Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche: So geht’s
Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche: So geht’s
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Versicherungspflicht Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche
Inhalt
  1. 1. Ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
  2. 2. Wann ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich?
  3. 3. Wie wechsel ich von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche?
  4. 4. Wie kann ein Anwalt helfen?
  5. 5. FAQ: Wechsel private in gesetzliche Krankenversicherung
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Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche: So geht’s

Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche: So geht’s

Einfach ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nur, wenn Sie 2024 noch nicht 55 sind und einen Job für unter 69.300 € brutto im Jahr annehmen. Wer älter ist, kann nur schwer wechseln. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Sie müssen jünger als 55 sein und ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben.
  • Beamte müssen ihren Beamtenstatus aufgeben, damit der Wechsel möglich ist.
  • Auch der Start eines Studiums ermöglicht unter 30 den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.
  • Für über 55-Jährige und Rentner ist der Wechsel besonders schwer.
  • Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und einschätzen, ob und wie für Sie der Wechsel von privater in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

1. Ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Die private Krankenversicherung bietet für junge Menschen mit hohem Einkommen niedrigere Beiträge und umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Aber: Die Beiträge für die private Krankenversicherung steigen mit dem Alter der Versicherten. Je älter man ist, desto unattraktiver wird die private Krankenversicherung finanziell.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzgeber macht den Wechsel schwer, damit gut Verdienende nicht erst von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren und später die geringeren Kosten der gesetzlichen nutzen.

Je nach Lebenssituation gibt es trotzdem verschiedene Optionen, doch noch von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln.

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Hinweis
Rechtslage laut Sozialgesetzbuch

Wann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wann keine Versicherungspflicht besteht, was für die freiwillige und die Familienversicherung gilt, ist gesetzlich in §§ 5 bis 10 SGB V geregelt.

2. Wann ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich?

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen sind.

Voraussetzungen:

  • Sie beginnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Ihr Brutto-Jahresgehalt liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 bei 69.300 € (5.775 € brutto pro Monat). Ab 2025 müssen Sie weniger als 73.800 € brutto pro Jahr verdienen, also weniger als 6.150 € brutto pro Monat.

Daraus ergibt sich auch, dass Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie arbeitslos sind und ALG I beziehen.

Besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen, haben Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht und können fristlos kündigen.

Achtung
Wechsel bis 55 Jahren

Voraussetzung für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist grundsätzlich auch, dass Sie noch nicht 55 Jahre oder älter sind. Ein Wechsel ist ab 55 sehr schwer – aber auch nicht unmöglich.

3. Wie wechsel ich von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche?

Je nachdem, wie Ihre berufliche und private Lebenssituation aussieht, sind für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Vertrag mit der PKV widerrufen

Wenn Sie die private Krankenversicherung gerade erst abgeschlossen haben, können Sie noch ganz einfach wieder rauskommen: Verträge kann man gemäß gesetzlichem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbestimmungen erhalten haben.

Sie können dann innerhalb von 14 Tagen einfach ein Schreiben an die Versicherung schicken und den Widerruf mitteilen. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis dafür haben, dass Sie den Widerruf rechtzeitig abgeschickt haben. Mit einem Einschreiben sind Sie auf der sicheren Seite, falls die private Krankenversicherung Beiträge von Ihnen fordern sollte.

Angestellte

Wenn Sie als Angestellte privat versichert sind, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unter 2 Voraussetzungen möglich: 

  • Sie sind noch nicht 55 Jahre alt.
  • Brutto-Jahresgehalt liegt unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wenn Sie also 2024 weniger als 69.300 € bzw. 2025 weniger als 73.800 € brutto im Jahr verdienen, sind Sie in der gesetzlichen versicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann bei der GKV melden. Sie können eine gesetzliche Krankenversicherung wählen und wechseln.

Das bedeutet: Angestellte müssen ihr Einkommen reduzieren, damit der Wechsel klappt. Dafür gibt es verschiedene Optionen:

  • Jobwechsel: Sie können Ihren Job wechseln und eine neue Festanstellung mit geringerem Verdienst annehmen.
  • Teilzeit: Sie können bei Ihrem Arbeitgeber die Stunden reduzieren und z. B. nur noch Teilzeit arbeiten, um unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu fallen.
  • Arbeitszeitkonto: Gibt es in Ihrem Unternehmen ein Arbeitszeitkonto, auf dem Sie Stunden sammeln und sich später gutschreiben lassen können, lässt sich so Ihr Verdienst reduzieren.
  • Sabbatjahr: Sie können sich für ein freies Jahr zuvor geleistete Arbeitsstunden gutschreiben lassen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Sie können einen Teil Ihres Verdienstes in die betriebliche Altersvorsorge investieren, um insgesamt weniger zu verdienen und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
  • Brückenteilzeit: Wer mindestens 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern tätig ist, kann mit dieser befristeten Teilzeit sein Einkommen reduzieren, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
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In Elternzeit

Wer gerade in Elternzeit ist, kann in 2 Fällen von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln:

  • Arbeitszeit während oder nach der Elternzeit reduziert sich, sodass das Gehalt sinkt
  • Jobwechsel während oder nach der Elternzeit

Dann können Sie die private Krankenversicherung kündigen.

