Ehegattentestament – das Testament für Ehegatten & Lebenspartner
 ![Ehegattentestament – das Testament für Ehegatten & Lebenspartner](assets/images/f/ehegattentestament-ccm5wkb265t1kyt.jpg) Beitrag von Carolin Stadler
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
---
 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Testament](ratgeber/erbrecht/testament.html "Ratgeber Testament") Ehegattentestament
Die gegenseitige Absicherung steht für viele Ehepaare und Lebenspartner an erster Stelle. In diesem Zusammenhang kann der gemeinsame Nachlass geregelt und bestimmt werden, was im Todesfall mit dem Vermögen passiert. Hier bietet sich ein Ehegattentestament an. Was genau das ist, wie es erstellt wird und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
**Sollten Sie bei Ihrem erbrechtlichen Anliegen Unterstützung benötigen**, steht Ihnen die deutschlandweit renommierte Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:
- **Fall schildern** – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser **[Online-Formular](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht)** und laden Sie – falls vorhanden – relevante Unterlagen hoch.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und erstellt Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nachdem Sie eine rechtliche Einschätzung und ein transparentes Kostenangebot erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Wann ist ein Ehegattentestament sinnvoll – und wann riskant?
3. 2. Welche Formen des Ehegattentestaments gibt es?
4. 3. So erstellen Sie ein Ehegattentestament wirksam
5. 4. Was passiert in besonderen Situationen mit dem Ehegattentestament?
6. 5. Ehegattentestament ändern, widerrufen oder anfechten
7. 6. Was passiert bei der Testamentseröffnung?
8. 7. Kosten: womit Sie rechnen müssen
9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
 [Hilfe erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht "Hilfe erhalten")

# Ehegattentestament – das Testament für Ehegatten & Lebenspartner
 Beitrag von Carolin Stadler
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
---
Die gegenseitige Absicherung steht für viele Ehepaare und Lebenspartner an erster Stelle. In diesem Zusammenhang kann der gemeinsame Nachlass geregelt und bestimmt werden, was im Todesfall mit dem Vermögen passiert. Hier bietet sich ein Ehegattentestament an. Was genau das ist, wie es erstellt wird und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
**Sollten Sie bei Ihrem erbrechtlichen Anliegen Unterstützung benötigen**, steht Ihnen die deutschlandweit renommierte Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:
- **Fall schildern** – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser **[Online-Formular](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht)** und laden Sie – falls vorhanden – relevante Unterlagen hoch.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und erstellt Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nachdem Sie eine rechtliche Einschätzung und ein transparentes Kostenangebot erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Hier Fall schildern & kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht)

