1. Was versteht man unter Titelschutz?
Werktitel fallen in der Regel nicht unter den Schutz durch das Urheberrecht. Das liegt daran, dass der Titel eines Werkes aufgrund seiner Kürze oft nicht die für die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen notwendigen Voraussetzung erreicht.
Weil der Werktitel aber für Filme, Ton- oder Bühnenwerke wichtig ist, um Rezipienten dafür zu interessieren oder sie von anderen Werken unterscheiden zu können, lassen sich Werktitel durch den Titelschutz absichern. Der Schutz von Werktiteln orientiert sich an den Vorgaben des Markenschutzes und ist im Markengesetz (MarkenG) näher geregelt.
Durch den Titelschutz lässt sich der Titel eines Werkes bzw. der Werktitel vor der unerlaubten Nutzung und Vervielfältigung durch Dritte zu schützen. Er umfasst nicht nur Werktitel von Büchern, sondern auch Filmtitel und Titel von anderen kreativen Schöpfungen.
Der Titelschutz stellt sicher, dass andere Werke keinen identischen Titel tragen. Für den Gesetzgeber steht dabei im Vordergrund, dass der Werktitel wie ein Name bzw. eine Marke funktioniert und als Herkunftshinweis dient.
Für welche Werke kann ich mir den Titel schützen lassen?
Der Schutzbereich des Markengesetzes (MarkenG) ist eng gefasst. Neben Filmwerken, Tonwerken und Bühnenwerken können aber auch die Titel von Buchreihen, Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Hörbüchern und Hörspielen als Marke geschützt werden.
Ebenfalls in den Schutzbereich fallen sogenannte Verlagsprodukte wie z. B.:
- E-Books
- Internetportale
- Homepages
- Computerprogramme
- Computerspiele
- Handy-Apps
2. Ab wann gilt der Titelschutz?
Im Gegensatz zu vielen anderen rechtlichen Vorgängen entsteht der Titelschutz ohne weiteres Zutun durch die Veröffentlichung und Benutzung des Werktitels für das zugehörige Werk.
Häufig ist der Titelschutz aber schon viel früher wichtig: Etwa dann, wenn der Titel schon geschützt werden soll, bevor das zugehörige Werk überhaupt veröffentlicht ist. Wer vor dem Erscheinungsdatum den Schutz für ein Werktitel beantragen möchte, der kann dies über eine Titelschutzanzeige tun.
3. Was ist eine Titelschutzanzeige?
Die Titelschutzanzeige beruht auf § 5 MarkenG. Sie setzt eine öffentliche Ankündigung des Werkes unter seinem Werktitel voraus. Dabei muss auch das Erscheinungsdatum angegeben und in angemessener Frist eingehalten werden.
Reine Vorbereitungsarbeiten oder eine einfache Ankündigung des Titels sind für eine Titelschutzanzeige nicht ausreichend.
Für die Titelschutzanzeige bieten Fachzeitschriften eine geeignete Plattform. Dazu zählen:
- Börsenblatt
- Titelschutz-Magazin
- Titelschutzanzeiger
- Titelschutzjournal
- Buchmarkt
4. Was kostet eine Titelschutzanzeige?
Eine Titelschutzanzeige wird wie eine konventionelle Anzeige in einer Fachzeitschrift geschaltet. Die Kosten hat der zu tragen, der den Titelschutz für sich beansprucht.
Sie variieren je nach Verlag und Medium zwischen ca. 50 und 150 Euro.
5. Titel schützen lassen: Was muss ich tun?
Bevor es an den Titelschutz geht, gilt es für kreative Köpfe, einen geeigneten Werktitel zu finden – und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich bei dem Werk um ein Buch, ein Musikstück oder einen Film bzw. ein Video handelt.
Dabei geht es nicht nur darum, einen eingängigen und verkaufsstarken Werktitel zu wählen – sondern auch darum, einen Titel zu finden, der nicht schon vom Titelschutz erfasst ist.
Autoren müssen demnach einen möglichen Buchtitel prüfen, bevor sie den Titel schützen lassen können. Gleiches gilt für Komponisten und andere Kreativschaffende:
Die Titelschutzrecherche geht der Titelschutzanzeige bzw. dem Titelschutz voraus. Sie umfasst sowohl die Recherche nach bereits veröffentlichten Titeln als auch die Titelschutzanzeigen für noch unveröffentlichte Werke in den dafür vorgesehenen Anzeige-Medien.
Ob ein Titel bereits geschützt ist, lässt sich für juristische Laien nicht immer ohne Weiteres erkennen. Es ist daher sinnvoll, sich von einem Anwalt helfen zu lassen. Der Anwalt kann sowohl bei der Titelschutzrecherche helfen als auch bei allen anderen rechtlichen Anliegen rund um den Titelschutz.
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6. Wie weit reicht der Titelschutz?
Mit dem Titelschutz ist der Gebrauch eines identischen oder ähnlichen Titels untersagt. Allerdings gilt dies nur, falls die Gefahr besteht, dass die jeweilige Zielgruppe zwei Titel verwechseln könnte.
Eine Verwechslungsgefahr wird angenommen, wenn die prägenden Titelbestandteile übereinstimmen. Das beschränkt sich nicht nur auf ein einzelnes Wort, sondern kann auch eine Formulierung sein.
7. Wann endet der Titelschutz?
Der Titelschutz endet, wenn der Titel für das zugehörige Werk aufgegeben wird. Eine Besonderheit gilt für den Titelschutz von Büchern: Hier wird eine Aufgabe des Titelrechts automatisch angenommen, wenn das Werk mehr als 2 Jahre vergriffen ist.
8. Welche Folgen hat eine Titelrechtsverletzung?
Liegt ein Rechtsverstoß gegen den Titelschutz vor, sieht das Markengesetz gleich mehrere Rechtsfolgen vor:
- Anspruch auf Unterlassung nach § 15 Abs. 4 MarkenG
- Anspruch auf Schadensersatz nach § 15 Abs. 5 MarkenG
- Anspruch auf Auskunft nach § 19 MarkenG
Die Berechnung der Schadensersatzhöhe erfolgt analog zur Berechnung der Schadenshöhe bei einer Urheberrechtsverletzung. Dabei kann der Betroffene wählen zwischen:
- Höhe des konkreten Schadens zzgl. des entgangenen Gewinns
- Höhe der fiktiven Lizenzgebühr
- Höhe des durch den Schädiger erzielten Gewinns
Zu beachten ist, dass rund um den Titelschutz eine besonders kurze Verjährungsfrist gilt. Diese beträgt 6 Monate ab Kenntnis der schädigenden Handlung. Für eine Schadensersatzklage haben Sie daher nicht viel Zeit.
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