Innerhalb welcher Frist der Widerspruch bei Schwerbehinderung an das Versorgungsamt zu senden ist und welche Formalia Widerspruchsschreiben und Begründung erfüllen sollten, erklären wir Ihnen jetzt.
Inhalt & Frist des Widerspruchs
Relevante Fristen
Damit das Versorgungsamt den Feststellungsbescheid noch einmal prüft, muss der Widerspruch gegen die Beurteilung der Schwerbehinderung innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Widerspruchsfrist beginnt, sobald der Antragsteller den negativen Bescheid des Amtes erhalten hat.
Für einen zulässigen Widerspruch bei Schwerbehinderung ist die Einhaltung der Frist entscheidend. Darum muss zunächst keine Begründung des Anliegens erfolgen. Schließlich kann erst mit der fristgerechten Mitteilung des Widerspruchs das Versorgungsamt dazu aufgefordert werden, dem Antragsteller alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Schwerbehinderten-Status relevant sind.
Um eindeutig nachweisen zu können, dass die Widerspruchsfrist eingehalten wurde, können Sie das erste formlose Schreiben per Einschreiben an das Versorgungsamt schicken. Die folgende Begründung des Widerspruchs aufgrund der Schwerbehinderung muss innerhalb eines weiteren Monats nachgereicht werden.
Formalia
Der Widerspruch nach Ablehnung des Schwerbehindertengrades muss schriftlich erfolgen. Es besteht ggf. auch die Möglichkeit, den Widerspruch mündlich beim zuständigen Versorgungsamt zur Niederschrift zu diktieren.
Folgende Angaben sind wichtig:
- Name & Anschrift des Antragstellers
- Daten des Versorgungsamtes
- Aktenzeichen des Feststellungsbescheids
- Bitte um Akteneinsicht & Zusendung aller relevanten Unterlagen
- Hinweis darauf, dass die Begründung des Widerspruchs gesondert erfolgt
- Unterschrift des Antragstellers
Belegen Sie im anschließenden Schreiben zur Begründung des Widerspruchs bei Schwerbehinderung, dass eine solche vorliegt und deshalb entsprechende Leistungen zu gewähren sind. Dafür können Sie zeigen, welche Auswirkungen und Folgen der Unfall oder die Erkrankung für Sie hat. Alle Beweise für den Anspruch auf den Schwerbehinderten-Status sind der Begründung des Widerspruchs beizufügen.
Widerspruch bei Schwerbehinderung – Verfahrensablauf
- Erneute Prüfung des Antrags: Das Versorgungsamt prüft nach fristgerechtem Widerspruch die Schwerbehinderung noch einmal. Dazu werden die Unterlagen gesichtet und der behandelnde Arzt erneut um seine Einschätzung gebeten – ggf. werden auch eine erneute Untersuchung durch den Versorgungsärtzlichen Dienst oder ein externes Gutachten angeordnet.
- Hinzuziehung des Widerspruchsausschusses: Kommt das Versorgungsamt zu dem Schluss, dass der Widerspruch aufgrund fehlender Schwerbehinderung nicht gerechtfertigt ist, leitet es den Fall an die Widerspruchsausschluss weiter. Dort werden alle Unterlagen noch einmal geprüft.
- Entscheidung des Amtes: Ergibt die erneute Prüfung des Falles, dass der Widerspruch bei Schwerbehinderung aufgrund neuer Untersuchungsergebnisse oder weiterer Beeinträchtigungen zulässig ist, erhält der Antragsteller den gewünschten Schwerbehindertengrad. Entspricht das Versorgungsamt dem Widerspruch teilweise, kann gegen die Bewilligung des zu geringen Behinderungsgrades erneut Widerspruch erhoben werden. Bestätigt auch der Widerspruchsausschuss, dass der Widerspruch nicht zulässig ist, wird dieser abgelehnt.
Wird der Widerspruch trotz nachweislicher Schwerbehinderung abgelehnt, kann der Antragsteller Klage beim Sozialgericht einreichen, um seinen Anspruch auf angemessene Unterstützung durchzusetzen. Wie dazu vorzugehen ist, erläutern wir Ihnen im nächsten Kapitel.
3. Widerspruch bei Schwerbehinderung erfolglos? Klage möglich!
Hat das Versorgungsamt den Widerspruch bei Schwerbehinderung abgelehnt oder nicht innerhalb von 3 Monaten darauf reagiert, können die Hilfeleistungen gerichtlich eingefordert werden.
Welche Inhalte die an das Sozialgericht gehende Klageschrift haben muss, welche Frist für die Einreichung gilt und wie das Klageverfahren hier abläuft, erfahren Sie jetzt.
Ausführlichere Informationen zum Ablauf eines Klageverfahrens und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema Klage einreichen.
