Fristen
Grundsätzlich ist die Testamentsanfechtung nur nach dem Erbfall – also dem Tod des Erblassers – möglich. Die Anfechtungserklärung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über den Anfechtungsgrund beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden – Fristbeginn ist folglich nicht die Testamentseröffnung oder der Zeitpunkt des Todes.
Hilfreich kann es sein, wenn man beachtet, dass nach 30 Jahren sämtliche erbrechtlichen Ansprüche verjährt sind und man danach kein Testament mehr anfechten kann – unabhängig davon, ob der Anfechtende von einem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat oder nicht.
Warum sich die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments schwieriger gestalten könnte, erläutern wir Ihnen jetzt.
5. Sonderfall: gemeinschaftliches Testament anfechten
Hat der Erblasser ein gemeinschaftliches Testament wie ein Ehegattentestament oder Berliner Testament verfasst, kann sich eine Anfechtung oftmals komplizierter gestalten. Das liegt daran, dass in diesen Testamenten sogenannte wechselseitige Verfügungen getroffen werden, die beide Ehepartner betreffen – also nicht nur einen Erblasser. Wird ein solches Testament nach dem Tod eines Partners erfolgreich angefochten, werden auch die Verfügungen des anderen Partners nichtig.
6. Erfolgreiche Anfechtung: Rechtsfolgen & Auswirkungen auf den Pflichtteil
Grundsätzlich hat die Anfechtung das Ziel, dass ein Testament unwirksam wird. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen die Testamentsanfechtung auf den Pflichtteil hat, lesen Sie jetzt.
Kann man ein Testament anfechten und die Anfechtung ist erfolgreich, sind die angefochtenen Verfügungen in der Regel nichtig – die anderen bleiben weiterhin gültig. Das gesamte Testament wird dabei nur unwirksam, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser die übrigen Verfügungen ohne die angefochtenen nicht getroffen hätte (§ 2085 BGB). In diesem Fall gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
Auswirkungen auf den Pflichtteil
Wenn man ein Testament anfechtet, geht ein etwaiger Pflichtteilsanspruch nicht verloren. Das bedeutet, dass der Anfechtende dennoch seinen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag erhält.
Ausführliche Informationen zum Pflichtteil finden Sie in unseren Beiträgen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch.
7. Wie kann ein Anwalt die Erfolgschancen einer Anfechtung erhöhen?
Wenn man ein Testament anfechten möchten, ist zunächst ein zweifelsfreier Anfechtungsgrund zu identifizieren und im Rahmen einer rechtssicheren Beweisführung nachzuweisen – das Gefühl, im Vergleich zu anderen Erben ungerecht behandelt worden zu sein, ist für eine Testamentsanfechtung nicht ausreichend. Lässt sich ein solcher Anfechtungsgrund nicht zweifelsfrei nachweisen oder bestehen begründete Zweifel bezüglich des Grundes oder der Beweisführung, lässt sich ein Testament nicht anfechten. In diesem Fall würden die für den Anfechtenden ggf. nachteiligen Regelungen Bestand haben. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und eine rechtssichere Beweisführung und den juristisch einwandfreien Nachweis des Anfechtungsgrundes vor dem zuständigen Nachlassgericht sicherstellen.
Damit die Anfechtung des Testaments erfolgreich ist, kann ein Anwalt für Erbrecht u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
- Prüfung des Testaments hinsichtlich möglicher Anfechtungsgründe,
- Bewertung der Erfolgschancen einer Anfechtung,
- Sammlung von stichhaltigen Beweisen,
- Erstellung einer einwandfreien Anfechtungserklärung,
- Planung einer zielführenden juristischen Strategie für die erfolgreiche Testamentsanfechtung vor dem Nachlassgericht,
- Betreuung über die Anfechtung hinaus wie z. B. Überwachung der Umsetzung der eingetretenen Rechtsfolgen.