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
**Definition:** Ein Ehegattentestament ist ein **gemeinschaftliches Testament**, in dem Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) ihren Nachlass **gemeinsam** regeln – häufig so, dass sich beide zunächst gegenseitig absichern.
**Gilt, wenn …**
- Sie **verheiratet** sind (oder in einer **eingetragenen Lebenspartnerschaft** leben) und **gemeinsam** testieren möchten.
- Sie festlegen wollen, **wer zuerst** erbt (z. B. der überlebende Partner) und **wer später** erbt (z. B. Kinder als Schlusserben).
- Sie Bindungswirkungen akzeptieren (oder bewusst steuern), die spätere Änderungen erschweren können.
**Sonderfall:** Sind Sie **nicht verheiratet** (nur „Lebensgefährten“), ist ein „Ehegattentestament“ **nicht möglich**. Dann kommen z. B. **Einzeltestamente** oder – je nach Ziel – ein **Erbvertrag** in Betracht.
**Wichtigste Frist:** Die **Anfechtung** einer letztwilligen Verfügung ist grundsätzlich nur **innerhalb eines Jahres** möglich – die Frist beginnt, sobald der Anfechtungsberechtigte vom **Anfechtungsgrund** Kenntnis hat.
**Diese Informationen/Unterlagen sollten Sie vorab sammeln:**
- Familienstand, Kinder (auch aus früheren Beziehungen), Pflichtteilsberechtigte
- grobe Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Wertpapiere, Unternehmen, Schulden)
- Ziele in Klartext („Partner soll im Haus bleiben können“, „Kinder sollen am Ende erben“, „Patchwork fair regeln“)
- Besonderheiten: Auslandsbezug, Pflege/Unterhalt, erwartbare Konflikte in der Familie
**Häufigster Fehler:** Ein Berliner Testament wird „aus dem Muster“ übernommen, **ohne Pflichtteils-, Patchwork- oder Steuerfolgen** zu prüfen – und wird später teuer oder streitanfällig.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Ein gemeinschaftliches Testament können nur **Ehegatten** (und **eingetragene Lebenspartner**) errichten.
- Es gibt formale Mindestanforderungen (z. B. bei handschriftlicher Errichtung: Text handschriftlich, Unterschriften).
- Bestimmte Regelungen können **Bindungswirkung** entfalten und spätere Änderungen einschränken.
**Auf den Einzelfall kommt es an bei:**
- **Pflichtteilsrisiken** (Liquidität, Familienfrieden, Durchsetzbarkeit)
- **Patchwork-Konstellationen** (Kinder aus früheren Beziehungen, Stiefkinder)
- **Immobilien/Unternehmen** (Bewertung, Nachfolge, Versorgung, Ausgleich)
- **Trennung/Scheidung** (Zeitpunkt, Anträge/Zustimmungen, abweichender Wille)
- **Erbschaftsteuer** (Freibeträge, zeitliche Staffelung, Vermögensstruktur)

### Wann allgemeine Infos nicht ausreichen
Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn …
- Kinder aus früheren Beziehungen beteiligt sind oder Konflikte absehbar sind,
- eine Immobilie gehalten werden soll, aber Pflichtteilsansprüche Liquidität binden könnten,
- Unternehmensanteile, größere Vermögen oder Auslandsbezug im Spiel sind,
- Sie Regelungen zur Wiederverheiratung, Vor-/Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung oder Nießbrauch brauchen,
- Trennung, Scheidung oder neue Partnerschaft bereits Thema ist.
**Hinweis:** Wenn Sie bei solchen Konstellationen eine Einordnung möchten, können Sie über **advocado** eine **unverbindliche Ersteinschätzung** bei einer/einem **Partneranwalt/-anwältin für Erbrecht** anfragen – erst danach entscheiden Sie, ob Sie beauftragen.

## 1. Wann ist ein Ehegattentestament sinnvoll – und wann riskant?
Sinnvoll ist ein Ehegattentestament häufig, wenn der überlebende Partner **finanziell abgesichert** werden soll und gleichzeitig klar geregelt werden soll, **wer nach dem zweiten Todesfall** erbt (klassisch: Kinder als Schlusserben). Typische Ziele:
- der Partner soll **Alleinerbe** werden und den Nachlass ohne Erbengemeinschaft verwalten,
- das Familienheim soll nicht durch sofortige Miterbengemeinschaft „blockiert“ werden,
- Streit über die gesetzliche Erbfolge soll vermieden werden.
Riskant oder zumindest prüfungsbedürftig ist es vor allem in diesen Punkten:
- **Pflichtteil:** Kinder (oder weitere Pflichtteilsberechtigte) können trotz Enterbung einen **Geldanspruch** haben. Das kann den überlebenden Partner zu Auszahlungen zwingen.
- **Bindungswirkung:** Nach dem ersten Todesfall sind Änderungen oft nur noch sehr eingeschränkt möglich – das kann bei neuer Lebenslage (Pflege, Zerwürfnis, neue Partnerschaft) problematisch werden.
- **Patchwork:** „Standard“-Lösungen führen hier besonders oft zu Ergebnissen, die nicht gewollt sind (oder zu Streit).
- **Steuern:** In manchen Vermögenskonstellationen kann die zeitliche Bündelung (Kinder erben erst später) Freibeträge schlechter ausnutzen.

