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Europäischer Erbschein: Beantragung, Kosten & Muster
Ratgeber Erbrecht Erbschein Europäischer Erbschein
Stand 04.05.2018
Lesezeit 9 min

Europäischer Erbschein: Beantragung, Kosten & Muster

Wenn ein Erblasser Vermögen oder seinen dauerhaften Wohnsitz im europäischen Ausland hatte, können auf seine Erben einige Schwierigkeiten zukommen. So können sowohl Sprachbarrieren als auch unterschiedliche Rechtsordnungen den Nachweis des Status als Erbe behindern. Hier kann ein europäischer Erbschein helfen. Was das genau ist, wie dieser beantragt werden kann und welche Kosten mit ihm verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Carolin Stadler
Beitrag von Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.05.2018
6.215 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein europäischer Erbschein?
  2. Unterschied zu anderen Erbnachweisen
  3. Inhalt des europäischen Erbscheins
  4. Beantragung des europäischen Erbscheins
  5. Änderung eines europäischen Erbscheins
  6. Kosten & Gebühren
  7. Vorteile des europäischen Erbscheins
  8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

1. Was ist ein europäischer Erbschein?

Mit dem europäischen Erbschein können Erben innerhalb der EU* ihr Erbrecht nachweisen. So erleichtert dieser das Verfahren bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Hat ein Erblasser z. B. ein Ferienhaus in Frankreich, muss sein Erbe nur den europäischen Erbschein beantragen, damit er seinen Anteil erhält – es ist nicht nötig, zusätzlich zum deutschen Erbschein einen für das jeweilige Land zu beantragen.

* Ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark.

2. Unterschied zu anderen Erbnachweisen

Häufig ist die Unterscheidung zwischen dem europäischen Erbschein und dem europäischen Nachlasszeugnis nicht eindeutig – in der Regel werden die Begriffe synonym verwendet. Auch zum Verhältnis zwischen europäischem Nachlasszeugnis und deutschem Erbschein können Missverständnisse bestehen. Ob und wie sie sich unterscheiden, wird im Folgenden erklärt.

Europäisches Nachlasszeugnis

Grundsätzlich hat das europäische Nachlasszeugnis die gleiche Funktion wie ein europäischer Erbschein – Erben können sich damit europaweit als solche ausweisen. Zudem besteht trotz der verschiedenen Begrifflichkeiten kein Unterschied zwischen einem Erbschein und einem Nachlasszeugnis, denn laut § 2353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt das Nachlassgericht dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht aus – den Erbschein.

Das bedeutet, der europäische Erbschein wird in Form des europäischen Nachlasszeugnisses ausgestellt – es sind folglich keine unterschiedlichen Dokumente.

Ausführlichere Informationen zum europäischen Nachlasszeugnis, wo es beantragt werden kann und welche Fristen dabei zu beachten sind, finden Sie in unserem Beitrag „Europäisches Nachlasszeugnis“.

Deutscher Erbschein

Reichweite

Der wesentliche Unterschied zwischen dem deutschen und dem europäischen Erbschein ist die Reichweite. Letzterer ist auch über die deutschen Grenzen hinaus gültig. Der deutsche Erbschein wird dadurch aber nicht ersetzt – er muss immer beantragt werden, wenn ein Erblasser kein Vermögen im Ausland hatte.

Gültigkeitsdauer

Ein weiterer Unterschied ist die Gültigkeitsdauer. Der europäische Erbschein ist nach der Ausstellung sechs Monate gültig – der deutsche Erbschein hingegen lebenslang.

Inhalt

Gemeinsam haben beide Erbnachweise hingegen den Inhalt. Der europäische Erbschein enthält lediglich zusätzlich die Information über das nationale Recht, welches bei der Erbangelegenheit angewendet wird. Was das bedeutet und welche Inhalte für den europäischen Erbschein wichtig sind, wird im nächsten Kapitel erläutert.

Wie Sie einen nationalen Erbschein beantragen können, welche Unterlagen dafür benötigt werden und welche Kosten damit verbunden sind, wird in unserem Beitrag „Erbschein beantragen“ erklärt.

3. Inhalt des europäischen Erbscheins

Der Inhalt des europäischen Erbscheins unterscheidet sich nicht wesentlich von dem des deutschen Erbscheins. Folgende Informationen sind demnach enthalten:

  • persönliche Daten des Erblassers – Geburtsdatum, letzter Wohnort u. s. w. –,
  • persönliche Daten des Antragsstellers,
  • persönliche Daten übriger Erben,
  • die Höhe der Erbteile einzelner Erben,
  • Kontaktdaten des zuständigen Gerichts,
  • Informationen zu einem möglichen Testament oder Erbvertrag des Erblassers,
  • eventuelle Beschränkungen der Erben und
  • Bezeichnung der anzuwendenden nationalen Rechtsordnung.

