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Ratgeber Sozialversicherungsrecht Leistungserbringung Widerspruch Schwerbehinderung
Stand 30.04.2021
Lesezeit 10 min

Widerspruch Schwerbehinderung: Anspruch auf Unterstützung durchsetzen

Widerspruch Schwerbehinderung – wann Sie diesen erheben können, um den Schwerbehindertengrad durchzusetzen, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und welche juristischen Optionen Sie haben, falls der Widerspruch bei Schwerbehinderung nicht akzeptiert wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Beitrag von Julia Pillokat

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Widerspruch Schwerbehinderung: Anspruch auf Unterstützung durchsetzen
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Inhaltsverzeichnis
  1. Widerspruch Schwerbehinderung: Dann können Sie sich wehren
  2. Widerspruch bei Schwerbehinderung erheben
  3. Widerspruch bei Schwerbehinderung erfolglos? Klage möglich!
  4. Tipp: Mit juristischer Unterstützung Widerspruch erheben & Schwerbehinderung anerkennen lassen
  5. FAQ zum Widerspruch bei Schwerbehinderung

1. Widerspruch Schwerbehinderung: Dann können Sie sich wehren

Wer infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls körperlich oder psychisch eingeschränkt ist, kann Unterstützung beantragen. Lehnt das Versorgungsamt die Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises ab oder genehmigt einen zu geringen Grad der Behinderung, kann der Antragsteller Widerspruch bei vorliegender Schwerbehinderung erheben, damit diese anerkannt wird. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden, um angemessene Leistungen zu erhalten.

Kosten
Kostentipp:

Ist eine Klage notwendig um Ihren Anspruch auf Unterstützung bei Schwerbehinderung durchzusetzen, fallen keine Gerichtskosten an. Wird für das Widerspruchs- und Klageverfahren ein Anwalt unterstützend hinzugezogen, ist dessen Leistung nur selbst zu zahlen, falls der Widerspruch bei Schwerbehinderung nicht durchgesetzt werden kann.

2. Widerspruch bei Schwerbehinderung erheben

Wurde der Antrag auf Feststellung einer Behinderung vom Versorgungsamt abgelehnt oder lediglich ein Grad der Behinderung von unter 50 ermittelt, kann der Antragsteller Widerspruch erheben, die Schwerbehinderung nachweisen und so die ihm zustehende Unterstützung erhalten. Welche Voraussetzungen es für einen Widerspruch gibt und wie das Widerspruchsverfahren abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Kapitel.

Voraussetzungen

  • Unterlagen des Versorgungsamtes einsehen: Mit dem fristgerechten Widerspruch können Sie zugleich die Zusendung aller Unterlagen bezüglich der Einschätzung der Schwerbehinderung beantragen. Die Stellungnahme des Versorgungsärtzlichen Dienstes und die erstellten Gutachten sind die Basis einer stichhaltigen Begründung des Widerspruchs bei Schwerbehinderung.
  • Ärztlichen Rat einholen: Um detailliert begründen zu können, dass Anspruch auf Leistungen des Versorgungsamtes besteht bzw. ein höherer Grad der Behinderung gerechtfertigt ist, kann der behandelnde Arzt die Beurteilung des Versorgungsamtes prüfen und Fehleinschätzungen offenlegen. Zudem können weitere Untersuchungen durchgeführt und die entsprechenden Unterlagen für die Beweisführung zur Verfügung gestellt werden.
  • Widerspruch begründen: Mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen kann nach der Prüfung aller Unterlagen fundiert gegen die Einschätzung des Versorgungsamtes argumentiert und bewiesen werden, dass der Widerspruch aufgrund der Schwerbehinderung rechtens ist.
Hinweis
Neue Befunde nachreichen:

Wurden nach erfolgtem Widerspruch bei Schwerbehinderung weitere Untersuchungen durchgeführt, muss das Versorgungsamt deren Ergebnisse bei seiner Entscheidung über den Widerspruch und die Bewilligung eines Schwerbehindertengrades berücksichtigen. Entsprechende Befunde kann der Antragsteller also nachreichen, solange noch nicht über den Widerspruch entschieden wurde.