## 2. Welche Formen des Ehegattentestaments gibt es?
In der Praxis wird häufig zwischen drei Grundformen unterschieden:

### Gleichzeitiges gemeinschaftliches Testament
Beide Partner verfassen (äußerlich zusammengehörige) Verfügungen zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass sie inhaltlich zwingend aufeinander abgestimmt sind. Es kann für eine klare Dokumentation sinnvoll sein, die Zusammengehörigkeit deutlich zu machen (z. B. gemeinsame Verwahrung).

### Gegenseitiges Testament
Beide Partner begünstigen sich gegenseitig (z. B. als Erben oder durch Vermächtnisse). Die Wirksamkeit der jeweiligen Verfügung hängt nicht automatisch von der anderen ab.

### Wechselbezügliches Testament
Hier sind die Verfügungen inhaltlich miteinander „verknüpft“: Typisch ist, dass eine Verfügung nur getroffen wurde, **weil** der andere Partner spiegelbildlich verfügt hat. Das ist der klassische Einstieg in die **Bindungswirkung**.

### Sonderform: Berliner Testament
Das Berliner Testament ist die bekannteste Ausprägung: Meist setzen sich die Partner **gegenseitig als Alleinerben** ein und bestimmen gemeinsame Kinder (oder andere Personen) als **Schlusserben** für den zweiten Todesfall.
**Wichtig zur Begriffsabgrenzung:** „Schlusserben“ sind nicht automatisch „Nacherben“ im technischen Sinn der Vor- und Nacherbfolge. Ob Vor-/Nacherbfolge gewollt ist, hängt vom Text ab – und hat erhebliche Folgen (z. B. Verfügungsbeschränkungen).
Erbrechtliches Anliegen?
Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten!
Mit der bundesweit renommierten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für Erbrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert’s:**
- ![Fall online schildern](/nui/icon/nucleo_core/fill/school-education/text-highlight.svg?color=primary) **Fall online schildern**
     Nutzen Sie unser Kontaktformular „Kostenlose Ersteinschätzung“ / „Hilfe erhalten“, um Ihr Anliegen schnell und einfach online zu übermitteln.
- ![Kostenlose Ersteinschätzung erhalten](/nui/icon/nucleo_core/fill/business-finance/scale.svg?color=primary) **Kostenlose Ersteinschätzung erhalten**
     Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Dieser prüft Ihr Anliegen und bespricht telefonisch mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten – unkompliziert und bequem von überall in Deutschland.
- ![In Ruhe entscheiden](/nui/icon/nucleo_core/fill/business-finance/handshake.svg?color=primary) **In Ruhe entscheiden**
     Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht "Kostenlose Ersteinschätzung")

## 3. So erstellen Sie ein Ehegattentestament wirksam

### Form: handschriftlich oder notariell
**Handschriftlich (eigenhändig):**
- Der Text muss **handschriftlich** geschrieben sein (bei einem gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament genügt es in der Regel, wenn **ein** Partner den Text vollständig handschriftlich schreibt).
- **Beide** Partner sollten mit vollem Namen unterschreiben; Ort und Datum sind dringend zu empfehlen (vor allem bei mehreren Testamenten).
**Notariell:**
- Ein notarielles Testament erhöht die formale Sicherheit und erleichtert oft die spätere Abwicklung (je nach Konstellation).
- Notarielle Urkunden werden typischerweise in **amtliche Verwahrung** genommen und im Sterbefall zuverlässig aufgefunden.

### Inhalt des Ehegattentestaments: Was typischerweise geregelt wird
Ein Ehegattentestament enthält häufig:
- Erbeinsetzung (Alleinerbe / Miterben / Quoten)
- Schlusserbenregelung
- Vermächtnisse (z. B. Geldbetrag, Gegenstände)
- Teilungsanordnungen / Auflagen (z. B. „Immobilie bleibt in der Familie“)
- ggf. Testamentsvollstreckung
- ggf. Regelungen für besondere Situationen (gleichzeitiger Tod, Wiederverheiratung, Pflichtteil)

