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Ratgeber Erbrecht Testament Testament anfechten
Stand 01.03.2022
Lesezeit 13 min

Testament anfechten – 15 Gründe & ein Weg zur erfolgreichen Anfechtung

Wer Zweifel an der Richtigkeit von Anordnungen in einem Testament hat, kann dieses Testament anfechten. Damit die Anfechtung erfolgreich ist, müssen verschiedene Voraussetzungen berücksichtigt werden. Welche das sind, aus welchen Gründen man ein Testament anfechten kann und wie genau eine Testamentsanfechtung abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Carolin Stadler
Beitrag von Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 01.03.2022

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Testament anfechten – 15 Gründe & ein Weg zur erfolgreichen Anfechtung
8.263 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Testament anfechten – Kurzanleitung
  2. Warum ein Testament anfechten – 15 Gründe
  3. Wer kann ein Testament anfechten?
  4. Ablauf & Fristen einer Testamentsanfechtung
  5. Sonderfall: gemeinschaftliches Testament anfechten
  6. Erfolgreiche Anfechtung: Rechtsfolgen & Auswirkungen auf den Pflichtteil
  7. Wie kann ein Anwalt die Erfolgschancen einer Anfechtung erhöhen?
  8. Kosten einer Testamentsanfechtung
  9. Tipp: Mit anwaltlicher Expertise erfolgreich ein Testament anfechten
  10. FAQ zur Anfechtung eines Testaments

1. Testament anfechten – Kurzanleitung

  • Wer? Anfechtungsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die einen Vorteil durch eine erfolgreiche Anfechtung hätten – in der Regel alle Erb- und Pflichtteilsberechtigten.
  • Wo? Beim zuständigen Nachlassgericht – das ist am letzten Wohnort des Erblassers.
  • Wie? Eine Anfechtungserklärung muss im Nachlassgericht eingereicht werden.
  • Welche Kosten? Es können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen – diese sind abhängig vom Nachlasswert.
Kosten
Kostentipp:

Ist die Anfechtung erfolgreich, können die Kosten vom Nachlassvermögen abgezogen werden – der Anfechtende muss die Anwalts- und Gerichtskosten also nicht selbst tragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 8 – Kosten einer Testamentsanfechtung.

2. Warum ein Testament anfechten – 15 Gründe

Damit man ein Testament anfechten kann, muss ein triftiger Grund vorliegen. Die folgenden 15 Anfechtungsgründe kommen dabei infrage:

