5. Auswirkungen des Pflichtteilverzichts
… auf die gesetzliche Erbfolge – erben trotz Pflichtteilsverzicht?
Ein Pflichtteilsverzicht hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge und ändert diese folglich nicht. Solange der Erbe im Testament nicht enterbt wurde, bleibt er rechtmäßiger Erbe und bekommt seinen gesetzlichen Erbteil zugesprochen. Außerdem kann er vom Erblasser im Testament weiterhin nach Belieben als Erbe eingesetzt werden.
… auf die Nachkommen des Verzichtenden
Wollen Eltern auf Pflichtteile verzichten, gilt der Verzicht auch automatisch für ihre Kinder. Das bedeutet, dass die Kinder von Verzichtenden ebenfalls weder erbrechtliche Ansprüche noch Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Da der Pflichtteilsverzichtsvertrag individuell gestaltet werden kann, kann diese Regelung aber mit einer entsprechenden Formulierung ungültig gemacht werden.
6. Erstellung eines Pflichtteilsverzichts
Form und Muster eines Pflichtteilsverzichts
Wollen Sie eine Pflichtteilsverzichtserklärung vertraglich festhalten, bedarf dies der schriftlichen Form. Der Inhalt kann je nach Fall individuell angepasst werden – ein Anwalt kann Ihnen bei der Ausgestaltung und bei Fragen helfen, damit beispielsweise doppeldeutige Regelungen vermieden werden können.
Beispiel:
„Hiermit verzichtet Herr Mustermann gegenüber seiner Mutter Frau Mustermann gemäß § 2346ff. BGB auf das gesetzliches Pflichtteilsrecht. Der Verzicht gilt auch für alle Nachkommen von Herrn Mustermann. Der Verzicht wird erst rechtskräftig, wenn Frau Mustermann eine Abfindungszahlung in Höhe von 5.000 € an Herrn Mustermann gezahlt hat. Alle Kosten, die durch Errichtung des Pflichtteilsverzichtsvertrages anfallen, werden von Frau Mustermann getragen.“
Enterbung des Verzichtenden nicht vergessen
Durch einen Pflichtteilsverzicht verliert der Verwandte allerdings nicht seinen Erbanspruch (siehe Kapitel 5.2). Das bedeutet, dass der zukünftige Erblasser trotz Verzichtserklärung zusätzlich eine testamentarische Enterbung vornehmen muss. Andernfalls hat der Verzichtende neben seiner Abfindung auch noch einen Anspruch auf seinen gesetzlichen Erbteil – und kann doppelt abkassieren. Zur Enterbung im Testament genügt in der Regel der einfache Satz „Ich enterbe meinen Sohn XY“.
Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Beitrag zum Thema Enterbung.
Ist eine notarielle Beurkundung Pflicht?
Damit ein Pflichtteilsverzichtsvertrag rechtskräftig wird, muss er von einem Notar beurkundet werden. Da ein Verzichtsvertrag eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, muss der Erblasser bei der Beurkundung selbst anwesend sein, während der Verzichtende sich vertreten lassen darf.
Kosten eines Pflichtteilsverzichts
Für die Beurkundung fällt bei Verträgen eine doppelte Notargebühr an. Laut § 102 des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet sich diese Gebühr je nach Höhe des Vermögens, auf welches verzichtet wird.
Beispiele:
Vermögen
|
Gebührensatz
|
Gebühr
|
5.000 €
|
2,0
|
90 €
|
10.000 €
|
2,0
|
150 €
|
50.000 €
|
2,0
|
330 €
|
100.000 €
|
2,0
|
546 €
|
200.000 €
|
2,0
|
870 €
|
500.000 €
|
2,0
|
1870 €
|
7. Der Erbe will nicht verzichten – was nun?
Allgemeines zur Rechtslage
Ein Pflichtteilsverzicht kann nur mit dem Einverständnis des Erblassers und des Erben beschlossen werden. Wenn der Erbe den Verzicht nicht unterschreiben möchte, ist dieser dann nicht rechtswirksam.
