3. Nachlassverwalter einsetzen: So geht’s
Sie möchten einen Nachlassverwalter beauftragen – wir erklären Ihnen, was dafür wichtig ist.
Wann wird ein Nachlassverwalter bestellt?
Ein Nachlassverwalter kommt zum Einsatz, wenn der Nachlass
- Schulden beinhaltet
- unübersichtlich ist
Ein Nachlassverwalter kann beantragt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Erben nicht für die Nachlassverbindlichkeiten aufkommen (z. B. Pflichtteil auszahlen, die Beerdigung bezahlen). Er stellt dann sicher, dass der Nachlass bevorzugt für die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt wird.
Wer kommt als Nachlassverwalter infrage?
In der Regel übernehmen Anwälte oder Notare die Nachlassverwaltung – denn das Nachlassgericht muss eine dafür geeignete Person beauftragen.
Antragsteller können auch im Antragsschreiben einen möglichen Nachlassverwalter benennen – dann prüft das Gericht dessen Fähigkeiten.
Wer kontrolliert einen Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter arbeitet zwar eigenverantwortlich und unabhängig – trotzdem kontrolliert das zuständige Nachlassgericht seine Arbeit. Bestimmte Tätigkeiten – zum Beispiel die Veräußerung eines Grundstückes – brauchen immer eine gerichtliche Einwilligung.
Verletzt ein Nachlassverwalter seine Pflichten – z. B. indem er entgegen der Interessen der Erben und Gläubiger handelt –, kann seine Entlassung beim Nachlassgericht beantragt werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen bei Betrug nach § 263 StGB, Unterschlagung nach § 246 StGB oder Untreue nach § 266 StGB sind denkbar.
Wer bestellt einen Nachlassverwalter?
Der Nachlassverwalter wird vom zuständigen Nachlassgericht bestellt – notwendig dafür ist aber ein entsprechender Antrag.
Der Antrag auf einen Nachlassverwalter kann nur von Erben und Nachlassgläubigern gestellt werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Antrag auf einen Nachlassverwalter zustimmen und diesen gemeinsam stellen.
4. Nachlassverwalter beantragen | + Muster
Ein Nachlassverwalter wird nur dann eingesetzt, wenn Erben oder Gläubiger einen Antrag auf Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Das geht ganz einfach mit einem Schreiben an das Gericht.
Neben persönlichen Angaben zur Person sowie zum Erblasser müssen Gründe für die Bestellung eines Nachlassverwalters – z. B. Unübersichtlichkeit des Nachlasses – angegeben werden. Antragsteller können auch selbst einen Nachlassverwalter vorschlagen.
Ein Beispiel für ein solches Schreiben finden Sie hier: