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Ratgeber Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Ärztepfusch
Stand 27.09.2019
Lesezeit 10 min

Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung

Verursachen Ärzte durch unsachgemäße Behandlung Gesundheitsschäden, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen Folgeschäden und eindeutige Beweise für das Verschulden des Arztes vorliegen.

Beitrag von Julia Pillokat

Ärztepfusch? Entschädigung erhalten:

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Ärztepfusch: So erhalten Betroffene eine Entschädigung
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Wenn Ärzte während der Behandlung fahrlässig Fehler machen und dadurch die Gesundheit des Patienten schädigen, liegt Ärztepfusch vor.
  • Betroffene haben Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung.
  • Voraussetzung für eine Entschädigung: Ein Fehler des Arztes muss nachweislich der Grund für den Gesundheitsschaden sein.
  • Ist keine gütliche Einigung mit Arzt oder Krankenhaus möglich, können Betroffene Klage einreichen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Ärztepfusch?
  2. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
  3. Welche Entschädigung steht Betroffenen zu?
  4. Sie vermuten Ärztepfusch? So können Sie jetzt vorgehen
  5. So setzen Sie eine Entschädigung durch
  6. Wie kann ein Anwalt helfen?
  7. Mögliche Kosten & Optionen zur Finanzierung

1. Was ist Ärztepfusch?

Wer sich einer ärztlichen Behandlung unterzieht, vertraut darauf, dass diese fehlerfrei gemäß anerkannter medizinischer Standards erfolgt. Verstoßen Ärzte gegen diese Vorschriften und schädigen dadurch die Gesundheit eines Patienten, liegt Ärztepfusch vor.

Arztfehler können bei der Aufklärung von Patienten, während der Behandlung oder der Dokumentation passieren. Geschädigte haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Komplikationen während eines Eingriffs oder erfolgloser Behandlung liegt hingegen kein Ärztepfusch vor.

Ärztliche Pflichten & mögliche Fehler

Ordnungsgemäße Behandlung

Ärzte sind zur korrekten Behandlung verpflichtet. Ärztepfusch kann vorliegen bei der Anamnese, Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern, Therapie und Nachsorge, Nicht-Einhaltung der Hygienevorschriften oder der Verwendung technischer Hilfsmittel.

Aufklärung

Klären Ärzte einen Patienten nicht über Behandlungsverlauf, Risiken, Krankheitsbild, Therapie, alternative Behandlungsmöglichkeiten sowie wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Folgen auf, liegt Ärztepfusch vor.

Dokumentation

Ärzte sind dazu verpflichtet, jeden Behandlungsschritt in der Patientenakte zu dokumentieren. Unzureichende Dokumentation kann als Ärztepfusch ausgelegt werden.

Beispiel-Fälle

Urteil vom OLG Oldenburg, 14.11.1990, Az. 5 U 114/89

Ein Gynäkologe zeichnete während der Geburt die Herztöne des Kindes nicht auf. So blieb unbemerkt, dass das Herz des Neugeborenen aussetzte. Das Baby erlitt aufgrund des Behandlungsfehlers einen Hirnschaden. Der behandelnde Arzt muss für seinen Fehler Schadensersatz zahlen.

Urteil vom OLG Frankfurt, 21.03.2017 – 8 U 228/11

Nach ihrem Aufenthalt in Südafrika bekam die Klägerin anhaltenden Durchfall und Fieber. Dass Malaria die Ursache für die Beschwerden ist, erkannte der behandelnde Arzt nicht. Aufgrund des Diagnosefehlers erlitt die Patientin ein Hirnödem und weitere Folgeschäden.

Das Gericht verurteilte den Arzt zur Zahlung einer Entschädigung.

2. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Nicht jeder Fehler des Arztes führt zu einem Anspruch auf Entschädigung. Sie steht Patienten beispielsweise nicht nach schicksalshaften, unvermeidbaren Komplikationen zu.

Es muss ein bewusster Fehler vorliegen, der nachweislich zum verschlechterten Gesundheitszustand geführt hat. Betroffene müssen den Ärztepfusch eindeutig beweisen können, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Im Regelfall tragen sie die Beweislast, nicht der Arzt.