Die Angabe über die anzuwendende Rechtsordnung bestimmt, welches Erbrecht angewendet wird. Vor der Einführung des europäischen Erbscheins war durch die Staatsangehörigkeit des Erblassers bestimmt, welches Erbrecht angewendet wurde – war der Erblasser z. B. Deutscher, galt das deutsche Erbrecht.

Durch die neue Regelung ist laut Artikel 21 der europäischen Erbverordnung nun der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidend. Hat ein Erblasser also zuletzt in Frankreich gelebt, wird französisches Erbrecht angewendet.

Möchte ein Erblasser, dass trotz seines Auslandswohnsitzes seine Staatsangehörigkeit entscheidend ist, muss er dies ausdrücklich festlegen – z. B. in seinem Testament. Das ist dann sinnvoll, wenn Regelungen des ausländischen Erbrechts von deutschen Bestimmungen abweichen. Erblasser sollten sich daher gut über das geltende Recht informieren, wenn sie ihren Wohnsitz im europäischen Ausland haben oder dort Vermögen besitzen.

Beantragen Erben einen europäischen Erbschein, ist durch ein europaweit einheitliches Formular sichergestellt, dass alle notwendigen Informationen berücksichtigt werden. Das auszufüllende Antragsformular finden Sie im nächsten Kapitel.

4. Beantragung des europäischen Erbscheins

Grundsätzlich wird ein Erbschein nicht automatisch nach einem Erbfall ausgestellt, sondern muss vom Erben beantragt werden. Wie ein europäischer Erbschein beantragt werden kann und welche Nachweise dafür notwendig sind, lesen Sie im Folgenden.

Wer kann den europäischen Erbschein beantragen?

Der europäische Erbschein darf von nachfolgenden Personen beantragt werden:

  • Erben,
  • Testamentsvollstrecker,
  • Nachlassverwalter und
  • Vermächtnisnehmer.

Im Gegensatz zum deutschen darf der europäische Erbschein nicht von einem Nachlassgläubiger beantragt werden.

Wann muss der europäische Erbschein beantragt werden?

Grundvoraussetzung

Grundvoraussetzung für die Beantragung des europäischen Erbscheins ist ein Erbfall mit Auslandsbezug. Hat der Erblasser also seinen Wohnsitz im Ausland oder Teile seines Vermögens dort – z. B. ein Ferienhaus –, sollten Erben einen europäischen Erbschein beantragen, damit sie auf ihr Erbe zugreifen können.

Keine Pflicht zur Beantragung

Grundsätzlich ist die Beantragung eines Erbscheins aber nicht verpflichtend – will ein Erbe z. B. seinen Erbteil ausschlagen, darf er keinen Erbschein beantragen, da die Erbschaft dann als angenommen gilt.

Langwierige Erbangelegenheiten

Weil der europäische Erbschein nur 6 Monate gültig ist und internationale Nachlassabwicklungen meistens länger als diese Frist dauern, sollte frühzeitig über eine Verlängerung nachgedacht werden.

Wo muss der europäische Erbschein beantragt werden?

Der europäische Erbschein kann entweder bei einem Nachlassgericht oder einem Notar beantragt werden.

Für die Beantragung bei einem Nachlassgericht muss der Antrag direkt bei dem Gericht eingereicht werden, welches für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig war. Lebte der Erblasser z. B. in Paris, ist das dortige Nachlassgericht zuständig.

Für die notarielle Beantragung können Erben zu einem Notar ihrer Wahl gehen. Bei diesem kann auch die eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

Hinweis: Einmal beantragt, ist das europäische Nachlasszeugnis in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig – d. h. es ist nicht auf den Mitgliedsstaat der EU beschränkt, in dem es beantragt wurde.

Notwendige Nachweise

Neben dem Antrag auf einen europäischen Erbschein müssen einige Dokumente eingereicht werden, damit der Erbschein ausgestellt werden kann. Grundsätzlich sind die erforderlichen Nachweise abhängig von der ausstellenden Behörde – greift die gesetzliche Erbfolge bei der Erbaufteilung, werden in der Regel folgende Unterlagen gefordert:

  • die Sterbeurkunde, der Todesschein o. ä. des Erblassers,
  • die Geburtsurkunde des Antragsstellers,
  • Angaben über den Güterstand des Antragsstellers,
  • die Eheurkunde des Antragsstellers (sofern vorhanden) und
  • eine eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit aller Angaben (vor dem Nachlassgericht oder einem Notar).

