Haben sich Betrüger per Phishing Zugang zu sensiblen Kontodaten verschafft, können betroffene Verbraucher ihr Geld in der Regel von der Bank zurückfordern. Denn Überweisungen, die nicht vom Kontoinhaber autorisiert wurden, gelten rechtlich als unzulässig – und die Bank haftet in vielen Fällen für den entstandenen Schaden. Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und wann ein Anwalt sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Cyberkriminelle versuchen, an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen. Sie nutzen gefälschte E-Mails, Websites oder SMS, die oft täuschend echt wirken und begehen Identitätsdiebstahl.
Phishing funktioniert beispielsweise über fingierte Anrufe, E-Mails oder SMS und gefälschte Webseiten. Online-Betrüger versenden E-Mails oder SMS, die auf den ersten Blick so aussehen, als kämen sie von der Postbank, der Sparkasse oder einer anderen Bank.
Unter dem Vorwand, dass sich das TAN-Verfahren geändert habe, ein Update der App erforderlich oder das Konto aufgrund einer unberechtigten Lastschrift gesperrt sei, versenden die Betrüger den Link zu einer gefälschten Webseite. Hier sollen Bankkunden ihre Kontodaten eingeben. Dabei werden die Daten ausgespäht und dann das Konto leergeräumt.
Phishing passiert unbemerkt – es gibt aber Warnzeichen für einen solchen Online-Betrug.
Warnzeichen für Phishing-Nachrichten sind z. B.:
Mit diesen 5 Schritten können Phishing-Opfer ihr Geld zurückholen:
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Ein leergeräumtes Konto nach einem Phishing-Angriff kann schwere finanzielle Folgen haben. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haftet die Bank und muss den Schaden ersetzen.
Phishing-Angriffe erfolgen oft über täuschend echte E-Mails, SMS oder gefälschte Webseiten. Für Bankkunden ist der Betrug häufig kaum erkennbar. Gelingt es den Tätern, Zugangsdaten zu erlangen, veranlassen sie nicht autorisierte Überweisungen und räumen das Konto leer.
Hat das Opfer die Überweisung nicht selbst autorisiert, ist die Bank gesetzlich grundsätzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstatten. In der Praxis bedeutet das: Es besteht häufig ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung des verlorenen Geldes.
Aber auch wenn eine Zahlung durch den Kontoinhaber formal autorisiert wurde (z. B. durch App-basierte Freigabe), kann sie unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden – zum Beispiel, wenn der Kunde sich über den tatsächlichen Zweck oder Inhalt der Zahlung geirrt hat. Wird die Anfechtung wirksam erklärt, gilt die Zahlung rückwirkend als nicht autorisiert – und die Bank kann zur Erstattung verpflichtet sein.
Für unautorisierte Zahlungen haftet grundsätzlich die Bank – außer der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch meint: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“ Dabei müssen auch die individuellen Fähigkeiten und Umstände des Kontoinhabers berücksichtigt werden. Zu solchen Umständen zählen unter anderem: Alter oder gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.
Grundsätzlich gelten folgende Verhaltensweisen als grob fahrlässig:
In solchen Fällen bleibt das Phishing-Opfer auf dem Schaden sitzen – die Bank muss das Geld nicht erstatten.
War das Verhalten nur leicht fahrlässig, darf die Bank den Kunden lediglich bis zu einem Betrag von 50 € in Anspruch nehmen. Ein Verhalten gilt als leicht fahrlässig, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“
Beispiel, bei dem die Rechtsprechung nur eine leichte Fahrlässigkeit angenommen hat: Eingabe von Bankdaten auf einer schwer erkennbar gefälschten Website
Ob im Einzelfall leichte Fahrlässigkeit (Haftung bis maximal 50 €) oder bereits grobe Fahrlässigkeit (volle Haftung) vorliegt, ist eine juristische Wertungsfrage.
Eine juristische Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt kann entscheidend sein, um unberechtigte Forderungen der Bank abzuwehren und Ihre Erstattungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.
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Durch Phishing Konto leergeräumt, wer haftet in den meisten Fällen?
In der Regel haftet die Bank – oder Phishing-Opfer, weil sie durch grob fahrlässigen Umgang mit ihren Daten selbst für den Schaden verantwortlich sind.
Darüber hinaus sind bei Phishing weitere Szenarien denkbar:
Es kommt also immer auf die Umstände im Einzelfall an. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Ihre Chancen einschätzen, Schadensersatz gegen die Bank durchzusetzen.
Ob Sie als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückbekommen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie den Betrug grob fahrlässig ermöglicht haben – etwa, indem Sie eine TAN am Telefon an Unbekannte weitergegeben haben.
Wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, stehen die Chancen gut, dass die Bank den entstandenen Schaden ersetzt.
Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Viele Banken verweigern die Erstattung mit dem Vorwurf, der Kontoinhaber habe grob fahrlässig gehandelt – selbst in Fällen, in denen dieser Vorwurf nicht zutrifft.
Dabei gilt: Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit. Trotzdem scheuen viele Banken nicht davor zurück, es auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.
Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind und Ihre Bank die Haftung ablehnt oder der Schaden nicht vollständig ersetzt wird, kann ein rechtlicher Beistand entscheidend sein.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und kann für Phishing-Opfer das Geld von der Bank zurückholen
Der Anwalt kann Ihre Situation genau analysieren, die Erfolgsaussichten bewerten und Sie durch den gesamten Prozess begleiten – von der ersten Beratung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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❤️ In Ruhe entscheiden
Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie selbst, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.
Anzeichen für Phishing-Mails können z. B. sein:
Sichern Sie sofort Ihre Konten, ändern Sie alle Passwörter für Ihre Online-Accounts, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Ja, das können Sie – insbesondere wenn Sie schnell reagieren und Ihre Bank rechtzeitig informieren. Je nach Fall können Sie Ihre Bank in Haftung nehmen oder einen Anwalt einschalten, um bei Phishing einen Erstattungsanspruch gegen die Bank durchzusetzen.
Um sich vor Phishing zu schützen, können Sie Anti-Phishing-Software installieren, sich und Ihr Umfeld regelmäßig schulen und Ihre Sicherheitsmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand halten.