7. Welche Kosten können entstehen?
Bei der Durchsetzung einer Entschädigung für eine falsche Diagnose in Form von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz entstehen Kosten für:
- Gericht & Anwälte,
- Zeugen & Gutachter,
- Post & Telekommunikation.
Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Streitwert, also der Höhe der geforderten Entschädigung und außerdem davon, ob die Durchsetzung außergerichtlich oder im Arzthaftungsprozess erfolgt.
Außergerichtliche Verhandlungen
Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, können Patienten bereits während der außergerichtlichen Verhandlungen einen Anwalt hinzuziehen. Erzielt dieser eine Einigung durch einen Vergleich, fallen lediglich Anwaltskosten an.
Sie werden anhand der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erhoben und bemessen sich ebenfalls anhand des Streitwertes bzw. Ihrer Forderung.
Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen darf ein Anwalt u. a. die folgenden Gebühren berechnen:
- 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung,
- 1,5-fache Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs.
Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen groben Überblick zu möglichen Anwaltskosten bei außergerichtlicher Einigung (inklusive Mehrwertsteuer) für unterschiedlich hohe Streitwerte bzw. Entschädigungsforderungen:
Streitwert
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Anwaltskosten
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Streitwert
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Anwaltskosten
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500,00 €
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126,00 €
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50.000,00 €
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3.898,92 €
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2.000,00 €
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420,00 €
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100.000,00 €
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5.031,80 €
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5.000,00 €
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1.033,40 €
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200.000,00 €
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6.731,12 €
|
10.000,00 €
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1.883,06 €
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500.000,00 €
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10.729,52 €
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Durchsetzung im Arzthaftungsprozess
Lässt sich mit der Gegenseite keine Einigung erzielen, verhandelt der Anwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Diagnosefehler im Arzthaftungsprozess. Bei gerichtlicher Durchsetzung entstehen weitere Kosten, die ebenfalls vom Streitwert abhängig sind.
Die folgende Tabelle zeigt exemplarische Kosten für Gericht und Anwaltshonorar inkl. Mehrwertsteuer anhand unterschiedlicher Streitwerte für folgendes Szenario: Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, aber mit Ihrem Anwalt gewinnen Sie den Prozess in erster Instanz durch einen Urteilsspruch:
Streitwert
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Gerichtskosten
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Anwaltshonorar
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5.000,00 €
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146,00 €
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1.282,55 €
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10.000,00 €
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241,00 €
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2.321,87 €
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50.000,00 €
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546,00 €
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4.787,69 €
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200.000,00 €
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1.746,00 €
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8.252,08 €
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500.000,00 €
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3.536,00 €
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12.142,98 €
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Möglichkeiten zur Kostenübernahme
Wenn Sie einen rechtmäßigen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite alle entstandenen Kosten tragen.
Doch auch bei guten Erfolgsaussichten tragen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst. Es gibt allerdings 3 Optionen, um die anfallenden Kosten zu finanzieren bzw. zu reduzieren:
I. Prozesskostenhilfe
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist die Finanzierung durch Prozesskostenhilfe möglich. Dafür sind die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen und ein formloser Antrag zu stellen.
Gibt das Gericht Ihrem Antrag statt, übernimmt die Gerichtskasse sämtliche Kosten – entweder als Vollzuschuss oder als Darlehen, das in Raten zurückzuzahlen ist.