  • Erklärungsirrtum: Weicht die im Testament festgehaltene Erklärung von dem ab, was der Verstorbene eigentlich erklären wollte, liegt ein Erklärungsirrtum vor und man kann ein Testament anfechten. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Erblasser versehentlich 100.000 statt 10.000 Euro im Testament angegeben hat.
  • Inhaltsirrtum: Dieser liegt vor, wenn der Erblasser Verfügungen getroffen hat, die er nicht treffen wollte. Wichtig dabei ist die Annahme, dass der Erblasser bei Kenntnis über die richtige Sachlage ein anderes Testament verfasst hätte. Geht der Erblasser z. B. davon aus, dass seine Geschwister zu gesetzlichen Erben gehören und er diesen daraufhin den gesamten Nachlass zuspricht, liegt ein Inhaltsirrtum vor.
  • Motivirrtum: Hat der Erblasser sein Testament verfasst, weil er irrtümlicherweise von bestimmten Umständen ausgegangen ist, die aber nicht vorliegen, besteht ein Motivirrtum und man kann ein Testament anfechten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser eine Person als Erbe einsetzt, weil er davon ausgeht, dass diese ihn bis zum Tod pflegt.
  • (Arglistige) Täuschung: Von dieser kann ausgegangen werden, wenn der Erblasser absichtlich über Tatsachen getäuscht wird und auf dieser Grundlage testamentarische Verfügungen trifft. Eine solche Täuschung führt in der Regel zu einem Erklärungs-, Inhalts- oder Motivirrtum.
  • Drohung: Hat ein Erblasser ein Testament unter Androhungen verfasst, kann man das Testament anfechten.
  • Sittenwidrigkeit: Verfasst der Erblasser seinen letzten Willen unter einer Zwangslage wie einer Krankheit, ist das Testament sittenwidrig und kann angefochten werden.
  • Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten: Gemäß § 2079 BGB kann man ein Testament anfechten, wenn der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat. Das gilt z. B. auch, wenn der Erblasser nichts von dieser Person wusste.
  • Bindung des Erblassers an frühere Erbverträge oder Testamente: In manchen Fällen sind Erblasser an ältere Verfügungen gebunden und dann bei der Erstellung eines Testaments eingeschränkt. Das gilt vor allem beim gemeinschaftlichen Testament, weil der Erblasser die Verfügungen in der Regel nicht allein aufheben kann. Mehr Informationen dazu finden Sie in Kapitel 5 – Sonderfall: gemeinschaftliches Testament anfechten.
  • Kurzfristige Anpassungen: Wurde das Testament kurz vor dem Erbfall verändert, kann man das Testament anfechten, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt z. B. testierunfähig war oder einer der übrigen Anfechtungsgründe vorliegt.
  • Scheidung vom im Testament bedachten Ehepartner: Ist ein Ehepartner im Testament bedacht, obwohl die Ehe bereits geschieden ist oder der Erblasser der Scheidung zugestimmt hat, kann man das Testament anfechten.
  • Formfehler: Erfüllt das Testament nicht sämtliche formalen Anforderungen – z. B. weil die Unterschrift des Erblassers fehlt –, ist es unter Umständen ungültig und man kann das Testament anfechten. Der Erblasser muss demnach alle Formalitäten berücksichtigen, wenn er ein Testament schreiben möchte.
  • Fälschung: Wird das Testament gefälscht, kann es angefochten werden. Dazu ist ein Sachverständiger nötig, der die Fälschung bestätigt.
  • Testierunfähigkeit: Grundsätzlich haben Erblasser Testierfreiheit und sind testierfähig. Dies ist u. a. eingeschränkt, wenn der Erblasser minderjährig ist oder unter einer geistigen Störung leidet. Unter solchen Umständen verfasste Testamente sind in der Regel anfechtbar.
  • Erbunwürdigkeit des Erben: Testamente können angefochten werden, wenn eine Erbunwürdigkeit eines der Erben vorliegt. Das ist laut § 2339 BGB der Fall, wenn der Erbe den Erblasser getötet hat, töten wollte oder so schädigte, dass er bis zu seinem Tod keine Testamentsänderung mehr vornehmen konnte. Aus diesem Grund können Berechtigte das Testament anfechten.
  • Teilweise Unwirksamkeit des Testaments: Sind einzelne Verfügungen des Testaments unwirksam, ist das gesamte Testament unwirksam, wenn Berechtigte das Testament anfechten. Bedingung dafür ist, dass der Erblasser die übrigen Verfügungen ohne die unwirksamen nicht getroffen hätte – die Verfügungen also z. B. voneinander abhängig sind.

Fundierte Gründe & zweifelsfreier Beweis = erfolgreiche Anfechtung

Für die Anfechtung muss einer der genannten fundierten Gründe vorliegen – es reicht z. B. nicht aus, dass sich ein Erbe ungerecht behandelt fühlt und einen größeren Anteil am Nachlass haben möchte. Der Anfechtende muss den Anfechtungsgrund zudem unbedingt zweifelsfrei beweisen – dabei können Zeugen oder zusätzliche Dokumente behilflich sein.

Zu beachten ist, dass die Beweisführung über den Erfolg der Anfechtung entscheiden kann – ist eine solche nicht möglich, kann man kein Testament anfechten.

Ein advocado Partner-Anwalt für Erbrecht kann eine rechtssichere Beweisführung und die Sicherstellung aller relevanter Beweise gewährleisten.

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3. Wer kann ein Testament anfechten?

Ein Testament anfechten darf nur, wer dazu berechtigt ist. Dies ist grundsätzlich jede Person, für die eine erfolgreiche Anfechtung vorteilhaft wäre. Insbesondere sind das

  • Erb- und Pflichtteilsberechtigte,
  • Ersatzerben und Vorerben und
  • übergangene Erben oder Pflichtteilsberechtigte – d. h. Erben oder Pflichtteilsberechtigte, von denen der Erblasser nicht wusste, dass sie Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind.

LINK-TIPP: Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Erben, die ein Testament anfechten können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema gesetzliche Erbfolge. Welche pflichtteilsberechtigten Personen das Recht auf eine Testamentsanfechtung haben, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteilsberechtigte. Warum auch Vorerben anfechtungsberechtigt sind, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Vorerbe.

4. Ablauf & Fristen einer Testamentsanfechtung

Ist der Anfechtende berechtigt, ein Testament anzufechten, und kann zudem der Anfechtungsgrund zweifelsfrei nachgewiesen werden, kann man das Testament anfechten. Dafür ist eine Anfechtungserklärung fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen.

