Wer europaweit mit seinem Business Geld verdienen möchte, muss auch an den Schutz seiner Marke denken – denn die deutsche Marke ist im Ausland nicht vor Kopie durch die Konkurrenz geschützt. Die Lösung: EU-Marke anmelden und die Markenrechte auch für Europa sichern.
Sollten Sie bei Ihrer Markenanmeldung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
Entscheidung mit Kostensicherheit – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
1. Wann lohnt es sich, eine EU-Marke anzumelden?
2. Welche Rechte habe ich mit einer Unionsmarke?
3. Was kann ich als EU-Marke anmelden?
4. EU-Marke anmelden: Welche Marke ist die richtige?
Wer europaweit mit seinem Business Geld verdienen möchte, muss auch an den Schutz seiner Marke denken – denn die deutsche Marke ist im Ausland nicht vor Kopie durch die Konkurrenz geschützt. Die Lösung: EU-Marke anmelden und die Markenrechte auch für Europa sichern.
Sollten Sie bei Ihrer Markenanmeldung Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
So funktioniert’s:
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Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
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Eine EU-Marke (Unionsmarke) ist ein einheitliches Markenrecht, das mit einer einzigen Eintragung grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.
Gilt, wenn …
Sie Ihre Marke in mehreren EU-Ländern nutzen (oder in den nächsten 12–24 Monaten ausrollen) wollen.
Sie einen einheitlichen Schutz statt vieler nationaler Anmeldungen bevorzugen.
Sie bereit sind, das Risiko zu tragen, dass ein Konflikt in einem Land die Anmeldung insgesamt ausbremsen kann.
Sonderfälle – besser erst prüfen lassen:
Es gibt Hinweise auf ältere ähnliche/identische Marken in einzelnen EU-Staaten (z. B. bei der Recherche).
Ihr Zeichen ist beschreibend oder wirkt wie eine reine Produkt-/Dienstleistungsangabe.
Sie planen realistisch nur ein Land (oder 1–2 Länder) – dann kann eine nationale Anmeldung sinnvoller sein.
Wichtigste Frist: Nach der Veröffentlichung der Anmeldung läuft eine 3-monatige Widerspruchsfrist. Erst wenn sie ohne wirksamen Widerspruch endet, wird die Marke in der Regel eingetragen.
Benötigte Informationen:
Darstellung der Marke (Wortmarke / Logo-Datei etc.)
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis inkl. Klassen
ggf. Prioritätsangaben (wenn eine frühere Anmeldung genutzt werden soll)
ggf. Vertreterangaben (insb. bei Sitz außerhalb der EU/des EWR)
Häufigster Fehler: Anmeldung ohne belastbare Recherche und mit unklaren/zu breiten Klassen – das führt oft zu Widersprüchen, Nacharbeit oder unnötigen Kosten.
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Nur Deutschland bzw. nur ein EU-Land? Meist zuerst nationale Marke prüfen (z. B. DPMA) und später ggf. erweitern.
DACH plus einzelne EU-Länder? Abwägen: EU-Marke vs. nationale Marken in Kernländern.
EU-weiter Rollout oder Plattformgeschäft in mehreren Ländern? EU-Marke ist häufig die passende Grundlösung.
Außerhalb der EU + viele Zielmärkte weltweit? Internationale Registrierung (WIPO/Madrid) kann strategisch sinnvoll sein – oft auf Basis einer EU- oder nationalen Marke.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
Die Anmeldung läuft über das EUIPO.
Das EUIPO prüft vor allem absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft).
Ältere Rechte (ähnliche Marken) sind ein zentrales Praxisrisiko – meist über Widerspruch/Verfahren relevant.
Die EU-Marke wirkt grundsätzlich EU-weit und kann verlängert werden.
Kommt darauf an (entscheidet häufig über Erfolg/Risiko):
Wie unterscheidungskräftig Ihr Zeichen ist (Wort-/Bildanteil, beschreibende Nähe).
