3. Auf welche Arten kann man eine Erbengemeinschaft auflösen?
Wenn es nicht möglich ist, die Erbengemeinschaft wie oben beschrieben durch Aufteilung aller Güter aufzulösen, gibt es drei Optionen zur Auflösung. Zwei von ihnen setzen das Einverständnis aller anderen Mitglieder der Gemeinschaft voraus, die dritte Alternative ist auch im Streitfall möglich. Um für Sie den bestmöglichen Weg zu finden, wie Sie die Erbengemeinschaft auflösen können, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Bei diesen Optionen handelt es sich um
- eine Auszahlung der Miterben,
- einen Verkauf an Dritte,
- eine Teilzahlungsversteigerung und
- eine Abschichtung.
4. Erbengemeinschaft auflösen mittels Auszahlung der Miterben
Wenn sich die Erben untereinander einig sind, ist es möglich, dass einer der Erben die anderen auszahlt und alleiniger Eigentümer des Nachlasses wird. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Geldwert, den der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalles hatte, sondern der Wert, der am Tag der Aufhebung der Erbengemeinschaft festgestellt wurde. Im Zweifel kann ein Schätzer beauftragt werden, der den Wert des Erbes und somit die Summe des Auszahlungsbetrages an die Miterben bestimmt.
5. Erbengemeinschaft auflösen mittels Verkauf an Dritte
Die erste Variante kann z. B. aufgrund der Kosten, die mit einer Auszahlung der Miterben verbunden sind, nicht durchführbar sein. Auch gesetzt des Falles, keiner der Erben möchte den gesamten Nachlass annehmen, kann die Gemeinschaft das Erbe, beispielsweise ein Grundstück, gemeinsam an eine dritte Person veräußern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn alle Miterben damit einverstanden sind. Der Verkaufspreis wird anschließend in der Erbengemeinschaft aufgeteilt.
6. Erbengemeinschaft auflösen mittels Teilzahlungsversteigerung
Da die ersten beiden Optionen eine Einigkeit der Erbengemeinschaft voraussetzen, gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Teilzahlungsversteigerung. Sie ist ähnlich einer Zwangsversteigerung, denn bei hohem Interesse der Bieter kann ein höherer als der errechnete Verkehrswert erzielt werden. Andererseits könnte es aber auch passieren, dass bspw. ein Grundstück weit unter Wert verkauft wird. Als Bieter kann jedermann auftreten – auch die Miterben als Einzelpersonen. Damit kann eine der ersten Option vergleichbare Chance bestehen, allerdings ohne auf die Zustimmung der anderen Parteien angewiesen zu sein.
7. Sich der Erbengemeinschaft mittels Abschichtung entziehen
Eine Alternative, sich der Erbengemeinschaft zu entziehen, ohne die Erbengemeinschaft auflösen zu müssen, ist die sogenannte Abschichtung. Dabei geben Sie, meist gegen eine Abfindungszahlung, Ihre Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft auf und Ihr Erbanteil wird den verbliebenen Miterben zugerechnet. Dadurch löst sich die Erbengemeinschaft nicht auf, aber Sie sind nicht länger ein Teil von ihr. Da es sich lediglich um eine Übertragung Ihrer Rechte handelt und nicht eine bestimmte Person begünstigt wird, ist ein formfreier Abschichtungsvertrag wirksam. Um die Zahlung einer Abfindung wirklich gewährleisten zu können, kann allerdings eine notarielle Beurkundung helfen. Für absolute Rechtssicherheit können Sie einen Anwalt kontaktieren, denn wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei Übertragungen von Geschäftsanteilen zum Beispiel ist eine Beglaubigung unabkömmlich.
8. Welche Kosten sind mit der Auflösung einer Erbengemeinschaft verbunden?
Im Grunde fallen keine Anwalts- oder Notarkosten an, wenn Sie eine Erbengemeinschaft auflösen. Dafür müssen sich aber alle Erben einig sein. Wollen Sie als Einzelperson aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch Folgendes vor: Es bedarf der notariellen Beurkundung, wenn ein Miterbe über seinen (gesamten – nicht nur einen Teil, s. o.) Anteil des Erbes verfügen und ihn beispielsweise verkaufen möchte. Je nach Art der Auflösung einer Erbengemeinschaft können daher unterschiedliche Kosten anfallen. Eine Rechtsberatung hingegen kann sinnvoll sein, um seine Rechte allumfassend wahrnehmen zu können.
9. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung vom Partner-Anwalt
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