Der Wechsel von der PKV in die GKV bedeutet für Rentner vor allem geringere Kosten im Alter. Entscheidend für den Wechsel ist der Versicherungsstatus während der Berufsjahre. Dank einer Gesetzesänderung ist die Rückkehr in die GKV für Rentner seit 2017 einfacher. Wie der Wechsel funktionieren kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Als Rentner ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nur unter bestimmten Bedingungen noch möglich. Denn für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es eine Altersgrenze. Wer 55 Jahre oder älter ist, hat es schwerer, zu wechseln.
Der Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner ist also vielleicht schwierig – aber möglich.
Generell gilt: Rentner können zum Beginn ihrer Rente von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eintreten. Voraussetzung: Sie waren die letzte Hälfte ihres Berufslebens zu 90 % gesetzlich versichert.
Wer bereits Rentner ist und zuvor immer in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln.
Entscheidend ist also der Status des Versicherten während seiner Berufsjahre.
Das Einkommen sinkt – die Beiträge für die Krankenversicherung steigen immer mehr: Die private Krankenversicherung kann im Alter unbezahlbar werden. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist dann eine Option, um Kosten zu sparen.
Die gute Nachricht: Es gibt Tricks, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen. Und seit 2017 erleichtert ein Gesetz den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Für alle, die Kinder haben, bringt ein Gesetz seit 2017 die Chance auf einen Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Seit 01. August 2017 gilt die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Das Gesetz regelt die sogenannte Vorversicherungszeit neu – also die Zeit vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags.
Für Rentner gilt: Wechsel von der PKV in die GKV nur, wenn sie in der 2. Hälfte ihrer Berufsjahre mindestens 90 % gesetzlich versichert waren.
Seit August 2017 gilt neu: Erziehungszeiten zählen automatisch als Versicherungszeit in der GKV. Wer also die Kindererziehung übernommen hat, bekommt dafür Versicherungszeit in der GKV angerechnet – das erhöht die Chance auf den Wechsel von der PKV in die GKV.
Das gilt seit 01. August 2017 für die Versicherungszeit in der GKV:
Dank dieses neuen Gesetzes wird es vor allem für Frauen leichter, als Rentnerinnen den Wechsel von der PKV in die GKV zu schaffen und die finanziellen Nachteile der privaten Krankenversicherung im Alter zu umgehen.
Erziehungszeiten kann sich jeder anrechnen lassen. Aber: Die Regelung wird nur bei neuen Rentenanträgen automatisch umgesetzt. Wer sich rückwirkend Versicherungszeit in der GKV anrechnen lassen möchte, muss einen Antrag auf Überprüfung der Vorversicherungszeit bei der Krankenkasse stellen.
Wer aktuell freiwillig als Rentner bei der GKV versichert ist, zahlt mehr Beiträge als gesetzlich Versicherte bei der KVdR. Durch die nachträgliche Anrechnung von Erziehungszeiten können freiwillig gesetzlich Versicherte womöglich noch die Mitgliedschaft in der KVdR erreichen – und die Beiträge für die GKV reduzieren.
Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.
Der Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner ist dank der Gesetzesänderung im August 2017 leichter geworden. Sie haben 3 Optionen für den Wechsel:
Die allgemeine Bedingung für den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner gilt nach wie vor. Waren Sie 90 % der 2. Hälfte Ihrer Berufsjahre bei der GKV versichert, haben Sie gute Chancen auf einen Wechsel in die GKV als Rentner.
Das bedeutet: Bei 45 Jahren Erwerbstätigkeit müssen Sie z. B. 20,25 Jahre der letzten Hälfte Ihrer Berufsjahre gesetzlich versichert gewesen sein.
