Kreditkartenbetrug: Was Sie jetzt tun sollten und wer dafür haftet
Kreditkartenbetrug: Was Sie jetzt tun sollten und wer dafür haftet
Martin Wiesel
Beitrag von
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Konto & Banking Kreditkartenbetrug
Inhalt
  1. 1. Was kann ich bei Kreditkartenbetrug tun?
  2. 2. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
  3. 3. Kreditkartenbetrug grobe Fahrlässigkeit
  4. 4. Kreditkartenbetrug Geld zurückholen
  5. 5. Kreditkartenbetrug: Was kann ich tun, um mich davor zu schützen?
  6. 6. Wie kommen Betrüger am häufigsten an meine Daten?
  7. 7. Fazit: So handeln Sie bei Kreditkartenbetrug richtig
  8. 8. FAQ zum Kreditkartenbetrug
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Kreditkartenbetrug: Was Sie jetzt tun sollten und wer dafür haftet

Kreditkartenbetrug: Was Sie jetzt tun sollten und wer dafür haftet

Kreditkartenbetrug kann jeden treffen – umso wichtiger ist es, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte im Betrugsfall wichtig sind, wer haftet und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

Sollten Sie von einem Kreditkartenbetrug betroffen sein, hilft Ihnen die bundesweite Anwaltsplattform advocado mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt auch beauftragen möchten.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Wenn Sie den Verdacht auf Kreditkartenbetrug haben, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen – zum Beispiel über den zentralen Sperrnotruf unter der Nummer 116 116.
  • Der Betrug sollte in jedem Fall der Polizei gemeldet werden - so besteht die Chance, die Täter zu finden und zur Verantwortung zu ziehen.
  • Bei nicht autorisierten Zahlungen haften Sie grundsätzlich nur bis zu einem Betrag von 50 Euro. Für darüber hinausgehende Schäden ist in der Regel die Bank zu einer Rückerstattung an den Kontoinhaber verantwortlich.
  • Sollte Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, könnte es jedoch sein, dass Sie den gesamten Schaden selbst tragen müssen.
  • In der Praxis berufen sich viele Banken schnell auf grobe Fahrlässigkeit – selbst wenn kein klarer Beweis für ein Fehlverhalten Ihrerseits vorliegt.
  • Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, diesen Vorwurf zu entkräften und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Zudem schützt eine rechtliche Beratung davor, unbedachte Aussagen gegenüber der Bank zu tätigen, die später nachteilig ausgelegt werden könnten.
  • Über die bundesweite Anwaltsplattform advocado erhalten Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Partneranwalt – ehrlich, kompetent und unverbindlich.
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1. Was kann ich bei Kreditkartenbetrug tun?

Wird man Opfer eines Kreditkartenbetrugs, zählt vor allem eines: schnelles Handeln. Um weiteren Schaden zu vermeiden, sollten Sie unverzüglich die folgenden Schritte unternehmen:

Lassen Sie Ihre Karte sperren

Bereits bei einem ersten Verdacht auf Betrug sollten Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren lassen. Kontaktieren Sie dazu am besten direkt Ihre Bank telefonisch. Alternativ können Sie auch den zentralen Sperrnotruf unter der Nummer 116 116 nutzen – beachten Sie jedoch, dass nicht alle Banken daran angeschlossen sind.

Wichtig: Verzichten Sie in dieser Situation auf E-Mails oder das Warten auf einen persönlichen Termin. Zeit ist in diesem Fall buchstäblich Geld. Ein Anruf ist meist der schnellste und effektivste Weg, Ihre Karte zu sperren. Ob verloren oder gestohlen – die Sperrung ist in der Regel unkompliziert und kostenlos.

Kreditkartenbetrug bei der Polizei anzeigen

Ein Kreditkartenbetrug stellt eine Straftat dar und sollte unbedingt der Polizei gemeldet werden. Informieren Sie daher nicht nur Ihre Bank, sondern erstatten Sie auch Strafanzeige. Lassen Sie sich die Anzeige schriftlich bestätigen – diese kann im weiteren Verlauf als Nachweis dienen.

Geld von der Bank zurückverlangen

Entdecken Sie unberechtigte Abbuchungen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung, haben Sie das Recht, eine Rückbuchung zu verlangen. Die Bank ist verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt.

2. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Kommt es zu einem Missbrauch der Kreditkarte durch Dritte, ist die Klärung der Haftungsfrage entscheidend. In vielen Fällen stehen Betroffene unter dem Schutz des Gesetzes: Nicht autorisierte Zahlungen müssen in der Regel von der Bank oder dem Kreditkarteninstitut erstattet werden.

