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Europäisches Nachlasszeugnis: Antrag, Fristen, Kosten, Muster
Ratgeber Erbrecht Erbschaft Europäisches Nachlasszeugnis
Stand 20.04.2018
Lesezeit 9 min

Europäisches Nachlasszeugnis: Antrag, Fristen, Kosten, Muster

Immer häufiger befindet sich der Wohnsitz deutscher Erblasser im europäischen Ausland. Für deren Erben kann der Nachweis der eigenen Erbberechtigung dann kompliziert werden – zahlreiche Übersetzungen müssen getätigt und Anträge auf Anerkennung deutscher Erbscheine gestellt werden. Der Umgang mit grenzübergreifenden Erbfällen kann jedoch um einiges erleichtert werden, wenn auf ein Europäisches Nachlasszeugnis zurückgegriffen wird. Was das ist, wie man ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt und welche Kosten auf Sie zukommen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beitrag von Marie Nitschmann
7.988 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?
  2. Abgrenzung zum deutschen Erbschein
  3. Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis
  4. Fristen bei einem Europäischen Nachlasszeugnis
  5. Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis
  6. Änderung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  7. Alles Wichtige zum Europäischen Nachlasszeugnis auf einem Blick
  8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

1. Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein internationaler Erbschein und ermöglicht Angehörigen eines Erblassers den Nachweis über ihren erbrechtlichen Status in der EU*. Durch das Europäische Nachlasszeugnis wird dem Erben die Abwicklung grenzübergreifender Erbfälle erleichtert – der Erbe muss lediglich dieses beantragen und nicht sowohl einen deutschen Erbschein als auch einen Erbschein für das betroffene Ausland.

Ein Europäisches Nachlasszeugnis kann für Erben viele Vorteile bieten. So kann ein Erbe seinen erbrechtlichen Status mit dem Europäischen Nachlasszeugnis bei einem ausländischen Gericht beweisen, wenn:

  • der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland gewohnt hat oder
  • einen Großteil seines Vermögens im Ausland liegt.

Außerdem fallen Kosten für die Übersetzung von Erbscheinen oder Anträge auf die Anerkennung des deutschen Erbscheins im Ausland weg.

* Ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark.

2. Abgrenzung zum deutschen Erbschein

Wie der deutsche Erbschein weist ein Europäisches Nachlasszeugnis den Erben als solchen aus. Obwohl es auch in Deutschland gilt, verdrängt es den deutschen Erbschein nicht. Dieser muss weiterhin immer dann beantragt werden, wenn die Erbangelegenheit nicht im Zusammenhang mit dem europäischen Ausland steht. Der Legitimationsumfang des deutschen Erbscheins geht also nicht über die staatlichen Grenzen hinaus – ganz im Gegensatz zum Europäischen Nachlasszeugnis.

In welchen Fällen Sie einen deutschen Erbschein beantragen können und was genau durch diesen geregelt wird, erfahren Sie in unserem Beitrag Erbschein beantragen.

3. Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag erteilt – Erben müssen also selbst aktiv werden. Wer ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen kann und wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.

Wer darf einen Antrag stellen?

Grundsätzlich kann ein Europäisches Nachlasszeugnis von jedem Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter beantragt werden. Auch Vermächtnisnehmer sind berechtigt. Nachlassgläubiger hingegen können kein Europäisches Nachlasszeugnis anfordern.

Wann hat ein Antrag Aussicht auf Erfolg?

Der Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis hat immer dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich entweder der letzte Wohnsitz des Erblassers oder Teile seines Vermögens im europäischen Ausland befinden. Dies muss eindeutig nachgewiesen werden können.

Ein Europäisches Nachlasszeugnis wird grundsätzlich nicht ausgestellt, wenn Zweifel am zu bescheinigenden Sachverhalt – in diesem Fall an der erbrechtlichen Position des Antragstellers – bestehen. Derartige Einwände liegen z. B. vor, wenn der Antragsteller von anderen Erben als erbunwürdig angesehen wird oder in der Erbreihenfolge nicht der nächste berechtigte Erbe des Erblassers ist. Erst wenn der Einwand nicht mehr besteht oder vom Gericht für nichtig erklärt wurde, kann ein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt werden.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie selbst oder eine andere Person überhaupt Erbe sind, finden Sie weitere Informationen dazu in unserem Artikel Erbfolge.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Das Europäische Nachlasszeugnis wird bei jenem Nachlassgericht angefordert, in dessen Einzugsbereich der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Alternativ kann das Zeugnis bei jedem deutschen Notar beantragt werden – die Kosten fallen bei einem Notar allerdings höher aus als bei einem Gericht.

In welcher Sprache wird das Zeugnis beantragt?

Grundsätzlich kann der Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis in der eigenen Landessprache ausgefüllt werden. Da das Dokument in allen EU-Ländern ein einheitliches Standardformular ist, gilt es im europäischen Ausland auch auf Deutsch.

Damit Sprachschwierigkeiten vollkommen vermieden werden, kann der Antragsteller zudem eine offizielle Übersetzung – beispielsweise auf Englisch oder Französisch, je nach Sprache des betreffenden Auslandes – bei einem vereidigten Übersetzer veranlassen.

Wichtige Inhalte & erforderliche Nachweise

Damit ein Antrag auf das Europäische Nachlasszeugnis erfolgreich ist, muss es bestimmte Informationen und Nachweise enthalten.

