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Ratgeber Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Behandlungsfehler
Stand 12.01.2024
Lesezeit 16 min

Behandlungsfehler nachweisen & Entschädigung erhalten: So geht’s

Erfolgen Behandlungen nicht gemäß medizinischer Standards und verursachen Gesundheitsbeschwerden, liegt ein Behandlungsfehler vor. Betroffene Patienten haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie den Behandlungsfehler als Schadensursache nachweisen können. Dann lassen sich Schmerzensgeld und Schadensersatz außergerichtlich verhandeln oder vor Gericht einklagen.

Beitrag von Jasmin Leßmöllmann

Entschädigung für einen Behandlungsfehler erhalten

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Behandlungsfehler nachweisen & Entschädigung erhalten: So geht’s
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Missachten Ärzte, Schwestern oder Pfleger medizinische Standards und schaden einem Patienten dadurch gesundheitlich, liegt ein Behandlungsfehler vor.
  • Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn sich der Behandlungsfehler als Ursache des Gesundheitsschadens nachweisen lässt.
  • Geschädigte Patienten haben 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung gegenüber dem Behandelnden geltend zu machen.
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz lassen sich außergerichtlich verhandeln oder vor Gericht einklagen.
  • Wenn Patienten eine Entschädigung erfolgreich durchsetzen, trägt die Gegenseite sämtliche Kosten für Anwälte und Gericht.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Behandlungsfehler?
  2. Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Das können Sie tun
  3. Wann steht Patienten eine Entschädigung zu?
  4. Welche Entschädigung steht Patienten zu?
  5. Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?
  6. Entschädigung für Behandlungsfehler: Wie kann ein Anwalt helfen?
  7. Welche Kosten können entstehen?
  8. FAQ zum Behandlungsfehler

1. Was ist ein Behandlungsfehler?

Der Gesetzgeber verpflichtet Ärzte, Pfleger, Hebammen, Krankenschwestern, Heilpraktiker, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen Tätige mit dem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) zur fachgerechten Behandlung der Patienten.

Wenn die Behandelnden gegen verbindliche medizinische Standards oder ärztliche Pflichten verstoßen und Gesundheitsbeschwerden beim Patienten verursachen, liegt ein Behandlungsfehler vor. Umgangssprachlich bezeichnet man Fehlbehandlungen als Kunstfehler, weil die Behandlung nicht den „Regeln ärztlicher Kunst“ entspricht.

Infografik: Behandlungsfehler: Welche Rechte besitzen Patienten & welche Pflichten müssen Ärzte erfüllen?

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

Behandlungsfehler können oft medizinischen Charakters – z. B. wenn ein Arzt erforderliche Behandlungsmaßnahmen unterlässt (= Behandlungsfehler durch Unterlassen) – sein, aber auch bei der Verwendung technischer Geräte passieren.

Deshalb lassen sich verschiedene Arten von Behandlungsfehlern unterscheiden:

  • Anamnesefehler: Befragt ein Arzt seinen Patienten nur unzureichend zu Beschwerden, Medikamenten & bisherigen Therapien, begeht er einen Anamnesefehler.
  • Befunderhebungsfehler: Klärt ein Arzt vorliegende Befunde nicht vollständig ab, spricht man von einem Befunderhebungsfehler.
  • Bedienungsfehler: Verursacht die unsachgemäße Verwendung technischer Hilfsmittel Gesundheitsschäden, unterläuft dem Behandelnden ein Bedienungsfehler.
  • Operationsfehler: Verursacht ein Fehler während der Operation oder eine Fehlentscheidung des Chirurgen gesundheitliche Beschwerde beim Patienten, liegt ein Operationsfehler vor.
  • Diagnosefehler: Stellt ein Behandelnder eine falsche Diagnose, die dem Patienten schadet, handelt es sich um einen Diagnosefehler.
  • Dokumentationsfehler: Ist die Dokumentation in der Patientenakte unvollständig oder nicht vorhanden, spricht man vom Dokumentationsfehler.
  • Hygienefehler: Verursacht die Missachtung verbindlicher Hygienevorschriften einen Gesundheitsschaden, handelt es sich um einen Hygienefehler.
  • Aufklärungsfehler: Klärt ein Chirurg seinen Patienten nicht über Ablauf, Alternativen & Risiken einer OP auf, liegt ein Aufklärungsfehler vor.
  • Pflegefehler: Unterläuft dem Pflegefachpersonal ein Behandlungsfehler, bezeichnet man diesen als Pflegefehler.
  • Überweisungsfehler: Überweist ein Arzt seinen Patienten zu spät an einen Spezialisten, unterläuft ihm ein Überweisungsfehler.
  • Übernahmeverschulden: Überschreitet eine Behandlung die Fähigkeiten des behandelnden Arztes oder reicht die Ausstattung bzw. fachliche Ausrichtung der Klinik nicht aus, spricht man vom Übernahmeverschulden.
  • Nachsorgefehler: Bei schadhafter, unzureichender oder unterlassener Kontrolle des Genesungsprozesses spricht man von einem Nachsorgefehler.

