Erbschein anfechten – 5 Gründe für eine Anfechtung eines Erbscheins
Erbschein anfechten – 5 Gründe für eine Anfechtung eines Erbscheins
Torben Rath
Beitrag von Torben Rath
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Erbschein Erbschein anfechten

Mit der Beantragung eines Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen – eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. So erben Sie schlimmstenfalls einen überschuldeten Nachlass. In diesem Fall kann eine Anfechtung des Erbscheins infrage kommen, damit Sie die Erbschaft doch nicht annehmen müssen. Was zu bedenken ist, wenn Sie einen Erbschein anfechten, welche Gründe dazu berechtigen und wie hoch die Kosten dafür sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Inhalt
  1. 1. Erbschein anfechten – Kurzanleitung
  2. 2. Wer darf einen Erbschein anfechten?
  3. 3. Fristen & Verjährung: Wann darf ich einen Erbschein anfechten?
  4. 4. Fünf Gründe, warum Sie einen Erbschein anfechten können
  5. 5. Wie kann man einen Erbschein anfechten?
  6. 6. Kosten: Wie hoch sind die Kosten, wenn ich einen Erbschein anfechte?
  7. 7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Anfechtung eines Erbscheins
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Erbschein anfechten – 5 Gründe für eine Anfechtung eines Erbscheins

Erbschein anfechten – 5 Gründe für eine Anfechtung eines Erbscheins

Mit der Beantragung eines Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen – eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. So erben Sie schlimmstenfalls einen überschuldeten Nachlass. In diesem Fall kann eine Anfechtung des Erbscheins infrage kommen, damit Sie die Erbschaft doch nicht annehmen müssen. Was zu bedenken ist, wenn Sie einen Erbschein anfechten, welche Gründe dazu berechtigen und wie hoch die Kosten dafür sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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1. Erbschein anfechten – Kurzanleitung

  • Wer? Personen, die von einer erfolgreichen Anfechtung profitieren würden.
  • Wo? Beim zuständigen Nachlassgericht – in der Regel das am letzten Wohnort des Erblassers.
  • Wie? Eine Anfechtungserklärung muss beim Nachlassgericht eingereicht werden – entweder schriftlich oder mündlich.
  • Welche Kosten? Wird die Anfechtung mithilfe eines Anwalts durchgeführt, entstehen dafür Kosten – diese sind abhängig vom Nachlasswert.

Wozu Sie einen Erbschein brauchen, wie Sie diesen beantragen und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie in unserem umfassenden Beitrag zum Erbschein.

2. Wer darf einen Erbschein anfechten?

Grundsätzlich darf nur die Person, die von einer Anfechtung profitieren würde, einen Erbschein anfechten. Dabei muss zwischen den unterschiedlichen Formen der Erbschaft und den damit verbundenen Erbscheinen unterschieden werden.

  • Alleinerbscheine: Diese können nur von Alleinerben angefochten werden.
  • Teilerbscheine und gemeinschaftliche Erbscheine: Jeder Erbe innerhalb der Erbgemeinschaft ist zur Anfechtung berechtigt.

Damit Erben ihren Erbschein anfechten können, muss eine bestimmte Frist eingehalten werden. Im folgenden Kapitel erfahren Sie, welche Fristen gelten und wann eine Anfechtung nicht mehr möglich ist.

3. Fristen & Verjährung: Wann darf ich einen Erbschein anfechten?

Erben müssen eine Frist einhalten, damit sie ihren Erbschein anfechten können.

  • Die Frist beträgt 6 Wochen und
  • beginnt, sobald der Erbe Kenntnis vom Anfechtungsgrund hat.

Ausnahmen von dieser Regel liegen vor, wenn:

  • der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder
  • der Erblasser sich zu Beginn der Anfechtungsfrist im Ausland aufhielt.

In diesen Fällen gilt eine Anfechtungsfrist von 6 Monaten. Auch diese beginnt, sobald der Erbe Kenntnis vom Anfechtungsgrund hat.

Hinweis
Sonderfall: Kenntnisunabhängige Verjährung

Sind bereits 30 Jahre seit der Beantragung des Erbscheins vergangen, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich – unabhängig davon, ob der Anfechtungsgrund erst nach dieser Zeit bekannt wurde.

Neben der Einhaltung der Anfechtungsfrist müssen Erben einen Anfechtungsgrund nachweisen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie daher, welche Gründe zu einer Anfechtung des Erbscheins berechtigen.

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4. Fünf Gründe, warum Sie einen Erbschein anfechten können

Durch die Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen – eine Erbausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Erben können die Erbschaft dann nur noch abwenden, indem sie den Erbschein anfechten. Dafür muss aber ein Anfechtungsgrund nachgewiesen werden. Folgende Gründe kommen hier infrage:

  1. Erklärungsirrtum: Ein solcher Irrtum liegt u. a. vor, wenn der Erbe etwas ganz anderes erklären wollte und den Erbschein fälschlicherweise beantragt hat.
  2. Inhaltsirrtum: Dieser liegt vor, wenn ein Erbe den Erbschein beantragt und nicht weiß, was das bedeutet – z. B. weiß er nicht, dass eine Beantragung des Erbscheins die Annahme der Erbschaft zur Folge hat.
  3. Motivirrtum: Geht der Erbe bei der Beantragung des Erbscheins von bestimmten Umständen aus, die aber nicht zutreffen, liegt ein Motivirrtum vor. Das ist z. B. der Fall, wenn der Erbe von einer bestimmten Wertigkeit des Nachlasses ausgeht, dieser aber überschuldet ist.
  4. Arglistige Täuschung: Wurde der Erbe absichtlich getäuscht, damit er den Erbschein beantragt, folgt daraus in der Regel ein Erklärungs-, Inhalts- oder Motivirrtum.
  5. Drohung: Wurde der Erbe zur Beantragung des Erbscheins gezwungen, ist die Beantragung ggf. unwirksam.