Checklist
Inhalt der Anfechtungserklärung

Für eine Anfechtungserklärung gibt es bezüglich Form und Inhalt keine Vorgaben. Wichtig ist, dass der Anfechtungsgrund deutlich wird. Daneben sollte diese Erklärung folgende Angaben enthalten:

  • sämtliche Daten des Anfechtenden (Name, Anschrift, Anfechtungsberechtigung wie z. B. Kind des Erblassers),
  • Daten des Erblassers (Name, letzter Wohnort, Datum des Erbfalls),
  • Name und Adresse des Nachlassgerichts,
  • Erklärung des Anfechtungsgrundes,
  • Beweise des Anfechtungsgrundes,
  • Forderungen (wie z. B. Testament für unwirksam erklären),
  • Datum und Unterschrift des Anfechtenden.

Fristen

Grundsätzlich ist die Testamentsanfechtung nur nach dem Erbfall – also dem Tod des Erblassers – möglich. Die Anfechtungserklärung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über den Anfechtungsgrund beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden – Fristbeginn ist folglich nicht die Testamentseröffnung oder der Zeitpunkt des Todes.

Hilfreich kann es sein, wenn man beachtet, dass nach 30 Jahren sämtliche erbrechtlichen Ansprüche verjährt sind und man danach kein Testament mehr anfechten kann – unabhängig davon, ob der Anfechtende von einem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat oder nicht.

Warum sich die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments schwieriger gestalten könnte, erläutern wir Ihnen jetzt.

5. Sonderfall: gemeinschaftliches Testament anfechten

Hat der Erblasser ein gemeinschaftliches Testament wie ein Ehegattentestament oder Berliner Testament verfasst, kann sich eine Anfechtung oftmals komplizierter gestalten. Das liegt daran, dass in diesen Testamenten sogenannte wechselseitige Verfügungen getroffen werden, die beide Ehepartner betreffen – also nicht nur einen Erblasser. Wird ein solches Testament nach dem Tod eines Partners erfolgreich angefochten, werden auch die Verfügungen des anderen Partners nichtig.

6. Erfolgreiche Anfechtung: Rechtsfolgen & Auswirkungen auf den Pflichtteil

Grundsätzlich hat die Anfechtung das Ziel, dass ein Testament unwirksam wird. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen die Testamentsanfechtung auf den Pflichtteil hat, lesen Sie jetzt.

Kann man ein Testament anfechten und die Anfechtung ist erfolgreich, sind die angefochtenen Verfügungen in der Regel nichtig – die anderen bleiben weiterhin gültig. Das gesamte Testament wird dabei nur unwirksam, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser die übrigen Verfügungen ohne die angefochtenen nicht getroffen hätte (§ 2085 BGB). In diesem Fall gilt dann die gesetzliche Erbfolge.

Auswirkungen auf den Pflichtteil

Wenn man ein Testament anfechtet, geht ein etwaiger Pflichtteilsanspruch nicht verloren. Das bedeutet, dass der Anfechtende dennoch seinen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag erhält.

Ausführliche Informationen zum Pflichtteil finden Sie in unseren Beiträgen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch.

7. Wie kann ein Anwalt die Erfolgschancen einer Anfechtung erhöhen?

Wenn man ein Testament anfechten möchten, ist zunächst ein zweifelsfreier Anfechtungsgrund zu identifizieren und im Rahmen einer rechtssicheren Beweisführung nachzuweisen – das Gefühl, im Vergleich zu anderen Erben ungerecht behandelt worden zu sein, ist für eine Testamentsanfechtung nicht ausreichend. Lässt sich ein solcher Anfechtungsgrund nicht zweifelsfrei nachweisen oder bestehen begründete Zweifel bezüglich des Grundes oder der Beweisführung, lässt sich ein Testament nicht anfechten. In diesem Fall würden die für den Anfechtenden ggf. nachteiligen Regelungen Bestand haben. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und eine rechtssichere Beweisführung und den juristisch einwandfreien Nachweis des Anfechtungsgrundes vor dem zuständigen Nachlassgericht sicherstellen.

Damit die Anfechtung des Testaments erfolgreich ist, kann ein Anwalt für Erbrecht u. a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Prüfung des Testaments hinsichtlich möglicher Anfechtungsgründe,
  • Bewertung der Erfolgschancen einer Anfechtung,
  • Sammlung von stichhaltigen Beweisen,
  • Erstellung einer einwandfreien Anfechtungserklärung,
  • Planung einer zielführenden juristischen Strategie für die erfolgreiche Testamentsanfechtung vor dem Nachlassgericht,
  • Betreuung über die Anfechtung hinaus wie z. B. Überwachung der Umsetzung der eingetretenen Rechtsfolgen.
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8. Kosten einer Testamentsanfechtung

Wer ein Testament anfechten will, muss mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Diese sind abhängig vom Streitwert – im Fall der Testamentsanfechtung ist das der konkrete Nachlasswert. Welche Kosten genau entstehen können, erläutern wir Ihnen jetzt.