Sie vermuten, dass Ihrem Arzt oder dem medizinischen Personal ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und möchten sich über mögliche Handlungsoptionen informieren? advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Arzthaftungsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Nicht jede Fehlbehandlung rechtfertigt eine Entschädigung.

In folgenden Fällen liegt kein Behandlungsfehler vor:

  • Die Behandlung ist erfolglos.
  • Gewöhnliche Komplikationen treten auf.
  • Der Arztfehler verursacht keine Gesundheitsbeschwerden.
  • Ein Patient missachtet ärztliche Anweisungen – Bettruhe, Medikation, Ernährungsumstellung – und schadet seiner Gesundheit damit selbst.

2. Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Das können Sie tun

Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, können Sie relevante Beweise sichern, Ihre Patientenrechte wahrnehmen und Ihren Verdacht auf Missachtung ärztlicher Pflichten durch einen Anwalt prüfen lassen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler schätzt rechtssicher ein, ob Ihre Patientenakte als Nachweis ausreicht, um den Behandlungsfehler nachzuweisen oder ob Sie zusätzlich weitere Maßnahmen ergreifen sollten wie z. B.

  • ein Gedächtnisprotokoll erstellen,
  • eine ärztliche Zweitmeinung einholen,
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

I. Patientenakte sichern & Gedächtnisprotokoll erstellen

Gemäß § 630g BGB ist jeder Arzt ist zur Dokumentation der einzelnen Behandlungsschritte verpflichtet. Um den Behandlungsfehler als Ursache Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nachzuweisen, kann es deshalb aus folgenden Gründen entscheidend sein, Ihre Krankenunterlagen zu sichern:

  • Ihrem Anwalt dienen die Aufzeichnung als Argumentationsgrundlage gegenüber Behandelnden, Haftpflichtversicherung und Gericht.
  • Sie zeigen Diagnosen, Befunde, Eingriffe, Medikation usw. auf.
  • Sie liefern ggf. den Beweis, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – oder nicht.

Gleichzeitig haben Patienten das Recht, ihre Krankenunterlagen einzusehen oder auf eigene Kosten Kopien anzufertigen. Im Falle eines Behandlungsfehlers mit Todesfolge dürfen Angehörige Einsicht in die Akte des Verstorbenen nehmen.

Es kann sinnvoll sein, ein präzises Gedächtnisprotokoll der Behandlung zu erstellen. Als wichtiges Beweisstück gibt es Aufschluss über:

  • Behandlungstermine & Arztgespräche
  • Daten von Ärzten & Zeugen
  • Beschwerden, Diagnosen, Medikamente usw.
  • Art & Ausmaß des Behandlungsfehlers
  • Auswirkungen auf Alltag & Beruf
  • Folgekosten für Medikamente, Hilfs- & Heilmittel

II. Ärztliche Zweitmeinung & Rechtsberatung einholen

Patienten dürfen Arzt und Behandlungsort frei wählen und bei Bedarf wechseln. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, kann es ratsam sein, den Verdacht durch einen zweiten Mediziner einschätzen zu lassen. Ein klärendes Gespräch gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um anschließend einen Juristen aufzusuchen.

Denn ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler

  • kann rechtssicher einschätzen, ob tatsächlich ein Arzt- bzw. Behandlungsfehler vorliegt
  • kann festlegen, in welche Höhe ein Entschädigungsanspruch besteht
  • kann die komplizierte Beweisführung übernehmen
  • kann Ihre Entschädigung zeitnah geltend machen

III. Abfindung ablehnen

Die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Arztes oder des Krankenhauses zahlt Ihre Entschädigung. Einige Versicherer könnten versuchen, einen Arzthaftungsprozess zu vermeiden, indem sie Ihnen eine einmalige Abfindung zahlen, wenn Sie im Gegenzug auf sämtliche Entschädigungsansprüche verzichten. Allerdings fallen solche Angebote deutlich niedriger aus als das, was Ihnen tatsächlich zusteht.

