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Erbauseinandersetzung – die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einfach erklärt
Ratgeber Erbrecht Erbengemeinschaft Erbauseinandersetzung
Stand 07.12.2023
Lesezeit 12 min

Erbauseinandersetzung – die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einfach erklärt

Hat ein Erblasser mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft – der Nachlass gehört allen gemeinsam. Damit jeder seinen Anteil bekommt, müssen die Erben den Nachlass aufteilen – durch die Erbauseinandersetzung. Sind sich alle Erben einig, können sie den Nachlass beliebig verteilen. Es kann aber auch zu Streitigkeiten kommen, weil die Erben sich nicht einigen können, wer was vom Nachlass bekommt.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.12.2023
7.147 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft.
  • Erbauseinandersetzung bedeutet: Die Erben teilen den gesamten Nachlass unter sich auf – die Erbengemeinschaft ist damit aufgelöst.
  • Hat der Erblasser im Testament einen Testamentsvollstrecker benannt, teilt dieser den Nachlass auf.
  • Sind sich die Erben nicht einig darüber, wer was bekommt, können sie sich an der gesetzlichen Erbfolge und den Erbquoten orientieren – diese geben die Höhe des Erbteils vor.
  • Ein Anwalt kann Sie bei der Erbauseinandersetzung unterstützen und den Nachlass fair unter allen Erben aufteilen. Er kann Erbstreitigkeiten und teure Gerichtsverhandlungen vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das müssen Sie über die Erbauseinandersetzung wissen
  2. Ablauf der Erbauseinandersetzung
  3. Erbauseinandersetzung bei Grundstücken & Immobilien
  4. Kosten der Erbauseinandersetzung | Kostenbeispiele
  5. Erbauseinandersetzung & Steuern
  6. Das können Sie jetzt tun: in 3 Schritten zur Erbauseinandersetzung
  7. FAQ zur Erbauseinandersetzung

1. Wann ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich?

Gibt es mehrere gesetzliche Erben, bilden sie zusammen eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Der Nachlass des Erblassers gehört allen Erben gemeinsam. Nur durch eine Erbauseinandersetzung bekommt jeder Erbe seinen Anteil.

Die gemeinsame Nachlassverwaltung kann vor allem in einer großen Erbengemeinschaft schwierig sein – schließlich treffen verschiedene Interessen aufeinander. Ein Erbstreit ist dann wahrscheinlich.

In diesem Fall ist die Erbauseinandersetzung eine gute Lösung. Damit beenden die Erben die Erbengemeinschaft, sobald einer oder mehrere Erben die Auseinandersetzung des Erbes fordern.

Aber: Die Erbauseinandersetzung ist nicht zwingend notwendig, nur weil eine Erbengemeinschaft besteht. Sind sich die Erben einig, können sie den Nachlass auch gemeinsam verwalten.

Wer übernimmt die Erbauseinandersetzung?

Grundsätzlich können die Erben den Nachlass selbst aufteilen – eine Erbauseinandersetzung ohne Notar oder Anwalt ist möglich. Voraussetzung: Alle Erben sind sich einig darüber, wer was vom Nachlass bekommt.

Achtung: Hat der Erblasser in seinem Testament die Testamentsvollstreckung festgelegt, darf nur der Testamentsvollstrecker die Erbauseinandersetzung durchführen.

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Was ist eine Teilerbausein­andersetzung?

Bei einer Teilerbauseinandersetzung teilen die Erben den gesamten Nachlass nicht auf einmal auf. Das bedeutet:

  • Die Erben teilen zunächst nur einige der Nachlassgegenstände unter sich auf.
  • Den übrigen Nachlass teilen sie zu einem späteren Zeitpunkt auf – z. B. weil sich Erben um manche Nachlassgegenstände streiten.

Eine Teilerbauseinandersetzung ist nur in seltenen Fällen möglich – dafür müssen triftige Gründe vorliegen. Ein Anwalt kann Sie hier umfassend beraten und prüfen, ob in Ihrem individuellen Fall eine solche Auseinandersetzung möglich ist.

