Geburtsschäden: So ist finanzielle Entschädigung möglich
Geburtsschäden: So ist finanzielle Entschädigung möglich
Dustin Pawlitzek
Beitrag von Dustin Pawlitzek
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Behandlungsfehler Geburtsschäden

Werden Mutter oder Kind vor oder während der Entbindung durch einen Behandlungsfehler geschädigt, spricht man von Geburtsschäden. Die Folgen begleiten viele Opfer ein Leben lang. In Gerichtsprozessen erhalten sie regelmäßig sechsstellige Entschädigungszahlungen. Diese sollen die Zukunft der Betroffenen finanziell absichern.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist ein Geburtsschaden?
  3. 2. Das müssen betroffene Familien jetzt beachten
  4. 3. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
  5. 4. Welche Entschä­digung steht betroffenen Familien zu?
  6. 5. Wie lässt sich eine Entschädigung für Geburtsschäden durchsetzen?
  7. 6. Kosten: Womit Betroffene rechnen müssen
  8. 7. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Geburtsschäden: So ist finanzielle Entschädigung möglich

Geburtsschäden: So ist finanzielle Entschädigung möglich

Werden Mutter oder Kind vor oder während der Entbindung durch einen Behandlungsfehler geschädigt, spricht man von Geburtsschäden. Die Folgen begleiten viele Opfer ein Leben lang. In Gerichtsprozessen erhalten sie regelmäßig sechsstellige Entschädigungszahlungen. Diese sollen die Zukunft der Betroffenen finanziell absichern.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein rechtlich relevanter Geburtsschaden kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine medizinisch gebotene Reaktion ausgeblieben, verspätet oder fehlerhaft erfolgt sein könnte und dadurch ein gesundheitlicher Schaden bei Mutter oder Kind entstanden ist. Nicht jede schwierige Geburt und nicht jede spätere gesundheitliche Beeinträchtigung ist automatisch ein Behandlungsfehler.

Gilt, wenn …

  • auf Warnzeichen, auffällige Befunde oder Komplikationen nicht rechtzeitig reagiert wurde,
  • Überwachung, Diagnose oder Intervention während Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach fehlerhaft gewesen sein könnten,
  • der Schaden über vorübergehende Beschwerden hinausgeht und etwa Therapie-, Pflege-, Hilfsmittel- oder Erwerbsfolgen auslöst.

Sonderfall: Zeigt sich das volle Ausmaß der Schädigung erst später oder kommen mehrere medizinische Ursachen in Betracht, reicht ein allgemeiner Überblick nicht mehr aus. Dann müssen Unterlagen, Fristen und mögliche Zukunftsschäden gesondert geprüft werden.

Wichtigste Frist: Regelmäßig gilt die dreijährige Verjährungsfrist ab dem Schluss des Jahres, in dem Kenntnis von Schaden und möglicher Verantwortlichkeit besteht.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • vollständige Patientenakte
  • Geburtsprotokoll
  • CTG-Aufzeichnungen
  • Mutterpass
  • Aufnahme- und Entlassungsberichte
  • kinderärztliche Unterlagen
  • eigenes Erinnerungsprotokoll der Eltern

Häufigster Fehler: Viele Familien sichern Unterlagen zu spät oder akzeptieren früh eine pauschale Einmalzahlung, obwohl Spätfolgen noch nicht verlässlich einschätzbar sind.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen.
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz kommen bei einem nachweisbaren Behandlungsfehler grundsätzlich in Betracht.
  • Bei minderjährigen Kindern machen in der Regel die Sorgeberechtigten die Ansprüche geltend.
  • In bestimmten Konstellationen gibt es Beweiserleichterungen zugunsten von Patienten.

Kommt darauf an:

  • ob tatsächlich ein Behandlungs-, Diagnose- oder Aufklärungsfehler vorliegt,
  • ob genau dieser Fehler den Schaden verursacht hat,
  • gegen wen Ansprüche im konkreten Fall zu richten sind,
  • wie hoch eine angemessene Entschädigung ausfällt,
  • welche Langzeitfolgen bereits sicher feststehen und welche noch offen sind.

