eBay-Bewertung löschen lassen: Geht das? I Advocado
eBay-Bewertung löschen lassen: Geht das? I Advocado
Dustin Pawlitzek
Beitrag von Dustin Pawlitzek
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Bewertung eBay-Bewertung löschen lassen

Kunden-Rezensionen auf eBay können einen enormen Einfluss auf die Reputation eines Verkäufers und damit auf die Umsatzentwicklung haben. Sie können eine negative Bewertung löschen lassen, wenn diese gegen eBay-Regeln oder Gesetze verstößt – auf eigene Faust, bei Bedarf aber auch von einem Anwalt.

Sollten Sie bei der Löschung von eBay Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. eBay-Bewertung löschen lassen – geht das?
  3. 2. Muss eBay negative Bewertungen löschen?
  4. 3. Rechtliche Einordnung: Meinung, Tatsache – und wann es kritisch wird
  5. 4. So gehen Sie vor: Beweise sichern & sauber begründen
  6. 5. Wie kann ich eBay-Bewertungen löschen lassen? | 3 Wege ohne Anwalt
  7. 6. eBay-Bewertung entfernen lassen: Brauche ich einen Anwalt?
  8. 7. eBay-Bewertung löschen: Beispiel-Fälle
  9. 8. Kosten: Was kann eine Löschung (mit Anwalt) kosten?
  10. 9. Häufige Missverständnisse & was Sie prüfen sollten
Bewertungen löschen lassen

eBay-Bewertung löschen lassen: Geht das? I Advocado

eBay-Bewertung löschen lassen: Geht das? I Advocado

Kunden-Rezensionen auf eBay können einen enormen Einfluss auf die Reputation eines Verkäufers und damit auf die Umsatzentwicklung haben. Sie können eine negative Bewertung löschen lassen, wenn diese gegen eBay-Regeln oder Gesetze verstößt – auf eigene Faust, bei Bedarf aber auch von einem Anwalt.

Sollten Sie bei der Löschung von eBay Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Unter dem Löschen einer eBay-Bewertung versteht man, dass eBay den Bewertungseintrag (Kommentar und ggf. Bilder) aus Ihrem Bewertungsprofil entfernt.

Ein Grund zur Löschung liegt vor, wenn …

  • … die Bewertung beleidigend, herabwürdigend oder einschüchternd formuliert ist (z. B. persönliche Angriffe statt Kritik).

  • … die Bewertung unwahre Tatsachen behauptet (z. B. „Ware nie versendet“, obwohl Versandnachweis vorliegt).

  • … die Bewertung gegen eBay-Grundsätze verstößt (z. B. Erpressung/Manipulation, personenbezogene Daten, komplett falscher Artikelbezug).

Achtung: Nicht nur kommentieren, sondern prüfen, wenn …

  • Drohungen/Erpressung im Spiel sind („sonst gibt’s negativ“ / „zahl extra, sonst …“).

  • … die Bewertung personenbezogene Daten enthält (Adresse, Telefonnummer, Klarnamen, Gesundheitsdaten).

  • … der Vorwurf strafrechtlich relevant sein kann (z. B. Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung) oder der Schaden wirtschaftlich spürbar ist.

Die wichtigste Frist
In der Praxis sind drei Zeitfenster entscheidend – und sie unterscheiden sich je nach Vorgehen:

  • Entfernung wegen Grundsatzverstoßes: Antrag über das Verkäufer-Portal innerhalb von 90 Tagen nach der Transaktion.

  • Überarbeitung durch den Käufer anstoßen: möglich, solange die Bewertung weniger als 30 Tage zurückliegt.

  • Reaktion des Käufers auf Ihre Überarbeitungsanfrage: Käufer hat 10 Tage Zeit zu reagieren.