Ärztepfusch muss nachweisbar sein

Folgendes müssen Geschädigte für eine Entschädigung beweisen:

  • Ein Gesundheitsschaden ist entstanden
  • Der Schaden ist auf ein fehlerhaftes Verschulden des Arztes zurückzuführen
  • Das Behandlungsrisiko wäre für den Arzt beherrschbar gewesen
  • Der Anspruch ist nicht verjährt.

Gelingt das nicht, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung.

Ist die Dokumentation der Behandlung unzureichend, müssen Arzt oder Krankenhaus beweisen, dass kein Ärztepfusch vorliegt.

Diese sogenannte Umkehr der Beweislast erfolgt auch, wenn:

  • eine unqualifizierte Person aufgrund vermeidbarer Fehlorganisation die Behandlung vornahm.
  • der behandelnde Arzt nicht auf eindeutige Symptome reagiert.
  • bekannte Standardmethoden keine Anwendung fanden.

Verjährung ausschließen

Ihren Anspruch auf Entschädigung müssen Geschädigte innerhalb von 3 Jahren einfordern. Ansonsten verjährt er. Die 3-jährige Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Patienten vom Gesundheitsschaden Kenntnis erlangt haben.

Beispiel: Im Oktober 2018 unterläuft einem Arzt während eines Eingriffes ein Fehler. Erst im Januar 2019 treten gesundheitliche Beschwerden beim Patienten auf. Während der Behandlung stellt sich heraus, dass die fehlerhafte Operation im Oktober 2018 Ursache für die Beschwerden ist.

Die Verjährungsfrist zur Durchsetzung einer Entschädigung von Arzt oder Krankenhaus beginnt im Dezember 2019 und endet im Dezember 2022.

Lässt sich die Verjährung verhindern?

Ja. Rechtliche Schritte, beispielsweise eine Klageeinreichung, einzuleiten, verhindert die Verjährung.

Handeln Geschädigte 3 Jahre lang nicht, verfallen mit Ablauf der Verjährungsfrist sämtliche Entschädigungsansprüche nach einem Ärztepfusch.

Ein Feststellungsantrag verhindert, dass der Anspruch auf Entschädigung für zukünftige, noch nicht absehbare Folgeschäden verfällt. Mit dem Antrag verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

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3. Welche Entschädigung steht Betroffenen zu?

Geschädigten steht nach Ärztepfusch finanzielle Entschädigung zu.

Schmerzensgeld

Für die gesundheitlichen, immateriellen Schäden aufgrund des Ärztepfusches können Geschädigte Schmerzensgeld vom Arzt oder Krankenhaus fordern.

Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Schwere der physischen & psychischen Folgen für den Patienten
  • Behandlungsdauer & ggf. Dauer des Krankenhausaufenthalts
  • Folgen des Ärztepfuschs für Alltag und Beruf
  • Chronische Beschwerden
  • Folgeschäden & bleibende Entstellung des Körpers

Ärztepfusch-Schmerzensgeldtabelle

Die Schmerzensgeldtabelle hilft dabei, einzuschätzen, ob und in welcher Höhe Geschädigten eine Ausgleichszahlung zusteht. Die Entschädigungssummen der vergangenen Ärztepfusch-Prozesse dienen nur der Orientierung. Der Entschädigungsanspruch ist immer individuell.

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Dünndarmverletzung bei ambulanter Bauchspiegelung durch Fehler des Arztes

2.500 Euro

LG Osnabrück 2005

Zahnprothetische Versorgung trotz unzureichender Aufklärung der Patientin, Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme, überempfindliche Zähne

6.000 Euro

OLG Hamm, 2016

Arzt übersieht Zerrung des Handgelenks sowie Bänderriss

10.000 Euro

OLG Karlsruhe, 2007

Verletzung der Speiseröhre durch Arztverschulden

20.000 Euro

OLG Hamm, 2015

Amputation einer Hand nach unnötiger Nervendurchtrennung

40.000 Euro

OLG Hamm, 2013

Bakterielle Infektion des Gesäßes durch Ärztepfusch

100.000 Euro

OLG Hamm, 2015

Verletzung des Rückenmarks während einer Operation

250.000 Euro

LG Münster 2018

Schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt

600.000 Euro

OLG Jena 2009

Schadensersatz

Sind Geschädigten aufgrund des Ärztepfusches finanzielle Verluste entstanden, haben sie Anspruch auf Schadensersatz.