Wenn ein konkreter Verdacht besteht, kann eine frühe rechtliche Einordnung sinnvoll sein. Über advocado können Sie Ihr Anliegen an einen passenden Anwalt oder eine passende Anwältin für Medizinrecht weiterleiten, damit Unterlagen, Fristen und das weitere Vorgehen geprüft werden.

1. Was ist ein Geburtsschaden?

Werden Mutter oder Kind vor oder während der Entbindung durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigt, spricht man von einem Geburtsschaden. Der Schaden kann körperlich oder psychisch sein.

Ursache eines Geburtsschadens ist ein Diagnosefehler oder eine falsche Therapie des medizinischen Personals.

Ein Geburtsschaden liegt beispielsweise vor, wenn

  • der Arzt eine Missbildung oder eindeutige Erkrankung des Babys in den Voruntersuchungen nicht erkennt.
  • eine medikamentöse Fehlbehandlung der Mutter Schäden beim Kind verursacht.
  • das Baby während der Geburt eine Sauerstoffunterversorgung erleidet.
  • das medizinische Personal nicht oder nur unzureichend auf Infektionen und Thrombosen reagiert.
  • ein Not-Kaiserschnitt zu spät oder falsch ausgeführt wird.
  • das Baby durch ein schlecht ausgeführtes Geburtsmanöver verletzt wird.
  • Mutter oder Kind Schaden durch den Einsatz einer Geburtszange oder Saugglocke nehmen.

Die Folgen von Geburtsschäden können u. a. geistige und körperliche Behinderungen, Lähmungen, Hirnschädigungen durch Sauerstoffmangel oder der Tod sein. Sind die Schädigungen zweifelsfrei auf Fehler des medizinischen Personals zurückzuführen, liegt ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen vor.

2. Das müssen betroffene Familien jetzt beachten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Kind oder Mutter durch unsachgemäße ärztliche Behandlung zu Schaden gekommen sind, kann es ratsam sein, Beweise zu sammeln und die Lage frühzeitig durch einen Anwalt für Medizinrecht bewerten zu lassen.

Anführungszeichen

Meist zeigt sich das ganze Ausmaß des Schadens erst in der weiteren Entwicklung. Daher ist es wichtig, möglichst frühzeitig alle Ansprüche geltend zu machen, auch wenn sie noch gar nicht eingetreten sind.

Matthias Klein
Anwalt für Arzthaftungsrecht

Andersherum gibt es auch Dinge, die Familien unterlassen könnten, um mögliche Schadensersatzansprüche nicht zu gefährden oder zu schmälern.

Patientenakte sichern

Das Zusammentragen von medizinischen Informationen ist aus 2 Gründen wichtig:

  1. Um zu klären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler des medizinischen Personals zu dem Geburtsschaden geführt hat.
  2. Um Beweise für eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung zu sichern.

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte einzusehen und kann eine Abschrift verlangen (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch).

Relevante Dokumente sind:

  • das Geburtsprotokoll mit Angaben zum pH-Wert des Nabelschnurblutes und des Apgar-Wertes
  • die Aufzeichnungen des Wehenschreibers (CTG)
  • die Berichte zu den Kontrolluntersuchungen
  • der Aufnahme- und der Entlassungsbericht des Krankenhauses
  • der Mutterpass
  • die Unterlagen vom Kinderarzt

Eltern können möglichst zeitnah auch ein präzises Erinnerungsprotokoll erstellen – je präziser sie die Informationen darin festhalten, desto besser.

Rechtsberatung einholen

Die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Geburtsschäden liegen teilweise im sechsstelligen Bereich – und zählen damit zu den höchsten Entschädigungen im deutschen Recht.

Denn die Auswirkungen begleiten Mutter oder Kind häufig ein Leben lang und gehen mit enormen finanziellen Belastungen einher: Pflegekosten, Medikamente und Therapien, der behindertengerechte Umbau von Haus und Auto, Verdienstausfall.

Der Haftpflichtversicherer des Arztes oder Krankenhauses muss die Entschädigung zahlen. Er könnte versuchen, die Schadenshöhe zu minimieren oder eine Auszahlung ganz zu vermeiden. Juristische Expertise kann für betroffene Familien daher besonders wichtig sein. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht hat die nötigen Detailkenntnisse – sowohl auf medizinischem als auch dem juristischen Gebiet.