### Pflichtteil: Risiken steuern – ohne falsche Sicherheit
Wenn der überlebende Partner Alleinerbe wird, können Pflichtteilsberechtigte einen **Zahlungsanspruch** geltend machen. Mögliche Stellschrauben (je nach Familie und Vermögen) sind:
- **Pflichtteilsverzicht** (regelmäßig nur notariell und gegen Ausgleich sinnvoll)
- Gestaltungen, die Liquidität sichern (z. B. Vermächtnisse, Auszahlungsregelungen)
- **Pflichtteilsstrafklauseln** (können abschrecken, verhindern Ansprüche aber nicht „automatisch“ und sind nicht in jeder Familie sinnvoll)

### Beispiel-Muster Ehegattentestament (vereinfachtes Berliner Testament)
Dieses Muster ist bewusst kurz gehalten und muss zur Lebenslage passen:
Wir, \[Vorname Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort\] und \[Vorname Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort\], setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
Zu Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden bestimmen wir unsere Kinder \[Namen\] zu gleichen Teilen.
Ort, Datum, Unterschrift \[Partner 1\]
Ort, Datum, Unterschrift \[Partner 2\]

## 4. Was passiert in besonderen Situationen mit dem Ehegattentestament?

### Trennung und Scheidung
Ob und wann Verfügungen zugunsten des Ehegatten unwirksam werden, hängt nicht an „Trennung ja/nein“ allein, sondern u. a. daran, ob die Ehe **aufgelöst** ist oder ob **bestimmte Voraussetzungen** vorliegen (z. B. Scheidungsantrag/Zustimmung). In manchen Fällen kann zudem ein abweichender Wille im Testament eine Rolle spielen. Gerade wenn Trennung/Scheidung realistisch ist oder bereits läuft, sollten Sie bestehende Regelungen zeitnah prüfen.

### Wiederverheiratung
Bei Wiederverheiratung kann der neue Ehegatte gesetzliche Rechte (auch Pflichtteilsrechte) haben. In Konstellationen mit Kindern aus erster Ehe wird häufig über Klauseln nachgedacht, die die Versorgung des neuen Partners und die Absicherung der Kinder austarieren. Ob solche Klauseln passen, ist stark einzelfallabhängig – insbesondere wegen Bindungswirkung und Pflichtteil.

### Gleichzeitiger Tod / Tod kurz nacheinander
Viele Paare regeln, was gelten soll, wenn beide Partner gleichzeitig oder in kurzer Zeit versterben (oft als „Katastrophenklausel“ bezeichnet). Das ist besonders relevant, wenn sonst unklar wäre, welcher Erbfall zuerst angenommen wird und welche Schlusserbenregelung greift.

## 5. Ehegattentestament ändern, widerrufen oder anfechten

### Änderung und Widerruf
- Bei **zwei getrennten** Testamenten gelten grundsätzlich die üblichen Regeln: Ein späteres Testament kann das frühere ganz oder teilweise ersetzen; ein Widerruf kann z. B. durch Vernichtung erfolgen (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).
- Bei **wechselbezüglichen** Verfügungen ist der Spielraum enger: Eine einseitige Lösung ist zu Lebzeiten beider Partner typischerweise nur mit **notarieller Erklärung** und **Zustellung** an den anderen Partner möglich.
- Nach dem Tod des ersten Partners sind wechselbezügliche Verfügungen häufig **bindend**; eine Änderung ist nur in engen Grenzen möglich.

### Anfechtung
Eine Anfechtung kommt z. B. bei Irrtum oder Drohung in Betracht. Ob ein Anfechtungsgrund vorliegt und wer anfechtungsberechtigt ist, ist häufig streitträchtig – hier lohnt sich eine saubere Prüfung, weil Form und Frist strikt sind.
Erbrechtliches Anliegen?
Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten!
Mit der bundesweit renommierten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für Erbrecht – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht "Kostenlose Ersteinschätzung")

### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Kinderloses Ehepaar, Vermögen überwiegend Immobilie**
**Ausgangslage:** Ein Haus, wenig Liquidität, Wunsch: Partner soll lebenslang abgesichert sein.
**Vorgehen:** Gegenseitige Alleinerbeneinsetzung, klare Schlusserbenregelung (z. B. Geschwister/Nichten) und Regelung, was mit dem Haus passieren darf/soll.
**Ergebnisstatus:** Versorgung gesichert – aber steuerliche und spätere Pflege-/Verwertungsfragen sollten im Text mitgedacht werden.
**Fall 2: Ehepaar mit zwei gemeinsamen Kindern**
**Ausgangslage:** Wunsch: Partner soll zunächst alles regeln können, Kinder sollen „am Ende“ erben.
**Vorgehen:** Berliner Testament mit Schlusserben, dazu Regelungen, wie Pflichtteilsforderungen praktisch abgefedert werden (z. B. Liquiditätsplanung, ggf. abgestufte Vermächtnisse).
**Ergebnisstatus:** Häufig passend – Pflichtteil bleibt als Geldanspruch möglich und muss realistisch eingeplant werden.
**Fall 3: Patchwork-Familie (je ein Kind aus früherer Beziehung)**
**Ausgangslage:** Beide wollen den Partner absichern, aber die eigenen Kinder sollen nicht „leer ausgehen“.
**Vorgehen:** Individuelle Gestaltung statt Standardmuster (z. B. Quotenlösung, Vermächtnisse, ggf. Vor-/Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung – je nach Vermögen).
**Ergebnisstatus:** Hier entscheidet die Detailgestaltung über Fairness und Streitpotenzial – Standard-Berliner-Testament ist oft nicht die beste Lösung.

## 6. Was passiert bei der Testamentseröffnung?
Die Eröffnung nimmt das **Nachlassgericht** vor. Grundsätzlich wird der Inhalt der Verfügung den Beteiligten bekanntgegeben. Bei gemeinschaftlichen Testamenten kann es eine Besonderheit geben: Verfügungen des überlebenden Partners sind (soweit sie sich **trennen lassen**) ggf. nicht bekanntzugeben. In der Praxis hängt das stark davon ab, **wie** das Testament formuliert ist (z. B. „Wir“-Formulierungen sind oft schwer trennbar).

## 7. Kosten: womit Sie rechnen müssen
Ein Ehegattentestament kann **kostenfrei** erstellt werden, wenn es wirksam handschriftlich errichtet wird. Kosten entstehen typischerweise, wenn Sie
- ein **notarielles** Testament errichten (Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Vermögenswert),
- anwaltliche Beratung/Gestaltung in Anspruch nehmen (Kosten hängen vom Umfang ab),
- später Streit vermeiden oder lösen müssen (diese „Folgekosten“ sind oft der größere Hebel).

### Grobe Richtwerte für Notarkosten (gesetzlich, wertabhängig)
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und nicht frei verhandelbar. Je nach Geschäftswert können (inkl. typischer Auslagen und Umsatzsteuer) z. B. Größenordnungen wie folgt entstehen:
| Geschäftswert | Einzeltestament | Gemeinschaftliches Testament |
| --- | --- | --- |
| 10.000 € | ca. 150 € | ca. 260 € |
| 50.000 € | ca. 280 € | ca. 500 € |
| 100.000 € | ca. 440 € | ca. 780 € |
| 200.000 € | ca. 670 € | ca. 1.200 € |
| 500.000 € | ca. 1.300 € | ca. 2.440 € |
 

## 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Das Berliner Testament schützt den überlebenden Partner immer vollständig.“
**Richtig ist:** Pflichtteilsberechtigte können häufig **Geldansprüche** geltend machen – das kann Liquidität erzwingen.
**Was ist zu prüfen:** Vermögensstruktur (Liquidität vs. Immobilie), Pflichtteilsberechtigte, Streitpotenzial, Absicherungsbedarf.