5. Wie kann man einen Erbschein anfechten?

Liegt ein Anfechtungsgrund vor, kann ein Erbe den Erbschein anfechten – wie das abläuft, erklären wir Ihnen jetzt.

Ablauf einer Anfechtung des Erbscheins

Soll ein Erbschein angefochten werden, ist folgende Schrittfolge einzuhalten:

1. Anfechtungsgrund nachweisen:

Zunächst muss ein Anfechtungsgrund durch qualitätsvolle Beweise nachgewiesen werden. Diese sind letztlich entscheidend für den Erfolg der Anfechtung. Die alleinige Beweislast liegt dabei beim Anfechtenden. Ist der Grund nicht stichhaltig oder nicht rechtssicher dargelegt, stehen Ihre Chancen schlecht. Hier kann Sie ein Anwalt unterstützen.

2. Anfechtungserklärung einreichen:

Damit die Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, muss die Anfechtungserklärung zudem form- und fristgerecht gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Dazu muss sie gemäß § 1955 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in notariell beglaubigter Form abgegeben werden.

3. Abschluss der Anfechtung:

Bei erfolgreicher Anfechtung wird der Erbschein für nichtig erklärt und ist somit unwirksam. In der Folge gilt das Erbe nicht mehr als angenommen, weil der angefochtene Erschein gemäß § 142 Abs. 1 BGB rechtlich so behandelt wird, als hätte er niemals existiert. Kann hingegen kein Anfechtungsgrund nachgewiesen werden, behält der Erbschein seine Wirkung.

Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?

Ohne juristischen Beistand riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass ein potentiell durchsetzbarer Anfechtungsgrund nicht erkannt oder nicht rechtssicher dargelegt wird – Ihre Anfechtung würde somit negativ enden und Sie müssen für z. B. ein überschuldetes Erbe haften. Hier kann ein Anwalt helfen.

Weitere Gründe, die für einen Anwalt sprechen, sind:

  • Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und welche Erfolgsaussichten mit einer Anfechtung verbunden sind.
  • Ein Anwalt kann die notwendige Anfechtungserklärung aufsetzen und diese form- und fristgerecht einreichen. Hinweis: Ein Anwalt haftet für die Fehlerfreiheit der Einreichung, weswegen dieser mit großer Sorgfalt arbeiten wird.
  • Die Auseinandersetzung mit dem zuständigen Nachlassgericht übernimmt ebenfalls der Anwalt. Sie können sich also auf Ihren Alltag konzentrieren und haben Ihren Kopf für die wichtigen Dinge des Lebens frei.

6. Kosten: Wie hoch sind die Kosten, wenn ich einen Erbschein anfechte?

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Anfechtung Ihres Erbscheins, entstehen dafür Kosten.

  • Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Basis dient der sogenannte Streitwert.
  • Alternativ können Sie jedoch auch individuelle Absprachen mit Ihrem Anwalt treffen und eine Honorarvereinbarung vereinbaren.

Die Anwaltskosten nach dem RVG werden neben dem Streitwert noch durch einen weiteren Faktor bestimmt – einer Art Multiplikator. Dieser kann zwischen 0,1 und 2,5 liegen. In der Regel berechnen Anwälte eine Mittelgebühr von 1,3.

Für die Bestimmung sind die folgenden Umstände maßgebend:

  1. die konkrete Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten,
  2. der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
  3. die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.

Hier finden Sie einige Kostenbeispiele für die Anfechtung eines Erbscheins:

Streitwert

Gebühr

Anwaltskosten (inkl. MwSt.)

1.000 €

1,3-Gebühr

147,56 €

10.000 €

1,3-Gebühr

887,03 €

100.000 €

1,3-Gebühr

2.348,94 €

500.000 €

1,3-Gebühr

4.994,31 €

1.000.000 €

1,3-Gebühr

7.314,81 €

Wird die Anfechtungserklärung in notariell beglaubigter Form abgeben, entstehen dafür weitere Kosten. Der Notar berechnet für die notarielle Beglaubigung die 0,2-fache Gebühr, welche im Gerichts- und Notargesetz (GNotKG) geregelt ist. Die gesetzlich geregelte

  • Mindestgebühr für eine Unterschriftbeglaubigung beträgt allerdings 20 Euro,
  • die Höchstgebühr maximal 70 Euro.

7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Anfechtung eines Erbscheins

Wenn Sie einen Erbschein anfechten, können Sie z. B. einem überschuldeten Nachlass entgehen und so ein finanzielles Risiko für sich abwenden. Ein Anwalt kann Ihre Situation bewerten und Sie bei der Anfechtung unterstützen. Schon vorab können Sie mit dem Anwalt besprechen, ob Sie überhaupt die Möglichkeit einer Anfechtung haben, wie hoch die Erfolgschancen sind und welche Kosten damit verbunden sind.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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