2. Testamentseröffnung: Welche Pflichten haben Angehörige?
Die Testamentseröffnung übernimmt das Nachlassgericht, trotzdem müssen Angehörige im Erbfall einige Pflichten erfüllen.
Testament beim Nachlassgericht abgeben
Das Nachlassgericht beginnt mit der Testamentseröffnung nur, wenn ein Testament beim Gericht vorliegt.
Liegt das Testament beim Erblasser zuhause oder an einem anderen Ort, müssen Angehörige im Erbfall reagieren: Sie sind aufgrund § 2259 BGB verpflichtet, das Schriftstück beim Nachlassgericht abzugeben, damit die Testamentseröffnung beginnen kann.
Wenn Sie wissen, dass es ein Testament gibt, und es nicht beim Gericht abgeben, kann das Folgen haben: Schadensersatzzahlungen an die rechtmäßigen Erben und eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung. Das kann zur Erbunwürdigkeit führen – dann bekommen Sie nichts vom Erbe.
Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen
Nach der Testamentseröffnung haben alle Erben gemäß § 1944 BGB 6 Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob sie ihren Teil vom Nachlass haben möchten oder das Erbe ausschlagen.
Dafür müssen Sie eine schriftliche Erklärung an das Nachlassgericht schicken. Wenn Sie innerhalb der Frist nicht reagieren, haben Sie das Erbe automatisch angenommen.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag Erbe ausschlagen.
3. Muss ich die Testamentseröffnung beantragen? | + Muster
Ja, wenn das Testament des Erblassers privat aufbewahrt wurde, müssen Sie das Schriftstück mit einem Antrag auf Testamentseröffnung beim Nachlassgericht abgeben.
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Muster handelt, welche Ihrem individuellen Fall angepasst werden müssen. Bei Vorliegen eines komplizierten Sachverhalts kann es sinnvoll sein, einen Anwalts zu kontaktieren – dieser kann bei Unklarheiten oder Fehlern Abhilfe schaffen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
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