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Sorgerecht erhalten: fünf Kriterien für die Beantragung
Ratgeber Familienrecht Sorgerecht Sorgerecht erhalten
Stand 04.05.2016
Lesezeit 9 min

Sorgerecht erhalten: fünf Kriterien für die Beantragung

Sie möchten das Sorgerecht erhalten? Dann müssen Sie strenge Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere entscheidet das Gericht darüber, was für die Erhaltung des Kindeswohls notwendig ist. Grundsätzlich gibt es in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht für die Eltern. Wie können Sie trotzdem das Sorgerecht bekommen? Wir haben fünf Kriterien für die Sorgerechtsentscheidung zusammengestellt.

Teresa Pugell
Beitrag von Teresa Pugell
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.05.2016
9.159 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Der Grundsatz des geteilten Sorgerechts
  2. Sorgerecht erhalten: Das Kindeswohl
  3. Fünf Kriterien zur Beantragung des Sorgerechts
  4. Das Sorgerecht erhalten nach der Trennung
  5. Einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht abwehren

1. Der Grundsatz des geteilten Sorgerechts

Der Gesetzgeber und die Familiengerichte gehen davon aus, dass es in aller Regel dem Kindeswohl entspricht, wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen. Ein Kind braucht grundsätzlich beide Eltern, die Erteilung von einem alleinigen Sorgerecht stellt hier die Ausnahme dar.

Das geteilte Sorgerecht umfasst dabei die Pflege des Kindes, die Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung des Kindes. Wenn Sie als unverheiratetes Paar ein Kind bekommen, liegt das Sorgerecht aber zunächst nur bei der Mutter.

2. Sorgerecht erhalten: Das Kindeswohl

Ausschlaggebend für die Entscheidung über alleiniges oder geteiltes Sorgerecht ist das Kindeswohl. Der Ausnahmetatbestand des alleinigen Sorgerechts greift nur, wenn durch das geteilte Sorgerecht eine Gefahr für Leib oder seelisches Wohl des Kindes gegeben ist.

Eine Scheidung oder die subjektive Meinung, der Erziehungsstil des anderen Elternteils sei „schlecht“, reicht also nicht allein für die Erstreitung des Sorgerechts aus. Vielmehr muss detailliert dargelegt werden, dass der Einfluss des anderen Sorgeberechtigten zu einer Gefährdung des Kindes führt. Wenn dies bewiesen werden kann, könnten die Chancen vor dem Familiengericht gut stehen.

3. Fünf Kriterien zur Beantragung des Sorgerechts

Welche Art des Sorgerechts für das Kind geeignet ist, ergibt sich aus verschiedenen Kriterien. An diesen können Sie in einem ersten Schritt überprüfen, ob der Antrag auf alleiniges Sorgerecht Aussicht auf Erfolg haben könnte.

1. Subjektive Ungeeignetheit eines Sorgerechtsinhabers: Zunächst müssen Sie geltend machen, dass das geteilte Sorgerecht nicht das Beste für Ihr Kind ist.Sie müssen begründen, warum eine Kindesgefährdung bzw. Ungeeignetheit des Sorgeberechtigten zur Ausübung des Sorgerechts vorliegt. Beispiele sind schwere Erziehungsfehler, Misshandlung oder Missbrauch des Sorgerechts.

2. Beständigkeit: Für die Bestimmung des Kindeswohls ist darüber hinaus bedeutsam, welcher Elternteil maßgeblich auf die Entwicklung des Kindes durch seine Erziehung einwirkt und eingewirkt hat. Dadurch wird gerichtlich festgestellt, wer eine stabile Erziehung auch in Zukunft leisten kann.

3. Bindung: Hier ist die Stabilität und Intensität der emotionalen Bindung zwischen Kind und Sorgeberechtigten entscheidend. Dieser Punkt ist eng mit dem Willen des Kindes verbunden, kann aber von den Familiengerichten unabhängig gewürdigt werden.

4. Förderung: Auch die finanzielle Situation wird in der Entscheidung des Familiengerichts berücksichtigt. Es geht darum, dass auch in Zukunft Existenz und Entwicklung des Kindes gesichert werden.

5. Wille des Kindes: Da die Entscheidung für das Kind weitreichende Folgen hat, werden seine Wünsche auch berücksichtigt. Dabei wächst die Bedeutung der Aussage des Kindes mit seinem Alter. Hat es das 14. Lebensjahr vollendet, kann es sogar der Erteilung des alleinigen Sorgerechts an einen Elternteil widersprechen.

Diese Kriterien können zusammengefasst einen Aufschluss über die richtige Wahl der Sorgerechtsart zum Wohl des Kindes geben. Die endgültige Entscheidung hängt aber immer vom Einzelfall ab. Wie hoch Ihre Chancen tatsächlich stehen, können Sie von einem Anwalt in einer Rechtsberatung klären lassen.

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4. Das Sorgerecht erhalten nach der Trennung

Auch nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern zum Wohl des Kindes Absprachen und Regelungen treffen. So können Sie schon während der Trennung z. B. durch Beratung von einem Rechtsanwalt Vorschläge zur Regelung des Sorgerechts machen. Nur wenn ein Elternteil nicht mehr fähig oder bereit ist, für sein Kind zu sorgen, kommt die Erteilung des alleinigen Sorgerechts in Betracht.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann aber Entscheidungen des täglichen Lebens selbst treffen. Dazu zählen unter anderem Taschengeld, Besuche von Freunden und die Nachtruhe. Weitergreifende Entscheidungen wie die Anmeldung bei der Schule, religiöse Erziehung oder Operationen müssen beim geteilten Sorgerecht von den Eltern gemeinsam entschieden werden.

5. Einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht abwehren

Stehen Sie auf der anderen Seite, beantragt also der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht, können Sie mit einem Rechtsanwalt eine Strategie zur Abwehr des Antrages erarbeiten. Dafür müssen Sie darlegen, dass Sie einen positiven Einfluss auf das Kind haben und in keiner Weise das Kindeswohl gefährden.

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Teresa Pugell
Teresa Pugell
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.05.2016
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Teresa Pugell stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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