Innerhalb welcher Frist der Widerspruch bei Schwerbehinderung an das Versorgungsamt zu senden ist und welche Formalia Widerspruchsschreiben und Begründung erfüllen sollten, erklären wir Ihnen jetzt.

Inhalt & Frist des Widerspruchs

Relevante Fristen

Damit das Versorgungsamt den Feststellungsbescheid noch einmal prüft, muss der Widerspruch gegen die Beurteilung der Schwerbehinderung innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Widerspruchsfrist beginnt, sobald der Antragsteller den negativen Bescheid des Amtes erhalten hat.

Für einen zulässigen Widerspruch bei Schwerbehinderung ist die Einhaltung der Frist entscheidend. Darum muss zunächst keine Begründung des Anliegens erfolgen. Schließlich kann erst mit der fristgerechten Mitteilung des Widerspruchs das Versorgungsamt dazu aufgefordert werden, dem Antragsteller alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Schwerbehinderten-Status relevant sind.

Um eindeutig nachweisen zu können, dass die Widerspruchsfrist eingehalten wurde, können Sie das erste formlose Schreiben per Einschreiben an das Versorgungsamt schicken. Die folgende Begründung des Widerspruchs aufgrund der Schwerbehinderung muss innerhalb eines weiteren Monats nachgereicht werden.

Formalia

Der Widerspruch nach Ablehnung des Schwerbehindertengrades muss schriftlich erfolgen. Es besteht ggf. auch die Möglichkeit, den Widerspruch mündlich beim zuständigen Versorgungsamt zur Niederschrift zu diktieren.

Folgende Angaben sind wichtig:

  • Name & Anschrift des Antragstellers
  • Daten des Versorgungsamtes
  • Aktenzeichen des Feststellungsbescheids
  • Bitte um Akteneinsicht & Zusendung aller relevanten Unterlagen
  • Hinweis darauf, dass die Begründung des Widerspruchs gesondert erfolgt
  • Unterschrift des Antragstellers

Belegen Sie im anschließenden Schreiben zur Begründung des Widerspruchs bei Schwerbehinderung, dass eine solche vorliegt und deshalb entsprechende Leistungen zu gewähren sind. Dafür können Sie zeigen, welche Auswirkungen und Folgen der Unfall oder die Erkrankung für Sie hat. Alle Beweise für den Anspruch auf den Schwerbehinderten-Status sind der Begründung des Widerspruchs beizufügen.

Widerspruch bei Schwerbehinderung – Verfahrensablauf

  • Erneute Prüfung des Antrags: Das Versorgungsamt prüft nach fristgerechtem Widerspruch die Schwerbehinderung noch einmal. Dazu werden die Unterlagen gesichtet und der behandelnde Arzt erneut um seine Einschätzung gebeten – ggf. werden auch eine erneute Untersuchung durch den Versorgungsärtzlichen Dienst oder ein externes Gutachten angeordnet.
  • Hinzuziehung des Widerspruchsausschusses: Kommt das Versorgungsamt zu dem Schluss, dass der Widerspruch aufgrund fehlender Schwerbehinderung nicht gerechtfertigt ist, leitet es den Fall an die Widerspruchsausschluss weiter. Dort werden alle Unterlagen noch einmal geprüft.
  • Entscheidung des Amtes: Ergibt die erneute Prüfung des Falles, dass der Widerspruch bei Schwerbehinderung aufgrund neuer Untersuchungsergebnisse oder weiterer Beeinträchtigungen zulässig ist, erhält der Antragsteller den gewünschten Schwerbehindertengrad. Entspricht das Versorgungsamt dem Widerspruch teilweise, kann gegen die Bewilligung des zu geringen Behinderungsgrades erneut Widerspruch erhoben werden. Bestätigt auch der Widerspruchsausschuss, dass der Widerspruch nicht zulässig ist, wird dieser abgelehnt.

