Auch ohne anwaltliche Unterstützung können Erblasser einem Erbstreit mit einer Mediationsklausel im Testament aktiv vorbeugen. Eine solche Klausel verpflichtet die streitenden Parteien dazu, mithilfe eines Mediators gemeinsam nach einer Einigung zu suchen.
Durch einen Mediator können also teure juristische Auseinandersetzungen vermieden werden – es entstehen lediglich Kosten für die Mediation selbst. Zudem kann die Streitbeilegung durch Mediation schneller zu einer Einigung führen als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Neben dem Erblasser können aber auch die streitenden Erben oder ein Richter einen Mediator anordnen. Wenn es für nötig und aussichtsreich befunden wird, kann zudem ein Psychologe in die Mediation einbezogen werden.
Streitbeilegung durch Schiedsverfahren
Neben der Streitschlichtung durch Mediation kann der Erblasser außerdem ein Schiedsverfahren im Testament anordnen. Auch in diesem wird dann zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht – im Gegensatz zum Mediator darf der Schiedsrichter allerdings eine verbindliche Entscheidung über die Verteilung des Nachlasses treffen, wenn keine einvernehmliche Einigung zwischen den Erben möglich ist. Das bedeutet, dass er auch gegen den Willen einer Streitpartei beschließen darf, wie der Nachlass aufgeteilt wird.
Streitbeilegung durch Gerichtsverfahren
Haben die genannten Optionen nicht dazu beigetragen, einen Erbstreit zu verhindern oder zu beenden, bleibt der Weg vor Gericht als letzter Ausweg. Ein Gerichtsverfahren kann den Erbstreit unter Miterben zwar beenden, kann allerdings hohe Kosten für die Streitenden verursachen.
Wie für alle rechtlichen Verfahren gilt auch hier: Wer verliert, der bezahlt. Das bedeutet, dass ein Erbe sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss, wenn ihm vom Gericht nicht rechtgegeben wird.
4. Kosten eines Erbstreits
Die Kosten für die Beilegung eines Erbstreits hängen grundsätzlich davon ab, wie hoch der Nachlass ausfällt und welcher Weg der Streitschlichtung eingeschlagen wird. Welche Kosten konkret entstehen, erfahren Sie hier.
Welche Kosten entstehen bei einem Erbstreit?
Im Rahmen der Beilegung eines Erbstreits können folgende Kosten entstehen:
- Anwaltskosten,
- Gerichtskosten,
- Kosten für einen Testamentsvollstrecker,
- für einen Mediator oder
- einen Gutachter.
Anwalts- & Gerichtskosten
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung eines Anwalts, so fallen für diesen Kosten an.
- Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Basis dient der Nachlasswert – der sogenannte Streitwert.
- Alternativ können Sie jedoch auch individuelle Absprachen mit Ihrem Anwalt treffen und eine Honorarvereinbarung beschließen.
Die Anwaltskosten nach dem RVG werden neben dem Streitwert noch durch einen weiteren Faktor bestimmt – einer Art Multiplikator. Dieser kann zwischen 0,1 und 2,5 liegen. Für die Bestimmung sind die folgenden Umstände maßgebend:
1. die konkrete Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten,
2. der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
3. die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
Hier finden Sie einige Kostenbeispiele für die außergerichtliche Vertretung:
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Nachlasswert
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Gebühr
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Anwaltskosten (inkl. MwSt.)
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100.000 €
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1,3-Gebühr
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2.348,94 €
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500.000 €
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1,3-Gebühr
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4.994,31 €
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1.000.000 €
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1,3-Gebühr
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7.314,81 €
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Müssen Sie den Schritt vor Gericht als letztes Mittel gehen, fallen weitere Kosten an:
- 1,3-fache Verfahrensgebühr: Diese wird fällig, wenn der Anwalt eine Klage vor Gericht erheben muss.
- 1,2-fache Termingebühr: Diese wird für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen vor der eigentlichen Verhandlung erhoben.
- einfache (1,0) Einigungsgebühr: Diese Gebühr wird fällig, wenn sich die Parteien außergerichtlich im Erbstreit einigen.
Die Gerichtskosten für einen Erbstreit sind ebenfalls abhängig vom Streitwert und berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).