Einfach ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche nur, wenn Sie 2024 noch nicht 55 sind und einen Job für unter 69.300 € brutto im Jahr annehmen. Wer älter ist, kann nur schwer wechseln. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die private Krankenversicherung bietet für junge Menschen mit hohem Einkommen niedrigere Beiträge und umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Aber: Die Beiträge für die private Krankenversicherung steigen mit dem Alter der Versicherten. Je älter man ist, desto unattraktiver wird die private Krankenversicherung finanziell.
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzgeber macht den Wechsel schwer, damit gut Verdienende nicht erst von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren und später die geringeren Kosten der gesetzlichen nutzen.
Je nach Lebenssituation gibt es trotzdem verschiedene Optionen, doch noch von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, wann keine Versicherungspflicht besteht, was für die freiwillige und die Familienversicherung gilt, ist gesetzlich in §§ 5 bis 10 SGB V geregelt.
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen sind.
Voraussetzungen:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 bei 69.300 € (5.775 € brutto pro Monat). Ab 2025 müssen Sie weniger als 73.800 € brutto pro Jahr verdienen, also weniger als 6.150 € brutto pro Monat.
Daraus ergibt sich auch, dass Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie arbeitslos sind und ALG I beziehen.
Besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen, haben Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht und können fristlos kündigen.
Voraussetzung für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist grundsätzlich auch, dass Sie noch nicht 55 Jahre oder älter sind. Ein Wechsel ist ab 55 sehr schwer – aber auch nicht unmöglich.
Je nachdem, wie Ihre berufliche und private Lebenssituation aussieht, sind für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Wenn Sie die private Krankenversicherung gerade erst abgeschlossen haben, können Sie noch ganz einfach wieder rauskommen: Verträge kann man gemäß gesetzlichem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbestimmungen erhalten haben.
Sie können dann innerhalb von 14 Tagen einfach ein Schreiben an die Versicherung schicken und den Widerruf mitteilen. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis dafür haben, dass Sie den Widerruf rechtzeitig abgeschickt haben. Mit einem Einschreiben sind Sie auf der sicheren Seite, falls die private Krankenversicherung Beiträge von Ihnen fordern sollte.
Wenn Sie als Angestellte privat versichert sind, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unter 2 Voraussetzungen möglich:
Wenn Sie also 2024 weniger als 69.300 € bzw. 2025 weniger als 73.800 € brutto im Jahr verdienen, sind Sie in der gesetzlichen versicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann bei der GKV melden. Sie können eine gesetzliche Krankenversicherung wählen und wechseln.
Das bedeutet: Angestellte müssen ihr Einkommen reduzieren, damit der Wechsel klappt. Dafür gibt es verschiedene Optionen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer gerade in Elternzeit ist, kann in 2 Fällen von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln:
Dann können Sie die private Krankenversicherung kündigen.
Auch für Selbstständige gilt: Sie müssen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen, um wechseln zu können. Das bedeutet folgende Bedingungen:
Voraussetzungen dafür, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ist:
Auch als Student ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich.
Es gibt 2 Optionen:
Beginnen Sie ein Studium, brauchen Sie die Immatrikulationsbescheinigung für den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche. Damit können Sie die private Krankenversicherung kündigen.
Bei Ende Ihres Studiums können Sie nach der Exmatrikulation die private Krankenversicherung kündigen. Schicken Sie einfach einen Nachweis über Ihr neues Arbeitsverhältnis an die Versicherung
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige.
Beamte erhalten mit der privaten Krankenversicherung Zuschüsse vom Dienstherren – ein Wechsel in die gesetzliche ist für Beamte eigentlich nicht vorgesehen und deshalb schwierig.
Um als Beamte von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln, ist Folgendes notwendig:
Für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche gibt es eine Altersgrenze:
Wer 55 oder älter ist, in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war – der kann nicht mehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln.
Das bedeutet aber auch: Ein Wechsel ist über 55 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Diese Bedingungen bedeuten: Sie müssen in den 5 Jahren mindestens 30 Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein. Dann ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche auch über 55 möglich.
Eine andere Option: Sie können sich über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Rentner können nur zum Beginn ihrer Rente in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner eintreten. Voraussetzung: Sie waren die letzte Hälfte ihres Berufslebens zu 90 % gesetzlich versichert.
Wer bereits Rentner ist und zuvor immer in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann nicht mehr in die gesetzliche wechseln.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Rentner.
Neben dem Weg in die Festanstellung mit geringerem Gehalt gibt es weitere Optionen, den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu schaffen:
Der Wechsel von der PKV in die GKV ist je nach Lebenssituation des Versicherten an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Brutto-Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist nur eine der Voraussetzungen – keine Garantie dafür, dass der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung klappt.
Wer z. B. mit über 55 selbstständig arbeitet und parallel eine Festanstellung annimmt, um von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln, bleibt über die private Krankenversicherung versichert. Die Festanstellung reicht nicht aus (Urteil des SG Gelsenkirchen vom 5.11.2021 – S 17 KR 903/18).
Das zeigt, wie wichtig es ist, vor dem Wechsel in die gesetzliche die Bedingungen für den individuellen Fall zu prüfen. Ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht kennt die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Versicherer. Er kann einschätzen, ob und – wenn ja – wie der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich ist.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen für den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.
Ja, das geht – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist vor allem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit der Sie weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdienen (Stand 2024).
Über 55 und als Rentner kann man nur sehr schwer noch von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln.
Sie können sich ggf. auch über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.
Wer über 55 Jahre alt ist, überschreitet die Altersgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Wechsel ist nur möglich, wenn Sie in den letzten 5 Jahren:
Mit 60 können Sie nur schwer von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln. Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre zumindest für kurze Zeit gesetzlich versichert waren.
Plus: Sie müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2,5 Jahre lang versicherungspflichtig gewesen sein, weil Ihr Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Außerdem dürfen Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.