ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Konto & Banking ADAC Kreditkartenbetrug

Viele ADAC-Mitglieder erleben aktuell Kreditkartenbetrug über die Solarisbank: Unbekannte buchen teils Tausende Euro ab – ohne Autorisierung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Bank zahlen muss und wie Sie Ihre Rückerstattung erfolgreich durchsetzen.

 

Sollten Sie von unberechtigten Kontoabbuchungen betroffen sein, steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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  3. Entscheidung mit Kostensicherheit
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem konkreten Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
Inhalt
  1. ADAC Kreditkartenbetrug: Was ist passiert?
  2. Bin ich betroffen? Erste Anzeichen für Kreditkartenbetrug
  3. Was tun bei ADAC Kreditkartenbetrug? 4 Schritte
  4. Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?
  5. Bank reagiert nicht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
  6. FAQ zum ADAC Kreditkartenbetrug
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ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Viele ADAC-Mitglieder erleben aktuell Kreditkartenbetrug über die Solarisbank: Unbekannte buchen teils Tausende Euro ab – ohne Autorisierung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Bank zahlen muss und wie Sie Ihre Rückerstattung erfolgreich durchsetzen.

 

Sollten Sie von unberechtigten Kontoabbuchungen betroffen sein, steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt der bundesweit tätigen Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

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    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem konkreten Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Kreditkartenbetrug bedeutet: Ihre Kreditkartendaten wurden ohne Ihre Zustimmung verwendet – z. B. für Online-Einkäufe oder Überweisungen.
  • Grundsatz: Bei unautorisierten Zahlungen haftet die Bank, nicht der Kunde.
  • Nur bei grober Fahrlässigkeit muss der Kontoinhaber den vollen Schaden selbst tragen – z. B., wenn sensible Daten besonders leichtfertig weitergegeben wurden.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt – das steht im Gesetz (§ 675v BGB).
  • Die Einschätzung, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist rechtlich kompliziert – und wird von Banken oft zu Ungunsten der Kunden ausgelegt.
  • Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften und Ihre Rückerstattung durchsetzen.
  • Über die bundesweite Anwaltsplattform advocado erhalten Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Partner-Anwalt.
Rechtsberatung
EuGH: Unberechtigte Abbuchungen sofort melden

Der EuGH hat mit Urteil vom 1. August 2025 (Az. C-665/23) entschieden, dass unberechtigte Abbuchungen unverzüglich nach Kenntnis bei der Bank gemeldet werden müssen. Andernfalls kann der Erstattungsanspruch entfallen – selbst innerhalb der 13-Monats-Frist.

Unberechtigte Kontoabbuchung?
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Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

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    Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Dieser prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

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    Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.

ADAC Kreditkartenbetrug: Was ist passiert?

Seit dem Wechsel des ADAC zur Solarisbank als neuem Kreditkartenpartner mehren sich die Berichte über massive Betrugsfälle. Hunderte Kunden berichten von unautorisierten Abbuchungen in Höhe von mehreren Tausend Euro – ohne dass sie selbst Zahlungen veranlasst hätten.

Besonders betroffen: Inhaber der ADAC-Visakarte. Die Schadenssummen liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro – in Einzelfällen sogar mehr.

Doch wie kam es dazu?

Kein technischer Hackerangriff – sondern organisierte Täuschung

Laut ADAC gab es keinen Angriff auf die IT-Systeme. Stattdessen nutzten Kriminelle die altbekannte Betrugsmasche: Phishing.

In einer kritischen Phase – dem Wechsel zur neuen Bank – gaben sich Betrüger als vertrauenswürdige Stellen aus. Viele Kunden erhielten z. B. E-Mails mit der Bitte, ihre Daten „für den Bankwechsel“ zu bestätigen.

Dabei wurde u. a. abgefragt:

  • Kreditkartennummer
  • Sicherheitscode (CVC)
  • Online-Banking-Zugangsdaten
  • Geburtsdatum und weitere persönliche Infos

Wer auf diese E-Mails oder gefälschten Webseiten hereinfiel, gab Kriminellen direkten Zugriff auf sein Konto.

Hinweis
Was ist Phishing?

Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle versuchen, an vertrauliche Daten zu kommen – durch Täuschung.

So funktioniert es:

  • Gefälschte E-Mails oder SMS
  • Nachgemachte Webseiten, die aussehen wie die echte Seite
  • Druck auf den Kunden – etwa durch angebliche Sicherheitswarnungen oder Handlungsfristen

Das Ziel: Die Opfer sollen selbst aktiv ihre Daten weitergeben – ohne zu merken, dass es sich um Betrug handelt.

Bin ich betroffen? Erste Anzeichen für Kreditkartenbetrug

Viele ADAC-Kunden haben den Betrug erst spät bemerkt – zum Teil Wochen oder Monate später. Dabei lassen sich verdächtige Abbuchungen oft erkennen, wenn man genau hinschaut:

  • Unbekannte Händler oder Zahlungen im Ausland
  • Abbuchungen trotz gesperrter oder nicht genutzter Karte
  • Summen wie 2.497,36 € – oft so gewählt, dass sie nicht direkt auffallen
  • Karte plötzlich gesperrt – ohne Vorwarnung

Was tun bei ADAC Kreditkartenbetrug? 4 Schritte

Wenn Sie glauben, betroffen zu sein, ist schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.

1. Kreditkarte sofort sperren

Nutzen Sie die Notfallnummer der Solarisbank oder die Sperr-Hotline: 116 116 (gebührenfrei)

2. Verdächtige Zahlungen dokumentieren

  • Kontoauszüge sichern
  • Zeitpunkt der Abbuchungen notieren
  • Screenshots machen

3. Anzeige bei der Polizei erstatten

Auch bei Online-Betrug sollten Betroffene unbedingt Anzeige erstatten:

  • sie dient als wichtiger Nachweis gegenüber der Bank
  • sie sichert mögliche spätere Ansprüche ab
  • zudem besteht die Möglichkeit, dass die Täter ermittelt werden

4. Rückerstattung bei der Bank beantragen

Nach deutschem Recht gilt: Unberechtigte Abbuchungen müssen laut § 675u BGB ersetzt werden.

Aber: In der Praxis kann es komplizierter sein.

Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?

Nach § 675u BGB gilt: Wurde eine Zahlung nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, den Betrag zu erstatten.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Kontoinhaber grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Liegt hingegen lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist die Haftung des Kontoinhabers gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt – unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.

Ob im konkreten Fall grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Maßgeblich ist dabei die Bewertung aus der Sicht eines verständigen Dritten:

  • Leichte Fahrlässigkeit bedeutet: „So ein Fehler kann passieren.“
  • Grobe Fahrlässigkeit heißt: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen.“

Banken prüfen daher genau, ob dem Kunden ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Typische Fragen sind dabei unter anderem:

  • Haben Sie persönliche oder sicherheitsrelevante Daten freiwillig weitergegeben?
  • Haben Sie auf eine Phishing-E-Mail oder eine gefälschte Nachricht reagiert?
  • Haben Sie deutliche Sicherheitswarnungen ignoriert?

Davon sollten Sie sich jedoch nicht entmutigen lassen: Die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert stets eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. In der Praxis entscheiden Banken nicht selten zu Ungunsten des Kontoinhabers, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für grobe Fahrlässigkeit tatsächlich nicht vorliegen – häufig mit dem Ziel, eine Rückerstattung zu vermeiden.

Bank reagiert nicht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Viele Betroffene berichten das Gleiche: Trotz mehrfacher Meldung bei der Solarisbank erhalten sie keine Rückmeldung – oder nur pauschale Ablehnungen. Telefonisch ist niemand erreichbar, E-Mails bleiben unbeantwortet oder führen zu langen Wartezeiten. Ohne konkrete Reaktion der Bank kommen Betroffene nicht weiter.

Doch unberechtigte Abbuchungen müssen laut Gesetz erstattet werden – zumindest, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Was tun, wenn die Bank nicht zahlt?

Wenn die Solarisbank die Rückzahlung verweigert oder sich gar nicht meldet, ist es Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. In vielen Fällen hilft nur noch eines: juristischer Druck.

Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann:

Ihren Fall im Detail prüfen

  • Hat die Bank rechtlich korrekt gehandelt?
  • Liegt wirklich grobe Fahrlässigkeit vor?

Ihre Ansprüche gegenüber der Bank konkret geltend machen

  • Juristisch korrekt und mit Fristen
  • Auf Augenhöhe mit der Rechtsabteilung

Für Klarheit in der Kommunikation sorgen

  • Oft ändern Banken ihre Haltung, sobald ein Anwalt eingeschaltet ist
  • Denn jetzt besteht ein rechtlicher Handlungsdruck

Bei Bedarf Klage einreichen oder Verhandlungen führen

  • Viele Banken zahlen spätestens dann
  • Ohne Eintragung in die Schufa oder sonstige Nachteile für den Kunden
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Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

FAQ zum ADAC Kreditkartenbetrug

Sie sollten unautorisierte Abbuchungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten nach der Buchung bei der Bank melden (§ 676b BGB). Für eine Rückerstattung ist entscheidend, wann Sie die Abbuchung bemerkt und gemeldet haben – je früher, desto besser.

In vielen Fällen: Ja – vor allem, wenn ein Streit mit der Bank entsteht. Wichtig ist, dass der Bereich Vertragsrecht / Bankrecht mitversichert ist. Ein Anwalt kann eine Deckungsanfrage stellen und klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Ja. Selbst wenn die Kreditkarte seit Monaten oder Jahren ungenutzt war, sind Sie nicht automatisch haftbar. Auch dann gelten die gesetzlichen Regeln zur Rückerstattung – die Bank muss nachweisen, dass Sie für den Betrug verantwortlich sind.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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