Anführungszeichen

Wer vorschnell einen Vertrag über die Abfindung seines Schadens unterschreibt, kann große Nachteile erleiden und geht morgen vielleicht leer aus. Wenn nämlich später (nach Abschluss des Vergleiches) Folgeschäden auftreten, können diese nicht mehr geltend gemacht werden.

Matthias Klein
Anwalt für Arzthaftungsrecht

IV. Keine Strafanzeige stellen

Sobald Sie einen Strafantrag stellen, leiten Polizei und Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung des Behandelnden ein. Kommt es zum Strafverfahren, findet i. d. R. zeitgleich kein zivilrechtlicher Prozess zum Erhalt einer Entschädigung statt. Um Ihre Zukunft finanziell abzusichern und zeitnah eine Entschädigung zu erhalten, kann es ratsam sein, wenn Sie von einer Strafanzeige absehen.

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3. Wann steht Patienten eine Entschädigung zu?

Sind Patienten von einem Behandlungsfehler betroffenen, besteht gegenüber dem Behandelnden ein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch, wenn

  • nachweisbar ein Behandlungsfehler vorliegt &
  • der Entschädigungsanspruch noch nicht verjährt ist.

Wer muss den Behandlungsfehler nachweisen?

Der Patient trägt die volle Beweislast – d. h. er muss den Zusammenhang zwischen seinen gesundheitlichen Beschwerden und dem Behandlungsfehler des Arztes, Psychologen oder des medizinischen Personals nachweisen.

Für juristische bzw. medizinische Laien kann es jedoch nicht einfach sein zu beurteilen bzw. zu beweisen, dass es sich um einen Behandlungsfehler und nicht etwa um eine unvermeidliche Komplikation handelt.

Rechtsberatung
Fehler vom Anwalt nachweisen lassen:

Ein Anwalt kann dabei helfen, den Behandlungsfehler nachzuweisen, indem er Ihre Behandlungsunterlagen sichtet oder ein medizinisches Gutachten beauftragt. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

Ist der Behandlungsfehler besonders schwerwiegend, kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um: Der Behandelnde muss dann belegen, dass er trotz fehlerhafter Behandlung des Patienten keinen Fehler verschuldet hat.

Es kommt zur Beweislastumkehr, wenn

  • die Dokumentation unvollständig ist oder fehlt.
  • ein Eingriff ohne die vorherige Aufklärung des Patienten bzw. ohne sein Einverständnis erfolgt.
  • der Arzt eine riskante Neulandmethode anstatt eines gesicherten Standardverfahrens wählt.
  • eine unqualifizierte Person die Behandlung übernimmt.
  • der Behandelnde uneindeutige Befunde nicht vollständig abklärt.
  • sich ein Patient im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen infiziert.
  • der Ärztepfusch so schwerwiegend ist, dass er einem Arzt keinesfalls unterlaufen darf.

Wer haftet für die Folgen eines Behandlungsfehlers?

Grundsätzlich zahlt die Berufshaftpflichtversicherung des Behandelnden das Schmerzensgeld oder Schadensersatz für gesetzlich versicherte Patienten im Falle einer fehlerhaften, stationären Behandlung im Krankenhaus.

Wenn hingegen Einzelpersonen – Arzt, Chirurg, Psychologe usw. – persönliches Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet der Behandelnde selbst. Haben mehrere Personen Schuld an der fehlerhaften Behandlungsmaßnahme, ist es möglich, gegen die gesamte Einrichtung vorzugehen, und z. B. das Krankenhaus zu verklagen.

Hinweis
Umfangreiche Arzrhaftung:

Bei stationärer Behandlung von Privatpatienten haftet ein Arzt aufgrund des persönlichen Behandlungsvertrages nicht nur für seine eigenen Behandlungsfehler, sondern auch für jegliche Fehler seiner Mitarbeiter.

Wann verjährt ein Behandlungsfehler?

Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der geschädigte Patient binnen 3 Jahren den Behandlungsfehler nachweisen – nach Fristablauf sind sämtliche Ansprüche auf eine Entschädigung gegenüber dem Behandelnden verjährt.