Wird der Widerspruch trotz nachweislicher Schwerbehinderung abgelehnt, kann der Antragsteller Klage beim Sozialgericht einreichen, um seinen Anspruch auf angemessene Unterstützung durchzusetzen. Wie dazu vorzugehen ist, erläutern wir Ihnen im nächsten Kapitel.

3. Widerspruch bei Schwerbehinderung erfolglos? Klage möglich!

Hat das Versorgungsamt den Widerspruch bei Schwerbehinderung abgelehnt oder nicht innerhalb von 3 Monaten darauf reagiert, können die Hilfeleistungen gerichtlich eingefordert werden.

Welche Inhalte die an das Sozialgericht gehende Klageschrift haben muss, welche Frist für die Einreichung gilt und wie das Klageverfahren hier abläuft, erfahren Sie jetzt.

Ausführlichere Informationen zum Ablauf eines Klageverfahrens und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.

Voraussetzungen

Um das Versorgungsamt dazu verpflichten zu können, dass der Widerspruch bei Schwerbehinderung anerkannt und die notwendige Unterstützung geleistet wird, muss die Klageschrift fristgerecht beim Sozialgericht eingehen und einige Formalia erfüllen.

Frist

Hat der Antragsteller nach Prüfung seines Widerspruchs bei Schwerbehinderung erneut einen ablehnenden Bescheid vom Versorgungsamt erhalten, kann er binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben, um seinen Anspruch auf Leistungen des Amtes durchzusetzen.

Formalia

Da der Antragsteller zunächst das Widerspruchsverfahren beantragt hat, ist er mit dessen erfolglosem Ausgang zur Klageerhebung berechtigt. Die Klageschrift kann direkt beim Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zum eindeutigen Nachweis der fristgerechten Einreichung kann es sinnvoll sein, die Klage schriftlich mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen.

Folgende Dokumente und Angaben sind für die Klageschrift wichtig:

  • Persönliche Daten des Klägers
  • Angabe des zuständigen Sozialgerichts
  • Der Ausgangsbescheid des Versorgungsamtes
  • Der Widerspruchsbescheid, gegen den Klage erhoben wird
  • Ärztliche Befunde und alle weiteren Dokumente, die den Widerspruch bei Schwerbehinderung zweifelsfrei begründen
  • Detaillierte Begründung der Klage
  • Eigenhändige Unterschrift des Klägers

Ablauf der Klage

  • Prüfung des Sachverhalts: Das Gericht prüft die eingegangenen Unterlagen und wird alle Informationen zur Klärung der Frage, ob der Widerspruch aufgrund einer Schwerbehinderung zulässig ist, von Amts wegen anfordern.
  • Beweiserhebung: Das Gericht wird demnach die behandelnden Ärzte als Zeugen schriftlich zur Stellungnahme auffordern und ggf. ein medizinisches Gutachten zur Beurteilung der Beeinträchtigungen des Klägers in Auftrag geben.
  • Weiteres Gutachten möglich: Sollte der Antragsteller mit dem Gerichtsgutachten nicht einverstanden sein, ist er durch § 109 des Sozialgerichtsgesetzes berechtigt, ein weiteres Gutachten zur Einschätzung seiner Situation beim Gericht zu verlangen. Nur in diesem Fall ist ein Kostenvorschuss fällig. Außerdem muss er dann selbst einen Gutachter benennen, den das Gericht beauftragen soll.
  • Berufung und Revision möglich: Sollte das Klageverfahren nicht mit der Bewilligung des gewünschten Schwerbehindertengrades enden, kann der Kläger gegen das Urteil Berufung einlegen. In nächster Instanz ist bei Misserfolg auch die Revision beim Bundessozialgericht möglich. Ausführlichere Informationen zu diesen juristischen Optionen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Berufung einlegen.