Welche Klassen und Begriffe Sie wählen (zu breit vs. zu eng, marktüblich vs. unklar).
Wie stark die Markt- und Kollisionslage in Ihren Zielmärkten ist.
Ob eine EU-Marke oder eine nationale/Internationale Lösung kosten- und risikoseitig besser passt.
Wie und wo Sie die Marke später tatsächlich nutzen (für Benutzungspflichten und Konfliktlage).
Wenn Sie vor der Anmeldung die Schutzfähigkeit, Klassen und Kollisionsrisiken prüfen lassen möchten, können Sie über die Anwaltsplattform advocado Kontakt zu Partner-Anwält:innen für Markenrecht aufnehmen – typischerweise mit kostenloser Ersteinschätzung und anschließendem Festpreisangebot.
1. Wann lohnt es sich, eine EU-Marke anzumelden?
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen europaweit expandieren, lohnt sich die EU-Markenanmeldung. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke haben Sie in allen Mitgliedstaaten der EU Markenschutz erreicht.
Eine deutsche Marke ist nur in Deutschland durch eine Anmeldung beim DPMA geschützt. Konzentrieren Sie sich zurzeit auf den deutschen Markt, können Sie vorerst eine nationale Marke anmelden. Diese ist kostengünstiger und bietet Ihnen dennoch umfangreiche Schutzrechte.
Hinweis
Haben Sie vor weniger als 6 Monaten eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, können Sie die Prioritätsfrist nutzen.
Das heißt: Sie können eine EU-Marke mit dem Anmeldedatum der deutschen Marke registrieren – und haben Vorrang, falls jemand Ihre Marke kopiert und nach Ihnen in einem EU-Land angemeldet hat.
2. Welche Rechte habe ich mit einer Unionsmarke?
Durch eine eingetragene EU-Marke haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Verwendet jemand Ihre europäische Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke oder meldet eine identische bzw. ähnliche Marke an, stehen Ihnen bei einer solchen Markenrechtsverletzung folgende Optionen zur Verfügung:
Widerspruch gegen erneute Anmeldung: Meldet jemand Ihre oder eine ähnliche EU-Marke an, können Sie gegen die Registrierung beim EUIPO widersprechen.
Abmahnung: Nutzt ein Dritter unerlaubt Ihre Marke, können Sie diesen wegen einer Markenrechtsverletzung oder ggf. auch wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
Gerichtliche Schritte: Kommt es trotz Abmahnung weiterhin zur Markenverletzung, können Sie Klage einreichen, ein Verbot beantragen und Schadensersatz geltend machen. Das Gericht kann anordnen, dass bereits produzierte Kopien beschlagnahmt werden.
Hinweis
Bei Verletzung Ihrer EU-Marke müssen rechtliche Schritte in den Ländern einleiten, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat – nicht bei einem deutschen Gericht.
3. Was kann ich als EU-Marke anmelden?
Die europäische Marke, die Sie anmelden möchten, muss genügend Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Sie können z. B. Namen oder Logos als EU-Marke eintragen lassen.
Mögliche Bestandteile der Marke:
Buchstaben oder Wörter
Zahlen
Personennamen
Formen und Abbildungen
Farben
Melodien
Auch eine Kombination der genannten Elemente ist als Unionsmarke möglich.
Was kann ich nicht als EU-Marke anmelden?
Das europäische Marken- und Patentamt lehnt eine Eintragung der Unionsmarke ab, wenn Ihre EU-Marke gegen eines der folgenden Schutzhindernisse verstößt:
Die Marke besteht aus beschreibenden Begriffen, die der allgemeinen Verwendung vorbehalten sind.
Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft.
Die Marke enthält täuschende Merkmale, wodurch die Gefahr der Irreführung entsteht.
Die Marke verwendet Hoheitszeichen wie Flaggen oder Wappen.