Er kann rechtssicher einschätzen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und in welcher Höhe Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Darüber hinaus kümmert er sich um alle notwendigen Schritte, um Ansprüche in einer angemessenen Höhe gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Keine Strafanzeige stellen

Wer eine Strafanzeige stellt, löst ein Strafverfahren aus. Das kann bei Verdacht auf Geburtsschäden nicht sinnvoll sein. Denn ein Strafverfahren zielt lediglich darauf ab, den Arzt zu bestrafen. Viel wichtiger wäre es aber, die Zukunft des Kindes oder der Mutter finanziell abzusichern.

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz werden ausschließlich in einem sogenannten zivilrechtlichen Verfahren durchgesetzt. Prozesse zum selben Rechtsfall können nicht parallel, sondern immer nur nacheinander stattfinden. Wer ein Strafverfahren einleitet, blockiert dadurch das Zivilverfahren und damit eine zeitnahe Entschädigung.

Abfindungsangebote ablehnen

Die Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Ärzte oder des Krankenhauses muss das Schmerzensgeld und den Schadensersatz zahlen. Der Versicherer könnte versuchen, sich mit einer freiwilligen Einmalzahlung herauszukaufen.

Diese Abfindungsangebote sind in der Regel deutlich niedriger als das, was den Betroffenen tatsächlich zusteht. Wer annimmt, verliert alle weiteren Ansprüche. Das Angebot kann also keinesfalls angenommen und immer von einem Anwalt geprüft werden.

3. Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Liegt ein Geburtsschaden vor, steht dem Betroffenen Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz zu. Wird das Kind geschädigt, sind die Eltern als gesetzliche Vertreter berechtigt, die Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

2 Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit betroffene Familien Anspruch auf die Entschädigungszahlungen haben:

  • Arztverschulden ist nachweisbar: Die Eltern sind in der Beweispflicht. Sie müssen nachweisen, dass ein grober Diagnose- oder Behandlungsfehler die Ursache des Gesundheitsschadens ist.
  • Verjährungsfrist wird eingehalten: Die 3-Jahres-Frist ist noch nicht abgelaufen.

Wie lässt sich ein Geburtsschaden beweisen?

Die Eltern sind in der Beweispflicht: Sie müssen nachweisen, dass der Geburtsschaden durch einen schweren Diagnose- oder Behandlungsfehler des medizinischen Personals verursacht wurde.

Ein Anwalt für Medizinrecht kann einschätzen, ob die Patientenakte zur Beweisführung ausreicht oder ob weitere Maßnahmen, wie ein medizinisches Gutachten, notwendig sind.

Die Beweislast kann sich unter bestimmten Umständen auch umkehren. Dann müssen nicht die Eltern, sondern der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus nachweisen, dass sie den Geburtsschaden nicht verschuldet haben.

Die Beweislastumkehr tritt ein, wenn

  • die Patientenakte unvollständig ist oder die Behandlungsdokumentation komplett fehlt.
  • ein Kunstfehler vorliegt, also ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse.
  • die Mutter von nicht ausreichend qualifiziertem Personal behandelt wird.
  • der Arzt oder das Personal nicht angemessen auf eindeutige Symptome reagieren.

Welche Verjährungsfrist gilt?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz bei Geburtsschäden verjährt nach 3 Jahren. Diese Frist beginnt stets mit dem Ende des Jahres, in dem

  • der Schaden entstanden ist und
  • der Geschädigte vom Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangte
Hinweis
Beispiel:

Im Juli 2025 wird eine Frau mit starken Wehen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Geburt soll auf natürlichem Weg stattfinden. Die Situation entwickelt sich aber so, dass das Baby per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt werden muss.

Im März 2026 stellt ein Arzt bei der Untersuchung des Kindes eine Hirnschädigung aufgrund von Sauerstoffmangel durch einen zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitt fest. Die Verjährungsfrist des Geburtsschadens beginnt somit erst am 31.12.2026 und endet am 31.12.2029.