Nach §675u BGB gilt grundsätzlich: Sobald eine Transaktion ohne Ihre Zustimmung erfolgt ist, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Wurden Ihre Kreditkartendaten also von Dritten verwendet, ohne dass Sie selbst die Zahlung freigegeben haben, trägt die Bank in der Regel den entstandenen Schaden.

Auch technisch freigegebene Zahlungen – etwa durch TAN oder App-Bestätigung – gelten unter bestimmten Umständen nicht als rechtlich autorisiert. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie beim Freigabeprozess über den tatsächlichen Zweck der Transaktion getäuscht wurden. Eine wirksam erklärte Anfechtung führt dazu, dass die Zahlung als nicht autorisiert behandelt wird – und die Bank haftet.

Ausnahme: grob fahrlässiges Verhalten

Ein anderes Bild ergibt sich, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer etwa besonders leichtfertig seine PIN an Dritte weitergibt, offensichtliche Sicherheitswarnungen ignoriert oder persönliche Daten ungeschützt im Internet preisgibt, riskiert den Verlust des Erstattungsanspruchs. In solchen Fällen kann die Bank auf §675v BGB verweisen und die Rückzahlung verweigern.

Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Liegt lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist die Haftung des Kontoinhabers gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt – unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe.

3. Kreditkartenbetrug grobe Fahrlässigkeit

Ob in einem konkreten Fall grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Maßgeblich ist die Sichtweise eines verständigen Dritten:

  • Leichte Fahrlässigkeit bedeutet: „So ein Fehler kann passieren.“
  • Grobe Fahrlässigkeit heißt: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen.“

Bei der Bewertung spielen auch persönliche Umstände eine Rolle – etwa Alter, gesundheitlicher Zustand, Stress oder mangelnde Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien.

Kreditkartendaten auf Fake Seite eingegeben: Grobe Fahrlässigkeit

Wurden Kreditkartendaten auf einer offensichtlich gefälschten Website eingegeben, kann dies als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Erkennbar unseriöse Merkmale wie schlechte Sprache, fehlende Sicherheitszertifikate, verdächtige Webadressen oder visuelle Auffälligkeiten sprechen dafür, dass der Betrug vermeidbar gewesen wäre. In solchen Fällen ist die Bank grundsätzlich berechtigt, die Erstattung des entstandenen Schadens abzulehnen.

Kreditkartendaten auf Fake Seite eingegeben: Leichte Fahrlässigkeit

Anders liegt der Fall, wenn die betrügerische Website täuschend echt gestaltet war und sich kaum als Fälschung erkennen ließ. In solchen Situationen gehen Gerichte oft von leichter Fahrlässigkeit aus. Die Haftung bleibt dann begrenzt, und der Kunde hat in der Regel Anspruch auf Erstattung.

EC- oder Kreditkarte wurde geklaut und anschließend das Konto leergeräumt

Wird das Konto mit einer gestohlenen Karte und der korrekten PIN belastet, spricht zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass die Transaktion autorisiert war – entweder vom Karteninhaber selbst oder mit dessen Zustimmung.

Doch: Dieser Beweis ist widerlegbar.

Der Karteninhaber kann den Anschein entkräften, wenn er plausibel erklären kann, wie Dritte trotz sorgfältigen Umgangs mit Karte und PIN Zugriff erlangt haben – etwa durch das Ausspähen der PIN an einem manipulierten Geldautomaten oder Kassenterminal.

In solchen Fällen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Bank ist dann verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen – es sei denn, sie kann konkret nachweisen, dass der Kunde erheblich unachtsam gehandelt hat.

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4. Kreditkartenbetrug Geld zurückholen

Verweigert die Bank die Erstattung eines Betrugsbetrags mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, sollten Sie diese Einschätzung nicht ungeprüft akzeptieren. Auch wenn der Vorwurf schwer wiegt, haben Betroffene häufig gute Chancen, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen – insbesondere mit juristischer Unterstützung.

Anwalt für Kreditkartenbetrug einschalten

Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Anwalt kann entscheidend dazu beitragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Er prüft die Argumentation der Bank, sichert Beweise und bewertet, ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt – oder ob die Bank ihrer Rückerstattungspflicht nachkommen muss.

In vielen Fällen lässt sich zeigen, dass die Vorwürfe unzutreffend oder rechtlich nicht haltbar sind. Anwälte stützen sich dabei auch auf Präzedenzfälle und aktuelle Urteile. So können sie gezielt darauf hinwirken, dass die Bank ihre Erstattungspflicht anerkennt.

Vorsicht bei der Kommunikation mit der Bank

Sobald Sie den Betrug bemerken, sollten Sie Ihre Bank umgehend informieren. Gleichzeitig ist jedoch Zurückhaltung bei der weiteren Kommunikation ratsam. Insbesondere Fragebögen der Bank sollten nicht vorschnell ausgefüllt werden – manche Formulierungen sind so gestaltet, dass sie dem Kunden ungewollt ein Fehlverhalten unterstellen könnten.

