Nottestament – das Bürgermeistertestament, Drei-Zeugen-Testament & Seetestament
Nottestament – das Bürgermeistertestament, Drei-Zeugen-Testament & Seetestament
Marie Nitschmann
Beitrag von Marie Nitschmann
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Testament Nottestament

Nicht jeder Mensch hat seinen Nachlass abschließend geregelt. In lebensbedrohlichen Situationen kann dies durch ein Nottestament rechtskräftig nachgeholt werden, ohne ein Testament schriftlich aufsetzen oder notariell beglaubigen zu müssen. Was ein Nottestament ist, welche Voraussetzungen für ein Nottestament erfüllt sein müssen und was dabei sonst noch alles beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist ein Nottestament?
  3. 2. Wie lange ist ein Nottestament gültig?
  4. 3. Voraussetzungen für ein Nottestament
  5. 4. Arten des Nottestaments
  6. 5. Ausschlussgründe für Zeugen
  7. 6. Formvorschriften für ein Nottestament
  8. 7. Muster eines Nottestaments
  9. 8. Nottestament anfechten
  10. 9. Nottestament: Wann eine individuelle Einschätzung sinnvoll ist
  11. 10. Kosten: Womit Sie rechnen müssen
  12. 11. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Nottestament – das Bürgermeistertestament, Drei-Zeugen-Testament & Seetestament

Nottestament – das Bürgermeistertestament, Drei-Zeugen-Testament & Seetestament

Nicht jeder Mensch hat seinen Nachlass abschließend geregelt. In lebensbedrohlichen Situationen kann dies durch ein Nottestament rechtskräftig nachgeholt werden, ohne ein Testament schriftlich aufsetzen oder notariell beglaubigen zu müssen. Was ein Nottestament ist, welche Voraussetzungen für ein Nottestament erfüllt sein müssen und was dabei sonst noch alles beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein Nottestament ist eine gesetzliche Ausnahmeform des Testaments, mit der der letzte Wille mündlich erklärt und durch eine Niederschrift dokumentiert werden kann, wenn ein normales Testament in der Situation nicht (rechtzeitig) möglich ist.

Ein Nottestament kommt typischerweise in Betracht, wenn …

  • ein Notar nicht erreichbar ist oder die Errichtung vor einem Notar nicht möglich bzw. erheblich erschwert ist,
  • die Situation so dringlich ist, dass ein „normales“ Testament (z. B. handschriftlich) realistisch nicht sicher erstellt werden kann,
  • die Erklärung in der gesetzlich vorgesehenen Notform erfolgt (Bürgermeister + 2 Zeugen / 3 Zeugen / auf See).

Sonderfall:
Wenn die Person noch selbst schreiben und unterschreiben kann, ist ein eigenhändiges Testament oft der schnellste und rechtssicherere Weg – auch im Krankenhaus. Ist ein Notar erreichbar, ist die notarielle Form regelmäßig die stabilere Lösung. Ein Nottestament ist „Plan B“ für echte Ausnahmesituationen.

Wichtigste Frist:
Ein Nottestament ist nur vorübergehend wirksam: Es „gilt als nicht errichtet“, wenn seit der Errichtung 3 Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt; die Frist läuft nicht, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten.

Benötigte Informationen/Unterlagen (so viel wie möglich):

  • Identität (Name, Geburtsdatum, Anschrift; ideal: Ausweisdaten)
  • Ort/Datum/Uhrzeit der Erklärung
  • klare Erbenbestimmung (wer bekommt was), ggf. Vermächtnisse
  • Zeugendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und deren Unterschriften (soweit vorgesehen)
  • kurzer Vermerk, warum Notar/Bürgermeister nicht erreichbar war bzw. warum die Situation die Notform erforderte
  • falls relevant: Hinweis auf Testierfähigkeit (z. B. „bei klarem Bewusstsein“, keine Sedierungssituation)

Häufigster Fehler:
Ein Nottestament scheitert in der Praxis oft daran, dass es nicht wirklich ein Notfall im Sinne des Gesetzes war (z. B. Notar wäre erreichbar gewesen) oder weil ungeeignete Zeugen beteiligt sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Situation die Voraussetzungen erfüllt oder welche Notform passt, kann eine anwaltliche Einordnung helfen. Über advocado können Sie Ihren Fall an eine Partneranwältin oder einen Partneranwalt für Erbrecht zur ersten Einschätzung weitergeben.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Was in der Regel sicher ist:

  • Ein Nottestament ist nur eine Ausnahmelösung und an strenge Voraussetzungen gebunden.
  • Es braucht eine Niederschrift (also eine dokumentierte Aufzeichnung der mündlichen Erklärung).
  • Die Form (wer beurkundet / wie viele Zeugen / wo) entscheidet maßgeblich über die Wirksamkeit.