Bei folgenden materiellen Schäden besteht ein Schadensersatzanspruch:

  • Gesundheitsschäden: Kosten für Behandlungen & Medikamente.
  • Mehrbedarfsschäden: Kosten für Pflege, Haushaltshilfe, ggf. behindertengerechter Umbau des Hauses.
  • Erwerbsschäden: fehlendes Einkommen durch geminderte Arbeitskraft.
  • Haushaltsführungsschäden: finanzieller Ausgleich für unbezahlte Hilfe von Angehörigen, wenn der Geschädigte seinen Haushalt nicht mehr allein führen kann.

4. Sie vermuten Ärztepfusch? So können Sie jetzt vorgehen

Vermuten Patienten, dass bei der ärztlichen Behandlung Fehler passiert sind, sollten sie dies abklären. Ob ein Ärztepfusch vorliegt, lässt sich wie folgt klären:

  • Patientenakte anfordern & Gedächtnisprotokoll erstellen
  • Entschädigungsanspruch vom Anwalt prüfen lassen

Patientenakte anfordern & Gedächtnisprotokoll erstellen

Um nach Ärztepfusch eine Entschädigung zu erhalten, müssen Beweise für das fahrlässige Handeln des Arztes vorliegen.

Arzt und Klinik sind verpflichtet, Patienten ihre Behandlungsakte auszuhändigen. Betroffene haben das Recht auf Akteneinsicht und dürfen Kopien anfertigen. Die Informationen der Patientenakte sind Grundlage der Beweisführung gegenüber Arzt, Krankenhaus und Gericht.

Zusätzlich kann es sinnvoll, sein den Behandlungsverlauf aus eigener Sicht festzuhalten. Je detaillierter die Angaben zum Ärztepfusch in diesem Gedächtnisprotokoll, desto höher die Chance auf eine Entschädigung.

Inhalt eines Gedächtnisprotokolls:

  • Chronologische Schilderung des Behandlungsverlaufs
  • Wo liegt ein Ärztepfusch vor?
  • Wie hätte die ordnungsgemäße Behandlung ausgesehen?
  • Wie sah die Aufklärung über Risiken der Behandlung aus?
  • Welche Beschwerden hat die fehlerhafte Behandlung verursacht?
  • Ist Ihnen ein Vermögensschaden entstanden?
  • Beweise für den Ärztepfusch
Hinweis
Ärztliche Zweitmeinung einholen

Treten nach einer Behandlung Folgebeschwerden auf, kann es sinnvoll sein, diese von einem anderen Arzt untersuchen zu lassen. Mit einer Zweitmeinung lässt sich klären, ob Ärztepfusch die Ursache für den Gesundheitsschaden ist.

Bestätigt ein anderer Mediziner, dass ein Fehler des behandelnden Arztes vorliegt, haben Betroffene einen weiteren Beweis für die Durchsetzung einer Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung vom Anwalt prüfen lassen

Im Regelfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses die Entschädigung für Ärztepfusch. Die Versicherung versucht oft, die Entschädigungszahlung zu reduzieren oder die Auszahlung zu umgehen.

Alleine gegen Arzt und Versicherung vorzugehen, kann für Betroffene schwer sein. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht weiß, wann ein Anspruch auf Entschädigung nach Ärztepfusch besteht und kann beurteilen, welche Entschädigungssumme angemessen ist.

Anführungszeichen

Nur mit einem Spezialisten für Arzthaftung können Sie als Patient auf Augenhöhe gegenüber scheinbar übermächtigen Gegnern argumentieren und möglicherweise schon außergerichtlich eine Einigung mit der Gegenseite erzielen.

Matthias Klein
Anwalt für Arzthaftungsrecht

Ein Anwalt kann alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung einer Entschädigung für den Betroffenen übernehmen – von der Beweissammlung über anwaltliche Schreiben an die Versicherung bis hin zur Klage.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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5. So setzen Sie eine Entschädigung durch

Können Sie wegen erwiesenem Ärztepfusch Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen, bestehen zur Durchsetzung der Zahlung 2 Optionen:

  • Außergerichtliche Einigung
  • Klage einreichen

Um Arzt, Klinik und Haftpflichtversicherung zur Zahlung zu bewegen, kann anwaltliche Unterstützung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht sinnvoll sein.

