Bin ich betroffen? Erste Anzeichen für Kreditkartenbetrug
Viele ADAC-Kunden haben den Betrug erst spät bemerkt – zum Teil Wochen oder Monate später. Dabei lassen sich verdächtige Abbuchungen oft erkennen, wenn man genau hinschaut:
- Unbekannte Händler oder Zahlungen im Ausland
- Abbuchungen trotz gesperrter oder nicht genutzter Karte
- Summen wie 2.497,36 € – oft so gewählt, dass sie nicht direkt auffallen
- Karte plötzlich gesperrt – ohne Vorwarnung
Was tun bei ADAC Kreditkartenbetrug? 4 Schritte
Wenn Sie glauben, betroffen zu sein, ist schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.
1. Kreditkarte sofort sperren
Nutzen Sie die Notfallnummer der Solarisbank oder die Sperr-Hotline: 116 116 (gebührenfrei)
2. Verdächtige Zahlungen dokumentieren
- Kontoauszüge sichern
- Zeitpunkt der Abbuchungen notieren
- Screenshots machen
3. Anzeige bei der Polizei erstatten
Auch bei Online-Betrug sollten Betroffene unbedingt Anzeige erstatten:
- sie dient als wichtiger Nachweis gegenüber der Bank
- sie sichert mögliche spätere Ansprüche ab
- zudem besteht die Möglichkeit, dass die Täter ermittelt werden
4. Rückerstattung bei der Bank beantragen
Nach deutschem Recht gilt: Unberechtigte Abbuchungen müssen laut § 675u BGB ersetzt werden.
Aber: In der Praxis kann es komplizierter sein.
Wer haftet bei Kreditkartenbetrug?
Nach § 675u BGB gilt: Wurde eine Zahlung nicht autorisiert, ist die Bank verpflichtet, den Betrag zu erstatten.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Kontoinhaber grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Liegt hingegen lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist die Haftung des Kontoinhabers gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt – unabhängig von der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
Ob im konkreten Fall grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Maßgeblich ist dabei die Bewertung aus der Sicht eines verständigen Dritten:
- Leichte Fahrlässigkeit bedeutet: „So ein Fehler kann passieren.“
- Grobe Fahrlässigkeit heißt: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen.“
Banken prüfen daher genau, ob dem Kunden ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Typische Fragen sind dabei unter anderem:
- Haben Sie persönliche oder sicherheitsrelevante Daten freiwillig weitergegeben?
- Haben Sie auf eine Phishing-E-Mail oder eine gefälschte Nachricht reagiert?
- Haben Sie deutliche Sicherheitswarnungen ignoriert?
Davon sollten Sie sich jedoch nicht entmutigen lassen: Die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert stets eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. In der Praxis entscheiden Banken nicht selten zu Ungunsten des Kontoinhabers, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für grobe Fahrlässigkeit tatsächlich nicht vorliegen – häufig mit dem Ziel, eine Rückerstattung zu vermeiden.
Bank reagiert nicht: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Viele Betroffene berichten das Gleiche: Trotz mehrfacher Meldung bei der Solarisbank erhalten sie keine Rückmeldung – oder nur pauschale Ablehnungen. Telefonisch ist niemand erreichbar, E-Mails bleiben unbeantwortet oder führen zu langen Wartezeiten. Ohne konkrete Reaktion der Bank kommen Betroffene nicht weiter.
Doch unberechtigte Abbuchungen müssen laut Gesetz erstattet werden – zumindest, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Was tun, wenn die Bank nicht zahlt?
Wenn die Solarisbank die Rückzahlung verweigert oder sich gar nicht meldet, ist es Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. In vielen Fällen hilft nur noch eines: juristischer Druck.
Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann:
Ihren Fall im Detail prüfen
- Hat die Bank rechtlich korrekt gehandelt?
- Liegt wirklich grobe Fahrlässigkeit vor?
Ihre Ansprüche gegenüber der Bank konkret geltend machen
- Juristisch korrekt und mit Fristen
- Auf Augenhöhe mit der Rechtsabteilung
Für Klarheit in der Kommunikation sorgen
- Oft ändern Banken ihre Haltung, sobald ein Anwalt eingeschaltet ist
- Denn jetzt besteht ein rechtlicher Handlungsdruck
Bei Bedarf Klage einreichen oder Verhandlungen führen
- Viele Banken zahlen spätestens dann
- Ohne Eintragung in die Schufa oder sonstige Nachteile für den Kunden