Voraussetzungen
Um das Versorgungsamt dazu verpflichten zu können, dass der Widerspruch bei Schwerbehinderung anerkannt und die notwendige Unterstützung geleistet wird, muss die Klageschrift fristgerecht beim Sozialgericht eingehen und einige Formalia erfüllen.
Frist
Hat der Antragsteller nach Prüfung seines Widerspruchs bei Schwerbehinderung erneut einen ablehnenden Bescheid vom Versorgungsamt erhalten, kann er binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben, um seinen Anspruch auf Leistungen des Amtes durchzusetzen.
Formalia
Da der Antragsteller zunächst das Widerspruchsverfahren beantragt hat, ist er mit dessen erfolglosem Ausgang zur Klageerhebung berechtigt. Die Klageschrift kann direkt beim Gericht mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zum eindeutigen Nachweis der fristgerechten Einreichung kann es sinnvoll sein, die Klage schriftlich mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen.
Folgende Dokumente und Angaben sind für die Klageschrift wichtig:
- Persönliche Daten des Klägers
- Angabe des zuständigen Sozialgerichts
- Der Ausgangsbescheid des Versorgungsamtes
- Der Widerspruchsbescheid, gegen den Klage erhoben wird
- Ärztliche Befunde und alle weiteren Dokumente, die den Widerspruch bei Schwerbehinderung zweifelsfrei begründen
- Detaillierte Begründung der Klage
- Eigenhändige Unterschrift des Klägers
Ablauf der Klage
- Prüfung des Sachverhalts: Das Gericht prüft die eingegangenen Unterlagen und wird alle Informationen zur Klärung der Frage, ob der Widerspruch aufgrund einer Schwerbehinderung zulässig ist, von Amts wegen anfordern.
- Beweiserhebung: Das Gericht wird demnach die behandelnden Ärzte als Zeugen schriftlich zur Stellungnahme auffordern und ggf. ein medizinisches Gutachten zur Beurteilung der Beeinträchtigungen des Klägers in Auftrag geben.
- Weiteres Gutachten möglich: Sollte der Antragsteller mit dem Gerichtsgutachten nicht einverstanden sein, ist er durch § 109 des Sozialgerichtsgesetzes berechtigt, ein weiteres Gutachten zur Einschätzung seiner Situation beim Gericht zu verlangen. Nur in diesem Fall ist ein Kostenvorschuss fällig. Außerdem muss er dann selbst einen Gutachter benennen, den das Gericht beauftragen soll.
- Berufung und Revision möglich: Sollte das Klageverfahren nicht mit der Bewilligung des gewünschten Schwerbehindertengrades enden, kann der Kläger gegen das Urteil Berufung einlegen. In nächster Instanz ist bei Misserfolg auch die Revision beim Bundessozialgericht möglich. Ausführlichere Informationen zu diesen juristischen Optionen finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Berufung einlegen.
Kostenregelung des Sozialgerichts
Wer Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen möchte, zahlt für Widerspruchs- und Klageverfahren nichts – Gerichtskosten sowie die zur Beweiserhebung anfallenden Kosten werden vom Staat getragen. Zieht der Anspruchsteller für den Widerspruch bei Schwerbehinderung z. B. für die Beweisführung einen Anwalt hinzu, muss das Versorgungsamt die mit seiner Arbeit verbundenen Kosten übernehmen, wenn das Sozialgericht im Sinne des Klägers urteilt.
Stimmt das Gericht jedoch der Entscheidung des Amtes zu, muss der Antragsteller selbst für seine Anwaltskosten aufkommen. Diese Kosten kann er aber durch seine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe finanzieren. Ein advocado Partner-Anwalt kann im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre Optionen zur Kostenübernahme informieren.
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4. Tipp: Mit juristischer Unterstützung Widerspruch erheben & Schwerbehinderung anerkennen lassen
Durch Erkrankungen oder Unfälle kann es zu nachhaltigen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen kommen. In diesem Fall entscheidet die Bewilligung eines Schwerbehindertengrades über finanzielle und andere Hilfsmittel, die Betroffenen den Alltag erleichtern sollen. Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid können Sie deshalb Widerspruch erheben, um die Schwerbehinderung umfassend beurteilen zu lassen. Wird der Widerspruch trotz offensichtlicher Schwerbehinderung abgelehnt, können Sie Ihren Anspruch auf Unterstützung des Versorgungsamtes einklagen.
Um diesen Anspruch sicher und unkompliziert durchzusetzen, kann die Unterstützung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht sinnvoll sein. Mit seiner juristischen Expertise kann er Ihren Widerspruch einwandfrei begründen. Im Klageverfahren kann der Anwalt dann mit stichhaltigen Beweisen sowie der passenden Strategie das Verfahren in Ihrem Sinne abschließen und das Versorgungsamt zur Bewilligung des Schwerbehindertengrades verpflichten.