
Pflegegradrechner 2024: Pflegegrad berechnen & Leistungsanspruch ermitteln
Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner für Kinder und Erwachsene können Sie überprüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, den voraussichtlichen Pflegegrad berechnen und ermitteln, ob eine Höherstufung angemessen ist. Der Rechner kann Ihnen zudem bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst helfen.
1. Der Pflegegradrechner 2024 für Kinder & Erwachsene
Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner für Kinder und Erwachsene können Sie ermitteln, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, den voraussichtlichen Pflegegrad berechnen und überprüfen, ob eine Höherstufung und zusätzliche Pflegeleistungen wegen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes möglich wäre:
Mit dem Pflegegeldrechner 2024 ermitteln Sie, wie viel Pflegegeld Ihnen je nach Pflegegrad zustehen würde:
Mit Pflegegeld- und Pflegegradrechner können Sie sich oder Ihre Angehörigen auf den Besuchstermin mit einem Gutachter des MD (= Medizinischer Dienst) vorbereiten. Der Pflegegradrechner kann schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu Pflegebedarf und Pflegegrad liefern:
- Besteht ein Bedarf an Pflegeleistungen?
- Welcher Pflegegrad könnte meinem Bedarf entsprechen?
- Hat sich mein Pflegebedarf erhöht?
- Kann ich eine Anpassung bzw. Höherstufung beantragen?
- Wie viel Pflegegeld würde mir zustehen?
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
2. Wie wird der Pflegegrad 2024 berechnet?
In Deutschland haben Pflegebedürftige unter folgenden Voraussetzungen einen staatlich gesicherten Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung:
- Es besteht für mindestens 6 Monate ein Bedarf an Pflegeleistungen, der durch einen MD-Gutachter bestätigt wird.
- Die Situation des Pflegebedürftigen bessert sich nicht durch Rehabilitationsleistungen.
Wenn Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zum Hausbesuch.
Der Gutachter berechnet den Pflegegrad des Antragstellers mithilfe von 6 Modulen:
Modul |
Gewichtung |
Beispiele für Einzelkriterien |
1. Mobilität |
10 % |
Körperhygiene, Treppensteigen, Halten einer Sitzposition & Positionswechsel |
2 Kognitive & kommunikative Fähigkeiten |
7,5 % |
Orientierung, Erinnerungsvermögen, Entscheidungsfindung, Interaktion mit anderen Personen |
3 Verhaltensweisen & psychische Problemlagen |
7,5 % |
Verhaltensauffälligkeiten: Unruhe, Aggressionen, Ängste, Wahnvorstellungen, Apathie, Depressionen |
4 Selbstversorgung |
40 % |
Körperhygiene, Ernährung, An- & Ausziehen, Umgang mit Schonkost u. a. |
5 Umgang mit Anforderungen & Belastungen |
20 % |
Medikation: Injektionen, Verbandswechsel;, Arztbesuche, Frühförderung bei Kindern, Einhalten krankheitsbedingter Vorschriften |
6 Alltagsleben & soziale Kontakte |
15 % |
Beschäftigung & Alltagsgestaltung, Interaktion mit anderen Personen, Ruhen & Schlafen |
Die einzelnen Modulpunkte haben eine unterschiedliche Bedeutung für das alltägliche Leben (= Gewichtung).
Durch Addition der Modulpunkte ergibt sich der Pflegegrad:
- Pflegegrad 1 (12,5–26,5 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit bzw. der Fähigkeiten
- Pflegegrad 2 (27–47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3 (48–69,5 Punkte): schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4 (70–89,5 Punkte): schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5 (90–100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung & besondere Anforderungen an pflegerische Versorgung
3. Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
Die Pflegekasse zahlt nur bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Bekannte 100 % des Pflegegelds. Übernimmt ein professioneller Dienstleister die Pflege, gewährt die Pflegekasse Sachleistungen und kürzt das Pflegegeld entsprechend.
Wie viel Pflegegeld die Pflegekasse zahlt hängt von folgenden Faktoren ab:
- Berechneter Pflegegrad
- Art der Versorgung des Pflegebedürftigen
Ambulant |
Stationär |
|||
Pflege- |
Pflegegeld |
Pflegesachleistungen |
Teilstationäre Pflege |
Vollstationäre Pflege |
1 |
0 |
0 |
0 |
125 € |
2 |
332 € |
761 € |
689 € |
770 € |
3 |
573 € |
1.432 € |
1.298 € |
1.262 € |
4 |
765 € |
1.778 € |
1.612 € |
1.775 € |
5 |
947 € |
2.200 € |
1.995 € |
2.005 € |
Unabhängig vom Pflegegeld der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige in Bayern das sogenannte Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € jährlich beantragen, wenn sie einen Pflegegrad von mindestens 2 und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Welche Besonderheiten gelten für Kinder?