Liegen Testament oder Erbvertrag vor, müssen dem Antrag beglaubigte Kopien dieser beigefügt werden.

Muster-Formular für den europäischen Erbschein

Für die Beantragung des europäischen Erbscheins gibt es ein einheitliches Antragsformular, welches in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist – dieses muss ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen zusammen eingereicht werden.

Das Formular ist sehr umfangreich, weshalb die Beantragung des europäischen Erbscheins für Erben schwierig sein kann.

Damit das Formular richtig ausgefüllt wird und alle erforderlichen Nachweise vorhanden sind, kann ein Anwalt behilflich sein. Dieser kann Ihnen alle Fragen zum europäischen Erbschein beantworten und gewährleisten, dass der Antrag form- und fristgerecht eingereicht wird.

Möchten Sie einen europäischen Erbschein beantragen und anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, können Sie hier Ihre Anfrage schildern.

Das Antragsformular für den europäischen Erbschein finden Sie hier: Antrag europäischer Erbschein

5. Änderung eines europäischen Erbscheins

Eine Änderung des europäischen Erbscheins ist entweder auf Antrag oder von Amts wegen möglich. Gründe dafür können formale oder inhaltliche Fehler sein. Korrigiert das Nachlassgericht Fehler, werden alle Personen benachrichtigt, die eine beglaubigte Abschrift des europäischen Erbscheins haben.

6. Kosten & Gebühren

Für den europäischen Erbschein fallen dieselben Kosten an wie für einen deutschen Erbschein. Diese sind abhängig vom Gesamtwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und richten sich nach § 40 des Gerichts- und Notarkostengesetzes – hier wird für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung jeweils die einfache Gebühr (1,0) erhoben.

Beispiel

Nachlasswert

Eidesstattliche Versicherung

Erbschein

Gesamt

10.000 €

75 €

75 €

150 €

50.000 €

165 €

165 €

330 €

100.000 €

273 €

273 €

546 €

Zudem können Gebühren für eine Übersetzung des Antrags anfallen. Das Antragsformular kann zwar in der eigenen Landessprache ausgefüllt werden und ist auch im Ausland auf Deutsch gültig, allerdings können durch eine Übersetzung Fehler vermieden werden.

Kosteneinsparungsmöglichkeiten

Haben Erben bereits einen deutschen Erbschein beantragt, können sie bei der Beantragung eines europäischen Erbscheins Kosten sparen – die bereits bezahlte Gebühr wird zu 75 % auf die des europäischen Erbscheins angerechnet.

7. Vorteile des europäischen Erbscheins

Der europäische Erbschein vereinfacht die Regelung von internationalen Erbangelegenheiten. Die wesentlichen Vorteile sind nachfolgend zusammengefasst:

✓    Der europäische Erbschein gilt in der gesamten EU (außer Großbritannien, Irland und Dänemark).
✓    Er macht eine einheitliche Regelung von Erbangelegenheiten innerhalb der EU möglich.
✓    Er erleichtert es Erben, ihren erbrechtlichen Status auch im europäischen Ausland nachzuweisen und so ihren Anteil zu bekommen.
✓    Der europäische Erbschein kann durch ein einheitliches Formular der EU einfach beantragt werden.
✓    Hat ein Erbe bereits einen deutschen Erbschein, werden 75 % der bereits bezahlten Gebühr auf die des europäischen Erbscheins angerechnet – so können Kosten gespart werden.

8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

Hatte ein Erblasser seinen ständigen Wohnsitz oder Vermögen im europäischen Ausland, sollten Erben einen europäischen Erbschein beantragen. Bedingt durch den Auslandsbezug, sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Nachlassfragen oftmals sehr komplex und unübersichtlich. Dadurch bedingte Fehler können die jeweilige Erbangelegenheit unnötig verkomplizieren.

Damit Ihr Erbrecht auch außerhalb von Deutschland zweifelsfrei nachgewiesen werden kann und ein reibungsloser Ablauf der internationalen Erbangelegenheit gewährleistet wird, ist die korrekte Beantragung des europäischen Erbscheins unerlässlich – hierbei kann Sie ein Anwalt unterstützen.

Einer unserer erfahrenen Partner-Anwälte für Erbrecht kann Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne umfassend zum europäischen Erbschein informieren.

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Carolin Stadler
Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.05.2018

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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