Ein sogenannter Feststellungsantrag verhindert, dass der Anspruch auf Schadensersatz für Schäden verjährt, die sich erst in der Zukunft zeigen. Die Verjährungsfrist nach Feststellungsantrag beträgt 30 Jahre. Der Antrag wird bei Gericht gestellt.

4. Welche Entschä­digung steht betroffenen Familien zu?

Bei Geburtsschäden, die zweifelsfrei auf eine Fehldiagnose oder einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind, stehen den Betroffenen Entschädigungszahlungen zu:

  • Schmerzensgeld als finanzielle Genugtuung, um den immateriellen Schaden auszugleichen
  • Schadensersatz, um materielle Schäden, wie Pflegeaufwand, Medikamente, Therapien und Erwerbsschäden abzudecken
Hinweis
Verjährung beachten:

Der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verjährt bei Geburtsschäden nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte vom Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangte.

Wegen der immensen finanziellen Belastungen, die langfristig durch einen Geburtsschaden entstehen können, liegen die Entschädigungszahlungen häufig im sechsstelligen Bereich. Sie gehören damit zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht.

Schmerzensgeld

Verschiedene Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs:

  • der Umfang der körperlichen oder geistigen Schäden
  • die Behandlungsdauer & Aufenthalte in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
  • die Beeinträchtigungen in Alltag & Beruf
  • dauerhafte oder langanhaltende Schmerzen
  • Folgeschäden & körperliche Entstellungen

Als grobe Orientierung für die Höhe des Schmerzensgelds dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Es handelt sich dabei um eine Sammlung von Gerichtsurteilen zu Geburtsschäden und den vom Gericht festgesetzten Entschädigungszahlungen.

Die Tabellen dienen allerdings nur als Richtwert. Die konkrete Summe wird anhand des konkreten Einzelfalls und dessen individueller Umstände bestimmt.

Sachverhalt

Schmerzensgeld

Urteil

Lähmung des rechten Armes, lebenslange Behinderung am rechten Arm aufgrund Behandlungsfehlers bei Geburt

50.000 Euro

LG Rottweil, 2003

Erhebliche körperliche und geistige Behinderung eines Kindes aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Geburt

250.000 Euro

LG Freiburg, 2007

Gravierende körperliche und geistige Behinderung eines Kindes aufgrund Sauerstoffmangels durch zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitt

300.000 Euro

OLG Hamm, 2015

Hirnschädigung mit Folge eines Entwicklungsrückstandes und schwerer geistiger und körperlicher Behinderung eines Kindes aufgrund zu spät eingeleiteten Kaiserschnitts

350.000 Euro

OLG Koblenz, 2009

Schwere Hirnschädigung eines Kindes durch verzögerte Geburt und fehlerhaften Umgang des Gynäkologen mit einem pathologischen CTG

400.000 Euro

OLG Hamm, 2018

Schwere Gehirnschädigung, Blindheit und Taubheit eines fünfjährigen Kindes aufgrund des zu früh und bedenklich angewandten Kristeller-Handgriffs durch die Ärztin bei der Geburt

500.000 Euro

OLG Hamm, 2003

Schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt

600.000 Euro

OLG Jena, 2009

Geistige und körperliche Behinderung (100 %) eines Neugeborenen nach zu spät eingeleiteter Geburt

700.000 Euro

OLG Frankfurt, 2014

Schadensersatz

Entstehen durch einen Geburtsschaden finanzielle Belastungen, besteht außerdem Anspruch auf Schadensersatz.

  • Gesundheitsschäden: Durch Behandlung und Medikation entstandene Kosten werden übernommen oder erstattet.
  • Mehrbedarfsschäden: Umbaukosten für ein behindertengerechtes Haus, Ausgaben für die Pflege des Geschädigten und Hilfe zur Unterstützung im Haushalt können durch eine Schadensersatzzahlung finanziert werden.
  • Erwerbsschäden: Ist durch den Geburtsschaden eine geminderte Erwerbsfähigkeit eingetreten, so kann das fehlende Einkommen durch Schadensersatz ausgeglichen werden.
  • Haushaltsführungsschäden: Kann der Geschädigte durch den erlittenen Geburtsschaden seinen eigenen Haushalt nicht mehr führen, kann für die unentgeltliche Unterstützung durch seine Angehörigen eine finanzielle Unterstützung in Form von Schadensersatz gefordert werden.
Hinweis
Folgeschäden absichern:

Um zu verhindern, dass nicht absehbare Folgen von Geburtsschäden verjähren, sollte ein sogenannter Feststellungsantrag bei Gericht gestellt werden. Durch diesen verjährt der Anspruch auf Schadensersatz dann erst nach 30 Jahren.