Die Marke besteht aus Zeichen, die gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen.
Die Marke läuft Gefahr, dass Verbraucher sie mit etablierten bzw. bereits angemeldeten Marken verwechseln.
4. EU-Marke anmelden: Welche Marke ist die richtige?
Entscheiden Sie sich für eine europäische Markenanmeldung, können Sie bei der Registrierung zwischen 3 Arten der Unionsmarke wählen:
Individualmarke:
Das ist die Marke, so wie Sie sie üblicherweise kennen.
Sie unterscheidet Waren und Dienstleistungen eines Anbieters von denen anderer Unternehmen.
Privatpersonen, aber auch Vereine, GmbH oder Aktiengesellschaften können sie anmelden.
Kollektivmarke:
Sie kennzeichnet Produkte verschiedener Unternehmen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, und grenzt sie von Mitbewerbern ab.
Beispiele: Gütesiegel oder Produkte mit geschützter geographischer Bezeichnung wie „Thüringer Rostbratwurst“.
Nur Hersteller, Erzeuger, Dienstleister, Händler oder Personen des öffentlichen Rechts wie Gemeinden oder Rundfunkanstalten können eine Kollektivmarke anmelden.
Gewährleistungsmarke:
Sie soll eine angemessene Qualitätsüberwachung zeigen.
Beispiele: das Fairtrade- und das TÜV-Siegel.
5. Unionsmarke anmelden: So funktioniert’s
So können Sie eine europäische Marke anmelden:
I. Internationale Markenrecherche durchführen
Um eine EU-Marke anmelden zu können, sollten Sie vor der Markenregistrierung eine umfassende internationale Markenrecherche durchführen. Denn das EUIPO prüft nicht, ob die Marke bereits so oder so ähnlich angemeldet ist.
Mit einer Markenrecherche können Sie sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke nicht mit anderen Marken kollidiert – und so verhindern, dass Konkurrenten Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einlegen oder Schadensersatz wegen Verletzung von Markenrechten von Ihnen verlangen.
Hier ist die Recherche nach ähnlichen Marken notwendig:
allen relevanten nationalen und internationalen Markendatenbanken (z. B. eSearchplus und TMview)
Handelsregistern
Produktverzeichnissen
Fachliteratur
Die Markenrecherche für den Bereich der EU-Marke ist zeitaufwendig und komplex – aber das Fundament jeder europäischen Markenanmeldung.
Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihnen helfen: Er hat Zugang zu allen Datenbanken und kann eine umfassende Markenrecherche durchführen. Der Rechtsanwalt prüft alle Ergebnisse und Schutzhindernisse, damit der Anmeldung Ihrer EU-Marke nichts im Weg steht.
Sie wollen ein Marke anmelden? Wir helfen Ihnen!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Konnten Sie ausschließen, dass die gewünschte EU-Marke bereits so oder ähnlich existiert, können Sie diese beim EUIPO anmelden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Antrag stellen: Den Antrag auf Anmeldung können Sie online und in allen Amtssprachen der EU einreichen. Danach müssen Sie die Anmeldegebühren an das EUIPO zahlen.
Prüfphase: Das EUIPO prüft die Marke auf mögliche Schutzhindernisse. Stößt das Amt auf Eintragungshindernisse, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung und haben 2 Monate Zeit, Fehler zu beheben.
Veröffentlichung: Verlief die Prüfphase zur Markeneintragung positiv, wird die EU-Marke in allen 23 Amtssprachen veröffentlicht.
Widerspruchsfrist: Ab der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte 3 Monate Zeit, die Anmeldung zu beanstanden – z. B. wenn die Markeneintragung mit bestehenden EU-Marken kollidiert. Ist der Widerspruch berechtigt, stoppt das EUIPO das Anmeldeverfahren.
Eintragung: Gibt es keinen Widerspruch gegen die Markenregistrierung, wird die EU-Marke endgültig eingetragen.
Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke erhalten eine digitale Eintragungsurkunde als Nachweis für die Markenregistrierung. Nun können Sie die EU-Marke mit dem ®-Symbol („eingetragene Handelsmarke“) versehen und benutzen – Dritte sehen so auf den ersten Blick, dass EU-weiter Schutz besteht.
Fast Track Verfahren beim EUIPO: Was das ist?
Fast Track bedeutet: Das EUIPO kann Anmeldungen schneller bearbeiten, wenn bestimmte formale Voraussetzungen eingehalten werden (z. B. standardisierte Begriffe im Verzeichnis und zügige Gebührenzahlung). Fast Track ist keine „Priorität“ im markenrechtlichen Sinn und ersetzt keine Prüfung der Schutzfähigkeit oder der Kollisionslage.
Achtung
Verwenden Sie das ®-Symbol keinesfalls vor vollständig abgeschlossener Anmeldung Ihrer EU-Marke. In einigen EU-Ländern ist die unbefugte Nutzung eine Straftat und kann sanktioniert werden. Speziell in Deutschland ist die Verwendung eine Wettbewerbswidrigkeit und kann zu Abmahnungen und Geldstrafen führen.
Sie sollten mit ca. 6 Monaten rechnen, wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen möchten. Wenn es schneller gehen soll, können Sie auf das fast-track-Verfahren des EUIPO zurückgreifen, um eine entsprechende Priorität in Anspruch nehmen zu können.
6. EU-Marke absichern: So geht’s
Sie können Ihre EU-Marke selbst anmelden. Die Anforderungen für den Markenschutz sind allerdings hoch: Sie müssen nicht nur vorab eine Markenrecherche in den relevanten Datenbanken durchführen, sondern die Ergebnisse auch rechtssicher interpretieren.
Kleinste Fehler bei der Recherche oder der Antragstellung bei der Markenanmeldung in der EU können dazu führen, dass das EUIPO die Anmeldung zurückweist. Haben Sie bereits Geld in Form von Amtsgebühren in die Anmeldung oder ins Branding investiert, wären diese Amtsgebühren verloren.
Für eine erfolgreiche EU-Markenanmeldung ist es daher sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren. Der Anwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und weiß, auf welche Feinheiten es bei der europäischen Markenrecherche und der sicheren Anmeldung ankommt.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über550Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Er prüft Ihre Angaben, bespricht diese mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und unterbreitet Ihnen anschließend ein transparentes Festpreisangebot.
In Ruhe entscheiden
Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung und des Festpreisangebots entscheiden Sie ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Konnten Sie Ihre EU-Marke eintragen lassen, ist sie für die nächsten 10 Jahre auf dem europäischen Binnenmarkt umfangreich gegen Nachahmung, Kopie, Missbrauch und Markenfälschung geschützt.
Nach Ablauf der Schutzdauer von 10 Jahren können Sie den Schutz beliebig oft gegen eine Verlängerungsgebühr auf weitere 10 Jahre erstrecken.
Sie müssen Ihre EU-Marke allerdings innerhalb von 5 Jahren benutzen und für die eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen anbieten – ansonsten kann ein Dritter einen Löschantrag wegen Verfall stellen, sodass das Amt die Marke aus dem Register löscht. Es reicht, das Produkt nur in einem Land des europäischen Binnenmarktes anzubieten.
In welchen Ländern besteht Schutz?
Mit einer Anmeldung beim EUIPO ist die europäische Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Auch zukünftige Mitgliedstaaten sind inbegriffen. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern umfasst die EU einen riesigen Markt, auf dem Sie Ihre Marke gewinnbringend in jedem Mitgliedsland vermarkten können.
8. Nach der EU-Markenanmeldung: Marke überwachen
Um Markenverwässerung und Wertverlustder EU-Marke zu verhindern, ist es sinnvoll die Marke regelmäßig zu überwachen. So stellen Sie fest, ob jemand Ihre Marke im EU-Binnenmarkt für eigene Zwecke missbraucht, und können geeignete juristische Schritte einleiten.
