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Ratgeber Sozialversicherungsrecht Leistungserbringung Widerspruch Rentenbescheid
Stand 15.11.2018
Lesezeit 9 min

Widerspruch Rentenbescheid: Rentenversicherung zur Zahlung verpflichten

Wird ein Rentenantrag abgelehnt oder nicht die korrekte Rentenzahlung bewilligt, kann der Versicherte Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben – schließlich soll die Rentenversicherung den Lebensunterhalt im Alter oder im Falle der Erwerbsunfähigkeit sichern. Wie Sie Widerspruch erheben, welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind und welche juristischen Optionen Sie haben, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beitrag von Julia Pillokat

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Widerspruch Rentenbescheid: Rentenversicherung zur Zahlung verpflichten
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Inhaltsverzeichnis
  1. Widerspruch Rentenbescheid: Wann Sie dazu berechtigt sind
  2. Widerspruch gegen Rentenbescheid erfolgreich erheben
  3. Widerspruch gegen Rentenbescheid mit Klage durchsetzen
  4. Tipp: Mit juristischer Expertise die Rente schnell & unkompliziert durchsetzen

1. Widerspruch Rentenbescheid: Wann Sie dazu berechtigt sind

Die Höhe der Rentenzahlung, die Entscheidung über den Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder das Ergebnis einer Kontenklärung – für diese und ähnliche Anliegen erlässt die Rentenversicherung einen Bescheid. Bestehen bezüglich der Entscheidung der Versicherung begründete Zweifel, kann Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhoben werden. Wird dieser nach erneuter Prüfung abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht eigereicht werden, um eine angemessene Rentenzahlung sicherzustellen.

Kosten
Kostentipp:

Will ein Versicherter gegen eine Entscheidung der Rentenversicherung mittels Widerspruchs oder Klage vorgehen, entstehen ihm dadurch keine Kosten. Verläuft das Klageverfahren im Sinne des Versicherten, werden sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Wird die Klage abgewiesen, muss er nur etwaige Anwaltskosten tragen.

2. Widerspruch gegen Rentenbescheid erfolgreich erheben

In diesem Kapitel erklären wir Ihnen, wann ein Widerspruch gegen einen Rentenbescheid eingelegt werden kann und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.

Vorab: Unterlagen prüfen & Widerspruch begründen

  • Überprüfung des Rentenbescheids: Hält der Versicherte einen Bescheid der Rentenversicherung für falsch, kann er z. B. die Berechnung der monatlichen Rente genau überprüfen, bevor er Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhebt. Wurden Ausbildungs-, Arbeits- oder Erziehungszeiten nicht korrekt erfasst, können diese Fehler für die Begründung des Widerspruchs entscheidend sein.
  • Hinzuziehung eines Arztes: Wurde ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, kann es sinnvoll sein, mit dem behandelnden Arzt zu prüfen, ob die Versicherung die medizinischen Befunde im Rahmen ihrer Entscheidung korrekt bewertet hat.
  • Akteneinsicht: Der Widerspruch gegen einen Rentenbescheid kann ohne Begründung bei der Versicherung eingereicht werden. Dies führt jedoch dazu, dass die Rentenversicherung trotz erneuter Prüfung des Falls nach bisheriger Aktenlage entscheidet. Um Fehler in diesen Akten aufdecken zu können, kann der Versicherte von seinem Recht auf Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X Gebrauch machen. Aus den Unterlagen der Rentenversicherung können dann Argumente für die Widerspruchsbegründung abgeleitet werden.

Widerspruch begründen

Damit der Widerspruch gegen den Rentenbescheid gute Erfolgsaussichten hat, kann es helfen, wenn er umfassend begründet wird. Diese Begründung kann dabei die Fehlberechnungen oder -einschätzungen der Rentenversicherung aufzeigen. Fehlten bei Antragstellung Informationen oder Befunde, die einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente belegen, können diese nun zur Begründung des Widerspruches nachgereicht werden.

Welche Frist einzuhalten ist, damit der Widerspruch gegen den Rentenbescheid von der Rentenversicherung angenommen wird und wie das sich anschließende Widerspruchsverfahren abläuft, erfahren Sie jetzt.

Frist & Formalia

Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid muss innerhalb eines Monats bei der Rentenversicherung eingehen. Um diese Frist einzuhalten, kann der Widerspruch auch zunächst formlos ohne Begründung erfolgen. Für die detaillierte Begründung und Besorgung aller relevanten Unterlagen setzt die Rentenversicherung eine Frist von zwei Wochen. Wurde der Versicherte im Rentenbescheid nicht auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen, hat er ein Jahr lang Zeit, Widerspruch gegen den Rentenbescheid zu erheben.

Formalia

Der Widerspruch muss schriftlich und am besten per Einschreiben eingereicht werden. So kann zweifelsfrei belegt werden, dass die Frist für den Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingehalten wurde.

Zur Einleitung des Widerspruchsverfahrens sind der Rentenversicherung folgende Informationen und Unterlagen vorzulegen:

Widerspruch Rentenbescheid: Benötigte Angaben

Widerspruchsverfahren

  • Prüfung des Falls: Die Rentenversicherung prüft den Antrag unter Berücksichtigung der in der Widerspruchsbegründung vorgebrachten Argumente und Beweise erneut. Falls notwendig, kann die Versicherung weitere Unterlagen oder Stellungnahmen anfordern oder eine zusätzliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt oder externen Gutachter anordnen.
  • Entscheidung: Ergibt die erneute Prüfung, dass der Widerspruch gegen den Rentenbescheid berechtigt ist, erhält der Versicherte einen (Teil-) Abhilfebescheid, der ihm die gewünschte Leistung ganz oder anteilig zusichert. Bleibt die Versicherung bei ihrer ablehnenden Entscheidung, wird der Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weitergegeben.
  • Prüfung durch Widerspruchsausschuss: Arbeitgeber, Versicherte sowie Vertreter der Rentenversicherung prüfen das Anliegen des Versicherten erneut. Entscheiden auch sie, dass der Widerspruch nicht zulässig ist, wird das Widerspruchsverfahren mit dem ablehnenden Bescheid beendet.