Wo es auf den Einzelfall ankommt (Kontextfaktoren):

  • War ein Notar (oder beim Drei-Zeugen-Testament auch der Weg über den Bürgermeister) tatsächlich nicht erreichbar bzw. rechtzeitig möglich?
  • Lag eine nahe Todesgefahr vor oder ein abgesperrter Ort durch außerordentliche Umstände?
  • Waren die Zeugen geeignet (keine Begünstigten/ausgeschlossene Personen) und während der gesamten Erklärung anwesend?
  • War die Person testierfähig (klarer Wille, kein erheblicher Einfluss durch Krankheit, Medikamente, Druck von Dritten)?

1. Was ist ein Nottestament?

Ein Nottestament (Drei-Zeugen-Testament) ist eine außerordentliche Form des Testaments und garantiert Erblassern nach § 2250 BGB in Notsituationen die Regelung ihres Nachlasses. Es findet immer dann Anwendung, wenn sich ein Erblasser in einer lebensbedrohenden Notlage befindet und deshalb weder ein eigenhändiges Testament verfassen noch bei einem Notar aufsetzen lassen kann.

Das Testament kann z. B. eingesetzt werden, wenn der Erblasser unter Lebensgefahr im Krankenhaus liegt.

In Abgrenzung zu ordentlichen Testamenten, die schriftlich festgehalten werden, kann der letzte Wille des Erblassers durch ein Nottestament mündlich vor drei befugten Zeugen erklärt werden.

Ausführlichere Informationen zur notariellen Testamentserstellung finden Sie in unserem Beitrag Testament schreiben.

2. Wie lange ist ein Nottestament gültig?

Neben der ausschließlichen Gültigkeit in Notsituationen existiert auch eine zeitliche Befristung des Nottestaments. So verliert es gemäß § 2252 BGB nach drei Monaten seine Gültigkeit, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch lebt.

Beispiel:

Eine Mutter liegt nach einem Unfall unter Lebensgefahr im Krankenhaus und möchte ein Nottestament für ihre Verwandten erstellen. Das Nottestament wird am 10.01.2018 erstellt und behält bis zum 10.04.2018 seine Gültigkeit. Da die Mutter sich von dem Unfall erholt und bis zum Ende der Verjährungsfrist kein Erbfall eingetreten ist, wird das Nottestament ab diesem Zeitpunkt ungültig.

3. Voraussetzungen für ein Nottestament

Damit ein Nottestament Rechtskräftigkeit erlangt, müssen vor allem zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Zunächst muss der Erblasser in akuter Lebensgefahr schweben. Unerheblich ist dabei, wodurch ihm Todesgefahr droht. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.02.2017 (Az. 15 W 587/15) ist ausschlaggebend, dass die Todesgefahr entweder objektiv oder nach Meinung der drei Zeugen subjektiv besteht. Darüber hinaus muss es dem Erblasser unmöglich sein, ein eigenhändiges Testament aufzusetzen oder einen Notar aufzusuchen.

2. Die zweite Bedingung für ein Nottestament ist, dass drei Zeugen den Willen des Erblassers bestätigen können. Diese müssen während der gesamten Erklärung des Erblassers anwesend sein und den letzten Willen niederschreiben. Sie ersetzen somit den Notar.

4. Arten des Nottestaments

Im Falle einer Notsituation stehen dem Erblasser drei Formen des Nottestaments zur Verfügung. Diese haben gemeinsam, dass immer drei Testamentszeugen anwesend sein müssen – Ort und Zeugen variieren jedoch je nach Art des Nottestamentes.

Bürgermeistertestament

Beim Bürgermeistertestament nach § 2249 BGB wird das Nottestament mündlich vor dem Bürgermeister und zwei weiteren Zeugen errichtet. Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Anordnung niederzuschreiben, welche dann von ihm und den zwei weiteren Zeugen unterschrieben werden muss.

Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament regelt laut § 2250 BGB, dass der Erblasser seinen letzten Willen mündlich vor drei Zeugen erklären kann. Diese müssen den letzten Willen gemeinsam gemäß den gesetzlichen Formvorschriften niederschreiben und machen damit das Nottestament des Erblassers rechtskräftig. Welche Formvorschriften gelten und wann eine Person als Zeuge infrage kommt, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

See-Testament

Die letzte Art des Nottestaments ist nach § 2251 BGB das Seetestament. Bei diesem muss sich der Erblasser an Bord eines Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befinden und kann dort – wie bei den anderen Arten – vor drei Zeugen seinen Nachlasswillen verkünden. Die Testamentszeugen müssen auch hier den Willen niederschreiben und das Dokument unterzeichnen. 