Diese Informationen/Unterlagen sollten Sie parat haben

  • Artikelnummer, Nutzername, Datum der Transaktion, Screenshot der Bewertung (inkl. Datum)

  • Kommunikation im eBay-System (Nachrichten, Rückgabe/Problemmeldung, Fallnummern)

  • Nachweise, die die Bewertung widerlegen (z. B. Versand-/Zustellnachweis, Fotos, Angebotsbeschreibung)

Häufigster Fehler: Aus Ärger zu schnell öffentlich zurückschießen (Kommentar mit Vorwürfen/Unterstellungen) – das macht die Lage oft schlechter, ohne die Löschchancen zu erhöhen.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Stellen Sie sich zwei Fragen:

  1. Kritisiert der Käufer „gefühlte“ Punkte oder behauptet er überprüfbare Fakten?
    „Unfreundlich“ oder „zu teuer“ ist meist Meinung. „Ware war defekt“ kann – je nach Kontext – Fakt sein (und dann zumindest beweisnah).

  2. Greift die Bewertung Sie als Person an oder beschreibt sie die Transaktion?
    eBay toleriert Kritik an Ablauf/Artikel deutlich eher als persönliche Abwertung, Drohungen oder irrelevante Inhalte.

Wenn Sie nach diesen beiden Fragen das Gefühl haben: „Das ist nicht nur schlecht, das ist regelwidrig oder falsch“, lohnt sich der strukturierte nächste Schritt.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher

  • eBay entfernt Bewertungen, die gegen die eigenen Grundsätze verstoßen (z. B. Erpressung, personenbezogene Daten, irrelevante oder verletzende Inhalte).

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtlich nicht wie eine Meinung geschützt; in solchen Fällen kommen Beseitigungs-/Unterlassungsansprüche in Betracht.

  • Bei einer Überarbeitung wird der ursprüngliche Text nach Änderung nicht mehr angezeigt.

Kommt darauf an

  • Ob ein Satz als Meinung oder als Tatsachenbehauptung zählt (und ob gemischte Aussagen vorliegen).

  • Ob eine scharfe Formulierung schon Schmähkritik ist oder noch zulässige (überspitzte) Kritik.

  • Wie gut sich Ihre Gegendarstellung mit Belegen untermauern lässt – und ob der Plattform-Prüfprozess in Ihrem Fall greift.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bewertung ein Regelverstoß oder ein Rechtsverstoß ist, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen. Sie erhalten eine erste Einordnung und – falls sinnvoll – ein transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen.

1. eBay-Bewertung löschen lassen – geht das?

Ja – in zwei Konstellationen ist das typischerweise möglich:

  1. Verstoß gegen eBay-Grundsätze (z. B. Erpressung, persönliche Angriffe, irrelevante Inhalte).

  2. Verstoß gegen geltendes Recht (z. B. unwahre Tatsachen, Beleidigung/Verleumdung).

Gleichzeitig gilt: Eine negative, aber sachliche und wahrheitsnahe Bewertung kann zulässig sein – auch wenn sie Ihrem Geschäft schadet. Die Grenze verläuft nicht bei „unangenehm“, sondern bei Regelwidrigkeit oder Rechtswidrigkeit.

Anführungszeichen

Sie haben Anspruch auf Löschung einer Bewertung, wenn diese gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt.

Martin Jedwillat
Anwalt für Internetrecht
Sie möchten eine ebay-Bewertung rechtssicher löschen lassen? Wir helfen Ihnen!

Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

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  • In Ruhe entscheiden

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    Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung und des Festpreisangebots entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.

2. Muss eBay negative Bewertungen löschen?

eBay ist nicht dafür da, jede Streitfrage zwischen Käufer und Verkäufer inhaltlich zu entscheiden. In den Grundsätzen wird ausdrücklich betont, dass eBay der „Meinung“ eines Käufers in der Regel nicht widerspricht – aber Regelverstöße konsequent entfernen will.

Praktisch bedeutet das: Eine Löschung ist vor allem dann realistisch, wenn Sie konkret benennen, welcher Grundsatz verletzt ist – und (wo möglich) Belege liefern.

Typische Fälle, in denen eBay entfernt (Beispiele)

  • Verletzende/unangemessene Inhalte: Hass, Diskriminierung, vulgäre Inhalte, persönliche Angriffe, Drohungen, personenbezogene Daten.

  • Erpressung & Manipulation: Bewertung als Druckmittel („Gib Rabatt, sonst …“).

  • Irrelevanz/Falschbezug: Kommentar passt offensichtlich nicht zum Artikel oder zur Transaktion.

Infografik: In diesen Fällen können Sie eine eBay-Bewertung löschen lassen.