### Irrtum 2: „Bei Trennung ist das Ehegattentestament automatisch erledigt.“
**Richtig ist:** Entscheidend sind die **gesetzlichen Voraussetzungen** (u. a. Scheidung/Anträge/Zustimmung) und ggf. der erklärte Wille im Testament.
**Was ist zu prüfen:** Stand des Trennungs-/Scheidungsverfahrens, Testamentstext, Handlungsbedarf zur Klarstellung.

### Irrtum 3: „Ein Muster reicht fast immer.“
**Richtig ist:** Muster können Orientierung geben – sie bilden aber Pflichtteil, Patchwork, Steuer und Bindung oft nicht passend ab.
**Was ist zu prüfen:** Kinderkonstellation, Vermögen, Ziele, gewünschte Flexibilität nach dem ersten Todesfall.

### Irrtum 4: „Nach dem ersten Todesfall kann der Überlebende alles neu regeln.“
**Richtig ist:** Wechselbezügliche Verfügungen können den Überlebenden **binden**.
**Was ist zu prüfen:** Gibt es wechselbezügliche Regelungen? Gibt es Freistellungen/Öffnungsklauseln? Welche Änderungen sind realistisch?
Das könnte Sie auch interessieren
Testament
Gemeinschaftliches Testament: das Testament für Ehe- & Lebenspartner
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., welche Formen eines gemeinschaftlichen Testaments es gibt, wie Sie es erstellen können und welche Vorteile ein Anwalt bieten kann.
Weiterlesen
Erbfolge
Gesetzliche Erbfolge – wer erbt was ohne Testament?
Wenn es kein Testament gibt, dann bestimmt die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht, wer was vom Nachlass bekommt. Angehörige bekommen je nach Verwandtschaftsgrad einen unterschiedlich hohen Erbanteil. Der Erblasser hat ohne Testament keinen Einfluss darauf, was mit seinem Vermögen passiert.
Weiterlesen
Pflichtteil
Wie erhalte ich den Pflichtteil trotz Testament?
Auch bei Enterbung oder Erbausschlagung haben nächste Verwandte und Lebenspartner des Erblassers Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe.
Weiterlesen
Testament
Wie schreibe ich ein Testament? Der ausführlichste Leitfaden im Netz
Hier finden Sie alle Antworten auf die Frage „Wie schreibe ich ein Testament?“
Weiterlesen
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
**6.034 Leser** finden diesen Beitrag hilfreich.
---
 Carolin Stadler
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
 Kostenlose Ersteinschätzung u. a. durch
 ![Matthias Zick](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/c6be89c6-379e-4987-a64f-41a895930cf8/200x200/71x71/matthias-zick-rechtsanwalt-1-3e1bbf.jpg "Matthias Zick")
Matthias Zick
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Istvan Cocron](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/194b6b9c-9fde-42f3-b000-ae6583d028e4/200x200/71x71/istvan-cocron-rechtsanwalt-1-bc21e9.jpg "Istvan Cocron")
Istvan Cocron
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Marion Graf](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/21/200x200/71x71/marion-graf-rechtsanwalt-1.jpg "Marion Graf")
Marion Graf
Rechtsanwältin Erbrecht
 ![Ulrich Lichtblau](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/22/200x200/71x71/Ulrich-Lichtblau-rechtsanwalt-1.jpg "Ulrich Lichtblau")
Ulrich Lichtblau
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Florian Günthner](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/73224e2f-67c2-4128-9d3a-95b98bbb2e88/200x200/71x71/florian-guenthner-rechtsanwalt-1-a6a920.jpg "Florian Günthner")
Florian Günthner
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Michael Smyra](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/6fc7c802-7941-4b1b-a4f0-a57c112bd4d7/200x200/71x71/michael-smyra-rechtsanwalt-1-6c9306.jpg "Michael Smyra")
Michael Smyra
Rechtsanwalt Erbrecht
 4,87 Ø / 5
 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Erbrecht** mit 4,87 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
 [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")
 Fall in wenigen Worten schildern
 Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
 [ Hilfe erhalten ](https://formulare.advocado.de/?formular=advocado-erbrecht)
 ![Banner](https://cdn-fe.advocado.de/img/premium/golden-banner.svg)