Dazu können Sie in allen relevanten Marken-Datenbanken nach kritischen Neuanmeldungen recherchieren oder einen Anwalt mit der regelmäßigen Markenüberwachung beauftragen
Die Marken- und Patentämter überwachen die EU-Marken hingegen nicht.
9. Kosten einer EU-Markenanmeldung
Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, fallen Kosten an:
Amtsgebühren (EUIPO, typische Online-Gebühren)
Individualmarke
Grundgebühr (inkl. 1 Klasse): 850 €
2. Klasse: 50 €
jede weitere Klasse: 150 €
Kollektiv-/Gewährleistungsmarke
Grundgebühr (inkl. 1 Klasse): 1.500 €
2. Klasse: 50 €
jede weitere Klasse: 150 €
Mögliche Zusatzkosten
Recherche/Strategie (insb. bei ähnlichen Treffern und mehreren Klassen)
Widerspruchs-/Verfahrenskosten (wenn Dritte angreifen oder Sie selbst vorgehen)
Überwachung
anwaltliche Unterstützung (z. B. Klassen, Argumentation, Verhandlung/Lizenz)
Was sich nicht pauschal sagen lässt: die Gesamtkosten. Entscheidend sind u. a. Anzahl der Klassen, Konfliktrisiko, Zeichenart (Wort/Logo) und ob es Verfahren nach der Veröffentlichung gibt.
Über advocado können Sie Partner-Anwält:innen für Markenrecht für eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen; danach erhalten Sie in der Regel ein transparentes Festpreisangebot – und entscheiden erst anschließend über eine Beauftragung.
10. Alternativen zur EU-Markenanmeldung
Dürfen Sie keine EU-Marke anmelden, haben Sie folgende Alternativen:
Nationale/regionale Marke anmelden
Können Sie die EU-Marke nicht anmelden, weil es in einem EU-Mitgliedsstaat eine ähnliche/identische Marke gibt, können Sie nationale Marken für einzelne Länder der EU anmelden. Das geht beim Markenamt des jeweiligen Landes. In Deutschland ist dafür das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) zuständig.
Internationale Markenanmeldung
Mit einer internationalen Markenanmeldung bei der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) können Sie Markenschutz für spezifische Länder erreichen. Dazu müssen Sie eine registrierte Basismarke haben (nationale oder europäisch).
Löschungsantrag stellen
Sie können Ihre Marke aufgrund älterer Rechte nicht EU-weit anmelden? Wenn die ältere Marke länger als 5 Jahre nicht genutzt wurde, können Sie einen Löschungsantrag beim EUIPO stellen. Wird die alte EU-Marke gelöscht, könenn Sie Ihre EU-Marke anmelden.
Lizenzvertrag mit dem Inhaber der älteren Marke
Ist keine Löschung der älteren Marke möglich, können Sie mit dem Markeninhaber einen Lizenzvertrag aushandeln. Gegen Lizenzgebühren können Sie dann Ihre Produkte mit dieser bereits geschützten EU-Marke kennzeichnen und vertreiben, ohne selbst Markeninhaber zu sein.
Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: SaaS-Start-up mit EU-Launch in 6 Ländern Ausgangslage: Produktstart in mehreren EU-Märkten, einheitliches Branding, Investoren verlangen Schutzstrategie. Vorgehen: Recherche + sauberes Klassenverzeichnis, dann EU-Marke als Basisschutz; Monitoring ab Veröffentlichung. Ergebnis: EU-weiter Schutz ist effizient – das Hauptrisiko liegt in Widersprüchen; Vorbereitung reduziert Reibung.