3. Rechtliche Einordnung: Meinung, Tatsache – und wann es kritisch wird

Damit Sie Ihre Chancen realistisch einschätzen, hilft eine einfache Unterscheidung:

Tatsachenbehauptung (überprüfbar)

Eine Tatsache ist im Kern „wahr oder falsch“. Beispiel: „Die Ware kam beschädigt an.“ Das kann – zumindest theoretisch – mit Fotos, Rückgabeprozess oder Versanddaten überprüft werden.

Wenn eine Tatsachenbehauptung nachweislich unwahr ist und rufschädigend wirkt, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht (z. B. aus Deliktsrecht; in der Praxis häufig über Unterlassung/Beseitigung).

Meinungsäußerung (Wertung)

Eine Meinung ist eher „finde ich“ als „ist so“. „Schlechter Service“ oder „unfreundlich“ fällt häufig hierunter – und steht grundsätzlich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung (kann strafrechtlich werden)

Wenn aus Kritik Herabsetzung wird („Betrüger“, „Abzocker“, „dumm“) oder wenn ehrverletzende Tatsachen verbreitet werden, kann das auch strafrechtlich relevant sein – je nach Inhalt und Kontext.

4. So gehen Sie vor: Beweise sichern & sauber begründen

Bevor Sie irgendwo klicken oder kommentieren, machen Sie zwei Dinge – das kostet Minuten, spart aber oft Wochen:

  1. Beweise sichern
    Screenshot (mit Datum), Artikelnummer, Nutzername, kompletter Text, ggf. Bilder der Bewertung. Speichern Sie außerdem relevante Nachrichten und Nachweise (Versand, Rückgabe, Artikelbeschreibung).

  2. Löschgrund klar formulieren
    Nicht: „Das ist unfair!“
    Sondern: „Verstoß gegen Grundsatz X: personenbezogene Daten / Drohung / falscher Artikelbezug / nachweislich unwahre Tatsache.“

Erst dann entscheiden Sie, welche der drei Reaktionen passt.

5. Wie kann ich eBay-Bewertungen löschen lassen? | 3 Wege ohne Anwalt

Möglichkeit 1: Entfernung über eBay beantragen

Dieser Weg passt, wenn die Bewertung nach eBay-Grundsätzen offensichtlich nicht stehen bleiben sollte.

So gehen Sie strukturiert vor:

  1. Im Verkäufer-Bereich das Portal zur Entfernung aufrufen.

  2. Transaktion/Artikel auswählen und den Verfasser zuordnen.

  3. Den konkreten Grundsatz auswählen (z. B. Erpressung, personenbezogene Daten, irrelevanter Inhalt).

  4. Kurz, ruhig, beweisnah erläutern (z. B. „Screenshot anbei“, „Versandnachweis vorhanden“, „Kommentar betrifft anderen Artikel“).

  5. Bestätigung speichern (und die von eBay angeforderten Nachweise nachreichen).

Wichtig: Je klarer Ihr Antrag „regelbasiert“ ist, desto eher passt er zu dem, wie eBay prüft.

Möglichkeit 2: Überarbeitung durch den Käufer anstoßen

Wenn die Bewertung eher „aus Ärger“ entstanden ist und Sie das Problem gelöst haben, ist Überarbeitung oft der deeskalierende Weg.

In der Praxis hilft es, den Käufer nicht zu belehren, sondern eine kleine, konkrete Lösung vorzuschlagen:

  • freundlich, kurz, ohne Schuldzuweisung

  • eine klare Bitte („Könnten Sie die Bewertung nach Klärung anpassen?“)

  • ggf. Hinweis, dass die ursprüngliche Formulierung nach einer Überarbeitung nicht mehr sichtbar ist.

Möglichkeit 3: Professionell kommentieren (wenn Löschung nicht klappt)

Ein Kommentar ist kein „Sieg“, aber ein Reputationsschutz: Er zeigt anderen Käufern, dass Sie reagieren – ohne Streit auszutragen.

