4. Diagnosefehler: Was Sie jetzt sichern sollten
Patientenakte anfordern
Die Patientenakte ist oft das wichtigste Beweismittel. Nach § 630g BGB ist Einsicht unverzüglich zu gewähren. Die erste Abschrift ist kostenlos. Nach dem Tod des Patienten haben Erben Einsichtsrechte für vermögensrechtliche Interessen; nächste Angehörige können Einsicht zur Wahrnehmung immaterieller Interessen verlangen, solange kein entgegenstehender Wille des Patienten erkennbar ist.
Verlauf dokumentieren
Parallel zur Aktenanforderung sollten Sie den Ablauf möglichst konkret festhalten. Besonders hilfreich sind:
- Zeitpunkt erster Beschwerden
- Arztbesuche und Klinikaufenthalte
- empfohlene oder unterlassene Untersuchungen
- Aussagen aus Gesprächen
- Arbeitsausfälle und zusätzliche Kosten
- Verschlechterungen oder Komplikationen
Ein solches Gedächtnisprotokoll erleichtert später die medizinische und rechtliche Einordnung erheblich.
Zweitmeinung und Krankenkasse einbeziehen
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bei der Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern. Häufig wird dazu der Medizinische Dienst eingeschaltet. Das dort erstellte Gutachten entscheidet den Fall nicht endgültig, ist aber oft ein wichtiger Ausgangspunkt für die weitere Bewertung.
Nichts vorschnell erledigen
Bei frühen Vergleichs- oder Abfindungsangeboten ist Vorsicht geboten. Solange Spätfolgen, weitere Behandlungskosten oder dauerhafte Erwerbseinbußen noch nicht absehbar sind, kann eine zu frühe Erledigung nachteilig sein.
5. Welche Ansprüche nach einem Diagnosefehler möglich sind
Wenn ein Diagnosefehler haftungsrechtlich feststeht, kommen in der Regel zwei Anspruchsarten in Betracht: Schmerzensgeld für immaterielle Schäden und Schadensersatz für messbare Vermögensnachteile. Welche Höhe realistisch ist, hängt aber immer stark vom Einzelfall ab.
Mögliche Positionen sind zum Beispiel:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- zusätzliche Behandlungskosten
- Fahrt- und Zuzahlungskosten
- Pflege- und Mehrbedarf
- Haushaltsführungsschaden
- Zukunftsschäden bei dauerhaften Folgen
Je schwerer und langfristiger die Auswirkungen, desto wichtiger wird eine saubere Prognose der Folgekosten. Gerade hier sollte nicht zu früh abschließend verhandelt werden.
6. Beweislast: Was Sie bei einem Diagnosefehler nachweisen müssen – und wann es leichter wird
Grundsätzlich müssen Patientinnen und Patienten darlegen und beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser den Schaden verursacht hat. In Arzthaftungssachen ist das oft der schwierigste Teil des Verfahrens. Deshalb spielt § 630h BGB eine zentrale Rolle.
Wichtige Beweiserleichterungen können sich ergeben bei:
- Dokumentationsmängeln
- groben Behandlungsfehlern
- voll beherrschbaren Risiken
- fehlender Befähigung des Behandelnden
Ob daraus im konkreten Fall wirklich eine Beweislastumkehr folgt oder „nur“ eine Beweiserleichterung, hängt von Art und Gewicht des Fehlers ab. Genau deshalb sollte die Beweislast nicht zu pauschal dargestellt werden.