Fall 2: E-Commerce-Brand verkauft vorerst nur in Deutschland und Österreich Ausgangslage: Fokus DACH, Budget begrenzt, EU-weiter Rollout unklar. Vorgehen: Abwägung nationale Marke vs. EU-Marke; häufig Start mit nationaler Anmeldung + Option zur Erweiterung. Ergebnis: Einstieg über nationale Marke kann Kosten und Einheitsrisiko senken – EU-Marke später möglich.
Fall 3: Ältere ähnliche Marke in Spanien gefunden Ausgangslage: Recherche zeigt ähnliches Zeichen in einer Kernklasse, Zielmärkte aber EU-weit. Vorgehen: Stopp vor Einreichung, Alternativen prüfen (Namensanpassung, Abgrenzung, Verhandlung/Lizenz, nationale Strategien). Ergebnis: Ohne Klärung ist eine EU-Marke oft unnötig riskant, weil der Konflikt die gesamte Anmeldung treffen kann.
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Irrtum 1: „Das EUIPO prüft automatisch, ob es ähnliche Marken schon gibt.“
Richtig ist: Eine Eintragung heißt nicht automatisch „kollisionsfrei“. Ältere Rechte werden in der Praxis häufig über Widerspruch/Verfahren relevant. Was ist zu prüfen: Trefferlage in relevanten Klassen, Verwechslungsgefahr, Priorität/ältere Rechte, geografische Relevanz.
Irrtum 2: „Fast Track gibt mir Priorität und macht die Marke sicher.“
Richtig ist: Fast Track kann formale Abläufe beschleunigen, ist aber keine Priorität und keine Erfolgsgarantie. Was ist zu prüfen: Voraussetzungen (Verzeichnis/Begriffe, Zahlung, Form), Zeitplan, Konfliktrisiko.
Irttum 3: „Benutzung in einem EU-Land reicht immer, um die Marke zu halten.“
Richtig ist: Es gibt keine starre Ein-Land-Regel. Entscheidend sind Art, Umfang und Markt der Nutzung. Was ist zu prüfen: tatsächliche Nutzung (Belege), betroffene Waren/Dienstleistungen, Marktgröße, Vertriebsgebiet.
Irrtum 4: „Ich kann eine EU-Marke bei Problemen einfach auf einzelne Länder begrenzen.“
Richtig ist: Die EU-Marke ist einheitlich. Es gibt zwar Strategien/Verfahren (z. B. Umwandlung), aber das ist nicht „einfaches Abwählen“ einzelner Länder. Was ist zu prüfen: Alternativen vorab (nationale Marken, internationale Registrierung), Konfliktszenarien, Kosten.
Irrtum 5: „Das ®-Symbol darf ich schon nach dem Antrag verwenden.“
Richtig ist: Das ®-Symbol ist grundsätzlich erst nach Eintragung sinnvoll. Vorher drohen je nach Land und Darstellung Risiken (z. B. Irreführung). Was ist zu prüfen: aktueller Status im Register, Kommunikationsmittel (Website/Packaging), Zielländer.
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 21.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quelle: EUIPO – Informationen zur Anmeldung, Gebühren und Verfahren der EU-Marke (EUTM)
Letzte Aktualisierung
21.05.2026
Am Anfang gibt es jetzt einen kurzen „Schnell-Check“, damit man sofort sieht, ob eine EU-Marke überhaupt passt und was man dafür braucht.
Es wird klarer erklärt, wann man lieber erst stoppt und prüfen lässt (z. B. bei ähnlichen älteren Marken oder einem zu beschreibenden Namen).
„Fast Track“ ist verständlich eingeordnet: Das kann schneller gehen, ist aber keine Garantie und keine besondere „Priorität“.
Der Teil zur Benutzung wurde entschärft: Es wird nicht mehr so dargestellt, als würde ein einzelnes Land immer automatisch reichen.
Statt klassischer FAQ gibt es typische Irrtümer – plus konkrete Beispiel-Fälle, wie es in der Praxis laufen kann.
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Markenrecht mit 4,94 von 5 Sternen.
So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Markenrecht aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.