advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Erbrecht Testament Testamentseröffnung
Stand 15.01.2024
Lesezeit 9 min

Testamentseröffnung: Was jetzt zu tun ist

Gibt es ein Testament, folgt im Erbfall die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht. Ein zuhause aufbewahrtes Testament muss beim Gericht mit Antrag auf Eröffnung des Testaments abgegeben werden. Alles Wichtige zu Ablauf, Dauer, Fristen für die Erben, Kosten und Anfechtung des letzten Willens finden Sie in diesem Beitrag.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.01.2024

Sie möchten Ihren Teil vom Erbe bekommen?

Ganz einfach mit advocado:

  1. Erfahrene Partner-Anwälte für Erbrecht
  2. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 2 Stunden*
  3. Schnelle Unterstützung ohne Kanzleitermin
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten
Testamentseröffnung: Was jetzt zu tun ist
6.282 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Testamentseröffnung erfolgt durch das Nachlassgericht.
  • Nur wenn das Testament privat aufbewahrt wird, ist ein Antrag auf Testamentseröffnung notwendig.
  • Das Gericht prüft nicht, ob das Testament rechtsgültig ist – eine Anfechtung ist nach der Eröffnung noch möglich.
  • Um die Verteilung des Erbes müssen die Angehörigen sich kümmern.
  • Ein Anwalt kann die Testamentsvollstreckung für Sie übernehmen und das Erbe verteilen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine Testamentseröffnung?
  2. Testamentseröffnung: Welche Pflichten haben Angehörige?
  3. Muss ich die Testamentseröffnung beantragen? | + Muster
  4. Wann findet die Testamentseröffnung statt?
  5. Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?
  6. Kosten der Testamentseröffnung
  7. FAQ zur Testamentseröffnung

1. Was ist eine Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung meint 2 Dinge:

  1. Das Nachlassgericht öffnet das Testament und liest sowie dokumentiert den letzten Willen
  2. Der Inhalt des Testaments wird allen Erben durch das Nachlassgericht bekanntgegeben.

Die Testamentseröffnung ist ein Vorgang von Amts wegen. Das heißt: Liegt dem Nachlassgericht ein Testament vor, erfolgt die Testamentseröffnung nach dem Versterben des Verfassers automatisch.

Hinweis: Ist ein Testament, Erbvertrag oder Berliner Testament seit mehr als 30 Jahren in amtlicher Verwahrung, prüft das Nachlassgericht automatisch, ob der Verfasser noch lebt. Lässt sich dies nicht feststellen, muss eine Testamentseröffnung erfolgen. Das Gericht nimmt an, dass der Verfasser nicht mehr lebt. Dadurch erfahren Erben spätestens nach 30 Jahren, dass sie einen Teil vom Nachlass bekommen.

Achtung
Anfechtung trotz Testamentseröffnung:

Das Nachlassgericht prüft bei der Testamentseröffnung nicht, ob das Testament rechtsgültig ist. Der Letzte Wille wird verlesen, egal, ob er tatsächlich wirksam umgesetzt werden darf. Jeder Erbe darf also auch nach der Verlesung das Testament noch anfechten.

Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag Testament anfechten.

2. Testamentseröffnung: Welche Pflichten haben Angehörige?

Die Testamentseröffnung übernimmt das Nachlassgericht, trotzdem müssen Angehörige im Erbfall einige Pflichten erfüllen.

Testament beim Nachlassgericht abgeben

Das Nachlassgericht beginnt mit der Testamentseröffnung nur, wenn ein Testament beim Gericht vorliegt.

Liegt das Testament beim Erblasser zuhause oder an einem anderen Ort, müssen Angehörige im Erbfall reagieren: Sie sind aufgrund § 2259 BGB verpflichtet, das Schriftstück beim Nachlassgericht abzugeben, damit die Testamentseröffnung beginnen kann.

Wenn Sie wissen, dass es ein Testament gibt, und es nicht beim Gericht abgeben, kann das Folgen haben: Schadensersatzzahlungen an die rechtmäßigen Erben und eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung. Das kann zur Erbunwürdigkeit führen – dann bekommen Sie nichts vom Erbe.

Erbe annehmen oder Erbe ausschlagen

Nach der Testamentseröffnung haben alle Erben gemäß § 1944 BGB 6 Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob sie ihren Teil vom Nachlass haben möchten oder das Erbe ausschlagen.

Dafür müssen Sie eine schriftliche Erklärung an das Nachlassgericht schicken. Wenn Sie innerhalb der Frist nicht reagieren, haben Sie das Erbe automatisch angenommen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag Erbe ausschlagen.

3. Muss ich die Testamentseröffnung beantragen? | + Muster

Ja, wenn das Testament des Erblassers privat aufbewahrt wurde, müssen Sie das Schriftstück mit einem Antrag auf Testamentseröffnung beim Nachlassgericht abgeben.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Muster handelt, welche Ihrem individuellen Fall angepasst werden müssen. Bei Vorliegen eines komplizierten Sachverhalts kann es sinnvoll sein, einen Anwalts zu kontaktieren – dieser kann bei Unklarheiten oder Fehlern Abhilfe schaffen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Download
Antrag Testamentseröffnung Muster 2024

Hier finden Sie unsere Muster für den Antrag auf Testamentseröffnung:

Muster-Vorlage Testamentseröffnung bei privat verwahrtem Testament

Sie müssen das Muster noch individuell anpassen und Ihre persönlichen Daten ergänzen haben. Zusätzlich zum Antragsformular brauchen Sie folgende Dokumente:

  • die Sterbeurkunde des Erblassers
  • das Testament
  • den Verwahrungsschein (bei amtlicher Verwahrung statt des Testaments).

