3. Wer muss den Fehler des Krankenhauses beweisen?
Grundsätzlich müssen Patientinnen und Patienten darlegen und beweisen:
- Es gab einen Behandlungsfehler.
- Es ist ein Schaden entstanden.
- Der Fehler hat den Schaden verursacht.
Diese Grundregel ist im Arzthaftungsrecht aber nicht starr.
§ 630h BGB enthält wichtige Beweisregeln zugunsten von Patientinnen und Patienten. Dazu gehören Vermutungen und Beweiserleichterungen, etwa bei voll beherrschbaren Risiken, fehlender Dokumentation, fehlender Befähigung des Behandelnden oder groben Behandlungsfehlern.
Wann Beweiserleichterungen wichtig werden
Beweiserleichterungen können besonders relevant sein, wenn:
- ein grober Behandlungsfehler im Raum steht,
- notwendige Befunde nicht erhoben wurden,
- die Dokumentation lückenhaft ist,
- ein voll beherrschbares Risiko betroffen ist,
- Hygiene- oder Organisationsmängel vermutet werden.
Das bedeutet nicht, dass der Anspruch automatisch besteht. Es bedeutet aber: Die Beweisfrage kann sich zugunsten der Patientin oder des Patienten verschieben.
4. Wann eine individuelle Prüfung des Falles sinnvoll ist
Ein allgemeiner Überblick reicht nicht mehr aus, wenn der Fall rechtlich oder medizinisch kippen kann.
Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:
- die Verjährung bald ablaufen könnte,
- ein Dauerschaden entstanden ist,
- Erwerbsausfall oder Pflegebedarf im Raum steht,
- mehrere Krankenhäuser oder Behandler beteiligt waren,
- die Patientenakte unvollständig wirkt,
- das Krankenhaus Ansprüche zurückweist,
- die Haftpflichtversicherung einen Vergleich anbietet,
- der Medizinische Dienst bereits ein Gutachten erstellt hat,
- Angehörige nach einem Todesfall Ansprüche prüfen möchten.
Gerade bei schweren Schäden sollte zuerst geklärt werden:
- Welche medizinische Frage ist entscheidend?
- Welche Unterlagen fehlen?
- Wer ist der richtige Anspruchsgegner?
- Welche Schäden können beziffert werden?
- Ist eine Klage wirtschaftlich sinnvoll?
6. Wie kann ich gegen das Krankenhaus vorgehen? | Außergerichtlich
Eine Klage ist nicht immer der erste Schritt. Häufig ist es sinnvoll, den Fall zunächst außergerichtlich aufzuarbeiten.
Krankenkasse und Medizinischer Dienst
Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Fall prüfen, Unterlagen anfordern und den Medizinischen Dienst einschalten.
Der Medizinische Dienst prüft typischerweise anhand von Patientenakte und Gedächtnisprotokoll, ob ein Fehler vorliegt und ob dieser einen Schaden verursacht hat.
Vorteile:
- für gesetzlich Versicherte regelmäßig kostenlos
- medizinische Ersteinschätzung möglich
- Unterlagen können über die Krankenkasse angefordert werden
- Gutachten kann spätere Verhandlungen unterstützen
Grenzen:
- kein automatischer Zahlungsanspruch
- keine verbindliche Entscheidung wie ein Gerichtsurteil
- Schmerzensgeldhöhe wird nicht immer konkret beziffert
- Gegenseite kann das Gutachten anders bewerten
Gutachter- und Schlichtungsstellen
Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Ärztekammern können eine außergerichtliche Bewertung ermöglichen.
Dieser Weg kann sinnvoll sein, wenn:
- der medizinische Sachverhalt zunächst neutral eingeordnet werden soll,
- noch keine Klage geplant ist,
- die Frist nicht unmittelbar drängt,
- die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Klärung bereit ist.
Nicht jeder Fall eignet sich dafür. Bei drohender Verjährung, schweren Schäden oder laufenden Vergleichsverhandlungen sollte vorher geprüft werden, ob dieser Weg zeitlich passt.
Private Begutachtung
Ein privates Gutachten kann sinnvoll sein, wenn:
- die medizinische Frage besonders komplex ist,
- ein vorhandenes Gutachten unvollständig wirkt,
- ein ablehnendes Gutachten überprüft werden soll,
- eine Klage vorbereitet wird.
Der Nachteil: Private Gutachten verursachen Kosten und führen nicht automatisch zu einer Zahlung.
7. Krankenhaus verklagen: gerichtliches Vorgehen
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, kann eine Klage gegen das Krankenhaus in Betracht kommen.
Vorher sollten drei Punkte geklärt sein:
- Wer ist der richtige Beklagte?
- Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
- Welche Beweise stehen zur Verfügung?
Richtiger Beklagter
Häufig ist der Krankenhausträger der richtige Anspruchsgegner. Je nach Fall können aber auch einzelne Ärztinnen und Ärzte, externe Behandler oder mehrere Beteiligte relevant sein.
Das ist wichtig, weil eine Klage gegen die falsche Partei Zeit und Kosten verursachen kann.
Zuständiges Gericht
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Wertgrenzen und Spezialzuständigkeiten in der Zivilgerichtsbarkeit. Die allgemeine Zuständigkeit der Amtsgerichte wurde auf Streitigkeiten bis 10.000 Euro angehoben; zugleich bestehen Spezialzuständigkeiten, unter anderem für Arzthaftung bzw. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen beim Landgericht.
Vor dem Landgericht müssen Parteien anwaltlich vertreten sein.
Rolle des gerichtlichen Sachverständigen
Im Arzthaftungsprozess ist das Gutachten oft entscheidend.
Der Sachverständige prüft insbesondere:
- Welcher medizinische Standard galt zum Zeitpunkt der Behandlung?
- Wurde davon abgewichen?
- War die Abweichung ein Behandlungsfehler?
- War der Fehler für den Schaden ursächlich?
- Gab es alternative Ursachen?
- Sind Dokumentation und Befunde nachvollziehbar?
Ein Gutachten ist nicht automatisch unangreifbar. Widersprüche, fehlende Befunde oder unklare Schlussfolgerungen können aufgegriffen werden.