So wirkt ein Kommentar seriös

  • maximal 2–3 Sätze

  • kein Angriff, keine Details aus privaten Nachrichten

  • Angebot einer Lösung über den üblichen eBay-Prozess (Rückgabe, Klärung, Nachricht)

Beispiel (neutral):

„Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Wir klären das gern direkt über eBay-Nachrichten und finden eine Lösung. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Bestellnummer.“

6. eBay-Bewertung entfernen lassen: Brauche ich einen Anwalt?

Viele Fälle lassen sich über eBay selbst lösen. Anwaltliche Unterstützung kann aber sinnvoll sein, wenn …

  • der Vorwurf juristisch komplex ist (Meinung vs. Tatsache, gemischte Aussagen, schwere Rufschädigung),

  • der Verfasser nicht erreichbar ist oder die Kommunikation eskaliert,

  • eBay trotz nachvollziehbarer Beanstandung nicht entfernt und die Bewertung geschäftlich spürbar schadet,

  • Sie nicht riskieren möchten, mit einer unbedachten Reaktion (Kommentar, Nachricht) selbst angreifbar zu werden.

Wichtig: Ein Anwalt kann rechtlich argumentieren und Ansprüche sauber einordnen – eine Garantie für die Löschung gibt es dennoch nie, weil es auf Inhalt, Belege und Einzelfall ankommt.

Ein Anwalt für Internetrecht kann:

  • rechtsverbindlich einordnen und argumentieren, warum der negative Kommentar unzulässig ist. eBay muss dann reagieren.
  • die Löschung direkt über die eBay-Rechtsabteilung durchsetzen. Das funktioniert schneller als per Antragsformular.
  • gerichtliche Schritte einleiten, falls der Portalbetreiber nicht reagiert, obwohl er es müsste.
  • zusätzlich Ihre Schadensersatzansprüche prüfen und geltend machen.
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Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

7. eBay-Bewertung löschen: Beispiel-Fälle

Fall 1: „Ware nie angekommen“ – Versand ist nachweisbar

  • Ausgangslage: Bewertung behauptet Nichtlieferung, Tracking zeigt Zustellung.

  • Vorgehen: Beweise sichern, bei eBay regelbasiert beanstanden (Lieferproblem-Kontext, Nachweis).

  • Ergebnis: Entfernung kann möglich sein, wenn der Nachweis eindeutig ist und der Fall in die eBay-Prüfkriterien passt.

  • Learning: Nicht diskutieren – belegbasiert vortragen.

Fall 2: „Der Verkäufer ist ein Betrüger“ – persönlicher Angriff statt Kritik

  • Ausgangslage: Kommentar greift die Person an, ohne konkrete Transaktionsbeschreibung.

  • Vorgehen: Screenshot + Beanstandung wegen persönlicher Angriffe/Herabsetzung; keine Gegenbeleidigung im Kommentar.

  • Ergebnis: Je nach Wortlaut gute Chancen, weil eBay persönliche Angriffe als unzulässig einordnet.

  • Learning: Ein sachlicher, kurzer Antrag ist wirksamer als „Empörung“.

Fall 3: „Gib Rabatt, sonst negativ“ – Bewertung als Druckmittel

  • Ausgangslage: Käufer droht mit negativer Bewertung, um Zusatzleistung zu erzwingen.

  • Vorgehen: Kommunikation sichern, Beanstandung wegen Erpressung/Manipulation.

  • Ergebnis: Entfernung ist häufig naheliegend, wenn die Erpressung dokumentiert ist.

  • Learning: Nicht nachgeben, sondern dokumentieren und regelbasiert melden.

8. Kosten: Was kann eine Löschung (mit Anwalt) kosten?

Kosten sind für viele der Punkt, an dem aus „Ärger“ eine echte Entscheidung wird. Hier hilft Transparenz – und ein realistischer Blick darauf, was überhaupt beauftragt wird.

Welche Kostenmodelle gibt es?

In der Praxis begegnen Ihnen vor allem diese Varianten:

  • Außergerichtliche Prüfung & Aufforderung (häufigster Fall):
    Der Anwalt prüft die Bewertung rechtlich, formuliert eine begründete Beanstandung und setzt das Anliegen gegenüber Plattform/Verfasser sauber auf.

  • Gerichtliche Schritte (Ausnahme, wenn außergerichtlich scheitert):
    Dann entstehen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten, die sich typischerweise am Streitwert orientieren.