Selbstständige

Auch für Selbstständige gilt: Sie müssen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen, um wechseln zu können. Das bedeutet folgende Bedingungen:

  • Sie sind noch nicht 55 Jahre alt.
  • Sie arbeiten als Angestellter und Ihr Gehalt liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Die Selbstständigkeit ist nur noch nebenberufliche Tätigkeit oder Sie geben die Selbstständigkeit ganz auf.

Voraussetzungen dafür, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ist:  

  • Ihr Gehalt als Angestellter ist genauso hoch oder höher als Ihr Verdienst aus der Selbstständigkeit.
  • Sie arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche.
  • Sie haben keine Angestellten, die mehr als 538 € pro Monat verdienen.

Studenten

Auch als Student ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich.

Es gibt 2 Optionen:

  • Sie beginnen ein Studium und sind noch nicht 30 Jahre alt.
  • Sie schließen Ihr Studium demnächst ab und beginnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Beginnen Sie ein Studium, brauchen Sie die Immatrikulationsbescheinigung für den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche. Damit können Sie die private Krankenversicherung kündigen.

Bei Ende Ihres Studiums können Sie nach der Exmatrikulation die private Krankenversicherung kündigen. Schicken Sie einfach einen Nachweis über Ihr neues Arbeitsverhältnis an die Versicherung

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige.

Beamte

Beamte erhalten mit der privaten Krankenversicherung Zuschüsse vom Dienstherren – ein Wechsel in die gesetzliche ist für Beamte eigentlich nicht vorgesehen und deshalb schwierig.

Um als Beamte von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln, ist Folgendes notwendig:

  • Beamtenstatus aufgeben.
  • Job als Angestellter mit Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze annehmen
  • Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.

Mit über 55 Jahren

Für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche gibt es eine Altersgrenze:

Wer 55 oder älter ist, in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war – der kann nicht mehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln.

Das bedeutet aber auch: Ein Wechsel ist über 55 unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie waren in den letzten 5 Jahren zumindest kurz gesetzlich versichert.
  • Mindestens 2,5 Jahre davon waren sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig – haben also die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten.
  • Sie waren nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig.

Diese Bedingungen bedeuten: Sie müssen in den 5 Jahren mindestens 30 Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein. Dann ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche auch über 55 möglich.

Eine andere Option: Sie können sich über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.

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Rentner

Rentner können nur zum Beginn ihrer Rente in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner eintreten. Voraussetzung: Sie waren die letzte Hälfte ihres Berufslebens zu 90 % gesetzlich versichert.

Wer bereits Rentner ist und zuvor immer in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.

Weitere Optionen

Neben dem Weg in die Festanstellung mit geringerem Gehalt gibt es weitere Optionen, den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu schaffen:

  • Familienversicherung
  • Krankenversicherung im Ausland
  • Meldung einer Schwerbehinderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

4. Wie kann ein Anwalt helfen?

Der Wechsel von der PKV in die GKV ist je nach Lebenssituation des Versicherten an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Brutto-Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist nur eine der Voraussetzungen – keine Garantie dafür, dass der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung klappt.

Wer z. B. mit über 55 selbstständig arbeitet und parallel eine Festanstellung annimmt, um von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln, bleibt über die private Krankenversicherung versichert. Die Festanstellung reicht nicht aus (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 5.11.2021 – S 17 KR 903/18).

Das zeigt, wie wichtig es ist, vor dem Wechsel in die gesetzliche die Bedingungen für den individuellen Fall zu prüfen. Ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht kennt die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Versicherer. Er kann einschätzen, ob und – wenn ja – wie der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich ist.

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5. FAQ: Wechsel private in gesetzliche Krankenversicherung

Ja, das geht – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist vor allem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit der Sie weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdienen (Stand 2024).

Über 55 und als Rentner kann man nur sehr schwer noch von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln.

Sie können sich ggf. auch über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.

Wer über 55 Jahre alt ist, überschreitet die Altersgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Wechsel ist nur möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren:

  • Einmal gesetzlich versichert waren.
  • 2,5 Jahre ein Brutto-Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze hatten.
  • Nicht von der Versicherungspflicht befreit waren.
  • Nicht hauptberuflich selbstständig waren.

Mit 60 können Sie nur schwer von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln. Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest für kurze Zeit gesetzlich versichert waren.

Plus: Sie müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2,5 Jahre lang versicherungspflichtig gewesen sein, weil Ihr Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Außerdem dürfen Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.