2. Ablauf der Erbausein­andersetzung

Eine Erbauseinandersetzung läuft in der Regel wie folgt ab:

Infografik: So läuft eine Erbauseinandersetzung ab

Nachlass bewerten

Damit die Erben den Nachlass gerecht untereinander aufteilen können, müssen sie zunächst den Nachlasswert ermitteln. Dafür muss die Erbengemeinschaft den Besitz des Erblassers zusammentragen und bewerten.

Ist der genaue Wert des Nachlasses bekannt, können die Erben die Erbengemeinschaft auflösen.

Erbauseinandersetzung durch Vertrag

Sind sich die Erben einig darüber, wer was vom Nachlass erhält, genügt zur Erbauseinandersetzung ein Erbauseinandersetzungsvertrag. Diesen muss jeder Erbe unterzeichnen.

Ist ein Grundstück oder eine Immobilie Teil des Nachlasses, müssen die Erben den Vertrag notariell beurkunden lassen – andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig.

Die Erbauseinandersetzung ist abgeschlossen, wenn der Nachlass gerecht unter allen Erben aufgeteilt wurde und jeder seinen Anteil bekommen hat.

Achtung
Vorsicht vor Mustern!

Jede Erbengemeinschaft ist anders und bedarf individueller Regelungen, denen Mustervorlagen nicht gerecht werden. Musterverträge sind zwar hilfreich, allerdings ist damit auch das Risiko verbunden, dass die Erbauseinandersetzung nicht rechtskräftig ist – z. B. wenn die Zustimmung eines Erben oder wichtige Inhalte fehlen. Ein Anwalt hingegen kennt alle erbrechtlichen Vorgaben und kann einen einwandfreien Erbauseinandersetzungsvertrag erstellen.

Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung

Ist eine Erbauseinandersetzung durch z. B. Meinungsverschiedenheiten unter den Erben nicht möglich, kann ein Erbe seinen Erbteil übertragen. Damit scheidet er aus der Erbengemeinschaft aus. Damit gibt er sämtliche Rechte und Pflichten ab, die mit dem Nachlass verbunden sind.

Um ihren Erbteil zu übertragen, können Erben

  • ihren Erbteil verkaufen oder
  • verschenken.

Bei einem Verkauf haben die Miterben ein Vorkaufsrecht. Das bedeutet: Innerhalb von 2 Monaten ab Zeitpunkt des Kaufangebots dürfen die Miterben den Erbteil kaufen – ein Dritter geht dann leer aus.

Wichtig: Die Erbteilsübertragung müssen die Beteiligten mit einem Erbteilsübertragungsvertrag festhalten – dieser muss notariell beurkundet werden.

Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Bei einer Abschichtung verzichtet ein Erbe auf seinen Anspruch am Erbe und erhält von seinen Miterben im Gegenzug eine Abfindung – z. B. eine Auszahlung, wenn er auf das Haus des Erblassers verzichtet.

Das können die Erben schriftlich festhalten – die Pflicht einer vertraglichen Regelung besteht allerdings nicht.

Im Gegensatz zur Erbteilsübertragung geht der Erbteil bei der Abschichtung an alle Miterben gemeinsam. Damit erhöht sich der Anteil der verbleibenden Erben entsprechend, weil weniger Erben etwas vom Nachlass bekommen.

Letzter Ausweg: Erbauseinandersetzung durch Klage

Können sich die Erben auf keinem anderen Weg über die Verteilung des Nachlasses einigen, bleibt nur noch die Erbauseinandersetzungsklage (auch Erbteilungsklage oder Teilungsklage genannt).

Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Jeder Miterbe hat das Recht, eine Erbauseinandersetzung einzuklagen. Dafür muss er dem zuständigen Nachlassgericht einen Teilungsplan vorlegen – darin muss der Erbe erklären, wie er den Nachlass aufteilen will.
  • Das Gericht prüft den Teilungsplan und setzt die Erbauseinandersetzung durch.
  • Alle Gegenstände, die nicht teilbar sind, werden verkauft – z. B. Immobilien.

Hinweis: Eine Klage zur Erbauseinandersetzung ist nicht der einfachste Weg, den Nachlass aufzuteilen. Das Verfahren kann vor allem bei vielen Miterben langwierig und kostenintensiv sein – und zu Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen führen. Ein Anwalt kann das verhindern, indem er die Aufteilung des Nachlasses übernimmt und dabei die Vorstellungen aller Miterben berücksichtigt. So kann er eine einvernehmliche Lösung erreichen.

3. Erbausein­andersetzung bei Grundstücken & Immobilien

Gehören Grundstücke oder Immobilien zum Nachlass, gibt es für die Erbauseinandersetzung 2 Möglichkeiten:

  • Die Erben einigen sich, wer die Immobilie bzw. das Grundstück erhält. Das erfolgt durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder Übertratung des Erbteils.
  • Die Erben können sich nicht einigen und fordern eine Teilungsversteigerung. Damit lassen sich Immobilien bzw. Grundstücke aus Erbengemeinschaften verkaufen.

Grundsätzlich kann jeder Erbe eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht fordern. Das bedeutet: Das zuständige Amtsgericht verkauft die Immobilie bzw. das Grundstück. Der Erlös gehört zum Nachlasswert – dieser erhöht sich somit um den Verkaufspreis der Immobilie oder des Grundstücks und kommt allen Erben zugute.

Option 1: Erben einigen sich

Der Erblasser hinterlässt ein Eigenheim im Wert von 120.000 € und ein Vermögen von 50.000 € – insgesamt ein Nachlasswert von 170.000 €. Gesetzliche Erben sind seine Ehefrau und zwei Kinder – sie bilden eine Erbengemeinschaft.

Laut gesetzlicher Erbfolge stehen der Ehefrau 50 % und den Kindern jeweils 25 % des Nachlasses zu.

Die Erben einigen sich, dass die Ehefrau das Haus bekommen soll. Die beiden Kinder erhalten jeweils 25.000 € aus dem Vermögen des Erblassers.

Laut gesetzlicher Erbfolge hat die Ehefrau jedoch nur einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses (85.000 €) und nicht auf den Wert des Hauses von 120.000 €. Da sich aber alle Erben einig sind, stellt das kein Problem dar.

Damit die Immobilie rechtmäßig der Ehefrau gehört, setzt sie gemeinsam mit den Kindern einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag auf.

Option 2: Erben einigen sich nicht

Können sich die Erben im obigen Rechenbeispiel nicht einigen, wird das Haus versteigert. Dabei erzielt die Familie einen Preis von 90.000 €.

Den Erlös der Versteigerung können die Erben zum Nachlasswert addieren, woraus sich ein Nachlasswert von 140.000 € ergibt: 50.000 € (Vermögen) plus 90.000 € (Hausversteigerung).

Diesen neuen Nachlasswert (140.000 €) können die Erben unter sich aufteilen. Die Ehefrau erhält 70.000 € (50 % des Nachlasses) und die Kinder jeweils 35.000 € (je 25 %).

4. Kosten der Erbausein­andersetzung | Kostenbeispiele

Folgende Kosten können im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstehen:

  • Gutachten zur Nachlassnbewertung: Um den Nachlasswert zu ermitteln, benötigen Erben ggf. Sachverständige zur Bewertung der Nachlassgegenstände – das Gutachten verursacht Kosten.
  • Notarieller Vertrag: Zum Nachlass gehört eine Immobilie, ein Grundstück oder Unternehmen: Die Erben müssen die Erbauseinandersetzung dann in einem Vertrag festhalten, den ein Notar beurkunden muss. Dasselbe gilt, wenn Erben ihren Erbteil übertragen möchten.
  • Anwaltskosten: Unterstützt ein Anwalt die Erbengemeinschaft bei einer einvernehmlichen Lösung, die alle Erben zufriedenstellt, entstehen Anwaltskosten.
  • Gerichtskosten: Kommt es zu einer Klage wegen der Erbauseinandersetzung, fallen Gerichtskosten an.

