1. Kann ich als Rentner von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Als Rentner ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nur unter bestimmten Bedingungen noch möglich. Denn für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es eine Altersgrenze. Wer 55 Jahre oder älter ist, hat es schwerer, zu wechseln.
Der Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner ist also vielleicht schwierig – aber möglich.
Generell gilt: Rentner können zum Beginn ihrer Rente von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eintreten. Voraussetzung: Sie waren die letzte Hälfte ihres Berufslebens zu 90 % gesetzlich versichert.
Wer bereits Rentner ist und zuvor immer in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln.
Entscheidend ist also der Status des Versicherten während seiner Berufsjahre.
Ist es sinnvoll, als Rentner die Krankenkasse zu wechseln?
Das Einkommen sinkt – die Beiträge für die Krankenversicherung steigen immer mehr: Die private Krankenversicherung kann im Alter unbezahlbar werden. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist dann eine Option, um Kosten zu sparen.
Die gute Nachricht: Es gibt Tricks, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen. Und seit 2017 erleichtert ein Gesetz den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
2. Wechsel in die GKV als Rentner: Neues Gesetz
Für alle, die Kinder haben, bringt ein Gesetz seit 2017 die Chance auf einen Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Seit 01. August 2017 gilt die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Das Gesetz regelt die sogenannte Vorversicherungszeit neu – also die Zeit vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags.
Für Rentner gilt: Wechsel von der PKV in die GKV nur, wenn sie in der 2. Hälfte ihrer Berufsjahre mindestens 90 % gesetzlich versichert waren.
Seit August 2017 gilt neu: Erziehungszeiten zählen automatisch als Versicherungszeit in der GKV. Wer also die Kindererziehung übernommen hat, bekommt dafür Versicherungszeit in der GKV angerechnet – das erhöht die Chance auf den Wechsel von der PKV in die GKV.
Das gilt seit 01. August 2017 für die Versicherungszeit in der GKV:
- Pro Kind bekommt man 3 Jahre Versicherungszeit in der GKV angerechnet.
- Die Regelung gilt auch für bereits verstorbene Kinder.
- Die Regelung gilt rückwirkend.
Dank dieses neuen Gesetzes wird es vor allem für Frauen leichter, als Rentnerinnen den Wechsel von der PKV in die GKV zu schaffen und die finanziellen Nachteile der privaten Krankenversicherung im Alter zu umgehen.
Neues Gesetz gilt auch für alle, die schon Rente bekommen
Erziehungszeiten kann sich jeder anrechnen lassen. Aber: Die Regelung wird nur bei neuen Rentenanträgen automatisch umgesetzt. Wer sich rückwirkend Versicherungszeit in der GKV anrechnen lassen möchte, muss einen Antrag auf Überprüfung der Vorversicherungszeit bei der Krankenkasse stellen.
Wer aktuell freiwillig als Rentner bei der GKV versichert ist, zahlt mehr Beiträge als gesetzlich Versicherte bei der KVdR. Durch die nachträgliche Anrechnung von Erziehungszeiten können freiwillig gesetzlich Versicherte womöglich noch die Mitgliedschaft in der KVdR erreichen – und die Beiträge für die GKV reduzieren.