Wichtige Inhalte

Möchte ein Erbe ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen, muss der Antrag nach Art. 65 Abs. 3 der Europäischen Erbrechtsverordnung Informationen zu

  • Erblasser,
  • Ehepartner oder Partner des Erblassers,
  • Antragsteller,
  • sonstigen möglichen Berechtigten,
  • Sachverhalt, mit dem der Antragsteller seine Berechtigung am Erbe begründet,
  • Kontaktangaben des zuständigen Gerichts,
  • einem möglichen Testament oder Erbvertrag des Erblassers,
  • einem möglichen Ehevertrag des Erblassers,
  • einer Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft durch einen Berechtigten und
  • möglichen Erbrechtsstreitigkeiten

enthalten.

Sonstige vom Antragssteller für wichtig befundene Angaben können dem Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Nachweise

Grundsätzlich bestimmt die ausstellende Behörde, welche Nachweise benötigt werden. Greift im Erbfall die gesetzliche Erbfolge, zählen zu den erforderlichen Nachweisen in den meisten Fällen

  • die Sterbeurkunde, Todesschein o. ä. des Erblassers,
  • die Abstammungsurkunde des Antragstellers,
  • Angaben über den Güterstand des Antragstellers,
  • die Eheurkunde des Antragstellers und
  • eine eidesstattliche Versicherung (vor dem Nachlassgericht oder einem Notar).

Muster & Formblatt

Damit es zu keinen Fehlern beim Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis kommen kann, hat die EU ein einheitliches Formblatt zur Verfügung gestellt – dieses muss vom Antragsteller nur noch mit den persönlichen Informationen gefüllt und um die erforderlichen Nachweisen ergänzt werden.

Das Formblatt für einen Antrag auf das Europäische Nachlasszeugnis finden Sie hier:

Antrag auf das Europäische Nachlasszeugnis

Notarielle Beurkundung notwendig?

Da das Europäische Nachlasszeugnis direkt beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und ausgestellt werden kann, muss es nicht von einem Notar beglaubigt werden. Auch die eidesstattliche Versicherung kann direkt vor dem Nachlassgericht abgegeben werden.

4. Fristen bei einem Europäischen Nachlasszeugnis

Während der Erbschein grundsätzlich lebenslänglich gilt, hat das Europäische Nachlasszeugnis nur eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Laut Art. 70 Abs. 3 der Europäischen Erbrechtsverordnung kann jedoch eine Verlängerung der Frist beantragt werden – beispielsweise wenn absehbar ist, dass die Erbauseinandersetzung länger als 6 Monate andauern wird.

Grundsätzlich dauern internationale Nachlassabwicklungen meist länger als ein halbes Jahr, weshalb frühzeitig über einen Antrag auf Verlängerung nachgedacht werden kann.

5. Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis

Die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis sind genauso hoch wie für einen deutschen Erbschein. Sie richten sich nach § 40 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und bestimmen sich nach dem Nachlasswert – je höher dieser ist, desto höher fallen die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis aus.

Nachlasswert

Eidesstattliche Versicherung

Erteilung des Erbscheins

Gesamt

10.000 €

45 €

45 €

90 €

100.000 €

273 €

273 €

546 €


Einen Vorteil haben Erben, die bereits einen deutschen Erbschein beantragt haben. Benötigen sie später doch noch ein Europäisches Nachlasszeugnis, wird die bereits für den Erbschein gezahlte Gebühr zu 75 % auf die des Europäischen Nachlasszeugnisses angerechnet.

Entscheiden sich die Erben für eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, fallen zudem Übersetzungskosten an.

Da die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis denen eines Erbscheins gleichkommen, lesen Sie für nähere Informationen zu den Kosten unseren Beitrag Kosten eines Erbscheinsantrags.

6. Änderung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Das zuständige Nachlassgericht kann ein Europäisches Nachlasszeugnis entweder auf Antrag oder von Amts wegen abändern oder widerrufen. Gründe dafür können z. B. Schreibfehler oder inhaltliche Unrichtigkeit sein. Wird der Antrag geändert, informiert die zuständige Behörde alle Personen, denen eine beglaubigte Abschrift des Europäischen Nachlasszeugnisses vorliegt.

7. Alles Wichtige zum Europäischen Nachlasszeugnis auf einen Blick

Das Europäische Nachlasszeugnis vereinfacht die Abwicklung von internationalen Erbfällen erheblich. Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst:

✓    unkomplizierter Nachweis über den erbrechtlichen Status im Ausland,

✓    kann in der eigenen Landessprache ausgefüllt werden,

✓    die Kosten gleichen denen des deutschen Erbscheins,

✓    hat der Erbe bereits einen deutschen Erbschein, kann er 75 % der Kosten auf das Europäische Nachlasszeugnis anrechnen lassen,

✓    gilt in der ganzen EU (außer Großbritannien, Irland und Dänemark)

✓    einfache Antragstellung dank Mustervorlage der EU.

8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

Hatte ein Erblasser entweder Großteile seines Vermögens oder seinen ständigen Wohnsitz im Ausland, können Sie sich ein Europäisches Nachlasszeugnis ausstellen lassen – so können Sie im Ausland unkompliziert beweisen, dass Sie rechtmäßiger Erbe sind. Ein Anwalt für Erbrecht beantwortet Ihnen gern alle Fragen zum Europäischen Nachlasszeugnis.

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Marie Nitschmann
Über die Autorin
Marie Nitschmann
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Marie Nitschmann stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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