Durch das neue Begutachtungssystem sind Kinder Erwachsenen gleichgestellt. Da Kinder jedoch generell mehr Unterstützung brauchen als Erwachsene, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Begutachtung von Kindern:
- Der MD setzt erfahrene Gutachter mit spezifischen Qualifikationen ein.
- Der Gutachter bewertet, inwiefern Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Kindes von denen gleichaltriger Kinder abweichen.
- Besteht Pflegebedarf, erhält das Kind die gleichen Leistungen wie ein erwachsener Pflegebedürftiger.
- Bei Kindern unter 18 Monaten prüft der Gutachter nicht alle Lebensbereiche, weshalb Kleinkinder grundsätzlich einen höheren Pflegegrad erhalten.
Sie vermuten, dass die Begutachtung Ihres Kindes nicht korrekt erfolgt ist und möchten gegen den Bescheid der Pflegeversicherung vorgehen?
► Mit dem Pflegegradrechner lässt sich auch der mögliche Anspruch Ihres Kindes überprüfen.
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4. So können Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht
Für die Einschätzung des Pflegegrades steht dem Gutachter nur begrenzt Zeit zur Verfügung – man spricht auch vom Problem der Momentaufnahme. Wenn der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung überdurchschnittlich fit war und aus Scham z. B. seine Inkontinenz verschwiegen hat, kann es zu Fehleinschätzungen kommen.
Die mögliche Folge: Die Pflegeversicherung lehnt den Pflegegrad-Antrag ab oder Sie erhalten einen Pflegegrad, der nicht Ihrem Bedarf entspricht.
Wenn Sie vermuten, dass der Bescheid der Pflegekasse nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, können Sie binnen 4 Wochen nach Zugang des Bescheid Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen. Damit das Widerspruchsschreiben nicht z. B. wegen fehlender Dokumente, Form- oder Fristverstößen abgelehnt wird, können Sie das Schreiben von einem Anwalt für Pflegeversicherungen absichern lassen.
Zur Ermittlung und Durchsetzung eines angemessenen Pflegegrades kann der Anwalt Folgendes tun:
- Anspruch prüfen: Der Jurist kann MD-Gutachten, Krankenunterlagen, den Bescheid der Pflegekasse, Pflegetagebuch (falls vorhanden) und die Berechnung des Pflegegrades prüfen. Sollten die Dokumente nicht für einen rechtssicheren Beweis ausreichen, kann er ein unabhängiges Gutachten beantragen, Zweitmeinungen einholen oder Zeugen suchen, um den richtigen Pflegegrad zu bestimmen.
- Schreiben an die Pflegekasse: Der Anwalt kann gewährleisten, dass Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, alle wichtigen Inhalte im Schreiben enthalten sind und Sie einen Zugangsnachweis erhalten. Mit seiner fachlichen Begründung kann er der Pflegekasse ausführlich Ihren Leistungsanspruch beweisen, indem er beispielsweise die Fehler im Gutachten herausstellt.
- Anwaltlich absichern: Sollte die Pflegekasse Ihren Fall an einen Ausschuss übergeben, holt dieser erneut Stellungnahmen ein. Ein Anwalt kann Sie vor taktischen Manövern schützen.
- Optionen abwägen: Wollen Sie den Ablehnungsbescheid nicht akzeptieren, können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen oder nach 6 Monaten erneut einen Pflegegrad beantragen. Um einen aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden, kann der Anwalt Chancen, Risiken und Kosten Ihrer möglichen Handlungsoptionen sorgfältig abwägen.
- Anspruch verteidigen: Sollte eine Klage notwendig sein, um einen rechtmäßigen Anspruch durchzusetzen, kann der Anwalt die Vertretung vor Gericht übernehmen.
Mit dem Pflegegradrechner für Kinder und Erwachsene lässt sich der mögliche Pflegebedarf überprüfen. Hat die Pflegekasse einen zu geringen Pflegegrad bewilligt, können Sie mit Unterstützung eines Anwalts dagegen vorgehen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Aktualisiert am
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.



