advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Ersteinschätzung erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Ersteinschätzung erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Strafrecht Beleidigung Verleumdungsklage
Stand 20.04.2021
Lesezeit 16 min

Verleumdungsklage & Anzeige wegen Verleumdung: Das können Sie tun

Verleumdung ist eine besondere Form von Beleidigung – und ein ehrverletzendes Strafdelikt. Wer eine Strafanzeige erstattet und auf eine strafrechtliche Verfolgung hofft, ist enttäuscht,  wenn das Verfahren eingestellt wird und der Täter nicht bestraft wird.

Eine Alternative ist die außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wird die Verleumdung dann nicht eingestellt, kann eine zivilrechtliche Verleumdungsklage sinnvoll sein.

Olga Karrasch
Beitrag von Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 20.04.2021

Sie möchten sich gegen Verleumdung wehren?

Focus Money

Ganz einfach mit advocado:

  1. Erste Hilfe von advocado-KI
  2. Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
  3. Bei Bedarf Anwalt beauftragen
Ersteinschätzung erhalten
Verleumdungsklage & Anzeige wegen Verleumdung: Das können Sie tun
7.348 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • erleumdung ist die wissentliche Verbreitung einer unwahren und ehrverletzenden Tatsache über eine andere Person.
  • Im Falle einer Verleumdung können Sie zunächst das Gespräch mit dem Täter unter Zeugen suchen und Unterlassung fordern.
  • Fruchtet das Gespräch nicht, können Sie mit einer Unterlassungserklärung Verleumdungen zeitnah unterbinden.
  • Werden Sie dann weiter verleumdet, kann eine einstweilige Verfügung helfen. Auch eine Verleumdungsklage ist möglich.
  • Mit einer Verleumdungsklage können Sie Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen.
  • Gewinnen Sie den Prozess nach einer Verleumdungsklage, muss die Gegenseite sämtliche Kosten tragen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann liegt eine Verleumdung vor?
  2. Wie kann man sich gegen eine Verleumdung wehren?
  3. Alles Wichtige zur Verleumdungsklage
  4. Kosten einer Verleumdungsklage
  5. Benötige ich einen Anwalt?
  6. FAQ zur Verleumdungsklage

1. Wann liegt eine Verleumdung vor?

Sind Sie Opfer von Verleumdung geworden und erwägen eine Verleumdungsklage, müssen Sie zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Verleumdung stattgefunden hat. Diese lässt sich nicht so einfach von Beleidigung und übler Nachrede unterscheiden.

Verleumdung ist gemäß § 187 StGB ein Strafdelikt und liegt unter 3 Voraussetzungen vor:

  • Jemand behauptet oder verbreitet unwahre Tatsachen gegenüber Dritten. Unter Behaupten versteht man dabei, dass eine Person die jeweiligen Tatsachen als wahr hinstellt. Ein Verbreiten ist die Weitergabe fremden Wissens an Dritte (ehrverletzende Gerüchte).
  • Die verbreitete Tatsache ist ehrverletzend. Sie enthält also eine Missachtung der Person und eignet sich generell dazu, diese herabzuwürdigen.
  • Die betreffende Person weiß, dass die Tatsachen nicht wahr sind. Diese Voraussetzung bereitet im Rahmen einer Verleumdungsklage häufig die meisten Probleme. Denn oft kann nicht nachgewiesen werden, dass die Person tatsächlich die Unwahrheit der Tatsachen kannte.
Hinweis
Verleumdung von Unternehmen:

Aussagen, welche die Kreditfähigkeit einer Person gefährden, können ebenfalls unter Verleumdung fallen. Dadurch können auch juristische Personen betroffen sein. Folglich kann z. B. auch eine GmbH eine Verleumdungsklage einreichen, wenn es keine andere Lösung gibt.

Wo liegt der Unterschied zur Beleidigung?

Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Verbreitung einer ehrverletzenden Meinung über jemanden. Dagegen handelt es sich bei einer Verleumdung um eine ehrverletzende Tatsache.

Unter einer Tatsache versteht man dabei Ereignisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sich beweisen lassen – also entweder wahr oder falsch sind.

Unter Beleidigung fallen auch herabwürdigende Gesten und Tätlichkeiten. Hier sind einige Beispiele:

  • Beschimpfung „Alte Sau!“
  • Vogel zeigen
  • Anspucken einer anderen Person

Einer Beleidigung kann nicht mit einer Verleumdungsklage begegnet werden. Wenn Sie beleidigt wurden, können Sie sich in unserem Beitrag Anzeige wegen Beleidigung über Ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Wo liegt der Unterschied zur üblen Nachrede?

Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) kommt es ebenfalls zur Äußerung einer ehrverletzenden oder verächtlichen Tatsache. Anders als bei der Verleumdung weiß die betreffende Person nicht, ob ihre Aussagen nachweislich wahr oder falsch sind.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Verleumdung um die Verbreitung nachweislich falscher Informationen. Sie ist somit ein Spezialfall der üblen Nachrede.

Hinweis
Beispiel:

Wenn z. B. ein Mitarbeiter – basierend auf seinem Verdacht – über seinen Kollegen erzählt, dass dieser „in die Kasse greift“ und das nicht beweisen kann, handelt es sich um üble Nachrede.

Wie bereits erwähnt, kann es schwierig sein, einer Person das Wissen über die Unwahrheit ihrer Aussagen nachzuweisen. In der Praxis kann daher eine Klage wegen übler Nachrede und keine Verleumdungsklage sinnvoll sein.

Beispiele

  1. Der Satz „Ich finde den Service des X schlecht!“ ist lediglich eine Meinungsäußerung, da er auf persönlichen Ansichten beruht.
  2. Die Äußerung „X hat die bestellte Ware bis heute nicht bezahlt!“ ist dagegen eine beweisbare Tatsachenäußerung. Sie macht eine Verleumdungsklage möglich.
  3. Frau F erzählt in der Nachbarschaft, Herr X habe sich sein neues Sportauto „durch geschickte Steuerhinterziehung“ finanziert. Das habe sie von einer Freundin gehört. Herr X kann aber beweisen, dass er niemals Steuern hinterzogen hat und die Aussage somit falsch ist. Eine Verleumdungsklage macht aber nur dann Sinn, wenn Frau F nachgewiesen werden kann, dass sie bewusst Unwahrheiten verbreitet hat.

2. Wie kann man sich gegen eine Verleumdung wehren?

Infografik: So wehren Sie sich mit einer Klage gegen Verleumdung.

Opfern einer Verleumdung bieten sich verschiedene Optionen, um sich gegen diese zur Wehr zu setzen:

  • Gespräch mit der Gegenseite
  • Anzeige wegen Verleumdung erstatten
  • Unterlassung erwirken mit Abmahnung
  • Einstweilige Verfügung & Verleumdungsklage
  • Schmerzensgeld einklagen wegen Verleumdung
  • Privatklageweg

Mit Beweisen z. B. in Form von Screenshots oder Zeugenaussagen können Sie die Verleumdung oder andere Straftatbestände eindeutig nachweisen, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Achtung
Achtung:

In einigen Bundesländern – wie etwa in Bayern – muss zunächst ein Schlichter beauftragt werden, bevor man vor Gericht ziehen darf.

Gespräch mit der Gegenseite

Zunächst können Sie eine außergerichtliche Lösung anstreben und mit der Person sprechen, die Sie verleumdet – wenn möglich, dann auch unter Zeugen. Das kann schon ausreichen, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Sie können wie folgt vorgehen:

  • Machen Sie dem Täter deutlich, dass er seine Aussagen unterlassen soll, sonst droht ihm eine Strafanzeige.
  • Fordern Sie ihn zu einer öffentlichen Richtigstellung auf.
  • Wurde die Verleumdung veröffentlicht, bestehen Sie darauf, dass sie beseitigt wird (z. B. durch Löschen bei Facebook & Co.).

Bleibt dieses Gespräch erfolglos, können Sie einen Anwalt kontaktieren. Er kann Sie bei der Wahl der richtigen Maßnahmen unterstützen und Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgschancen vor Gericht geben. Hier Anliegen schildern & Ersteinschätzung erhalten.

Anzeige wegen Verleumdung erstatten

Gemäß § 194 StGB bedarf es für eine strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen oder Verleumdungen eines Strafantrags. Er bringt zum Ausdruck, dass die Behörden gegen eine bestimmte Person ermitteln sollen. Eine (Straf-)Anzeige ist dagegen die bloße Mitteilung über eine mögliche Straftat an die Behörden.

Eine Anzeige sowie ein Strafantrag können bei den Strafverfolgungsbehörden gestellt werden. Das sind:

  • Örtliche Polizeibehörde
  • Die Staatsanwaltschaft
  • Zuständiges Amtsgericht
Achtung
Frist beachten:

Strafanzeige und Strafantrag müssen Sie laut § 77 StGB innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnisnahme der Verleumdung und des Täters stellen.

Einzige Voraussetzung: Strafanzeige und Strafantrag müssen gerechtfertigt sein. Das bedeutet:

  • Sie dürfen nur mit Beweisen jemanden wegen Verleumdung anzeigen.
  • Dafür reicht es, dass für den Verdacht der Verleumdung Anhaltspunkte gegeben sind und die Anzeige demnach nicht jeder Grundlage entbehrt.
  • Sollte sich die Tat dann als nicht erweislich herausstellen, ist die Anzeige trotzdem gerechtfertigt.
  • Das ist auch der Fall, wenn sich der Anzeigende seiner Sache nicht sicher ist, aber begründeten Anlass zu einer Aufklärung durch die Polizei hat.

