Phishing-Opfer: Geld zurück & Schadensersatz von der Bank fordern
Phishing-Opfer: Geld zurück & Schadensersatz von der Bank fordern
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Konto & Banking Phishing-Opfer: Geld zurück
Inhalt
  1. 1. Was ist Phishing?
  2. 2. Auf Phishing reingefallen: Was tun?
  3. 3. Als Phishing-Opfer Geld zurückbekommen: Wer haftet?
  4. 4. Phishing-Opfer: Bekomme ich mein Geld zurück?
  5. 5. Phishing-Opfer? Geld zurück mit Anwalt – so geht’s
  6. 6. FAQ: Geld zurück nach Phishing
Hilfe erhalten

Phishing-Opfer: Geld zurück & Schadensersatz von der Bank fordern

Phishing-Opfer: Geld zurück & Schadensersatz von der Bank fordern

Haben sich Betrüger per Phishing Zugang zu sensiblen Kontodaten verschafft, können betroffene Verbraucher ihr Geld in der Regel von der Bank zurückfordern. Denn Überweisungen, die nicht vom Kontoinhaber autorisiert wurden, gelten rechtlich als unzulässig – und die Bank haftet in vielen Fällen für den entstandenen Schaden. Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und wann ein Anwalt sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Phishing ist eine Form des Online-Betrugs, bei dem Kriminelle über gefälschte E-Mails, Webseiten oder SMS gezielt versuchen, an sensible Daten wie Passwörter oder PINs zu gelangen – um anschließend das Konto der Opfer zu plündern.
  • In der Regel haftet die Bank, da die betrügerischen Überweisungen nicht vom Kontoinhaber autorisiert wurden.
  • Nur wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig gehandelt hat, muss er den Schaden vollständig selbst tragen.
  • Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt.
  • In der Praxis unterstellen Banken häufig zu Unrecht grobe Fahrlässigkeit.
  • Ein Anwalt kann den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entkräften und das verlorene Geld von der Bank zurückfordern. Mit rechtlicher Unterstützung vermeiden Sie zudem unbedachte Aussagen gegenüber der Bank, die Ihren Rückerstattungsanspruch gefährden könnten.
  • Ein auf Bankrecht spezialisierter advocado-Partner-Anwalt bietet Betrugsopfern eine kostenlose Ersteinschätzung – bundesweit und unverbindlich.
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1. Was ist Phishing?

Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Cyberkriminelle versuchen, an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen. Sie nutzen gefälschte E-Mails, Websites oder SMS, die oft täuschend echt wirken und begehen Identitätsdiebstahl.

Wie funktioniert Phishing?

Phishing funktioniert beispielsweise über fingierte Anrufe, E-Mails oder SMS und gefälschte Webseiten. Online-Betrüger versenden E-Mails oder SMS, die auf den ersten Blick so aussehen, als kämen sie von der Postbank, der Sparkasse oder einer anderen Bank.

Unter dem Vorwand, dass sich das TAN-Verfahren geändert habe, ein Update der App erforderlich oder das Konto aufgrund einer unberechtigten Lastschrift gesperrt sei, versenden die Betrüger den Link zu einer gefälschten Webseite. Hier sollen Bankkunden ihre Kontodaten eingeben. Dabei werden die Daten ausgespäht und dann das Konto leergeräumt.

Warnzeichen für Phishing

Phishing passiert unbemerkt – es gibt aber Warnzeichen für einen solchen Online-Betrug.

Warnzeichen für Phishing-Nachrichten sind z. B.:

  • Sie werden z. B. per Mail unerwartet aufgefordert, persönliche Daten preiszugeben.
  • Die Nachricht setzt Sie unter Druck zu handeln und droht mit Konsequenzen, wenn Sie nicht reagieren.
  • Die Nachricht enthält Links zu verdächtigen Webseiten.
  • Sie stammt von einem unbekannten Absender.
  • Sie enthält Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler.
  • Der Versender benutzt keine persönliche Anrede.
  • Es wird ein verzerrtes Firmenlogo verwendet.

2. Auf Phishing reingefallen: Was tun?

Mit diesen 5 Schritten können Phishing-Opfer ihr Geld zurückholen:

  1. Phishing-Betrug bei der Bank melden: Informieren Sie Ihre Bank unverzüglich darüber, dass Sie wahrscheinlich Opfer von Phishing sind. Die Bank kann dann Ihr Konto sperren, um finanziellen Schaden zu verhindern. Stellen Sie dabei aber keine reinen Vermutungen dazu an, wie der Angriff der Täter gelungen sein könnte, sofern Sie das tatsächlich gar nicht wissen.
  2. Beweise sichern: Sammeln Sie die SMS, E-Mails und andere Beweise für das Phishing. Nur so können Sie den Betrug nachweisen und Ihr Geld zurückfordern.
  3. Zugangsdaten ändern: Ändern Sie Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking, damit Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto haben.
  4. Anzeige erstatten: Melden Sie den Phishing-Betrug bei der Polizei. Mit einer Anzeige wegen Betrugs nimmt die Polizei Ermittlungen auf, um den Betrüger zu identifizieren.
  5. Anwalt kontaktieren: Um als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückzubekommen, kann sich die Unterstützung eines Anwalts lohnen. Wenn die Bank das Geld nicht erstatten möchte, kann ein Anwalt Ihren Fall prüfen und den Anspruch auf Rückzahlung durch die Bank beweisen. Besonders wichtig: Ein erfahrener Anwalt kann verhindern, dass Sie unbedacht Angaben gegenüber der Bank machen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

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3. Als Phishing-Opfer Geld zurückbekommen: Wer haftet?