Kosten für Beweisführung, Zeugen & anwaltliche Expertise

Bei einer Testamentsanfechtung können im Rahmen der rechtssicheren Beweisführung Kosten bei der Sicherstellung relevanter Dokumente oder für Zeugen entstehen. Wird zudem ein Anwalt hinzugezogen, um einen rechtssicheren Nachweis des Anfechtungsgrundes sicherzustellen, löst dies Anwaltskosten aus. Diese sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und setzen sich aus einer

  • 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung

zusammen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie beispielhaft einige Kosten für verschiedene Nachlasswerte zusammengestellt:

Nachlasswert

Anwaltskosten

5.000 €

1.033,40 €

10.000 €

1.883,06 €

100.000 €

5.031,80 €

200.000 €

6.731,12 €

Hinweis: Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall und wird individuell berechnet. Die Angaben der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Als Alternative ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis denkbar. Der Anwalt rechnet seine Arbeit dann auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab.

Kosten für eine Testamentsanfechtung beim Nachlassgericht

Will man ein Testament anfechten, verlangt das Nachlassgericht ebenfalls eine Gebühr. Diese ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und setzt sich zusammen aus den Gebühren für die Tätigkeit und den Auslagen des Gerichts (u. a. Schreib-, Zeugenvernehmungs- oder Sachverständigenkosten). Das Nachlassgericht verlangt dann eine 0,5-fache Gebühr, die auf der Grundlage des konkreten Nachlasswertes berechnet wird.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie beispielhaft Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:

Nachlasswert

Gerichtskosten

5.000 €

22,50 €

10.000 €

37,50 €

100.000 €

154,50 €

200.000 €

217,50 €

Hinweis: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall und wird individuell berechnet. Die Angaben der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Kostenübernahme:

Die mit der Testamentsanfechtung verbundenen Kosten können ggf. durch folgende Möglichkeiten finanziert werden:

  • Kostenbegleichung über den Nachlass: Will man ein Testament anfechten und die Anfechtung ist erfolgreich, werden etwaige Anwalts- und Gerichtskosten vom Nachlass abgezogen – alle Erben kommen also dafür auf.
  • Prozesskostenhilfe: Bei Bedürftigkeit kann das zuständige Nachlassgericht dem Anfechtenden auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren.
  • Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung: Ob die Kosten für eine Testamentsanfechtung von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, hängt von der Ausgestaltung der individuellen Police des Antragstellers ab.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Wenn Sie bezüglich Ihres Tarifs bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und der Kostenübernahme im Rahmen einer Anfechtung eines Testaments unsicher sind, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

9. Tipp: Mit anwaltlicher Expertise erfolgreich ein Testament anfechten

Haben Erben oder Pflichtteilsberechtigte Zweifel an der Richtigkeit eines Testaments, weil es z. B. nicht dem letzten Willen des Erblassers entspricht oder dieser bei der Erstellung bedroht wurde, können sie das Testament anfechten. Dabei muss der Anfechtungsgrund u. a. durch Zeugen oder Dokumente zweifelsfrei nachgewiesen werden – ist das nicht möglich, wird das zuständige Nachlassgericht einer Testamentsanfechtung nicht zustimmen. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass die zweifelsfreie Beweisführung gelingt und das Testament erfolgreich angefochten werden kann.

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10. FAQ zur Anfechtung eines Testaments

Brauche ich einen Grund, um ein Testament anzufechten?

Ja. Zur Anfechtung des Testaments muss ein Anfechtungsgrund vorliegen. Dieser ergibt sich insbesondere aus der Anwendung der §§ 2078ff. BGB, aber auch aus anderen erbrechtlichen Vorschriften. Dabei gilt aber: Der Anfechtungsgrund muss nachvollziehbar und zweifelsfrei nachgewiesen werden – unter Umständen müssen dazu Zeugen oder Gutachten hinzugezogen werden.

Wie lange kann man ein Testament anfechten?

Erfährt der Erbe vom Anfechtungsgrund, hat er ab diesem Zeitpunkt laut § 2082 Abs. (1) BGB 1 Jahr Zeit, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht anzufechten. Versäumt er diese Frist, hat er keine Möglichkeit mehr, das Testament rechtswirksam anzufechten.

Was kostet es, wenn ich das Testament anfechten möchte?

Die einfache Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht kostet den Erben laut Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) 15 Euro Gebühr. Für die anschließende Beweisführung im Rahmen des Verfahrens fallen weitere Kosten an. Wird ein Anwalt mit der Anfechtung beauftragt, muss der Erbe auch die anwaltliche Vertretung bezahlen. Die Anwaltskosten im Erbrecht ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientieren sich am Nachlasswert.

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Carolin Stadler
Carolin Stadler
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 01.03.2022

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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