Kostenregelung des Sozialgerichts

Wer Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen möchte, zahlt für Widerspruchs- und Klageverfahren nichts – Gerichtskosten sowie die zur Beweiserhebung anfallenden Kosten werden vom Staat getragen. Zieht der Anspruchsteller für den Widerspruch bei Schwerbehinderung z. B. für die Beweisführung einen Anwalt hinzu, muss das Versorgungsamt die mit seiner Arbeit verbundenen Kosten übernehmen, wenn das Sozialgericht im Sinne des Klägers urteilt.

Stimmt das Gericht jedoch der Entscheidung des Amtes zu, muss der Antragsteller selbst für seine Anwaltskosten aufkommen. Diese Kosten kann er aber durch seine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe finanzieren. Ein advocado Partner-Anwalt kann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre Optionen zur Kostenübernahme informieren.

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4. Tipp: Mit juristischer Unterstützung Widerspruch erheben & Schwerbehinderung anerkennen lassen

Durch Erkrankungen oder Unfälle kann es zu nachhaltigen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen kommen. In diesem Fall entscheidet die Bewilligung eines Schwerbehindertengrades über finanzielle und andere Hilfsmittel, die Betroffenen den Alltag erleichtern sollen. Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid können Sie deshalb Widerspruch erheben, um die Schwerbehinderung umfassend beurteilen zu lassen. Wird der Widerspruch trotz offensichtlicher Schwerbehinderung abgelehnt, können Sie Ihren Anspruch auf Unterstützung des Versorgungsamtes einklagen.

Um diesen Anspruch sicher und unkompliziert durchzusetzen, kann die Unterstützung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht sinnvoll sein. Mit seiner juristischen Expertise kann er Ihren Widerspruch einwandfrei begründen. Im Klageverfahren kann der Anwalt dann mit stichhaltigen Beweisen sowie der passenden Strategie das Verfahren in Ihrem Sinne abschließen und das Versorgungsamt zur Bewilligung des Schwerbehindertengrades verpflichten.

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5. FAQ zum Widerspruch bei Schwerbehinderung

Was tun, wenn der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wird?

Lehnt das Versorgungsamt die Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises ab oder genehmigt lediglich einen zu geringen Behinderungsgrad, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dieser ist innerhalb von 4 Wochen schriftlich an das Versorgungsamt zu richten, das den Bescheid erlassen hat. Die Begründung des Widerspruchs können Sie innerhalb von 1 Monat nachreichen.

Wie schreibe ich einen Widerspruch bei Schwerbehinderung?

Für den Widersprich reicht ein formloses Schreiben. Wichtig sind Ihre Daten und die des Versorgungsamtes, das Aktenzeichen des Bescheids, die Bitte um Akteneinsicht und Ihre Unterschrift, damit es bei der Bearbeitung nicht zu Verzögerungen durch Rückfragen kommt. Auch ein Hinweis darauf, dass Sie die Begründung Ihres Widerspruchs nachreichen, kann sinnvoll sein.

Wie begründe ich den Widerspruch?

In der Begründung des Widerspruchs müssen Sie deutlich machen, dass eine Schwerbehinderung vorliegt und Sie deshalb Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Erläutern Sie, welche Auswirkungen und Folgen der Unfall oder die Erkrankung für Sie hat. Atteste, Fotos und Dokumentationen können Ihre Argumentation unterstützen.

Was passiert, nachdem ich dem Bescheid widersprochen habe?

Sobald Ihr Widerspruch beim Versorgungsamt eingegangen ist, prüft es Ihren Antrag auf Schwerbehinderung erneut. Kommt es zu dem Schluss, dass der Widerspruch nicht gerechtfertigt ist, leitet es den Fall an den Widerspruchsausschuss weiter. Dort werden alle Unterlagen nochmal geprüft. Auf Basis dieser Prüfung trifft das Amt eine Entscheidung. Sollte es den Widerspruch ablehnen, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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