Wenn du Geld verliehen hast und es nicht zurückbekommst, musst du es innerhalb von 3 Jahren von deinem Gläubiger zurückfordern. Das geht mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, dem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer Zahlungsklage. Unterstützung findest du durch Anwalt, Gerichtsvollzieher, Inkasso oder Factoring.
Das geht ganz einfach mit advocado:
Befinden sich Freunde und Familienmitglieder in einer finanziellen Notlage, sind viele Menschen bereit, mit einem privaten Darlehen zu helfen. Wer aber ohne Vertrag Geld verleiht, geht das Risiko ein, die geliehene Summe nicht zurückzubekommen.
Um bei z. B. Verwandten oder Bekannten eine offene Forderung einzutreiben, kann dir folgende Schrittfolge helfen:
Damit du ausschließen kannst, dass dein Schuldner dir das Geld nur versehentlich nicht zurückzahlt, hast du 2 Optionen:
Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend – ohne Beweis ist das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise kann es zum Streit über die Rückzahlung kommen.
Du hast 4 Möglichkeiten, um deine Forderung auch ohne Vertrag nachzuweisen:
Wenn du ohne einen Nachweis Geld verliehen hast, könnte eine Anzeige bei der Polizei (z. B. eine Anzeige wegen Betrugs) riskant sein: Ohne Beweise kann dich dein Schuldner wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert dir in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und deine Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, kannst du deinen Schuldner mahnen.
Mit einer Mahnung – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – setzt du deinen Schuldner in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt darfst du 5 % Verzugszinsen erheben und gerichtliche Schritte gegen den säumigen Bekannten einleiten, um dein Geld zurückzubekommen.
Private Schulden verjähren innerhalb von 3 Jahren – du musst sie also innerhalb dieser Frist einfordern. Mit einem gerichtlichen Titel hast du 30 Jahre Zeit, um mit einer Vollstreckungsankündigung zwangsvollstreckende Maßnahmen einzuleiten.
Du kannst auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. einen Mahnbescheid beantragen, wenn du privat verliehenes Geld zurückfordern möchtest. Den dafür notwendigen Mahnantrag brauchst du nicht zu begründen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.
Da das Antragsformular sehr umfangreich ist und dir nicht immer klar sein könnte, wie die einzelnen Formularfelder auszufüllen sind, könnte dir anwaltliche Unterstützung helfen. Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags ausschließen.
Gibt das Mahngericht deinem Mahnantrag statt und widerspricht dein Schuldner nicht, erlässt es einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.
Das Mahnverfahren kann sinnvoll sein, wenn du einen Widerspruch ausschließen kannst. Denn entscheidet sich dein Schuldner, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der du deine Forderung belegen musst.
Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann für dich sinnvoll sein. Denn im Gegensatz zum Inkassobüro, Factoring oder Gerichtsvollzieher handelt dein Rechtsbeistand ausschließlich in deinem Interesse – und kann seine Kosten bei deinem Schuldner geltend machen.
Ein Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug kann
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert dir in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wenn du einen gerichtlichen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid hast, kannst du durch verschiedene Dienstleister dein verliehenes Geld eintreiben lassen:
Die genauen Kosten für Inkasso oder Factoring lassen sich nicht beziffern, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Neben der Summe des verliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und seiner Bonität haben auch nicht abschätzbare Risiken Einfluss auf die Gebühren. Denn sobald z. B. der Factor ein höheres Risiko für einen Zahlungsausfall trägt, steigen auch die Kosten.
Um dich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, kannst du einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor du privat Geld verleihst.
Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, lässt sich mit einem schriftlichen Darlehensvertrag dein Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen. Diesen Anspruch kannst du dann gerichtlich durchsetzen und zwangsvollstrecken lassen.
Folgende Angaben sind bei einem Darlehensvertrag wichtig:
Du darfst jederzeit Geld verleihen, so viel du möchtest. Hier sind dir keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Es könnte aber bei vor allem höheren Beträgen hilfreich sein, wenn du dich vorher rechtlich absicherst. Ein Darlehensvertrag kann deinen Rückzahlungsanspruch nachweisen und sicherstellen, dass deine Freunde oder Verwandte das Geld auch zurückzahlen.
Ein kurzer Darlehensvertrag kann dich vor Streitigkeiten, Verjährung deiner Forderung und dem Verlust deines Geldes schützen. Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, kannst du deinen Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen und ihn auch vor Gericht durchsetzen.
Außerdem kannst du mit gespeicherten Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- und Auszahlungsbelegen nachweisen, dass dein Schuldner dein Geld nicht zurückzahlt. Auch die schriftliche Auflistung des Schuldenstands hilft beim Nachweis. Unterschreibt dein Schuldner, kannst du dein Geld leichter zurückfordern.
Wenn du dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommst, befindet sich dein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit darfst du:
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.