1. Konto nach Tod leergeräumt: Was passiert im Erbfall mit dem Konto?
Verstirbt jemand, laufen seine Bankkonten normal weiter. Aber: Sobald der Erbfall eintritt, sind die Erben die neuen Inhaber der Bankkonten. Sie übernehmen die rechtliche Nachfolge des Erblassers und erhalten automatisch die Verfügungsrechte für die Konten.
Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vollmachten für sein Konto erteilt, gelten diese Vollmachten womöglich auch noch nach dessen Tod – das kommt auf die Art der Vollmacht an.
Eine Vorsorgevollmacht gilt nur, solange der Erblasser lebt. Eine Generalvollmacht, Kontovollmacht oder andere zweckgebundene Vollmacht kann der Erblasser auch über seinen Tod hinaus erteilen.
Wer nach dem Tod des Erblassers auf dessen Konto zugreifen möchte, muss sich gegenüber der Bank dazu legitimieren – entweder durch einen Erbschein oder die Vollmacht.
Was im Erbfall zu tun ist
Das Konto des Erblassers wird nicht automatisch von der Bank gesperrt. Um zu verhindern, dass das Konto nach dem Tod leergeräumt wird, müssen die Erben die Bank über das Versterben des Kontoinhabers informieren.
Dann können die Erben Folgendes tun:
- Konto sperren lassen, damit niemand das Konto nach dem Tod leerräumen kann.
- Daueraufträge widerrufen.
- Überweisungen stoppen – wenn der Überweisungstermin in der Zukunft liegt.
Überweisungen, die der Erblasser zu Lebzeiten ausgelöst hat, können Erben nicht mehr stoppen.
Beispiel: Kontozugriff nach Todesfall bei der Sparkasse
Bei der Sparkasse ist im Todesfall Folgendes zu tun:
- Todesfall mitteilen: Sterbeurkunde bzw. Testament oder Erbschein vorlegen
- Nachlass regeln:
- Erbnachweis vorlegen (z. B. Testament mit Nachweis über Testamentseröffnung oder Erbschein)
- Personalausweis vorlegen
- Auftrag zum Verfahren mit dem Kontoguthaben gemäß der Erbquoten erteilen
- Nachlassvollmacht vorlegen
2. Konto nach Tod leergeräumt: Was tun?
Stellen Erben fest, dass das Konto des Erblassers nach dem Tod leergeräumt ist, können sie Folgendes tun:
1. Vollmachten widerrufen
Um weitere finanzielle Verluste zu verhindern, ist es wichtig, dass die Erben die vom Erblasser zu Lebzeiten erteilten Vollmachten widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und rechtlich korrekt formuliert sein. Passieren Formfehler, ist der Widerruf ungültig.
Ein Anwalt kennt die rechtlichen Anforderungen an einen Widerruf, kann das Schreiben für Sie formulieren und dem Bevollmächtigten zusenden. Sie können den Widerruf zur Sicherheit auch der Bank schicken.
2. Auskunft von der Bank fordern
Haben Erben seltsame Kontobewegungen festgestellt, können sie von der Bank Auskunft dazu und über die verantwortlichen Parteien fordern. Sie können die Kontoauszüge der letzten Jahre fordern, um herauszufinden, wer das Konto geplündert hat.
3. Beweise sichern
Sichern Sie die Bankunterlagen, die Kontoauszüge, Rechnungen und weitere zugehörige Dokumente, um Beweise für unberechtigte Abbuchungen zu haben.
4. Anwalt kontaktieren
Wenn das Konto nach dem Tod leergeräumt wurde, kann die Unterstützung eines Anwalts helfen: Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und das mögliche Vorgehen erläutern, um gegen die Abbuchung vorzugehen und das Geld zurückzubekommen.
Der Anwalt kann z. B. Anzeige erstatten und Schadensersatz einfordern. Denn wurde mit Vollmacht zu Unrecht das Konto geplündert, ist das eine Straftat – Betrug bzw. Diebstahl.