5. Wie lässt sich eine Entschädigung für Geburtsschäden durchsetzen?

Es gibt 2 Wege, auf denen der Anwalt einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann:

  • außergerichtliche Einigung durch einen Vergleich
  • gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

Außergerichtliche Einigung

Zunächst wird der Anwalt versuchen, die Entschädigungsansprüche außergerichtlich in Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes durchzusetzen. Der Vorteil einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite: Sie ist üblicherweise deutlich schneller abgeschlossen als ein Gerichtsverfahren.

Der Anwalt verhandelt über Schmerzensgeld, Schadensersatz und auch eine verjährungssichere Anerkenntniserklärung. Diese deckt auch Schäden ab, die erst in Zukunft entstehen oder ersichtlich werden, beispielsweise einen Pflegeschaden, Erwerbsschaden oder Behandlungskosten.

Ist die Haftpflichtversicherung nicht zur Einigung bereit oder verweigert, in angemessener Höhe für den Schaden aufzukommen, kann ein Gerichtsprozess notwendig werden.

Gerichtliche Durchsetzung

Ist eine außergerichtliche Einigung über eine Entschädigung für Geburtsschäden mit der Gegenseite nicht möglich, kann der Anwalt Klage einreichen, um den Entschädigungsanspruch vor Gericht durchzusetzen.

Von der Einreichung der Klage bis zur Auszahlung der Entschädigung sind es 6 Schritte.

  1. Klage einreichen: Der Anwalt erstellt die Klageschrift und reicht sie beim zuständigen Gericht ein.
  2. Gerichtskostenvorschuss: Das Gericht erhebt Gebühren und beginnt erst mit der Arbeit, wenn diese als Vorschuss beglichen sind. Die Höhe bemisst sich am Streitwert (s. Kapitel 6).
  3. Prozessbeginn: Die Klageschrift wird der Gegenseite zugestellt. Sie muss eine schriftliche Stellungnahme verfassen.
  4. Gerichtsverhandlung: Während der Gerichtsverhandlung werden Sachverständige angehört sowie alle Beweise gesammelt, untersucht und ausgewertet.
  5. Urteil: Das Gericht entscheidet, ob ein Geburtsschaden vorliegt und legt die Entschädigungssumme fest.
  6. Auszahlung der Entschädigung: Das Gericht setzt eine Frist fest, binnen derer der Haftpflichtversicherer der Gegenseite die Entschädigung auszahlen muss.

6. Kosten: Womit Betroffene rechnen müssen

Geburtsschadensfälle sind oft aufwendig. Deshalb sollte früh realistisch eingeschätzt werden, welche Kosten entstehen können und wovon sie abhängen.

Was die Kosten beeinflusst

Die Kosten hängen vor allem ab von:

  • dem Streitwert,
  • dem Umfang der Beweisaufnahme,
  • der Frage, ob Gutachten notwendig sind,
  • einer außergerichtlichen Einigung oder einem Gerichtsverfahren,
  • der Zahl der Instanzen.

Wer Kosten trägt

Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Praktisch wichtig ist aber, dass Betroffene häufig zunächst eigene Kosten oder Gerichtsvorschüsse berücksichtigen müssen.

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Ob eine Rechtsschutzversicherung hilft, hängt vom Vertrag und von der Deckungszusage ab. Prozesskostenhilfe kann in Betracht kommen, wenn

  • das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und
  • die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie beseitigt aber nicht jedes Kostenrisiko. Deshalb sollte immer auch geprüft werden,

  • ob gegnerische Kosten im Fall des Unterliegens drohen,
  • ob Ratenzahlungen möglich sind,
  • ob eine Rechtsschutzversicherung einspringt.

