3. Wie kommt man als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?
Für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige folgende Optionen:
Neuer fester Job & nebenberuflich selbstständig
Generell gilt: Sie müssen von der Selbstständigkeit zurück ins Angestelltenverhältnis gehen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Sie brauchen einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job, können aber nebenberuflich weiterhin selbstständig arbeiten.
Damit der Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige klappt, gilt für den neuen Hauptberuf:
- Sie müssen die Minijob-Grenze überschreiten: mehr als 538 € pro Monat verdienen
- Sie müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze beachten: weniger als 69.300 € brutto pro Jahr verdienen (Stand 2024)
Sind die Voraussetzungen im neuen Hauptjob erfüllt, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch Nebenberuf ist.
Dafür ist Folgendes zu beachten:
- Sie verdienen mit der Selbstständigkeit weniger als in Ihrem neuen Hauptberuf
- Sie arbeiten im Hauptberuf mindestens 20 Stunden pro Woche.
- Sie haben als Selbstständige keine Angestellten, die mehr als 538 € pro Monat verdienen.
Neuer fester Job & Selbstständigkeit aufgeben
Sie können natürlich auch einen neuen Job als Angestellte annehmen und die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Dann müssen Sie nicht auf die Verdienstgrenzen zwischen Haupt- und Nebenberuf achten.
Anstellung im eigenen Unternehmen
Sind Sie als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft selbstständig tätig, können Sie sich auch von Ihrer Gesellschaft festanstellen lassen. Wichtig ist, dass Ihr Brutto-Jahresgehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann können Sie auch aus der Selbstständigkeit heraus von der PKV in die GKV wechseln.
Geschäftsaufgabe & Arbeitslosigkeit
Wer den Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige unbedingt erreichen will, kann auch den Schritt gehen, das eigene Geschäft vollständig aufzugeben und sich arbeitslos melden.
Wenn Sie ALG I beziehen, ist der Wechsel von der PKV in die GKV als ehemalige Selbstständige möglich. Wichtig ist, dass Sie noch nicht 55 Jahre alt sind und während Ihrer Selbstständigkeit freiwillig eine Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Sonst haben Sie keinen Anspruch auf ALG I und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung nach der Geschäftsaufgabe wechseln.
Familienversicherung nutzen
Eine weitere Option für den Wechsel von der PKV in die GKV haben Selbstständige, die verheiratet sind. Ist der Ehepartner gesetzlich versichert, können sie sich bei der GKV ihres Partners mitversichern lassen.
Voraussetzung für die Familienversicherung:
- Sie geben Ihre Selbstständigkeit auf
- Sie haben ein geringes Einkommen
Möglich sind ein Minijob mit 538 € Einkommen pro Monat oder ein Einkommen von maximal 505 € pro Monat mit anderen Jobs. Verdient man mehr, ist die Rückkehr in die Familienversicherung nach der Selbstständigkeit nicht möglich.
Im Ausland versichern
Laut § 9 SGB V ist der Wechsel von der PKV in die GKV für Selbstständige und andere möglich, nachdem sie mindestens 12 Monate im EU-Ausland gesetzlich krankenversichert waren. Sie müssen dort arbeiten und überwiegend leben.
Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie dann einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und zur GKV wechseln.