Hinweis
Abfindungsangebote ablehnen

Um möglichst wenig zahlen zu müssen, bieten Versicherungen Geschädigten häufig eine Abfindung an. Akzeptieren Sie diese, verlieren Sie Ihre darüber hinausgehende Ansprüche.

Bevor Sie eine zu geringe Summe akzeptieren, kann es sinnvoll sein, die Abfindung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Außergerichtliche Einigung

Sie können zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung anstreben.

Der Anwalt trägt die notwendigen Beweise für den Ärztepfusch zusammen und erarbeitet eine Strategie zur Beweisführung.

Mit einem Schreiben fordert er die Versicherung zur fristgerechten Zahlung einer angemessenen Entschädigung auf.

Klage einreichen

Ist keine gütliche Einigung mit der Gegenseite möglich, können Betroffene Klage einreichen, um die Zahlung einer Entschädigung durchzusetzen.

Beträgt die geforderte Entschädigungssumme mehr als 5.000 Euro, müssen Kläger sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen.

Der Arzthaftungsprozess verläuft wie folgt:

  1. Klageschrift einreichen: Um rechtliche Schritte gegen Arzt und Klinik einzuleiten, ist eine Klageschrift notwendig. Ein Anwalt verfasst die Klageschrift für Sie und reicht diese beim zuständigen Gericht ein.
  2. Gerichtskostenvorschuss zahlen: Damit das Gericht Ihren Fall behandelt, müssen Sie einen Kostenvorschuss zahlen.
  3. Gerichtsprozess: Nach Zahlung der Gerichtskosten beginnt der Arzthaftungsprozess. Das Gericht prüft die vorliegenden Beweise, hört Zeugen an und klärt, ob Ärztepfusch vorliegt.
  4. Urteil: Bestätigt das Gericht den Fehler des Arztes, legt es die angemessene Entschädigungssumme fest.
  5. Auszahlung der Entschädigung: Das Gericht setzt eine Frist, innerhalb der die gegnerische Haftpflichtversicherung die Entschädigung auszahlen muss.

6. Wie kann ein Anwalt helfen?

Nach einem Ärztepfusch hängt die finanzielle Entschädigung von der einwandfreien Beweisführung ab.

Auch mit konkreten Beweisen besteht das Risiko, dass die Haftpflichtversicherung die Zahlung verzögert oder verweigert.

Ein Anwalt kann rechtssicher beurteilen, ob in Ihrem Fall Ärztepfusch vorliegt. Indem er die angemessene Entschädigungshöhe bestimmt und die notwendigen Beweise zusammenträgt, stellt er sicher, dass Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht verlieren.   

Ob außergerichtlich oder im Arzthaftungsprozess: Mit eindeutiger Beweisführung kann er Gegenargumente der Versicherung abwehren und die Zahlung der Ihnen zustehenden Entschädigung durchsetzen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz gleichen z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten und Mehrbedarf aus.

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7. Mögliche Kosten & Optionen zur Finanzierung

Ziehen Betroffene einen Anwalt hinzu, um nach Ärztepfusch eine Entschädigung einzufordern, fallen dafür Anwaltskosten an. Die Gebühren bemessen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der geforderten Entschädigung.

Bringt ein außergerichtlicher Einigungsversuch keinen Erfolg, fallen zusätzlich Gerichtskosten an, wenn Geschädigte z. B. Schmerzensgeld einklagen.

Wer trägt die Kosten?

Setzen Geschädigte erfolgreich eine Entschädigung für den Ärztepfusch durch, muss die Gegenseite Ihnen sämtliche Kosten erstatten.

Können Geschädigte die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst zahlen, bestehen zur Finanzierung des Verfahrens folgende Optionen:

  • Rechtsschutzversicherung: In vielen Fällen deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten zur Durchsetzung von finanziellen Entschädigungen nach einem Ärztepfusch ab.
  • Prozesskostenhilfe: Bei Bedürftigkeit des Klägers übernimmt das Gericht nach einem Antrag die Prozesskosten.
  • Prozessfinanzierung: Bestehen Erfolgsaussichten für eine Entschädigung und ein entsprechend hoher Streitwert, ist die Finanzierung des Gerichtsprozesses über einen Dienstleister möglich.
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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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