Nottestament im Krankenhaus

Nottestamente werden häufig gebraucht, wenn eine Person einen Unfall hatte oder mit einer lebensbedrohlichen Krankheit im Krankenhaus liegt und bisher noch keine Regelungen über den Nachlass getroffen hat. Für die Erstellung eines Nottestamentes im Krankenhaus gibt es allerdings keine gesonderten Regelungen – in diesem Fall muss auf das Drei-Zeugen-Testament zurückgegriffen werden.

5. Ausschlussgründe für Zeugen

Bei der Erstellung eines Nottestaments muss beachtet werden, dass bestimmte Personen keine Testamentszeugen sein können. Das Beurkundungsgesetz schließt folgende Personen als Zeugen aus:

  • den Erblasser selbst,
  • den Ehegatten des Erblassers,
  • Vertreter, die für den Erblasser legitimiert handeln – also beispielsweise Pfleger,
  • direkt Verwandte oder Ehegatten der Zeugen.

Gehört ein zukünftiger Zeuge zu einer der genannten Personengruppen, darf er nicht als Testamentszeuge eingesetzt werden – wird er trotzdem oder unwissentlich eingesetzt, ist das Nottestament ungültig.

6. Formvorschriften für ein Nottestament

Obwohl das Nottestament mündlich vom Erblasser geäußert wird, besteht keine vollkommene Formfreiheit. Neben der mündlichen Erklärung gegenüber den drei Zeugen muss beispielsweise eine Niederschrift noch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen.

Folgende Regelungen müssen für die Erstellung eines Nottestaments unbedingt eingehalten werden, damit das Nottestament gültig ist:

  • der letzte Wille muss vor drei Zeugen erklärt und von diesen in einer Niederschrift festgehalten werden (§ 8 BeurkG),
  • der Erblasser muss geschäfts- und testierfähig sein (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BeurkG),
  • das Nottestament muss vorgelesen, vom Erblasser bestätigt und von allen Beteiligten unterschrieben werden (§ 13 Abs. 1, 3 Satz BeurkG),
  • ist der Erblasser taub, muss ihm eine Durchschrift des Nottestaments vorgelegt werden (§ 23 BeurkG).

Im Gegensatz zu den vorher aufgeführten Erstellungsvorschriften führen Formfehler im Nottestament nach § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht zur Ungültigkeit des Testaments. Trotzdem gibt es zur Vollständigkeit und Absicherung der Gültigkeit folgende Formvorschriften:

  • Feststellung der Person des Erblassers (§ 10 BeurkG),
  • die Daten des Erblassers und der Zeugen,
  • Verschriftlichung des letzten Willens des Erblassers,
  • Ort und Datum der Erstellung (§ 9 BeurkG) und
  • die Feststellung der Geschäfts-und Testierfähigkeit des Erblassers (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BeurkG).

7. Muster eines Nottestaments

Das Nottestament muss vor allem die Bestimmung über den Nachlass beinhalten. Diese kann beispielsweise lauten:

„Hiermit setze ich meinen Ehegatten Paul als alleinigen Erben für mein gesamtes Vermögen ein. Meine Kinder Lisa und Max sollen jeweils den Pflichtteil erhalten.“

Da das Nottestament mündlich vom Erblasser vor den drei Zeugen erklärt wird, gibt es kein allgemeingültiges Muster für ein Nottestament. Dennoch müssen die eben genannten Inhalte eingebracht und auf die genannten Regelungen geachtet werden.

8. Nottestament anfechten

Ein Nottestament kann grundsätzlich wegen vielerlei Gründe angefochten werden – genauso wie ein normales Testament. Vor allem bei einer Nicht-Einhaltung der Formvorschriften kann eine Klage möglich sein. So ist das Testament beispielsweise ungültig, wenn es lediglich von zwei Zeugen unterzeichnet wurde oder der Erblasser sich nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet.

15 weitere Gründe, warum Sie ein Testament anfechten könnten, wie eine Anfechtung abläuft und welche Kosten damit verbunden sein können, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag Testament anfechten.

9. Nottestament: Wann eine individuelle Einschätzung sinnvoll ist

Es kann vorkommen, dass Menschen schwerkrank und in Lebensgefahr sind, ihr Erbe allerdings noch nicht geregelt haben – in diesem Fall kann ein Nottestament helfen. Bei diesem muss jedoch auf einige Vorschriften geachtet werden. Wurden etwa die Formvorschriften nicht eingehalten, kann das Nottestament angefochten und für ungültig erklärt werden. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei Fragen zum Nottestament helfen.

