Geld verliehen & nicht zurückbekommen? Privat Geld einfordern in 4 Schritten
Geld verliehen & nicht zurückbekommen? Privat Geld einfordern in 4 Schritten
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Zahlungsverzug Geld verliehen
Inhalt
  1. 1. Geld verliehen & nicht zurückbekommen? 4 Schritte
  2. 2. Privat Geld einfordern: So hilft ein Anwalt
  3. 3. Privat Geld einfordern: geht auch Inkasso oder Factoring?
  4. 4. Privat Geld verleihen ohne Ärger: So geht’s
  5. 5. FAQ: Privat Geld verliehen & zurückfordern
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Geld verliehen & nicht zurückbekommen? Privat Geld einfordern in 4 Schritten

Geld verliehen & nicht zurückbekommen? Privat Geld einfordern in 4 Schritten

Du hast an einen Freund Geld verliehen und nicht zurückbekommen? Du hast 3 Jahre Zeit, das Geld von ihm zurückzufordern. Das geht mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, dem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer Zahlungsklage. Wenn du alleine nichts erreichst, kann ein Anwalt, Gerichtsvollzieher, Inkasso oder Factoring dir helfen, dein Geld zurückzubekommen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Hast du privat an jemanden Geld verliehen & nicht zurückbekommen, kannst du dein Geld 3 Jahren lang einfordern.
  • Dafür kannst du zunächst eine Zahlungserinnerung verschicken.
  • Wenn du eine Mahnung schickst, kannst du 5 % Verzugszinsen zusätzlich fordern.
  • Geld immer noch nicht zurück? Dann darfst du ein Mahnverfahren einleiten.
  • Ein Anwalt kann für dich dein Geld direkt einfordern.
Privat Geld verliehen? So beeinflusst es Freundschaften.

1. Geld verliehen & nicht zurückbekommen? 4 Schritte

Brauchen Freunde dringend Geld, ist man schnell bereit, zu helfen. Unter Freunden wird häufig ohne Vertrag Geld verliehen. Damit besteht aber das Risiko, dass man sein Geld nicht zurückbekommt.

Um bei Freunden oder innerhalb der Familie eine offene Forderung einzutreiben, können dir folgende 4 Schritte helfen:

I. Nimm Kontakt zu deinem Schuldner auf

Damit du ausschließen kannst, dass dein Schuldner dir das Geld nur versehentlich nicht zurückzahlt, hast du 2 Optionen:

  1. Kontaktieren: Ruf deinen Verwandten oder Freund an und frag, was der Grund für den Zahlungsverzug ist. Hat er z. B. die Überweisung vergessen, kannst du ihm Zahlungsaufschub gewähren, die Zahlungsfrist verlängern oder eine Ratenzahlung anbieten.
  2. Zahlungserinnerung schicken: Ein Erinnerungsschreiben signalisiert Verständnis – vor allem, wenn du auf Gebühren oder neue Fristen verzichtest. Formalia sind nicht zu beachten. Wichtig sind aber das aktuelle Datum, der Geldbetrag und der Darlehensvertrag.

II. Wenn du ohne Vertrag Geld verliehen hast: Weise deine Forderung nach

Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend – ohne Beweis ist das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise kann es zum Streit über die Rückzahlung kommen.

Du hast 4 Möglichkeiten, um deine Forderung auch ohne Vertrag nachzuweisen:

  1. Prüfe, ob du mit Zeugenaussagen, Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- & Auszahlungsbelegen beweisen kannst, dass dein Schuldner trotz Aufforderung dein Geld nicht zurückzahlt.
  2. Liste sämtliche Außenstände schriftlich auf. Unterzeichnet dein Freund die Auflistung, hast du einen Nachweis – und kannst dein Geld leichter zurückfordern.
  3. Schick eine Zahlungsaufforderung, die deutlich über dem Darlehensbetrag liegt. Antwortet dein Freund oder Verwandter, dass die eigentliche Forderung darunter läge, hast du einen Nachweis des Darlehens.
  4. Lass dir ein Schuldanerkenntnis unterschreiben: Mit der Unterschrift auf einem Schuldanerkenntnis (Schuldschein) bestätigt dein Freund, dass er dir einen Darlehensbetrag schuldet.
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III. Setz deinen Schuldner in Verzug

Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und deine Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, kannst du deinen Schuldner mahnen.

Mit einer Mahnung – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – setzt du deinen Freund in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt darfst du 5 % Verzugszinsen zusätzlich zum geliehenen Geld einfordern und gerichtliche Schritte einleiten, um dein Geld zurückzubekommen.

Achtung
Verjährung ausschließen

Private Schulden verjähren innerhalb von 3 Jahren – du musst sie also innerhalb dieser Frist einfordern. Mit einem gerichtlichen Titel hast du 30 Jahre Zeit, um mit einer Vollstreckungsankündigung zwangsvollstreckende Maßnahmen einzuleiten.

IV. Leite gerichtliche Schritte ein

Du kannst auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. einen Mahnbescheid beantragen, wenn du privat verliehenes Geld zurückfordern möchtest. Den dafür notwendigen Mahnantrag kannst du ohne Begründung stellen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.

Da das Antragsformular sehr umfangreich ist, kann die Unterstützung eines Anwalts helfen. Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags ausschließen.

Akzeptiert das Mahngericht deinen Mahnantrag und widerspricht dein Freund nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.