Was bei Langzeitfolgen besonders wichtig ist

Bei Geburtsschäden geht es oft nicht um eine einmalige Belastung, sondern um jahrelange oder lebenslange Folgen. Deshalb ist eine vorschnelle Gesamterledigung häufig problematisch. Wichtiger als ein schneller Abschluss ist eine Lösung, die auch künftige Pflege-, Therapie- und Mehrbedarfe sauber berücksichtigt.

Kosten
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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Zu spät reagiert

Ausgangslage: Während der Geburt zeigen die Überwachungsdaten längere Auffälligkeiten. Ein notwendiger Eingriff erfolgt erst deutlich später.

Vorgehen:

  • CTG und Geburtsprotokoll sichern,
  • zeitlichen Ablauf dokumentieren,
  • medizinisch prüfen lassen, ob das Zuwarten vermeidbar war.

Ergebnis: Besteht ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Verzögerung und der Schädigung, kommen Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Absicherung von Zukunftsschäden in Betracht.

Fall 2: Schädigung zeigt sich erst Monate später

Ausgangslage: Direkt nach der Entbindung wirkt zunächst vieles unauffällig. Erst später zeigen sich Entwicklungsverzögerungen.

Vorgehen:

  • frühere Behandlung und spätere Entwicklung gemeinsam prüfen,
  • Unterlagen aus Geburt, Klinik und Nachbehandlung zusammenführen,
  • Verjährungsbeginn sorgfältig einordnen.

Ergebnis: Auch eine später erkannte Schädigung kann Ansprüche auslösen. Entscheidend ist, wann die Familie den Schaden und eine mögliche Verantwortlichkeit belastbar erkennen konnte.

Fall 3: Frühes Abfindungsangebot

Ausgangslage: Die Gegenseite bietet früh eine Einmalzahlung an, bevor alle Langzeitfolgen geklärt sind.

Vorgehen:

  • prüfen, welche Schäden bereits feststehen,
  • mögliche spätere Mehrbedarfe einordnen,
  • nur auf Grundlage einer belastbaren Gesamtsicht entscheiden.

Ergebnis: Eine vorschnelle Endregelung kann deutlich zu niedrig sein, wenn spätere Pflege-, Therapie- oder Umbaukosten noch offen sind.

7. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Ein Anspruch setzt nicht nur einen Schaden, sondern grundsätzlich auch einen nachweisbaren Fehler und dessen Ursächlichkeit voraus.

Was ist zu prüfen:

  • welcher medizinische Standard galt,
  • welche Maßnahme unterblieb oder verspätet war,
  • ob gerade daraus der Schaden entstanden ist.

Richtig ist: Geldansprüche werden regelmäßig zivilrechtlich verfolgt. Ein Strafverfahren kann im Einzelfall eine Rolle spielen, ist aber nicht zwingend.

Was ist zu prüfen:

  • welches Ziel im Vordergrund steht,
  • wie die Beweislage aussieht,
  • welcher Verfahrensweg sinnvoll ist.

Richtig ist: Maßgeblich ist regelmäßig das Ende des Jahres, in dem Kenntnis von Schaden und möglicher Verantwortlichkeit besteht.

Was ist zu prüfen:

  • wann die Schädigung erstmals belastbar erkannt wurde,
  • wann eine mögliche Verantwortlichkeit erkennbar war,
  • ob Zukunftsschäden zusätzlich abgesichert werden müssen.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 18.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 195, 199, 204, 249, 253, 280, 630g, 630h BGB; Zivilprozessordnung, insbesondere §§ 78, 91, 256 ZPO; Strafprozessordnung § 403; außerdem RVG und GKG.

Letzte Aktualisierung

18.06.2026

  • Der Einstieg erklärt jetzt sofort, worauf Betroffene achten sollten.
  • Riskante Aussagen wurden vorsichtiger und juristisch sauber formuliert.
  • Die wichtigsten Fristen und Unterlagen stehen jetzt klar und früh im Text.
  • Statt kurzer Standardfragen gibt es jetzt typische Irrtümer mit klaren Korrekturen.
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Dustin Pawlitzek
Dustin Pawlitzek
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