Die Kosten für die Erbauseinandersetzung sind grundsätzlich davon abhängig, wie hoch der Nachlasswert ist. Da jeder Erbfall individuell ist, sind keine pauschalen Abgaben über die Kosten möglich – wir haben für Sie jedoch einige Beispiele zur groben Orientierung zusammengestellt:

Beispiel: Kosten für die Nachlassbewertung

Gutachten für die Bewertung der Nachlassgegenstände kosten in der Regel 700 €. Hinzu kommt jedoch ein Anteil von zwei Tausendstel (0,2 %) des ermittelten Werts – bei 10.000 € sind das z. B. 20 € zusätzlich.

Beispiele: Notarkosten

Nachlasswert

Notarkosten

50.000 €

330 €

100.000 €

660 €

500.000 €

1.870 €

750.000 €

2.670 €

Beispiele: Anwaltskosten

Nachlasswert

Anwaltskosten

50.000 €

1.822,96 €

100.000 €

2.348,94 €

500.000 €

4.994,31 €

750.000 €

6.154,56 €

Hinweis: Die Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung beziehen sich auf eine außergerichtliche Einigung.

Kosten
Kosten

Ungewisse Kosten stellen ein Risiko dar. Wenn Sie einen advocado Partner-Anwalt beauftragen, erhalten Sie nach der kostenlosen Ersteinschätzung bei Bedarf ein Festpreisangebot, das alle Kosten und Leistungen transparent auflistet. So wissen Sie noch vor der Beauftragung, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Wer trägt die Kosten?

Die Erben können die Kosten der Erbauseinandersetzung vom Nachlasswert abziehen. Das gilt für Kosten der Nachlassbewertung sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Daher tragen im Prinzip die Erben selbst die Kosten – schließlich gehört ihnen der Nachlass.

Beachten Sie Folgendes:

  • Je länger die Erbauseinandersetzung dauert, desto höher sind die Kosten.
  • Umso mehr Kosten entstehen, desto mehr wird vom Nachlass abgezogen – Erben erhalten dann weniger.
  • Erbstreitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen verursachen weitere Kosten – der Nachlass schrumpft so immer weiter.

Damit Sie so viel wie möglich vom Nachlass erhalten können, kann die Unterstützung eines Anwalts hilfreich sein. Dieser kann als neutrale Person zwischen Erben vermitteln und eine kostenintensive Klage verhindern. Hinzu kommt, dass er den Nachlass schnell und unkompliziert aufteilen kann. Damit gewinnen Sie wertvolle Zeit – so bleibt mehr vom Vermögen des Erblassers übrig.

5. Erbauseinander­setzung & Steuern

Für die Erbauseinandersetzung selbst fallen keine Steuern an – auch die Kosten sind nicht steuerlich absetzbar. Trotzdem sind in einigen Fällen verschiedene Steuern relevant.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer fällt an, sobald ein Erbe seinen Anteil vom Nachlass erhält – also sobald die Erbauseinandersetzung beendet ist. Die Höhe ist dabei abhängig von der Höhe des Erbanteils – dabei gelten für jeden Angehörigen bestimmte Freibeträge.

Schenkungssteuer

In diesen Fällen entstehen Schenkungssteuern:

  • Ein Erbe verschenkt seinen Erbteil durch eine Erbteilsübertragung.
  • Der beschenkte Erbe erhält mehr vom Nachlass, als ihm laut gesetzlicher Erbfolge zusteht.

Alle Erben haben aber einen bestimmten Freibetrag – erhalten sie weniger, sind keine Steuern fällig.

