ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Konto & Banking ADAC Kreditkartenbetrug
Inhalt
  1. ADAC Kreditkartenbetrug: Was ist passiert?
  2. Bin ich betroffen? Erste Anzeichen für Kreditkartenbetrug
  3. Was tun bei ADAC Kreditkartenbetrug? 4 Schritte
  4. Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?
  5. Bank reagiert nicht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
  6. FAQ zum ADAC Kreditkartenbetrug
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ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

ADAC Kreditkarte Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Viele ADAC-Mitglieder erleben aktuell Kreditkartenbetrug über die Solarisbank: Unbekannte buchen teils Tausende Euro ab – ohne Autorisierung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Bank zahlen muss und wie Sie Ihre Rückerstattung erfolgreich durchsetzen.

 

Sollten Sie von unberechtigten Kontoabbuchungen betroffen sein, hilft Ihnen die bundesweite Anwaltsplattform advocado mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt auch beauftragen möchten.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Kreditkartenbetrug bedeutet: Ihre Kreditkartendaten wurden ohne Ihre Zustimmung verwendet – z. B. für Online-Einkäufe oder Überweisungen.
  • Grundsatz: Bei unautorisierten Zahlungen haftet die Bank, nicht der Kunde.
  • Nur bei grober Fahrlässigkeit muss der Kontoinhaber den vollen Schaden selbst tragen – z. B., wenn sensible Daten leichtfertig weitergegeben wurden.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt – das steht im Gesetz (§ 675v BGB).
  • Die Einschätzung, ob Fahrlässigkeit vorliegt, ist rechtlich kompliziert – und wird von Banken oft zu Ungunsten der Kunden ausgelegt.
  • Viele Rückzahlungen werden mit dem Hinweis auf angebliche Fehler der Kunden abgelehnt – ohne Beweise.
  • Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann den Vorwurf der Fahrlässigkeit entkräften und Ihre Rückerstattung durchsetzen.
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ADAC Kreditkartenbetrug: Was ist passiert?

Seit dem Wechsel des ADAC zur Solarisbank als neuem Kreditkartenpartner mehren sich die Berichte über massive Betrugsfälle. Hunderte Kunden berichten von unautorisierten Abbuchungen in Höhe von mehreren Tausend Euro – ohne dass sie selbst Zahlungen veranlasst hätten.

Besonders betroffen: Inhaber der ADAC-Visakarte. Die Schadenssummen liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro – in Einzelfällen sogar mehr.

Doch wie kam es dazu?

Kein technischer Hackerangriff – sondern organisierte Täuschung

Laut ADAC gab es keinen Angriff auf die IT-Systeme. Stattdessen nutzten Kriminelle altbekannte Betrugsmasche: Phishing.

In einer kritischen Phase – dem Wechsel zur neuen Bank – gaben sich Betrüger als vertrauenswürdige Stellen aus. Viele Kunden erhielten z. B. E-Mails mit der Bitte, ihre Daten „für den Bankwechsel“ zu bestätigen.

Dabei wurde u. a. abgefragt:

  • Kreditkartennummer
  • Sicherheitscode (CVC)
  • Online-Banking-Zugangsdaten
  • Geburtsdatum und weitere persönliche Infos

Wer auf diese E-Mails oder gefälschten Webseiten hereinfiel, gab Kriminellen direkten Zugriff auf sein Konto.

Hinweis
Was ist Phishing?

Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle versuchen, an vertrauliche Daten zu kommen – durch Täuschung.

So funktioniert es:

  • Gefälschte E-Mails oder SMS
  • Nachgemachte Webseiten, die aussehen wie die echte Seite
  • Druck auf den Kunden – etwa durch angebliche Sicherheitswarnungen oder Handlungsfristen

Das Ziel: Die Opfer sollen selbst aktiv ihre Daten weitergeben – ohne zu merken, dass es sich um Betrug handelt.

Bin ich betroffen? Erste Anzeichen für Kreditkartenbetrug

Viele ADAC-Kunden haben den Betrug erst spät bemerkt – zum Teil Wochen oder Monate später. Dabei lassen sich verdächtige Abbuchungen oft erkennen, wenn man genau hinschaut:

  • Unbekannte Händler oder Zahlungen im Ausland
  • Abbuchungen trotz gesperrter oder nicht genutzter Karte
  • Auffällige Summen wie 2.497,36 € – oft so gewählt, dass sie nicht direkt auffallen
  • Karte plötzlich gesperrt – ohne Vorwarnung

Was tun bei ADAC Kreditkartenbetrug? 4 Schritte

Wenn Sie glauben, betroffen zu sein, ist schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.

