Beweispflicht
Die Beweispflicht liegt bei Ihnen, d. h. Sie müssen bei einer Anzeige die Beleidigung beweisen können. Sie können z. B. den exakten Wortlaut der Herabwürdigung notieren und beleidigende WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails aufheben.
Außerdem kann eine Anzeige wegen Beleidigung mit Zeugen, die Ihre Aussage stützen, sinnvoll sein. Bei einer Anzeige wegen Beleidigung ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage – die Erfolgsaussichten können dadurch geringer sein.
Frist
Der Strafantrag ist bei Anzeige wegen Beleidigung mit einer Frist von 3 Monaten zu stellen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Beleidigung oder dem Täter erfahren.
Beispiel: A hat vor 2 Jahren regelmäßig beleidigende Briefe erhalten. Erst jetzt erfährt A, dass B dafür verantwortlich ist. Obwohl die Briefe schon länger zurückliegen, kann A nun noch 3 Monate lang einen Strafantrag stellen.
6. So können Sie sich bei einer Anzeige wegen Beleidigung wehren
Läuft eine Anzeige wegen Beleidigung mit Strafantrag gegen Sie, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen – dann müssen Sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Alles, was Sie bei der Polizei angeben, können die Behörden später gegen Sie verwenden – auch Kleinigkeiten können ausschlaggebend für die weitere Strafverfolgung und eine Verurteilung sein.
Um sich effektiv gegen den Vorwurf der Beleidigung zu verteidigen, können Sie sich von einem Anwalt für Strafrecht vertreten lassen. Dieser kann sicherstellen, dass Sie keine Fehler machen, die den Ausgang der Ermittlungen negativ beeinflussen könnten.
Außerdem kann er dafür sorgen, dass Sie denselben Kenntnisstand haben wie die Ermittlungsbehörden – denn nur, wenn Sie wissen, was Ihnen Staatsanwaltschaft und Ermittler genau vorwerfen, können Sie die Vorwürfe mit Beweisen und Zeugen entkräften.
Außergerichtliche Einigung
Da Geschädigte ihren Strafantrag zurückziehen dürfen, können Sie z. B. mit einer Entschuldigung versuchen, sich mit dem Geschädigten außergerichtlich zu einigen.
Eine Anzeige wegen Beleidigung muss nicht in eine Gerichtsverhandlung münden: Ein Strafrechtler kann durch geschickte Vermittlung mit einem Vergleichsvorschlag die Chancen auf eine Einigung mit der Gegenseite erhöhen.
Stellungnahme zur Beleidigung
Ein Anwalt weiß, worauf es bei der Beschuldigtenvernehmung ankommt. Indem er Akteneinsicht im Strafverfahren beantragt – die nur einem Anwalt in vollem Umfang gewährt wird –, kann er Kenntnis über den aktuellen Ermittlungsstand und die exakten Tatvorwürfe erlangen.
Er kann den Inhalt der Ermittlungsakten sachgerecht interpretieren und durch eine darauf zugeschnittene Argumentation Zweifel an Tatvorwurf, Beweisen oder Zeugen wecken. Bei mangelndem Tatverdacht stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren frühzeitig ein.
Strafbefehl akzeptieren oder anfechten
Sind Sie unschuldig oder z. B. mit der Höhe der Geldbuße nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 2 Wochen einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – es kommt dann zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
Ein Einspruch ist sorgfältig abzuwägen, da das Gericht auch eine höhere Strafe verhängen darf, als ursprünglich vorgesehen war. Ein Strafverteidiger kann Sie auf Basis Ihrer Ermittlungsakte umfassend zu Ihren Erfolgschancen beraten. Möchten Sie Einspruch einlegen, kann ein Anwalt die zielführende Strafverteidigung vor Gericht übernehmen.