 

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Hinweis
Achtung:

Das Mahnverfahren kann sinnvoll sein, wenn du einen Widerspruch ausschließen kannst. Denn entscheidet sich dein Schuldner, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der du deine Forderung belegen musst.

2. Privat Geld einfordern: So hilft ein Anwalt

Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann für dich sinnvoll sein. Denn im Gegensatz zum Inkassobüro, Factoring oder Gerichtsvollzieher handelt dein Rechtsanwalt ausschließlich in deinem Interesse – und kann seine Kosten bei deinem Freund geltend machen.

Ein Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug kann

  • deinen Zahlungsanspruch rechtssicher nachweisen.
  • alle gesetzlichen Vorgaben & Fristen erfüllen.
  • mit einem anwaltlichen Schreiben den Druck auf den Schuldner erhöhen und verhindern, dass dieser deine berechtigte Forderung abstreitet oder aussitzt.
  • deinen Schuldner mahnen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um ihn zur Zahlung zu verpflichten.
  • deinen Anspruch auf Rückzahlung des verliehenen Geldes vor dem Mahngericht durchsetzen
  • der Gegenseite seine Kosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
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3. Privat Geld einfordern: geht auch Inkasso oder Factoring?

Ja, das geht auch als Privatperson. Wenn du einen gerichtlichen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid hast, kannst du dein verliehenes Geld auch eintreiben lassen:

  • Inkasso: Wenn du deine Forderung an ein Inkassobüro abgibst, bekommst du womöglich nur ca. 30 % deines Geldes zurück. Das liegt daran, dass ein Inkassobüro hohe Gebühren erhebt.
  • Factoring: Wenn du deine Forderung an einen Factor verkaufst, übernimmt dieser das Risiko eines Zahlungsausfalls. So erhältst du innerhalb von 2 Tagen ca. 80 bis 90 % deines Geldes abzüglich Factoring-Gebühren zurück.

Was genau Inkasso oder Factoring kostet, ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig – z. B. von der Summe des verliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und der Zahlungsfähigkeit deines Freundes. Dabei gilt: Je jöher das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Factor. desto höher sind die Kosten.

4. Privat Geld verleihen ohne Ärger: So geht’s

Um dich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, kannst du einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor du privat Geld verleihst.

Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, kannst du mit einem schriftlichen Darlehensvertrag deinen Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen. Diesen Anspruch kannst du dann gerichtlich durchsetzen und zwangsvollstrecken lassen.

Folgende Angaben sind bei einem Darlehensvertrag wichtig:

  • Name & Anschrift des Bekannten als Darlehensnehmer bzw. Schuldner
  • Ihr Name & Ihre Anschrift als Darlehensgeber bzw. Gläubiger
  • Geldbetrag (Darlehen)
  • Datum der Übergabe bzw. Überweisung
  • Zahlungstermin, Zahlungsfrist & Ratenvereinbarung
  • Vereinbarung zu Zinssatz oder Zinsfreiheit
  • Originalunterschriften der Vertragsparteien

5. FAQ: Privat Geld verliehen & zurückfordern

Du darfst jederzeit Geld verleihen, so viel du möchtest. Hier sind dir keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Es könnte aber bei vor allem höheren Beträgen hilfreich sein, wenn du dich vorher rechtlich absicherst. Ein Darlehensvertrag kann deinen Rückzahlungsanspruch nachweisen und sicherstellen, dass deine Freunde oder Verwandte das Geld auch zurückzahlen.

Ein kurzer Darlehensvertrag kann dich vor Streitigkeiten, Verjährung deiner Forderung und dem Verlust deines Geldes schützen. Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, kannst du deinen Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen und ihn auch vor Gericht durchsetzen.

Außerdem kannst du mit gespeicherten Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- und Auszahlungsbelegen nachweisen, dass dein Schuldner dein Geld nicht zurückzahlt. Auch die schriftliche Auflistung des Schuldenstands hilft beim Nachweis. Unterschreibt dein Schuldner, kannst du dein Geld leichter zurückfordern.

Wenn du dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommst, befindet sich dein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit darfst du:

  • Die Außenstände durch Zahlungserinnerung & Mahnung einfordern
  • 5 % Verzugszinsen zusätzlich zum verliehenen Betrag fordern
  • Einen Anwalt mit dem Inkasso beauftragen
  • Einen Mahnbescheid beantragen
  • Die Forderung an ein Inkassobüro oder Factoring-Unternehmen verkaufen
  • Dein Geld einklagen

Ja, auch eine mündliche Absprache gilt als Vertrag bei einem Darlehen unter Privatpersonen. Wichtig ist, dass du einen Nachweis darüber hast, wie viel Geld du deinem Freund geliehen hast. Dann hast du einen Angriffspunkt, dein Geld einzufordern.

Bedenke immer, das Risiko, dass du dein verliehenes Geld nicht zurückbekommst – auch wenn es Hilfe unter Freunden ist. Wenn du keinen Nachweis darüber hast, dass du Geld verliehen hast, wird es später schwerer dein Geld einzufordern. Mit einem privaten Darlehensvertrag sicherst du dich für den Fall ab, dass dein Freund nicht zahlt.

Du kannst eine Zahlungserinnerung schicken, dann eine Mahnung, und wenn alles nichts hilft, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um dein privat geliehenes Geld einzufordern.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.