1. Kreditkarte sofort sperren

Nutzen Sie die Notfallnummer der Solarisbank oder die Sperr-Hotline: 116 116 (gebührenfrei)

2. Verdächtige Zahlungen dokumentieren

  • Kontoauszüge sichern
  • Zeitpunkt der Abbuchungen notieren
  • Screenshots machen

3. Anzeige bei der Polizei erstatten

Auch wenn es „nur“ ein Online-Betrug ist – eine Anzeige ist wichtig:

  • als Nachweis für die Bank
  • zur Dokumentation für spätere Ansprüche

4. Rückerstattung bei der Bank beantragen

Nach deutschem Recht gilt: Unberechtigte Abbuchungen müssen laut § 675u BGB ersetzt werden.

Aber: In der Praxis kann es komplizierter sein.

Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?

Nach § 675u BGB gilt: Hat der Kunde eine Zahlung nicht autorisiert, muss die Bank den Betrag erstatten.

Das bedeutet: Wenn Sie keine Schuld trifft, muss die Bank Schadensersatz zahlen.

Aber: Banken prüfen genau, ob der Kunde fahrlässig gehandelt hat. Dazu gehören Fragen wie:

  • Haben Sie persönliche Daten freiwillig weitergegeben?
  • Haben Sie auf eine Phishing-Mail reagiert?
  • Haben Sie Sicherheitswarnungen ignoriert?

Wenn die Bank den Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit hat, kann sie die Erstattung ablehnen. Das ist häufig der Knackpunkt für Betroffene.

Bank reagiert nicht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Viele Betroffene berichten das Gleiche: Trotz mehrfacher Meldung bei der Solarisbank erhalten sie keine Rückmeldung – oder nur pauschale Ablehnungen. Telefonisch ist niemand erreichbar, E-Mails bleiben unbeantwortet oder führen zu langen Wartezeiten. Ohne konkrete Reaktion der Bank kommen Betroffene nicht weiter.

Doch unberechtigte Abbuchungen müssen laut Gesetz erstattet werden – zumindest, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Was tun, wenn die Bank nicht zahlt?

Wenn die Solarisbank die Rückzahlung verweigert oder sich gar nicht meldet, ist es Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. In vielen Fällen hilft nur noch eines: juristischer Druck.

Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann:

Ihren Fall im Detail prüfen

  • Hat die Bank rechtlich korrekt gehandelt?
  • Liegt wirklich grobe Fahrlässigkeit vor?

Ihre Ansprüche gegenüber der Bank konkret geltend machen

  • Juristisch korrekt und mit Fristen
  • Auf Augenhöhe mit der Rechtsabteilung

Für Klarheit in der Kommunikation sorgen

  • Oft ändern Banken ihre Haltung, sobald ein Anwalt eingeschaltet ist
  • Denn jetzt besteht ein rechtlicher Handlungsdruck

Bei Bedarf Klage einreichen oder Verhandlungen führen

  • Viele Banken zahlen spätestens dann
  • Ohne Eintragung in die Schufa oder sonstige Nachteile für den Kunden
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FAQ zum ADAC Kreditkartenbetrug

Sie sollten unautorisierte Abbuchungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten nach der Buchung bei der Bank melden (§ 676b BGB). Für eine Rückerstattung ist entscheidend, wann Sie die Abbuchung bemerkt und gemeldet haben – je früher, desto besser.

In vielen Fällen: Ja – vor allem, wenn ein Streit mit der Bank entsteht. Wichtig ist, dass der Bereich Vertragsrecht / Bankrecht mitversichert ist. Ein Anwalt kann eine Deckungsanfrage stellen und klären, ob die Versicherung die Kosten übernimmt.

Ja. Selbst wenn die Kreditkarte seit Monaten oder Jahren ungenutzt war, sind Sie nicht automatisch haftbar. Auch dann gelten die gesetzlichen Regeln zur Rückerstattung – die Bank muss nachweisen, dass Sie für den Betrug verantwortlich sind.

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Julia Pillokat
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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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