Ein erfahrener Anwalt weiß, wie mit solchen Dokumenten umzugehen ist, welche Formulierungen problematisch sein können und welche Angaben strategisch sinnvoll sind. In vielen Fällen ist es daher empfehlenswert, die direkte Kommunikation mit der Bank ganz dem Anwalt zu überlassen – um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

5. Kreditkartenbetrug: Was kann ich tun, um mich davor zu schützen?

Ein vollständiger Schutz vor Kreditkartenbetrug ist kaum möglich – aber durch umsichtiges Verhalten lässt sich das Risiko deutlich verringern.

  • Geben Sie Ihre Daten niemals leichtfertig weiter. Teilen Sie Kreditkartendaten nicht über Messenger, Telefon oder ungesicherte Websites. Geben Sie Informationen nur dann an Dritte weiter, wenn es absolut notwendig ist – und nur an vertrauenswürdige Anbieter.
  • Überprüfen Sie Ihre Abrechnungen regelmäßig. Kontrollieren Sie jede Buchung – auch Kleinstbeträge können ein Testversuch von Betrügern sein. Bei Unregelmäßigkeiten sollten Sie sofort Ihre Bank informieren.
  • PIN und Karte getrennt aufbewahren. Notieren Sie Ihre PIN niemals im Portemonnaie oder auf dem Smartphone. Selbst vermeintlich „verschlüsselte“ Notizen sind für Betrüger oft leicht zu entschlüsseln. Wenn Sie die PIN aufschreiben müssen, bewahren Sie sie sicher zu Hause auf.
  • Nutzen Sie die Sicherheitsfunktionen Ihrer Bank. Viele Banken bieten temporäre Sperren, Transaktionsbenachrichtigungen oder Geoblocking-Funktionen an. Informieren Sie sich aktiv über verfügbare Schutzmechanismen.

6. Wie kommen Betrüger am häufigsten an meine Daten?

Die gängigsten Methoden für den Datendiebstahl sind:

  • Gefälschte Webseiten, die denen seriöser Anbieter täuschend ähnlich sehen.
  • Phishing-E-Mails und Schadsoftware, die heimlich auf Ihren Computer oder Ihr Smartphone gelangt.
  • Hacks bei Onlinehändlern oder Finanzinstituten, bei denen große Mengen an Kundendaten entwendet werden.
  • Klassischer Diebstahl: Wird eine Karte gestohlen, reichen oft Kartennummer und Prüfziffer für Onlinezahlungen – meist ohne weitere Sicherheitsabfrage.

7. Fazit: So handeln Sie bei Kreditkartenbetrug richtig

Kreditkartenbetrug kann jeden treffen – ganz unabhängig davon, wie achtsam man mit den eigenen Daten umgeht. Wichtig ist, im Ernstfall schnell, strukturiert und rechtlich informiert zu handeln. So lassen sich finanzielle Schäden oft begrenzen oder sogar ganz vermeiden.

  • Reagieren Sie sofort: Sperren Sie die Karte, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Abrechnungen, um verdächtige Buchungen frühzeitig zu erkennen.
  • Schützen Sie Ihre Daten konsequent – online wie offline.
  • Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Gerade wenn es um die Frage der Haftung geht, kann ein Anwalt entscheidend sein.
  • Und: Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn die Bank vorschnell eine Mitschuld unterstellt. Nicht jede Fahrlässigkeit ist automatisch „grob“ – und häufig sind Rückforderungen durchaus möglich.

Mit klarem Kopf, schnellem Handeln und der richtigen Unterstützung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – und sich erfolgreich gegen Kreditkartenbetrug zu wehren.

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  • In Ruhe entscheiden

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    Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.

8. FAQ zum Kreditkartenbetrug

Ja. Es kommt immer wieder vor, dass Onlineshops und Banken gehackt werden. Die Internetbetrüger greifen auf die Kundeninformationen der Institute zu und fischen sich die Kreditkarteninformationen heraus. Gehen Sie daher immer äußerst sparsam mit Ihren Daten um und nutzen Sie nur jene Finanzinstitute und Anbieter, die Sie unbedingt brauchen.

Es gibt nur eine Methode, um Kreditkartenbetrug festzustellen: Überprüfen Sie immer wieder Ihre Kontoauszüge und Ihr Online-Banking. Fragen Sie sich bei jeder Abrechnung: Habe ich diese Zahlung in Auftrag gegeben? Weiß ich wirklich, was hier gekauft wurde? Wenn Sie sich nicht an die Zahlung erinnern, sollten Sie umgehend Ihre Bank informieren und die Karte sperren lassen.

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Dr. Timo Gansel
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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