Beispiel: Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder – sie bilden eine Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehört ein Haus im Wert von 150.000 € und ein Grundstück im Wert von 20.000 € – ein Nachlasswert von insgesamt 170.000 €.

Laut gesetzlicher Erbfolge erhalten beide Kinder je 50 % (85.000 €).

Eines der Kinder überträgt seinen Erbteil auf das andere durch eine Schenkung – dieses erhält somit 85.000 € mehr vom Nachlass, als ihm zusteht. Diese Summe muss der beschenkte Erbe versteuern.

Geschwister haben einen Steuerfreibetrag von 20.000 € – daher muss der Erbe noch 65.000 € versteuern. Die Steuer beträgt 9.750 €.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist in folgendem Fall fällig:

  • Ein Erbe bekommt mehr vom Nachlass, als ihm zusteht.
  • Dieser Erbe zahlt seinen Miterben eine Geldsumme als Ausgleich.

Das, was den gesetzlichen Erbteil übersteigt, ist ein sogenannter Veräußerungsgewinn. Das bedeutet: Der Erbe zahlt seinen Miterben Geld dafür, dass er mehr vom Nachlass bekommt, als ihm gesetzlich zusteht. Die Summe, die den gesetzlichen Erbteil übersteigt, muss der Erbe versteuern.

Hinweis: Die Höhe der Einkommensteuer ist sehr individuell und z. B. abhängig vom Familienstand und der Steuerklasse des Erben. Ein Anwalt kann Sie umfassend darüber aufklären, ob in Ihrem Fall Einkommensteuer anfällt und wie hoch diese ist.

Grunderwerbsteuer

Erhalten Erben eine Immobilie bzw. ein Grundstück nach der Erbauseinandersetzung, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an. Grund: Die Erbauseinandersetzung ist gesetzlich davon befreit.

6. Das können Sie jetzt tun: in 3 Schritten zur Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung kann Erben verunsichern, weil der Ablauf komplex erscheint, das Risiko eines Erbstreits besteht und die Kosten ungewiss sind.

Damit die Erbauseinandersetzung reibungslos und rechtmäßig abläuft, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Erstellen Sie eine Übersicht aller Nachlassgegenstände und deren Wert.
  2. Überlegen Sie, ob Sie Immobilien, Grundstücke und Unternehmen des Erblassers verkaufen oder behalten möchten.
  3. Sie können sich von einem Anwalt beraten lassen.

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7. FAQ zur Erbauseinandersetzung

Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?

Ist die Erbengemeinschaft sich über die Aufteilung des Nachlasses einig, sind zur Erbauseinandersetzung nur 2 Schritte notwendig:

  • Nachlass bewerten
  • Erbauseinandersetzungvertrag erstellen

Ist keine Einigung möglich, kann die Erbauseinandersetzung wie folgt ablaufen:

  • Übertragung eines Erbteils
  • Abschichtung; Verzicht auf den Erbanspruch & Zahlung einer Abfindung
  • Klage zur Erbauseinandersetzung einreichen

 

Wann ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich?

Immer wenn ein Nachlass an mehrere Erben geht, ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich, damit jeder Erbe seinen individuellen Erbteil bekommt.

 

Wie teuer ist eine Erbauseinandersetzung?

Für die Erbauseinandersetzung muss der Nachlass (z. B. eine Immobilie) bewertet werden – dafür entstehen ggf. Kosten für ein Gutachten.

Dazu kommen Notarkosten für die Beglaubigung des Erbauseinandersetzungsvertrages.

Wenn ein Anwalt zur Aufteilung des Nachlasses beauftragt wird, entstehen Anwaltskosten – ist eine Klage notwendig, entstehen zusätzlich Gerichtskosten.

Wer trägt Kosten für Erbauseinandersetzung?

Die Kosten werden vom Nachlass bezahlt – deshalb tragen im Prinzip die Erben selbst die Kosten.

 

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 07.12.2023

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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