In Elternzeit
Wer gerade in Elternzeit ist, kann in 2 Fällen von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln:
- Arbeitszeit während oder nach der Elternzeit reduziert sich, sodass das Gehalt sinkt
- Jobwechsel während oder nach der Elternzeit
Dann können Sie die private Krankenversicherung kündigen.
Selbstständige
Auch für Selbstständige gilt: Sie müssen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen, um wechseln zu können. Das bedeutet folgende Bedingungen:
- Sie sind noch nicht 55 Jahre alt.
- Sie arbeiten als Angestellter und Ihr Gehalt liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Die Selbstständigkeit ist nur noch nebenberufliche Tätigkeit oder Sie geben die Selbstständigkeit ganz auf.
Voraussetzungen dafür, dass Ihre Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ist:
- Ihr Gehalt als Angestellter ist genauso hoch oder höher als Ihr Verdienst aus der Selbstständigkeit.
- Sie arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche.
- Sie haben keine Angestellten, die mehr als 538 € pro Monat verdienen.
Studenten
Auch als Student ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche möglich.
Es gibt 2 Optionen:
- Sie beginnen ein Studium und sind noch nicht 30 Jahre alt.
- Sie schließen Ihr Studium demnächst ab und beginnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Beginnen Sie ein Studium, brauchen Sie die Immatrikulationsbescheinigung für den Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche. Damit können Sie die private Krankenversicherung kündigen.
Bei Ende Ihres Studiums können Sie nach der Exmatrikulation die private Krankenversicherung kündigen. Schicken Sie einfach einen Nachweis über Ihr neues Arbeitsverhältnis an die Versicherung
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wechsel von der PKV in die GKV als Selbstständige.
Beamte
Beamte erhalten mit der privaten Krankenversicherung Zuschüsse vom Dienstherren – ein Wechsel in die gesetzliche ist für Beamte eigentlich nicht vorgesehen und deshalb schwierig.
Um als Beamte von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln, ist Folgendes notwendig:
- Beamtenstatus aufgeben.
- Job als Angestellter mit Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze annehmen
- Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
Mit über 55 Jahren
Für den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche gibt es eine Altersgrenze:
Wer 55 oder älter ist, in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war – der kann nicht mehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln.
Das bedeutet aber auch: Ein Wechsel ist über 55 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie waren in den letzten 5 Jahren zumindest kurz gesetzlich versichert.
- Mindestens 2,5 Jahre davon waren sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig – haben also die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten.
- Sie waren nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig.
Diese Bedingungen bedeuten: Sie müssen in den 5 Jahren mindestens 30 Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein. Dann ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche auch über 55 möglich.
Eine andere Option: Sie können sich über Ihren Ehepartner familienversichern lassen.