Sonderfall: Ehen & eingetragene Lebenspartnerschaften mit Auslandsbezug
Hatten die Erblasser ihren gewohnten Aufenthaltsort im Ausland oder Vermögen dort, wird das entsprechende nationale Erbrecht angewendet und nicht das deutsche. Das kann bedeuten, dass die letztwilligen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten nicht gültig sind, weil nicht jedes Land diese erbrechtlichen Regelungen kennt – das gemeinschaftliche Testament ist zum Beispiel eine Besonderheit des deutschen Erbrechts.
Um das zu verhindern, können Erblasser in ihrem gemeinschaftlichen Testament festlegen, dass das Erbrecht des Landes angewendet werden soll, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen.
Muster-Vorlage
Das nachfolgende Muster beinhaltet standardisierte Formulierungen, die bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments verbindlich festgelegt werden können. Diese müssen an die individuelle Situation angepasst werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Formulierungen im gemeinschaftlichen Testament immer auch abhängig von konkreten Testamentsart sind. Das folgende Muster ist nur ein Beispiel.
Wir, die Eheleute (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort der Ehepartner), setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Als Nacherben werden unsere gemeinsamen Kinder eingesetzt. Diese sollen zu gleichen Teilen erben. Unsere Kinder sind: (Namen, Geburtsdaten und -orte aller Kinder).
Änderungsvorbehalt: Der länger lebende Partner ist berechtigt, diese Erbaufteilung unter unseren gemeinsamen Kindern und deren Abkömmlingen zu ändern.
Pflichtteilsstrafklausel: Macht einer unserer Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners entgegen dem Willen des länger lebenden Ehepartners seinen Pflichtteil geltend, so soll er auch beim zweiten Erbfall enterbt sein und dann nur seinen Pflichtteil bekommen.
Sämtliche Verfügungen gelten wechselbezüglich.
Ort, Datum Unterschrift des ersten Partners
Dies ist auch mein letzter Wille.
Ort, Datum, Unterschrift des zweiten Partners
Sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Der Rückgriff auf Muster-Vorlagen für ein gemeinschaftliches Testament, ungenaue oder doppeldeutige Formulierungen und lückenhafte oder rechtlich fragwürdige letztwillige Verfügungen können vielgestaltige Folgen haben, die Ehegatten durch ein gemeinschaftliches Testament doch gerade ausschließen wollten. So könnten
- die Wünsche der Ehegatten über die genaue Verteilung des gemeinsamen Vermögens nicht in Erfüllung gehen,
- unliebsame Angehörige das Testament anfechten und dennoch einen Anteil am Erbe erhalten,
- hohe Erbschaftssteuern zu einer unnötigen Schmälerung des hinterlassenen Vermögens führen oder
- heftige Erbstreitigkeiten zwischen den bedachten Erben ausgelöst werden.
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann helfen, diese ungewünschten Auswirkungen zu vermeiden. Einige weitere Gründe, die für einen Rechtsbeistand sprechen, haben wir für Sie nachfolgend aufgelistet:
- Ein Anwalt kann bewerten, welche Form des gemeinschaftlichen Testaments am besten zu Ihrer Situation und Ihren gewünschten Verfügungen passt.
- Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex, sodass bei der Erstellung des gemeinschaftlichen Testaments schnell Fehler auftreten können. Ein Anwalt für Erbrecht kann eine rechtssichere Formulierung gewährleisten – damit das Testament auch wirklich Ihren gemeinsamen Willen enthält.
- Fehlende oder falsche Klauseln können die letztwilligen Verfügungen nichtig werden lassen. Mit einem Anwalt kann das verhindert werden, da dieser den Inhalt des Testaments auf Sie abstimmen kann. So verhindern Sie im Erbfall auch Erbstreitigkeiten.
- Durch die hohe Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments sind die Auswirkungen weitreichend, da der überlebende Partner auch nach dem Ableben des Erstversterbenden daran gebunden ist. Aus diesem Grund können die Verfügungen genau festgelegt und individuell abgestimmt werden, damit diese sich nicht negativ auf die Witwe/den Witwer auswirken. Ein Anwalt kann das gewährleisten.
Aus diesen Gründen – und vor allem, weil es um die Erfüllung Ihres letzten Willens geht – können Sie sich anwaltlich beraten und unterstützen lassen.
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