Um die notwendige Versicherungszeit in der GKV zu erreichen, kann Ihnen die Anrechnung der Erziehungszeiten helfen. Wer z. B. 2 Kinder hat, bekommt 6 Jahre in der GKV angerechnet – das erhöht Ihre Chance auf den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Sie können sich auch über Ihren Ehepartner familienversichern lassen und so den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner noch schaffen. Denn eine Altersgrenze gibt es für diese Option nicht.
Sie dürfen allerdings nur 538 € Einkommen pro Monat aus einem Minijob oder ein Einkommen von maximal 505 € im Monat durch andere Jobs haben, damit die Familienversicherung möglich ist.
Für den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner ist der Versicherungsstatus während der Berufsjahre entscheidend (Vorversicherungszeit).
Um als Rentner wieder in die GKV zu kommen, können Sie deshalb Folgendes tun:
Prüfen Sie, wie lange Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn gesetzlich versichert waren – und ob Sie sich für die Kindererziehung Versicherungszeit in der GKV anrechnen lassen können.
Erreichen Sie die notwendige Versicherungszeit in der GKV, können Sie in die KVdR wechseln.
Für den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner müssen Sie selbst aktiv werden. Wenn Sie zum Ende Ihrer beruflichen Laufbahn den Rentenantrag stellen, müssen Sie auch den Wechsel in die GKV in die Wege leiten. Sobald Sie Rentner sind, ist der Wechsel von der PKV in die GKV nicht mehr möglich.
Um bei der GKV versichert zu werden, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Sind Sie versicherungspflichtig in der GKV, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer PKV. Ab Eintritt in die GKV haben Sie 3 Monate Zeit, Ihre private Krankenversicherung zu kündigen.
Wer als Rentner bereits freiwillig in der GKV versichert ist, kann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Überprüfung des Versicherungsstatus stellen. So lässt sich prüfen, ob die Erziehungszeit für Kinder bereits angerechnet wurde – und womöglich ein Wechsel von der freiwilligen Versicherung in die günstigere KVdR möglich ist.
Hat die GKV Ihren Antrag auf den Wechsel als Rentner abgelehnt, können Sie gegen diese Entscheidung innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch bewirkt, dass Ihr Antrag auf Wechsel zur GKV noch einmal geprüft wird.
Für den Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner und die gesetzliche Versicherung in der KVdR ist die Vorversicherungszeit entscheidend. Sind hier z. B. Erziehungszeiten nicht berücksichtigt, kann das eine unnötige finanzielle Belastung im Alter bedeuten.
Lehnt die GKV Ihren Antrag auf einen Wechsel in die KVdR ab, kann die Unterstützung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht helfen. Der Anwalt kennt die gesetzlichen Regelungen und kann Widerspruch einlegen, wenn die Krankenkasse den Wechsel in die KVdR zu Unrecht ablehnt.
Ein advocado Partner-Anwalt kann Ihren Fall prüfen und die Chancen für den Wechsel einschätzen.
Mit 60 von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, ist in der Regel nur möglich, wenn Sie in den 5 Jahren zuvor zumindest kurz bei der GKV versichert waren und einen Verdienst von weniger als 69.300 € brutto im Jahr hatten (Stand 2024).
Aber: Sobald Sie in Rente gehen, können Sie womöglich in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln. Das hängt davon ab, ob Sie in der 2. Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert waren.
Können Sie die Beiträge für Ihre PKV nicht mehr zahlen, bleiben Sie trotzdem krankenversichert. Ist man mit 2 oder mehr Beiträge im Rückstand, schickt die PKV eine Mahnung. Zahlen Sie weiterhin nicht, werden Sie von der PKV in den Notlagentarif umgestellt. Der PKV-Beitrag ist dann geringer, die Leistungen aber auch.
Bekommen Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung, endet Ihr Vertrag mit der PKV. Der Staat zahlt dann die Beiträge für Ihre Krankenversicherung.
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist in der Regel nur möglich, wenn Sie noch nicht 55 Jahre oder älter sind. Aber: Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch über 55 und als Rentner noch in die GKV wechseln.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.