Beispiel zur Verjährungsfrist von Behandlungsfehlern:

Eine Frau wird 2020 mit starken Wehen ins Krankenhaus eingeliefert. Ihr Baby kommt mit einem Notkaiserschnitt zur Welt. Bei einer Untersuchung im März 2021 stellt der Kinderarzt einen Hirnschaden fest. Ursache ist der zu spät eingeleitete Kaiserschnitt. Die Verjährungsfrist beginnt demnach am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024.

Tipp: Häufig sind die Auswirkungen eines Behandlungsfehlers nicht vollständig abzusehen. Es kann deshalb ratsam sei, beim zuständigen Gericht einen Feststellungsantrag zu stellen. Denn damit verlängert sich die Verjährungsfrist auch für zukünftige Schäden auf 30 Jahre.

4. Welche Entschädigung steht Patienten zu?

Ein Behandlungsfehler kann neben Gesundheitsschäden auch dramatische finanzielle Auswirkungen auf das Leben des geschädigten Patienten haben, weil den Betroffenen neben psychischen Belastungen auch zusätzliche Kosten für Pflege, Hilfsmittel, Therapien und Medikamente entstehen. Um negative Konsequenzen zu kompensieren, besteht ein Anspruch auf

  • Schmerzensgeld zum Ausgleich immaterieller Schäden (physische Verletzungen & psychisches Leiden).
  • Schadensersatz zur Kompensation materieller Schäden (Kosten für Medikamente, Therapien & Umbaumaßnahmen).

Schmerzensgeld

Die Höhe Ihres Schmerzensgeldes nach einem Behandlungsfehler ist abhängig von den folgenden Faktoren:

  • Umfang physischer & psychischer Schäden
  • Behandlungsdauer & Auswirkungen
  • Anzahl der Reha-Maßnahmen & Krankenhausaufenthalte
  • Chronische & lang anhaltende Schmerzen
  • Folgeschäden & körperliche Entstellung

Bei der Bestimmung einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe hilft die sog. Schmerzensgeldtabelle für Behandlungsfehler. Sie listet Gerichtsurteile und die zugesprochenen Entschädigungen auf.

Die folgende Übersicht dient nur als erste Orientierung, denn die angemessene Entschädigung bemisst sich stets anhand individueller Umstände:

Behandlungsfehler

Schmerzensgeld

Urteil

Medikament trotz bekannter Allergie verabreicht (= Therapiefehler)

250 €

AG Neubrandenburg 2011

Nicht entfernter Operationsfaden

5.000 €

OLG Frankfurt a. M. 2002

Druckgeschwür durch Wundliegen eines Bettlägrigen

7.500 €

OLG Frankfurt a. M. 2015

Narkosefehler verursacht mehrtägiges Koma und führt zum Tod des Patienten

20.000 €

LG Bochum 2010

Erblindung nach zu später Überweisung an Spezialisten

90.000 €

OLG Karlsruhe 2007

Entfernung der Vagina bei intersexueller Patientin

100.000 €

LG Köln 2009

Gehirnblutung durch verkanntes Aneurysma

200.000 €

OLG Hamm 2012

Patient wird zum Pflegefall nach der Fehldiagnose „Kopfschmerzen“

200.000 €

+ 45.000 €
Schadensersatz

OLG Hamm 2012

Schwerste HWS-Distorsion: Wachkoma, künstliche Ernährung und Pflegebedürftigkeit, Arzt war alkoholisiert

500.000 €

OLG Oldenburg 2014

Völlige Behinderung eines Neugeborenen wegen zu spät eingeleiteter Geburt

700.000 €

OLG Oldenburg 2014

Schmerzensgeld für Angehörige möglich?

Verstirbt ein Patient infolge eines Behandlungsfehler, steht den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld wegen Körperverletzung zu.

Haben die Angehörigen selbst Psychosen, Neurosen, schwere Depressionen oder Angstzustände erlitten, steht ihnen ein Schmerzensgeld aufgrund von Schockschäden zu. Dafür müssen Betroffene den Zusammenhang zwischen ihren psychischen Beeinträchtigungen und dem Behandlungsfehler nachweisen.

Ein Behandlungsfehler mit Todesfolge führt nicht zur Zahlung einer Entschädigung, wenn der Tod sofort eintrat oder der Patient empfindungslos war.