Wenn Sie im Internet anonym verleumdet wurden, können Sie ebenfalls Strafanzeige erstatten. Denn dann kann die Polizei die Person über ihre IP-Adresse ermitteln.

Ein Strafantrag wegen Verleumdung kann zu einem Gerichtsverfahren und schließlich einem Urteil führen. Liegt kein messbarer Schaden oder nicht genügend Beweise vor, werden die Ermittlungen womöglich eingestellt und der Störer bleibt ungestraft. Dann verweist die Staatsanwaltschaft auf die Möglichkeit einer Privatklage.

Unterlassung erwirken mit Abmahnung

Bei einer Verleumdung besteht Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB. Er dient der Abwehr zukünftiger Wiederholungsfälle.

Außergerichtlich können Sie eine Unterlassung durch eine Abmahnung erwirken. Mit dieser Abmahnung muss der Störer – also derjenige, der Sie verleumdet – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Erklärung besagt, dass er die unwahren Aussagen zukünftig nicht mehr tätigen darf.

Achtung
Vertragsstrafe droht:

Strafbewehrt bedeutet, dass dem Störer eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung droht (meist in Form einer Geldstrafe). Die Vertragsstrafe ist sofort nach dem wiederholten Verhalten zu zahlen.

Es kann hilfreich sein, wenn die Abmahnung mit Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt verfasst wird. Zum einen signalisieren Sie damit dem Störer Ihre ernsten Absichten, zum anderen kann der Anwalt eine geeignete Vertragsstrafe ansetzen.

Wenn der Störer die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt oder weiterhin unwahre Tatsachen über Sie verbreitet, können Sie den Unterlassungsanspruch mit einstweiliger Verfügung oder Verleumdungsklage gerichtlich durchsetzen.

Einstweilige Verfügung & Verleumdungsklage

Bei einer einstweiligen Verfügung erhält der Geschädigte innerhalb weniger Tage eine Art Sofortschutz gegen die Äußerungen. Sie muss beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Eine solche Verfügung kann sinnvoll sein, wenn durch fortgesetzte Verleumdung große finanzielle Schäden wie Umsatzeinbußen drohen. Da Gerichtsprozesse in der Regel mehrere Monate dauern, stellt diese eine schnelle Möglichkeit zur Abstellung der Verleumdung dar.

Hinweis
Keine Frist:

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim Gericht. Vergeht allerdings mehr als ein Monat zwischen der Kenntnisnahme der Verleumdung und der Beantragung einer einstweiligen Verfügung, kann diese mangels Dringlichkeit abgewiesen werden.

Der sofortige Rechtsschutz einer einstweiligen Verfügung ist allerdings vorläufig. Er gilt nur bis zur Verhandlung eines Gerichtsprozesses. In einem weiteren Schritt müssen Sie also den Unterlassungsanspruch mittels einer Verleumdungsklage (Unterlassungsklage) geltend machen. Wie Sie dabei vorgehen können, erklären wir Ihnen in Kapitel 3 – Alles Wichtige zur Verleumdungsklage.

Schmerzensgeld wegen Verleumdung einklagen

Nach einer Verleumdung haben Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB). Auch diesen können Sie mit einer Verleumdungsklage durchsetzen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und beginnt im dreistelligen Bereich.

Der Privatklageweg

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage abgelehnt hat oder das Verfahren eingestellt wurde, können Sie gemäß § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO eine strafrechtliche Privatklage einreichen.

Voraussetzung: Sie haben einen Sühneversuch – also eine friedliche Lösungsfindung – unternommen (§ 380 StPO).

Im Privatklageverfahren übernimmt der Kläger die Rolle der Staatsanwaltschaft. Das heißt:

  • Er darf Beweise gegen den Angeklagten sammeln und im Verfahren hervorbringen.
  • Er hat ein umfangreiches Fragerecht.
  • Er kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Sie können Akteneinsicht beantragen, um die Erfolgschancen einer solchen Klage zu erhöhen. Hat die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Ermittlungen zum Verleumdungsfall eingeleitet, können Sie über die Ermittlungsakten wertvolle Erkenntnisse und ggf. Beweise gewinnen.

Die Akteneinsicht kann auch ein Anwalt für Sie beantragen. Er kann die Informationen aus den Ermittlungsakten auswerten und in einem Gerichtsverfahren zu Ihrer Verteidigung nutzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Anliegen schildern & Ersteinschätzung erhalten.

