1. Konfliktursachen für einen Erbstreit
Die Konfliktursachen für einen Erbstreit können jedoch vielfältig sein.
Neben der gesetzlichen Erbfolge, mit der oftmals nicht alle Erben einverstanden sind, oder einer mit dem Erbfall entstehenden Erbengemeinschaft können auch ein fehlerhaftes Testament oder Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblasser Auslöser für einen Erbstreit sein. Daneben können aber auch mögliche Ansprüche auf einen Pflichtteil am Erbe und Streit mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker zu Streitigkeiten zwischen den Erben führen – auch wenn dieser gerade das verhindern soll.
2. Vorsorgemaßnahmen, die einen Erbstreit vermeiden
Um einem Erbstreit vorzubeugen, stehen Erben verschiedene Optionen zur Verfügung. Welche das sind und was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen jetzt.
Fehlerfreies und eindeutiges Testament verfassen
Die wirksamste Möglichkeit, einem Erbstreit vorzubeugen, ist die Erstellung eines Testaments. In diesem kann der Erblasser seinen letzten Willen verbindlich regeln und Anweisungen zur Aufteilung des Nachlasses formulieren. Der größte Streitpunkt – die genaue Aufteilung des Erbes – ist dadurch nicht mehr gegeben.
Wie Sie ein Testament verfassen, welche Inhalte dabei wichtig und welche Vorschriften zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag „Testament schreiben“.
Unzufriedene oder enterbte Angehörige können ein Testament anfechten, wenn es beispielsweise unklar formuliert ist oder Formvorgaben nicht eingehalten wurden. Deshalb muss der Erblasser alle nötigen Erfordernisse für ein Testament beachten und sicherstellen, dass es keinen Grund für eine Anfechtung gibt.
Welche formalen und inhaltlichen Fehler gemacht werden können, warum ein Testament deshalb schnell angefochten werden kann und Tipps zur Überprüfung Ihres Testaments lesen Sie in unserem Beitrag „Testament prüfen lassen“.
Erbvertrag schließen
Neben dem Testament können Erblasser ihren letzten Willen auch mit einem Erbvertrag regeln. Damit verpflichten sich Erblasser gegenüber einem Dritten, diesem einen Teil am Nachlass zu übertragen. Damit kann eine Auflage – wie die Pflege im Alter – verbunden sein. Da auch bei einem Erbvertrag die Verteilung des Nachlasses geregelt wird, kann er ebenfalls dabei helfen, einem Erbstreit vorzubeugen.
Ausführlichere Informationen zum Erbvertrag, seinen Vor- und Nachteilen sowie den damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Beitrag zum Erbvertrag.
Pflichtteilsverzicht vereinbaren
Mit einem Pflichtteilsverzicht kann der Erblasser schon zu Lebzeiten Pflichtteilsansprüche bestimmter gesetzlicher Erben verhindern. Das bedeutet, dass diese im Erbfall keinerlei erbrechtliche Ansprüche mehr geltend machen können – so kann ein Familienmitglied vom Nachlass ausgeschlossen und die übrigen Erben vor Pflichtteilsforderungen und anschließenden Streitigkeiten bewahrt werden.
Wie genau ein Pflichtteilsverzicht abläuft, wie man ihn in das Testament integriert und welche Auswirkungen ein Pflichtteilsverzicht haben kann, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsverzicht.
Teilungsanordnung bei Erbengemeinschaft festlegen
Bedenkt ein Erblasser mehrere Erben in seinem Testament oder erben aufgrund der gesetzlichen Erbfolge mehrere Erben, so kann durch eine Teilungsanordnung einem Erbstreit vorgebeugt werden. Dabei legt der Erblasser genau fest, wer welchen Erbteil oder Nachlassgegenstand bei einer Erbauseinandersetzung bekommen soll.
Ausführlichere Informationen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und was hier zu beachten ist, finden Sie in unserem Beitrag zur Erbauseinandersetzung.
3. Lösung eines Erbstreits
Wurden keine Vorsorgemaßnahmen vom Erblasser ergriffen, um einem Erbstreit zu verhindern, oder kommt es dennoch zu Erbstreitigkeiten, bieten sich einige Optionen für eine Streitbeilegung an. Welche das sind, erklären wir Ihnen jetzt.
Erbengemeinschaft auflösen
Ist aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder letztwillentlicher Verfügungen des Erblassers eine Erbengemeinschaft entstanden, müssen Erben den Nachlass untereinander aufteilen. Um eine einvernehmliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu erreichen, können Erben z. B. Miterben auszahlen, eine Teilungsversteigerung veranlassen oder ihren Erbteil verkaufen.
Wie genau eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Erbengemeinschaft auflösen“.
Testamentsvollstrecker entlassen
Ein Testamentsvollstrecker soll eigentlich für eine streitfreie Aufteilung des Erbes sorgen und als Vermittler zwischen den Erben dienen – trotzdem kann es sein, dass der Testamentsvollstrecker einen Erbstreit auslöst. Hat er z. B. eine grobe Pflichtverletzung begangen oder ist unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, können die beteiligten Erben einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht stellen.
Ausführlichere Informationen zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, welche Rechte und Pflichten dieser hat und weitere wichtige Details finden Sie in unserem Beitrag zur Testamentsvollstreckung.
Streitbeilegung mithilfe eines Anwalts
Die Hinzuziehung eines Anwalts bei einem Erbstreit kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Kommt es nach dem Tod eines Erblassers zu Meinungsverschiedenheiten oder gar ernsthaften Erbstreitigkeiten, kann ein Anwalt einen wesentlichen Beitrag zu einer schnellen und für alle Seiten akzeptablen Lösung eines Erbstreits beitragen.
Des Weiteren kann ein Anwalt für Erbrecht die passende juristische Strategie entwickeln, die dazu führt, dass die Ziele und Interessen seines eigenen Mandanten durchgesetzt werden können. Außerdem kann er gewährleisten, dass auf alle – auch unerwarteten – Handlungen und Forderungen der Gegenseite(n) angemessen und nicht zum Nachteil seines Mandanten reagiert wird.
Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt womöglich nur noch der Gang vor Gericht. Auch hier kann ein Anwalt wertvolle Arbeit leisten. So kann er schon vorab die mit einer Gerichtsverhandlung verbundenen Chancen und Risiken verlässlich bewerten und feststellen, ob eine mögliche Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Sodann kann er dafür Sorge leisten, dass eine Klage fristgerecht und unter Berücksichtigung aller formalen Anforderungen beim zuständigen Gericht eingereicht wird bzw. dass die notwendigen juristischen Maßnahmen für eine Klageerwiderung ergriffen werden.
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