Wer kann am Ende zahlen?

  • Gegenseite: Wenn der Bewerter rechtswidrig gehandelt hat, kann im Einzelfall ein Erstattungsanspruch für notwendige Kosten in Betracht kommen – das hängt aber stark von der Fallkonstellation ab.

  • Rechtsschutzversicherung: Je nach Tarif kann eine Kostenübernahme möglich sein; häufig lohnt eine Deckungsanfrage.

Wenn Sie eine erste Einschätzung möchten, ob sich ein Vorgehen (inkl. Kostenrisiko) lohnt, können Sie den Fall über advocado schildern und erhalten eine Einordnung vom Partner-Anwalt, bevor Sie etwas beauftragen.

9. Häufige Missverständnisse & was Sie prüfen sollten

Richtig ist: Kritik kann zulässig sein – auch wenn sie Ihnen schadet. Maßgeblich ist der Verstoß gegen Regeln oder Recht.

Was ist zu prüfen: Enthält der Text überprüfbare falsche Fakten oder nur Wertungen?

Richtig ist: Belege helfen – aber eBay prüft nach eigenen Grundsätzen und kann im Einzelfall ablehnen.

Was ist zu prüfen: Passt Ihr Vorbringen zu einem klaren Grundsatz (z. B. Erpressung, irrelevanter Inhalt)?

Richtig ist: Ein Kommentar kann Vertrauen stabilisieren, ersetzt aber keine Löschung.

Was ist zu prüfen: Ist ein Kommentar reputationsschonend möglich – ohne neue Angriffsfläche?

Richtig ist: Auch mit anwaltlicher Unterstützung bleibt es eine Einzelfallprüfung.

Was ist zu prüfen: Risiko, Ziel (Entfernung vs. Schadensbegrenzung), Kostenrahmen.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 10.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • eBay: Grundsatz zu Bewertungen / Entfernung von Bewertungen.

  • eBay: Bewertungen von Käufern anzeigen und darauf reagieren (Überarbeitung/Antworten).

  • Grundgesetz: Art. 5 GG (Meinungsfreiheit).

  • Strafgesetzbuch: §§ 185–187 StGB (Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung).

  • BGB: § 823, § 1004 BGB (Deliktsrecht/Beseitigungsanspruch – in der Praxis teils analog herangezogen).

Letzte Aktualisierung

  • Aktuelle eBay-Regeln und Abläufe ergänzt: Der Abschnitt zum Vorgehen über eBay wurde an die heutigen Prüfschritte und Zeitfenster angepasst (z. B. wann man eine Entfernung beantragen kann und wann eine Überarbeitung noch möglich ist).

  • Klarere Orientierung am Anfang: Gleich zu Beginn steht jetzt kompakt, wann eine Löschung typischerweise möglich ist, wann eher nicht – und welche Unterlagen man dafür parat haben sollte.

  • Bessere Einordnung „klar“ vs. „Einzelfall“: Der Text trennt jetzt deutlicher, was in der Regel gilt (z. B. bei Regelverstößen), und wo es stark auf Wortlaut, Belege und Kontext ankommt.

  • Mehr praktische Hilfe: Es wurden konkrete Beispiele ergänzt, wie typische Fälle aussehen und wie man sinnvoll vorgeht, ohne sich durch unbedachte Reaktionen selbst zu schaden.

  • Typische Irrtümer ersetzt/ergänzt: Häufige Fehlannahmen wurden gesammelt und jeweils kurz korrigiert – inklusive Hinweis, was man stattdessen prüfen sollte.

  • Kosten transparenter dargestellt: Ein eigenes Kosten-Kapitel erklärt, welche Kostenarten vorkommen können, was ein Festpreis abdeckt und wie sich Kostenfragen (z. B. Versicherung/Erstattung) grundsätzlich einordnen lassen.

  • Quellen und Rechtsgrundlagen erweitert: Wichtige Originalquellen (eBay-Richtlinien und zentrale gesetzliche Grundlagen) sind jetzt gebündelt aufgeführt, damit Aussagen besser nachvollziehbar sind.

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Dustin Pawlitzek
Dustin Pawlitzek
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