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3 Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Krankenhaus, aber Schreiben noch möglich
Ausgangslage: Patientin im Krankenhaus, schwer erkrankt, aber bei Bewusstsein und schreibfähig.
Vorgehen: Eigenhändiges Testament vollständig handschriftlich verfassen, Ort/Datum angeben, unterschreiben.
Ergebnis: In der Regel deutlich weniger Streitpotenzial als bei einem mündlichen Nottestament.
Learning: „Krankenhaus“ ist kein Automatismus für Nottestament – häufig ist die normale Form machbar.

Fall 2: Nahe Todesgefahr, Bürgermeister nicht mehr erreichbar
Ausgangslage: Erblasser in unmittelbar kritischem Zustand, zeitlich kein realistischer Weg über Bürgermeister/Notar.
Vorgehen: Drei geeignete Zeugen, mündliche Erklärung vollständig anhören, Niederschrift sofort aufnehmen, formale Bestätigungen/Unterschriften so weit wie möglich.
Ergebnis: Wirksamkeit hängt stark an der sauber dokumentierten Notsituation, Zeugen-Eignung und der Niederschrift.
Learning: In solchen Fällen entscheidet oft die Dokumentation – nicht die „gute Absicht“.

Fall 3: Abgesperrter Ort durch außergewöhnliche Umstände
Ausgangslage: Notar nicht erreichbar, Wege abgeschnitten; Erblasser will kurzfristig regeln.
Vorgehen: Je nach Lage Bürgermeistertestament oder mündliche Erklärung vor drei Zeugen; in der Niederschrift festhalten, warum notarielle Errichtung erheblich erschwert/unmöglich war.
Ergebnis: Wirksamkeit ist möglich, aber stark einzelfallabhängig (insbesondere „Abgesperrtsein“ und Alternativen).
Learning: „Außerordentliche Umstände“ müssen greifbar beschrieben werden – sonst droht Streit im Nachlassverfahren.

10. Kosten: Womit Sie rechnen müssen

Ein Nottestament selbst ist keine „Dienstleistung“, für die automatisch Gebühren anfallen wie bei einem Notar. Kosten entstehen in der Praxis eher indirekt – und vor allem dann, wenn die Wirksamkeit später bestritten wird:

  • Absicherungskosten nach der Krise: spätere notarielle Errichtung oder anwaltliche Prüfung
  • Nachlassverfahren: zusätzliche Aufwände, wenn das Testament im Erbscheinverfahren streitig ist
  • Streitkosten: Anfechtungen, Beweisfragen (Zeugen, medizinische Unterlagen), ggf. Gerichts- und Anwaltskosten

Was man nicht seriös pauschal sagen kann: „Wie teuer“ es wird – das hängt stark von Nachlasswert, Streitintensität und Verfahrensweg ab.

11. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Oft ist ein eigenhändiges Testament möglich und dann regelmäßig die stabilere Lösung.

Was ist zu prüfen: Kann die Person noch schreiben/unterschreiben? Ist ein Notar erreichbar? Liegen die strengen Voraussetzungen der Notform wirklich vor?

Richtig ist: Zeugen können ausgeschlossen sein, insbesondere wenn sie begünstigt sind oder Interessenkonflikte bestehen.

Was ist zu prüfen: Ist jemand im Testament bedacht oder als Testamentsvollstrecker vorgesehen? Gibt es Ausschlussgründe nach BeurkG?

Richtig ist: Es kommt zusätzlich auf die gesetzliche Notsituation, die richtige Form und eine ordnungsgemäße Niederschrift an.

Was ist zu prüfen: Wurde Notar/Bürgermeister tatsächlich ausgeschlossen? Wurde die Niederschrift korrekt erstellt, vorgelesen/gebilligt und (soweit möglich) unterschrieben?

Richtig ist: Nottestamente sind zeitlich begrenzt und sollen möglichst durch eine normale Testamentsform ersetzt werden, sobald das wieder möglich ist.

Was ist zu prüfen: Läuft die Frist bereits? War der Erblasser zwischenzeitlich wieder in der Lage, notariell zu testieren?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 22.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 2249–2252 (Nottestamente: Bürgermeister, drei Zeugen, auf See, Gültigkeitsdauer).
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG), insbesondere § 7 (Ausschluss-/Unwirksamkeitsregeln; in den Nottestamentsvorschriften in Bezug genommen).

Letzte Aktualisierung

22.04.2026

  • Gleich am Anfang steht, wann ein Nottestament überhaupt passt – und wann nicht.
  • Die wichtigsten Punkte sind als Schnell-Check zusammengefasst (inklusive Frist und Unterlagen).
  • Es ist klar, welche Notform in welcher Situation gemeint ist (Bürgermeister / drei Zeugen / auf See).
  • Typische Stolperfallen sind als Missverständnisse erklärt – damit man nicht aus Versehen die falsche Form wählt.
  • Es gibt Beispiele aus der Praxis, damit man die Situation besser einordnen kann.
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Marie Nitschmann
Marie Nitschmann
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