Sonderfall Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EU-Rente):

Damit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, muss der Antragsteller neben medizinischen besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. So muss

  • er noch keinen Anspruch auf die Altersrente haben,
  • mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert sein sowie
  • innerhalb dieser Zeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und
  • die Erwerbstätigkeit nicht wiederherstellbar sein, sodass er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Erfüllt der Antragsteller diese Bedingungen nicht, hat ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid keinen Erfolg. Wenn die Rentenversicherung jedoch die Erkrankung oder Beeinträchtigungen nicht angemessen anerkennt, kann Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhoben werden, um die Erwerbsminderungsrente durchzusetzen.

Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung finden Sie in unserem Beitrag zur Arbeitsunfähigkeit.

3. Widerspruch gegen Rentenbescheid mit Klage durchsetzen

Wurde der Widerspruch gegen den Rentenbescheid abgelehnt, kann der Versicherte Klage beim Sozialgericht einreichen, um die Rentenversicherung zur Bewilligung des Antrags und angemessenen Rentenzahlung zu verpflichten. Die Klage ist auch zulässig, wenn die Rentenversicherung nach drei Monaten noch nicht auf den Widerspruch reagiert hat.

Welche Vorschriften zur fristgerechten Klageeinreichung beim Sozialgericht gelten und wie eine solche Klage abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Kapitel.

Vorschriften zur Klageeinreichung

Für die Klageeinreichung beim Sozialgerecht sind folgende Vorschriften unbedingt zu erfüllen:

  • Für eine zulässige Klage muss zuvor erfolglos form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Rentenbescheid erhoben worden sein.
  • Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Ablehnung des Widerspruchs beim Sozialgericht eingereicht werden. Lebt der Versicherte im Ausland, hat er drei Monate Zeit, um Klage gegen den Rentenbescheid zu erheben.
  • Die Klage kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei Gericht eingehen.

Inhalt der Klageschrift:

  • persönliche Daten des Versicherten,
  • Adresse des zuständigen Sozialgerichts,
  • der Antrag sowie alle zugehörigen Bescheide der Versicherung,
  • ausführliche Begründung der Klage,
  • aussagekräftige Unterlagen,
  • Unterschrift des Versicherten.

Ablauf des Klageverfahrens

Wurde die Klage form- und fristgerecht eingereicht, wird das Sozialgericht sie zulassen und das Klageverfahren einleiten. Dieses läuft dann wie folgt ab:

  • Prüfung des Falles: Das Gericht wird die eingereichten Unterlagen prüfen und sich ein Bild von der Sachlage machen – auch durch eine Anhörung des Versicherten. Falls notwendig, wird das Gericht weitere ärztliche Gutachten einholen.
  • Bestimmung des Gutachters: Der Versicherte kann einen bestimmten Arzt zur Begutachtung seines Anliegens verlangen. Nur hierfür entstehen ihm dann Kosten.
  • Gerichtsurteil: Nach Abschluss der Beweissichtung entscheidet das Gericht über den Widerspruch gegen den Rentenbescheid. Sieht es diesen als berechtigt an, wird die Rentenversicherung zur beantragten Leistung verpflichtet. Sollte auch das Gericht entscheiden, dass dem Versicherten die Rentenzahlung nicht zusteht, hat der Versicherte die Option, gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einzulegen. Ausführliche Informationen dazu, wie das Berufungsverfahren abläuft, erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Berufung einlegen.
Kosten
Kosten für den Widerspruch:

Will der Versicherte seinen Widerspruch gegen den Rentenbescheid durchsetzen, muss er vorab mit keinen Kosten kalkulieren. Die Gerichtskosten trägt bei sozialrechtlichen Verfahren das Gericht selbst. Lässt der Versicherte sich zur Durchsetzung seines Anspruchs von einem Anwalt zum Thema Rentenversicherung beraten, muss die Rentenversicherung dessen Kosten übernehmen, wenn die Klage für ihn erfolgreich endet. Urteilt das Gericht im Sinne der Rentenversicherung, muss der Versicherte selbst für die anwaltliche Unterstützung aufkommen.

4. Tipp: Mit juristischer Expertise die Rente schnell & unkompliziert durchsetzen

Von der Entscheidung der Rentenversicherung über einen Rentenantrag kann für den Versicherten viel abhängen. Wird Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt oder eine zu geringe Rente gezahlt, können die fehlenden finanziellen Mittel die Sicherung des Lebensunterhalts gefährden. Deshalb können Versicherte Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben, wenn sie Zweifel an der Einschätzung der Rentenversicherung haben. Zur Durchsetzung der angemessenen finanziellen Unterstützung steht dem Versicherten auch der Klageweg offen.

Ein Anwalt für Rentenrecht kann den Versicherten bei der einwandfreien Begründung seines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid unterstützen. Sollte das Klageverfahren notwendig sein, kann er sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen zum Beweis des Anspruchs form- und fristgerecht dem Gericht zugestellt werden. Mit der passenden juristischen Strategie kann der Anwalt dem Gericht zudem aufzeigen, dass der Widerspruch begründet ist und die Rentenversicherung zur korrekten Rentenzahlung verpflichten.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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