche Vertretung zwingend ist, hängt insbesondere vom zuständigen Gericht ab. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen Parteien sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Fehlende Überwachung während der Geburt

Ausgangslage: Während einer Geburt werden wichtige kindliche Werte nicht ausreichend überwacht. Später stellt sich heraus, dass das Kind schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat.

Vorgehen: Zu prüfen sind Geburtsdokumentation, CTG-Aufzeichnungen, Hebammen- und Arztberichte sowie ein medizinisches Gutachten. Entscheidend ist, ob die Überwachung dem damaligen fachlichen Standard entsprach und ob ein früheres Eingreifen den Schaden wahrscheinlich verhindert hätte.

Ergebnis: In einem vom ursprünglichen Beitrag aufgegriffenen Fall verurteilte das Gericht den behandelnden Arzt zu Schadensersatz, weil eine unzureichende Überwachung zu schweren Folgen beigetragen hatte.

Learning: Bei Geburtsschäden reichen allgemeine Aussagen nicht aus. Dokumentation, Zeitverlauf und Kausalität müssen sehr genau geprüft werden.

Fall 2: Übersehene schwere Erkrankung nach Auslandsaufenthalt

Ausgangslage: Eine Patientin leidet nach einer Reise unter anhaltendem Durchfall und Fieber. Die tatsächliche Ursache wird zunächst nicht erkannt. Später treten schwere Folgeschäden auf.

Vorgehen: Wichtig sind Reiseanamnese, dokumentierte Symptome, erhobene oder unterlassene Befunde und die Frage, welche Diagnostik medizinisch geboten war.

Ergebnis: Der ursprüngliche Beitrag nennt einen Fall, in dem ein Gericht wegen eines Diagnosefehlers eine Entschädigung zugesprochen hat.

Learning: Bei Diagnosefehlern kommt es stark darauf an, welche Befunde in der konkreten Situation hätten erhoben werden müssen.

Fall 3: Abfindungsangebot nach Operation mit unklaren Folgeschäden

Ausgangslage: Nach einer Operation bestehen dauerhafte Schmerzen. Die Haftpflichtversicherung bietet eine schnelle Einmalzahlung an.

Vorgehen: Vor einer Unterschrift sollte geprüft werden, ob das Angebot auch künftige Schäden, weitere Operationen, Verdienstausfall oder Pflegebedarf abgelten soll.

Ergebnis: Der Anspruch ist noch offen. Eine Einigung kann sinnvoll sein, wenn Schadensbild, Beweise und Zukunftsrisiken ausreichend bewertet wurden.

Learning: Eine Abfindung kann Rechtssicherheit schaffen, aber auch spätere Ansprüche ausschließen.

Hinweis
Abfindungsangebote ablehnen

Um möglichst wenig zahlen zu müssen, bieten Versicherungen Geschädigten häufig eine Abfindung an. Akzeptieren Sie diese, verlieren Sie Ihre darüber hinausgehende Ansprüche.

Bevor Sie eine zu geringe Summe akzeptieren, kann es sinnvoll sein, die Abfindung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

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7. Kosten: Womit Betroffene rechnen müssen

Die Kosten hängen stark davon ab, welcher Weg gewählt wird, wie hoch der Streitwert ist und ob ein Gutachten notwendig wird. Pauschale Aussagen sind daher nicht seriös.

Typische Kostenpositionen

Je nach Fall können folgende Kosten entstehen:

  • anwaltliche Gebühren,
  • Kosten für private medizinische Einschätzungen,
  • Gerichtskosten,
  • Kosten für gerichtliche Sachverständigengutachten,
  • Auslagen für Unterlagen, Kopien oder Übersetzungen,
  • Kostenrisiko bei teilweisem oder vollständigem Unterliegen.

Kostenfreie oder kostenschonende Wege können sein:

  • Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse,
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes,
  • Schlichtungsstellen,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Prozesskostenhilfe,
  • Prozessfinanzierung bei geeigneten Fällen.

Die gesetzliche Krankenkasse kann bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenlos unterstützen.

Wer trägt die Kosten?

Bei vollständigem Erfolg können Kosten erstattungsfähig sein. Bei teilweisem Erfolg oder Misserfolg kann eine anteilige oder vollständige Kostenbelastung entstehen.

Deshalb sollte vor einer Klage nicht nur gefragt werden: „Habe ich einen Anspruch?“ Genauso wichtig ist: „Wie gut ist die Beweislage und welches Kostenrisiko entsteht?“

Wann eine Kostenprüfung besonders wichtig ist

Eine frühe Kostenprüfung ist sinnvoll, wenn:

  • der Schaden schwer bezifferbar ist,
  • ein teures medizinisches Gutachten nötig werden könnte,
  • die Rechtsschutzversicherung Deckung prüfen muss,
  • Prozesskostenhilfe in Betracht kommt,
  • die Gegenseite ein Vergleichsangebot macht,
  • mehrere Anspruchsgegner beteiligt sind.

Wenn unklar ist, ob sich eine anwaltliche Prüfung wirtschaftlich lohnt, kann eine Ersteinschätzung helfen, Anspruch, Beweislage, Frist und Kostenrisiko einzuordnen.

8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Eine Komplikation kann auch bei fachgerechter Behandlung eintreten.

Was ist zu prüfen: Behandlungsstandard, Risikoaufklärung, Dokumentation, zeitlicher Verlauf und medizinische Kausalität.

Richtig ist: Die regelmäßige Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis der maßgeblichen Umstände zusammenkommen.

Was ist zu prüfen: Behandlungstag, Schadenseintritt, Kenntnis vom möglichen Fehler, Kenntnis der verantwortlichen Person, Hemmung und Höchstfristen.

Richtig ist: Nach aktueller Fassung von § 630g BGB ist die erste Abschrift der Behandlungsakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Was ist zu prüfen: Ob es sich um die erste Abschrift handelt, welche Unterlagen fehlen und ob besondere Gründe der Einsicht entgegengehalten werden.

Richtig ist: Viele Abfindungsvereinbarungen enthalten Abgeltungsklauseln. Diese können spätere Forderungen erschweren oder ausschließen.

Was ist zu prüfen: Wortlaut der Vereinbarung, erfasste Schäden, künftige Folgeschäden, medizinische Prognose und Höhe des Angebots.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 17.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere § 630a BGB zum Behandlungsstandard, § 630e BGB zu Aufklärungspflichten, § 630f BGB zur Dokumentation, § 630g BGB zur Patientenakte, § 630h BGB zur Beweislast sowie §§ 195, 199 und 204 BGB zur Verjährung und Hemmung.

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17.06.2026

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Julia Pillokat
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