1. Warum den Rentenbescheid prüfen lassen?
Das Sozialrecht gilt als hochkompliziert, die Rente berechnet sich anhand zahlreicher Faktoren. Laien erkennen fehlerhafte Bescheide oftmals nicht.
Es kann deshalb sinnvoll sein, Rentenbescheide einer professionellen Prüfung zu unterziehen. Im schlimmsten Fall fällt die Rente sonst geringer aus, als sie korrekterweise müsste.
Die Berechnungsgrundlage für einen Rentenbescheid ist das Rentenkonto. Jeder eingezahlte Betrag in die Rentenversicherung wird dort automatisch gespeichert.
Damit die Rente korrekt berechnet werden kann, müssen alle sozialversicherten Tätigkeiten lückenlos nachgewiesen werden.
Diese Zeiträume sind im Versicherungsverlauf des Rentenbescheids aufgelistet, er ist das Herzstück eines jeden Rentenbescheids. Fehler passieren häufig bei der Zuordnung der rentenwirksamen Zeiträume. Den Versicherungsverlauf mit alten Lohnabrechnungen und Bescheiden der Sozialversicherung abzugleichen, reicht oftmals nicht aus, um Fehler aufzudecken.
Besonders die neuen Rentenbescheide, die seit März 2018 verschickt werden, erschweren eine selbstständige Überprüfung. Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde der Umfang stark reduziert. Die fehlenden Erläuterungen zu den Berechnungen machen es jedoch schwieriger, falsche Angaben zu erkennen.
2. Typische Fehler im Rentenbescheid
Die meisten Daten zur Berechnung der Rente werden zwar automatisch erfasst – letztlich aber durch Menschen bearbeitet. Jeder Bescheid muss daher auf mögliche Zahlendreher überprüft werden.
Typische Fehler bei der Rentenberechnung:
- Basisdaten wie Rentenart oder Krankenkasse sind nicht korrekt
- Verdienstzeiträume wie Ausbildungszeiten, Studium und Arbeitslosigkeit fehlen
- Kindererziehungszeiten oder Schwangerschaft wurden vergessen oder nur zum Teil aufgelistet
- Abschläge wurden falsch berechnet
- Freiwillige Zahlungen wurden nicht aufgeführt
- Pflegezeiten für die Pflege naher Angehöriger fehlen
- Beiträge zu DDR-Zeiten wurden nicht korrekt berechnet
- Falsche oder fehlende Berechnung von Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR
- Versorgungsausgleich nach Scheidung wurde nicht berücksichtigt
- Einkommen wurde falsch auf die Hinterbliebenen-Rente bei Witwern und Witwen angerechnet
- Auslandsaufenthalte wurden nicht korrekt angerechnet
- Berechnungsfehler beim Zuverdienst während der Frührente
- Erwerbsminderungsrente wurde falsch berechnet
Beispiel: Neue und alte Bundesländer
Gerade die unterschiedliche Rentenberechnung zwischen den neuen und alten Bundesländern ist für den Laien schwierig zu prüfen. Da das Einkommen in den neuen Bundesländern auch heute noch im Vergleich zu den alten Bundesländern geringer ist, wird der Verdienst durch einen Umrechnungsfaktor auf „West-Niveau“ angehoben.
Dieser Faktor ändert sich von Jahr zu Jahr. Sind Sie zwischen Ost und West umgezogen? Dann ändert sich auch die Rentenberechnung.
Beispiel: Im Jahr 1973 hat Frau Schmidt in Sachsen gelebt und gearbeitet. Sie hat insgesamt 30.000 Mark verdient. Für die Rentenberechnung wird ihre Rente mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert – dieser wurde für das Jahr 1973 auf 2,3637 festgesetzt.
Dadurch erhöht sich ihre Rente.
In dem Rentenbescheid steht dann:
Zeiten im Beitrittsgebiet:
01.01.1973–31.12.1973
Betrag aus 30.000 Mark*2,3637
Für die Rentenberechnung hat Frau Schmidt also den fiktiven Wert von 70.911 Mark verdient (30.000*2,3637).
Für jedes Jahr, das Frau Schmidt in den neuen Bundesländern gearbeitet hat, wird ihr Verdienst mit dem jeweiligen Umrechnungsfaktor multipliziert.