Schadensersatz

Betroffene Patienten haben auch einen Schadensersatzanspruch für folgende Schäden nach einem Behandlungsfehler:

  • Gesundheitsschäden: Erstattung von Medikamenten- & Behandlungskosten
  • Mehrbedarfsschäden: Kostenübernahme von Pflegepersonal, Haushaltshilfen oder behindertengerechtem Haus- bzw. Wohnungsumbau
  • Erwerbsschäden: Ausgleich des Einkommensverlusts
  • Haushaltsführungsschäden: Finanzielle Unterstützung für unentgeltliche Hilfe von Angehörigen oder Bekannten
Rechtsberatung
Regressanspruch der Krankenkasse:

Auch die Krankenkassen dürfen für Behandlungsfehler Schadensersatz geltend machen, wenn sie die zusätzlichen Behandlungskosten tragen.

Dazu beauftragt die Krankenkasse beim Medizinischen Dienst (MDK) ein unabhängiges Gutachten. Bestätigt das MDK-Gutachten eine Fehlbehandlung, geht die Krankenkasse in einem Regressverfahren selbstständig gegen den Arzt vor.

5. Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?

Um nach einem Behandlungsfehler eine Entschädigung zu erhalten, bestehen zwei Möglichkeiten:

  • außergerichtliche Einigung
  • gerichtliche Durchsetzung

Außergerichtliche Verhandlungen

Es kann sich empfehlen, zunächst eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite anzustreben. Denn bei Verhandlungserfolg erhalten Sie zeitnah eine Entschädigung. Damit ist ein außergerichtliches Vorgehen gegen den Behandelnden in jedem Fall schneller als ein Gerichtsverfahren.

Viele Patienten setzen schon während der außergerichtlichen Verhandlungen auf anwaltlichen Beistand, um ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Denn ein Anwalt übernimmt die komplizierte Beweisführung und tritt der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber. Mit der richtigen Verhandlungsstrategie kann er Gegenargumente abwehren und zeitnah eine außergerichtliche Einigung erzielen.

Durchsetzung im Arzthaftungsprozess

Bleiben die außergerichtlichen Einigungsversuche erfolglos, können Patienten Schmerzensgeld einklagen oder Schadensersatzklage einreichen, um ihren Entschädigungsanspruch vor Gericht geltend zu machen.

Das Klageverfahren verläuft wie folgt:

  • Klageschrift einreichen: Ein Anwalt unterstützt Sie beim Formulieren der Klageschrift und reicht diese fristgerecht ein.
  • Gerichtskostenvorschuss zahlen: Das Gericht beginnt seine Tätigkeit erst, nachdem der Kostenvorschuss beglichen wurde.
  • Prozess: Während der Gerichtsverhandlung sichtet der Richter relevante Beweise und vernimmt Zeugen.
  • Urteilsspruch: Das Gericht entscheidet, ob der Behandlungsfehler eine Entschädigung rechtfertigt und definiert die angemessene Höhe.
  • Auszahlung der Entschädigung: Der Richter bestimmt eine Auszahlungsfrist, in welcher der Patient seine Entschädigung erhalten soll.
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6. Entschädigung für Behandlungsfehler: Wie kann ein Anwalt helfen?

Es ist möglich, Schmerzensgeld ohne Anwalt zu beantragen – kann aber schwierig sein. Außerdem besteht womöglich Anwaltszwang. Denn die Entschädigungssummen für Behandlungsfehler in den Bereichen Geburtsmedizin, Chirurgie und Orthopädie können sehr hoch sein.

Achtung
Anwaltszwang möglich:

Ab einem Streitwert von über 5.000 € herrscht Anwaltszwang. Der Fall wird vor dann vor dem Landgericht verhandelt, wo Sie sich juristisch vertreten lassen müssen.

Des Weiteren könnte die Gegenseite die Zahlung verweigern einer Entschädigung nach einem Behandlungsfehler, weil sie die geforderte Entschädigung, die Schadensdokumentation oder den Nachweis anzweifelt.

Um Ihren Anspruch vor taktischen Manövern zu schützen, kann ein Anwalt helfen. Ob außergerichtlich oder im Klageverfahren: Ein Anwalt unternimmt die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung gegenüber Arzt, Krankenhaus und Versicherung.

Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann:

  • vorab prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und Sie einen Entschädigungsanspruch haben
  • die komplizierte Beweissicherung & Schadensdokumentation übernehmen
  • eine angemessenen Entschädigungshöhe festlegen
  • die außergerichtlichen Verhandlungen mit der häufig zahlungsunwilligen Versicherung führen
  • eine frist- & formgerechte Klageeinreichung gewährleisten
  • eine individuellen Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Ihre Entschädigung zeitnah durchsetzen

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7. Welche Kosten können entstehen?

Ziehen betroffene Patienten einen Anwalt hinzu, um ihr Vorgehen rechtlich abzusichern, fallen Anwaltskosten an. Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich anhand der Höhe der geforderten Entschädigung (= Streitwert) und sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) definiert.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Machen Sie nach einem Behandlungsfehler erfolgreich eine Entschädigung geltend, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, welche Kosten bei außergerichtlicher Einigung entstehen:

Streitwert in Euro

Anwaltshonorar in Euro (gerundet)

5.000

1.033

10.000

1.883

50.000

3.899

100.000

5.032

200.000

6.731

500.000

10.730

Lässt sich die Gegenseite zu keiner außergerichtlichen Einigung bewegen, besteht die Möglichkeit, das Krankenhaus oder den Arzt zu verklagen. Bei gerichtlicher Durchsetzung entstehen neben Anwalts- auch Gerichtskosten.

Die folgende Übersicht zeigt Beispiele für folgenden Fall: Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, aber mit anwaltlicher Unterstützung gewinnt der geschädigte Patient den Arzthaftungsprozess in erster Instanz durch Urteilsspruch.

Streitwert

Gerichtskosten

Anwaltshonorar

5.000,00 €

146,00 €

1.282,55 €

10.000,00 €

241,00 €

2.321,87 €

50.000,00 €

546,00 €

4.787,69 €

200.000,00 €

1.746,00 €

8.252,08 €

Wer muss die Kosten tragen?

Wenn Sie Ihre Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst im Voraus zahlen können, bestehen 4 Möglichkeiten, um eine Kostenübernahme zu erreichen:

I. Gegenseite trägt Kosten: Wenn Sie erfolgreich eine Entschädigung für einen Behandlungsfehler durchsetzen, trägt die Gegenseite sämtliche Kosten.

II. Rechtsschutzversicherung: Viele Policen übernehmen nach erfolgreicher Deckungszusage Ihre Kosten, wenn Sie eine Entschädigung nach einem Behandlungsfehler durchsetzen.

III. Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist eine Finanzierung über eine Prozesskostenhilfe möglich. Wird dem Antrag stattgegeben, übernimmt die Gerichtskasse sämtliche Kosten – entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen mit Ratenzahlungsvereinbarung.

IV. Prozessfinanzierung: Wenn gute Erfolgsaussichten bestehen und ein Mindeststreitwert überschritten wird, ist eine Prozessfinanzierung über einen Dienstleister möglich. Bei positiver Einschätzung übernimmt dieser sämtliche Kosten, die Ihnen entstehen und erhält im Gegenzug bei Erfolg einen Teil Ihrer Entschädigung.

8. FAQ zum Behandlungsfehler

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte oder anderweitiges behandelndes Personal medizinische Standards verletzen und einem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht.

Welche Ansprüche haben Patienten bei einem Behandlungsfehler?

Führt nachweislich die falsche Behandlung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten, hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Die konkrete Entschädigungshöhe richtet sich nach dem Ausmaß des Gesundheitsschadens.

Wer trägt die Beweislast?

Patienten tragen die Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass es eine Fehlbehandlung gab, sie einen Gesundheitsschaden davongetragen haben und dass die Fehlbehandlung Ursache dafür ist. Bei sehr groben Verletzungen medizinischer Standards trägt der behandelnde Arzt die Beweislast.

Wie kann ich eine Entschädigung durchsetzen?

Um möglichst schnell eine Entschädigung zu erhalten, können Geschädigte versuchen, mit der Versicherung des Behandlers außergerichtlich eine angemessene Summe auszuhandeln. Einige Versicherungen versuchen jedoch, durch eine einmalige Abfindungssumme die Kosten zu drücken. Lässt sich keine außergerichtliche Einigung erzielen, können Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich einklagen.

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Jasmin Leßmöllmann
Über die Autorin
Jasmin Leßmöllmann

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.

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