Ein leergeräumtes Konto nach einem Phishing-Angriff kann schwere finanzielle Folgen haben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haftet die Bank und muss den Schaden ersetzen.

Phishing-Angriffe erfolgen oft über täuschend echte E-Mails, SMS oder gefälschte Webseiten. Für Bankkunden ist der Betrug häufig kaum erkennbar. Gelingt es den Tätern, Zugangsdaten zu erlangen, veranlassen sie nicht autorisierte Überweisungen und räumen das Konto leer.

Hat das Opfer die Überweisung nicht selbst autorisiert, ist die Bank gesetzlich grundsätzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstatten. In der Praxis bedeutet das: Es besteht häufig ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung des verlorenen Geldes.

Aber auch wenn eine Zahlung durch den Kontoinhaber formal autorisiert wurde (z. B. durch App-basierte Freigabe), kann sie unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden – zum Beispiel, wenn der Kunde sich über den tatsächlichen Zweck oder Inhalt der Zahlung geirrt hat. Wird die Anfechtung wirksam erklärt, gilt die Zahlung rückwirkend als nicht autorisiert – und die Bank kann zur Erstattung verpflichtet sein.

Wann haften Kunden bei Online-Betrug?

Für unautorisierte Zahlungen haftet grundsätzlich die Bank – außer der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch meint: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“ Dabei müssen auch die individuellen Fähigkeiten und Umstände des Kontoinhabers berücksichtigt werden. Zu solchen Umständen zählen unter anderem: Alter oder gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.

Grundsätzlich gelten folgende Verhaltensweisen als grob fahrlässig:

  • Aufbewahren von PIN und Karte gemeinsam im Portemonnaie
  • PIN am Telefon an Fremde weitergeben
  • Eingabe von Bankdaten auf einer offensichtlich gefälschten Website

In solchen Fällen bleibt das Phishing-Opfer auf dem Schaden sitzen – die Bank muss das Geld nicht erstatten.

Leichte Fahrlässigkeit: Haftung nur bis 50 €

War das Verhalten nur leicht fahrlässig, darf die Bank den Kunden lediglich bis zu einem Betrag von 50 € in Anspruch nehmen. Ein Verhalten gilt als leicht fahrlässig, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“

Beispiel, bei dem die Rechtsprechung nur eine leichte Fahrlässigkeit angenommen hat: Eingabe von Bankdaten auf einer schwer erkennbar gefälschten Website

Ob im Einzelfall leichte Fahrlässigkeit (Haftung bis maximal 50 €) oder bereits grobe Fahrlässigkeit (volle Haftung) vorliegt, ist eine juristische Wertungsfrage.

Eine juristische Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt kann entscheidend sein, um unberechtigte Forderungen der Bank abzuwehren und Ihre Erstattungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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Konto leergeräumt: Wer haftet?

Durch Phishing Konto leergeräumt, wer haftet in den meisten Fällen?

In der Regel haftet die Bank – oder Phishing-Opfer, weil sie durch grob fahrlässigen Umgang mit ihren Daten selbst für den Schaden verantwortlich sind.

Darüber hinaus sind bei Phishing weitere Szenarien denkbar:

  • Der Anbieter von Sicherheitssoftware
  • Ihr Arbeitgeber
  • Der Betrüger selbst
  • Drittanbieter (Zahlungsdienstleister)

Es kommt also immer auf die Umstände im Einzelfall an. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Ihre Chancen einschätzen, Schadensersatz gegen die Bank durchzusetzen.

4. Phishing-Opfer: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ob Sie als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückbekommen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie den Betrug grob fahrlässig ermöglicht haben – etwa, indem Sie eine TAN am Telefon an Unbekannte weitergegeben haben.

Wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, stehen die Chancen gut, dass die Bank den entstandenen Schaden ersetzt.

Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Viele Banken verweigern die Erstattung mit dem Vorwurf, der Kontoinhaber habe grob fahrlässig gehandelt – selbst in Fällen, in denen dieser Vorwurf nicht zutrifft.

Dabei gilt: Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit. Trotzdem scheuen viele Banken nicht davor zurück, es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.

5. Phishing-Opfer? Geld zurück mit Anwalt – so geht’s

Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind und Ihre Bank die Haftung ablehnt oder der Schaden nicht vollständig ersetzt wird, kann ein rechtlicher Beistand entscheidend sein.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Beweise für das Phishing sammeln.
  • Mit der Bank über eine Einigung verhandeln.
  • Rückerstattungsanspruch gegen die Bank durchsetzen.

Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und kann für Phishing-Opfer das Geld von der Bank zurückholen

Der Anwalt kann Ihre Situation genau analysieren, die Erfolgsaussichten bewerten und Sie durch den gesamten Prozess begleiten – von der ersten Beratung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Hinweis
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6. FAQ: Geld zurück nach Phishing

Anzeichen für Phishing-Mails können z. B. sein:

  • Unerwartete Aufforderungen
  • Rechtschreibfehler
  • Fehler im Layout der E-Mail wie z. B. ein verzerrtes Logo
  • Verdächtige Links zu anderen Webseiten

Sichern Sie sofort Ihre Konten, ändern Sie alle Passwörter für Ihre Online-Accounts, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Ja, das können Sie – insbesondere wenn Sie schnell reagieren und Ihre Bank rechtzeitig informieren. Je nach Fall können Sie Ihre Bank in Haftung nehmen oder einen Anwalt einschalten, um bei Phishing einen Erstattungsanspruch gegen die Bank durchzusetzen.

Um sich vor Phishing zu schützen, können Sie Anti-Phishing-Software installieren, sich und Ihr Umfeld regelmäßig schulen und Ihre Sicherheitsmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand halten.

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