Der Erblasser kann dem Erben jedoch trotzdem seinen Pflichtteil entziehen. Durch Pflichtteilsstrafklauseln kann ein Zugriff auf den Pflichtteil beispielsweise unattraktiv gemacht werden. Diese können die Regelung beinhalten, dass Nachkommen enterbt werden sollen, sobald sie vorzeitig auf ihren Pflichtteil zugreifen.
In unserem Beitrag „Pflichtteil umgehen“ erklären wir Ihnen außerdem weitere Möglichkeiten, wie Sie den Pflichtteil umgehen können.
Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
Wie bereits genannt, kann ein Pflichtteilsverzichtender außerdem mit einer Abfindung entschädigt werden. Erblasser können einen Geldbetrag im „Tausch“ gegen den Verzicht anbieten, der den Verzichtenden zu einer Einwilligung bewegen könnte.
Besonders bei Berliner Testamenten kann dies sinnvoll sein. Der Erblasser vergibt einen Teil seines Vermögens schon zu Lebzeiten und verhindert, dass der Ehepartner im Erbfall mit Zahlungsforderungen konfrontiert wird.
Bei der Abfindungssumme kann man sich ungefähr an die Höhe des eigentlichen Pflichtteils halten. Die Summe kann jedoch auch individuell zwischen dem Erblasser und dem Erben beschlossen werden und von dem Pflichtteil abweichen.
Unser Pflichtteilsrechner kann Ihnen helfen, wenn Sie den Pflichtteil berechnen wollen.
8. Aufhebung eines Pflichtteilsverzichts
Ein Pflichtteilsverzicht kann nur mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien aufgehoben werden – also zu Lebzeiten des Erblassers. Damit die Aufhebung rechtswirksam wird, muss diese erneut in einem schriftlichen, notariell beurkundeten Vertrag festgehalten werden.
9. Pflichtteilsverzicht anfechten
Wie jeder andere Vertrag, kann auch ein Pflichtteilsverzichtsvertrag angefochten werden. Gründe dafür können ein Gesetzesverstoß, Irrtum, Täuschung oder Drohungen sein, die dazu führten, dass der Verzichtende den Vertrag unwillentlich unterschrieben hat.
Außerdem schützt das Gesetz junge und unerfahrene Erben, indem ein Vertrag wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden kann. Diese liegt beispielsweise vor, wenn ein Vater die Unwissenheit seines Sohnes ausnutzt, damit er einen möglichst geringen Erbteil erhält.
10. Vor- & Nachteile eines Pflichtteilsverzichts
Eine Pflichtteilsverzichtserklärung kann sowohl Vorteile als auch Nachteile für Erblasser und Erben haben. Damit entschieden werden kann, ob die Vorteile überwiegen und ein Pflichtteilsverzicht geschlossen werden soll, muss der individuelle Fall betrachtet werden – dabei kann Ihnen ein Anwalt helfen.
Vorteile:
- Beschränkter Verzicht möglich
- Erbverteilung schon zu Lebzeiten
- Keine Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge
- Abfindungszahlungen sind möglich
- Erbquote und Pflichtteil der nicht Verzichtenden wird nicht erhöht
- Entlastung des Ehepartners
Nachteile:
- Wird der Pflichtteilsverzichtende anschließend im Testament enterbt, steht ihm nichts mehr zu
- Der Pflichtteilsverzicht ist nur mit Einwilligung des Erblassers und des Erben rechtskräftig
- Änderungen können nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien vorgenommen werden
11. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht
Wenn Sie schon zu Lebzeiten die Verteilung Ihres Vermögens im Erbfall regeln wollen oder sicherstellen möchten, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod nicht mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert wird und damit in finanzielle Not gerät, können Sie einen Pflichtteilsverzicht mit Ihren Erben abschließen. Einer Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei der Erstellung und aufkommenden Fragen helfen.
► advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Erbrecht. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
► Einfach das Rechtsproblem kurz schildern, absenden und noch am selben Tag eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem advocado Partner-Anwalt erhalten.