Antrag und Dokumente schicken Sie an das Nachlassgericht, das für den Wohnort des Erblassers zuständig ist.

Achtung: In Baden-Württemberg ist das Staatliche Notariat für die Testamentseröffnung zuständig.

Ein Anwalt kann Sie im Erbfall unterstützen und Ihnen alle zur Testamentseröffnung und Erbverteilung notwendigen Schritte abnehmen – vom Antrag bis zur Kommunikation mit der Erbengemeinschaft oder Ausschlagung des Erbes.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Anwalt für Erbrecht finden lassen
Sie möchten die Testamentseröffnung beantragen?
Sie möchten die Testamentseröffnung beantragen?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Erbe regeln

4. Wann findet die Testamentseröffnung statt?

Laut § 348 Absatz 1 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) erfolgt die Testamentseröffnung, sobald das Nachlassgericht vom Todesfall bzw. von dem Testament des Erblassers erfahren hat.

Das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister über einen Todesfall. Dort wird geprüft, ob die verstorbene Person ein Testament hinterlegt hat.

Gibt es ein amtlich verwahrtes Testament, informiert das Testamentsregister das Nachlassgericht. Dann erfolgt die Testamentseröffnung.

Ist das Testament nicht beim Register hinterlegt, findet die Testamentseröffnung statt, sobald das private Testament beim Nachlassgericht vorliegt.

Hinweis
Dauer der Testamentseröffnung

Wie lange es bis zur Verlesung des Testaments dauert, hängt davon ab, wo das Testament aufbewahrt wird:

  • Beim Testamentsregister verwahrt: Testamentseröffnung wenige Tage nach dem Erbfall
  • Privat aufbewahrt: Testamentseröffnung dauert länger, weil das Testament erst inklusive Antrag auf Eröffnung beim Gericht eingehen muss

5. Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?

Die Testamentseröffnung ist ein interner Prozess beim Nachlassgericht. Das Gericht macht Folgendes:

  1. Testament öffnen und den letzten Willen sowie die zugehörigen Verfügungen des Erblassers lesen
  2. Dokumentieren, was mit dem Nachlass passieren soll – wer Erbe sein soll und wer wie viel bekommt
  3. Protokoll über die Testamentseröffnung erstellen
  4. Protokoll inklusive einer Kopie des Testaments an die Erben schicken
  5. Testament zu den Nachlassakten legen

Sind die Erben bei der Testamentseröffnung anwesend?

Dass die Erben zur Verlesung des Testaments geladen werden, ist heute die Ausnahme. In der Regel findet die Eröffnung des Testaments ohne die angehörigen Erben statt. Die Erben werden meist vom Nachlassgericht im Anschluss an die Testamentseröffnung schriftlich über den Inhalt des Testaments informiert.

Danach ist die Testamentseröffnung abgeschlossen. Die Testamentsvollstreckung und Verteilung des Erbes sind nicht Aufgabe des Nachlassgerichtes. Ein Anwalt für Erbrecht kann die Testamentsvollstreckung für Sie übernehmen und dafür sorgen, dass der Nachlass an die Erben weitergegeben wird.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Anwalt für Erbrecht finden lassen
Sie möchten das Erbe regeln?
Sie möchten das Erbe regeln?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten

6. Kosten der Testamentseröffnung

Für die Testamentseröffnung und den Bearbeitungsaufwand erhebt das Gericht Gebühren. Wie viel zu zahlen ist, richtet sich nach dem Anlagenverzeichnis 1 des GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetzes). Wird ein privates oder notarielles Testament eröffnet, kostet das nach dem GNotKG 100 € plus Auslagen für Porto und Versand.

7. FAQ zur Testamentseröffnung

Wann wird ein Testament eröffnet?

Zur Testamentseröffnung kommt es, sobald das Nachlassgericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat. Dies erfolgt zumeist über eine Sterbefallmitteilung, die das Nachlassgericht vom Standesamt erhält.

Wer erfährt von der Testamentseröffnung?

Das Gericht benachrichtigt grundsätzlich alle Personen, für die das Testament des Verstorbenen relevant ist. Dazu gehören allen voran die Erben. Diese erhalten vom Nachlassgericht eine schriftliche Mitteilung über die Testamentseröffnung.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Nach der offiziellen Testamentseröffnung wird das Testament zu den Nachlassakten gelegt. Erben können es dort auf Antrag einsehen. Für jeden Erben beginnt nun die Frist, in der er das Erbe ausschlagen kann. Möchte ein Erbe die Erbschaft nicht annehmen, hat er 6 Wochen Zeit, gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar eine Erklärung über die Ausschlagung des Erbes abzugeben. Ist der Erbe im Ausland, greift eine längere Frist von 6 Monaten.

Jetzt Anteil vom Erbe einfordern
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
5.652 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.01.2024

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

Das könnte Sie auch interessieren
Erbfolge ohne Testament
Erbfolge ohne Testament
Jeder kann über seinen eigenen Nachlass selbst bestimmen und entscheiden, wem was vermacht wird. Diese wichtigen Aspekte lassen sich mittels Erbvertrag oder Testament festlegen. Doch nicht selten stehen die Hinterbliebenen vor ungeklärten Fragen, wenn nach dem Tod eines Angehörigen festgestellt werden muss, dass das Erbe in keiner Form geregelt wurde. In diesen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge. Wie sieht die Erbfolge ohne Testament aus? Wie hängt das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen mit dem Erbe zusammen? Wann greift das Nachlassgericht ein? Alle Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Weiterlesen
Wie schreibe ich ein Testament? Der ausführlichste Leitfaden im Netz
Wie schreibe ich ein Testament? Der ausführlichste Leitfaden im Netz
Hier finden Sie alle Antworten auf die Frage „Wie schreibe ich ein Testament?“
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB