Pflichtteil bei Gütertrennung
Haben Eheleute im Erbvertrag ausdrücklich Gütertrennung vereinbart, findet kein Zugewinnausgleich stand. Die Vermögen werden getrennt behandelt.
Für die Pflichtteilsberechnung bei Ehepaaren in Gütertrennung ist ausschlaggebend, ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind oder nicht. Die Anzahl der Kinder entscheidet nämlich über die gesetzliche Erbquote. Diese wird – wie oben erwähnt – halbiert, um die Höhe des Pflichtteils zu erhalten.
- Bei keinem oder einem Kind steht dem Ehegatten laut gesetzlicher Erbfolge 1⁄2 des Erbes zu. Daraus ergibt sich ein Pflichtteil für Ehegatten in Höhe von 1⁄4 .
- Bei zwei Kindern bekommt der Ehegatte gesetzlich 1⁄3, was bedeutet, dass der Pflichtteil für Ehegatten 1⁄6 beträgt.
- Bei mehr als zwei Kindern erhält der Ehepartner nach den gesetzlichen Vorschriften 1⁄4 und folglich 1⁄8 als Pflichtteil für Ehegatten.
5. Geltendmachung des Pflichtteils für Ehegatten
Um den Pflichtteil für Ehegatten zu bekommen, muss der länger lebende Partner ihn gegenüber den gesetzlichen oder testamentarischen Erben geltend machen. Dies sollte aus Beweisgründen schriftlich geschehen und kann – um Druck auszuüben – auch vom Anwalt verschickt werden.
Zunächst stellen Sie ein Auskunftsbegehren an die Erben, in dem Sie die Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses fordern. Durch die Aufstellung aller Vermögenspositionen sind Sie daraufhin in der Lage, die konkrete Höhe des Pflichtteils zu errechnen. In einem weiteren Schreiben an die Erben verlangen Sie die Auszahlung des exakten Pflichtteils und geben Ihre Kontoverbindung an.
Eine ausführliche Anleitung zur Einforderung des Pflichtteils bekommen Sie im Beitrag „Pflichtteil einfordern – Voraussetzungen & Durchführung. Stellen sich die Erben quer und verweigern dem Ehegatten den Pflichtteil, kann man Pflichtteil einklagen.
6. Verjährung des Pflichtteils für Ehegatten?
Damit der Pflichtteil für Ehegatten eingefordert werden kann, darf der Anspruch darauf nicht verjährt sein. Dieser läuft nämlich gemäß § 195 BGB innerhalb von drei Jahren ab. Nach dieser Zeit ist das Recht auf die finanzielle Mindestbeteiligung am Erbe verwirkt.
Die Verjährungsfrist beginnt allerdings erst, sobald der Ehegatte vom Tod des Erblassers und seiner Enterbung bzw. seinem zu geringen Erbanteil erfahren hat. Zudem läuft der Pflichtteilsanspruch immer erst zum Ende des jeweiligen Jahres ab (§ 199 BGB). Unabhängig davon, ob der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch weiß oder nicht, verjähren sämtliche erbrechtlichen Ansprüche nach 30 Jahren.
Zur Verjährung des Pflichtteils und dem Rechner, der Ihnen sagt, ob Ihr Pflichtteilsanspruch bereits verjährt ist, klicken Sie auf „Pflichtteil-Verjährung: Wann verjährt der Pflichtteil?.
7. Kann man dem Ehegatten den Pflichtteil entziehen?
Der Pflichtteil des Ehegatten kann gemäß § 2333 BGB entzogen werden. Es gelten dieselben Vorschriften wie für den Pflichtteilsentzug für Kinder des Erblassers. Demzufolge verwirkt der Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn er
- seinen Ehepartner, seinen Abkömmlingen oder andere ihm nahestehenden Personen töten wollte oder getötet hat,
- sich gegen die oben genannten Personen eines Verbrechens oder schweren vorsätzlichen Vergehens schuldig gemacht hat,
- die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat
- oder wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde und es dem Erblasser daher unzumutbar ist, ihn durch Erbschaft zu begünstigen. Gleiches gilt für einen Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Entziehungsanstalt wegen einer ähnlichen vorsätzlichen Tat.
8. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zum Pflichtteil
Der Ehepartner eines Verstorbenen nimmt hinsichtlich des Erbrechts eine Sonderstellung ein. Dass er im Erbfall völlig leer ausgeht, ist relativ unwahrscheinlich – es sei denn, ein Entzug aufgrund des § 2333 BGB ist möglich. Selbst wenn die Ehepartner bereits getrennt waren, aber noch keine Scheidung planten, hat der Ehegatte ein Pflichtteilsrecht. Daher kann der Ehegatten-Pflichtteil zu Ärger in der Familie führen. Aus diesem Grund kann eine fachkundige Beratung zum optimalen Vorgang in einer solchen Situation wichtig sein.
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