3. Alles Wichtige zur Verleumdungsklage

Kommt es trotz verschiedener Maßnahmen weiterhin zur Verleumdung, dann kann die Verleumdungsklage in Form einer Unterlassungsklage sinnvoll sein. Damit können Sie Unterlassung, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen.

Zulassung der Klage

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Verleumdungsklage einreichen:

  • Es kam tatsächlich zur Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte in Form von Verleumdung.
  • Der Beklagte wurde zunächst abgemahnt.
  • Der Beklagte ließ sich nicht auf eine außergerichtliche Lösung ein.
  • Die Klage wurde ordnungsgemäß mit einer korrekten Klageschrift erhoben.
  • Die Klage wurde vor dem zuständigen Gericht (Amts- oder Landgericht) eingereicht.
Rechtsberatung
Zuständiges Gericht:

Bei einem Streitwert bis 5.000 € müssen Sie die Verleumdungsklage beim Amtsgericht einreichen. Ist der Streitwert höher, müssen Sie sich an das Landgericht wenden und sich anwaltlich vertreten lassen.

Wenn Sie Klage einreichen, ist Folgendes wichtig:

  1. Beschreibung: Wer ist der Beklagte? Beschreiben Sie genau das Verhalten des Täters, welches er in Zukunft unterlassen soll. An dieser Stelle können Sie auch Beweise (z. B. Zeugenaussagen oder Screenshots) beifügen.
  2. Unterlassung: Mit dem Antrag auf Verleumdungsklage verbinden Sie eine Strafzahlung für eine fortgesetzte Verleumdung. Die Höhe der Strafzahlung darf empfindlich, jedoch nicht unangemessen hoch sein. Da es hier keine pauschale Richtlinie gibt, kann anwaltlicher Rat beim Ansetzen der Strafzahlung hilfreich sein.

Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die Klage zugelassen. Das Gericht schickt daraufhin dem Beklagten die Klageschrift mit der Aufforderung zu, sich innerhalb einer bestimmten Frist dazu zu äußern.

Für einen Strafprozess erstatten Sie zuerst eine Anzeige und stellen einen Strafantrag. Danach prüft die Polizei, ob sich der Anfangsverdacht gegen den Angezeigten bestätigt. Nur wenn ausreichend Beweise gegen die Person vorliegen, lässt die Staatsanwaltschaft die Verleumdungsklage zu (§ 170 StPO).

Ob daraufhin auch ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, entscheidet wiederum ein Gericht (§ 199 StPO). So ist beispielsweise in der Regel keine Verhandlung mehr nötig, wenn der Angeklagte seine Tat umfassend gesteht.

Achtung
Verjährung beachten:

Für zivilrechtliche Klagen wie die Verleumdungsklage gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB und § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Ablauf des Gerichtsprozesses

Im Gerichtsverfahren prüft das Gericht, ob

  • Das abgemahnte Verhalten die Grundrechte des Klägers verletzt
  • Die Unterlassungsklage damit begründet ist
  • Die Forderungen des Klägers gerechtfertigt sind

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird der Störer vor Gericht angehört und kann Stellung zum Sachverhalt nehmen. Danach erfolgt die Beweisaufnahme. Gibt es Zeugen, dann sagen auch diese aus.

In der Verhandlung werden auch Sie vermutlich als Zeuge aussagen müssen. Der Täter erhält das letzte Wort. Anschließend zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück, wonach es zur Urteilsverkündung kommt.

Rechtsberatung
Strafmaß:

Das Urteil in Ihrem Sinne enthält die Pflicht des Täters zur künftigen Unterlassung der beklagten Handlungen. Zusätzlich wird eine Strafe verhängt. Möglich ist ein Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Bei einer öffentlichen Verleumdung (in einer Versammlung oder durch die Verbreitung von Schriften) können dem Täter sogar bis zu 5 Jahre Gefängnis drohen.

Geht es um einen Gerichtsprozess vor dem Strafgericht, kann das Gericht auch ohne Hauptverhandlung einen Strafbefehl erlassen (z. B. wenn der Angeklagte seine Tat umfassend gesteht). In diesem Fall wird lediglich ein Strafbefehl ausgestellt, mit dem die Verurteilung (meist zu einer Geldstrafe) rechtskräftig wird.

4. Kosten einer Verleumdungsklage

Wenn Sie Verleumdungsklage einreichen, kommen Prozess- und ggf. Anwaltskosten auf Sie zu. Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Um das Prozesskostenrisiko vorher zu bestimmen und einen aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden, können Sie z. B. einen Prozesskostenrechner verwenden.

Die Verfahrenskosten richten sich dabei nach dem Streitwert der Verleumdungsklage. Die folgende Übersicht soll Ihnen lediglich beispielhaft als Orientierung dienen.

Streitwert

Anwalts­kosten

Gerichts­kosten

1.000 €

200 €

159 €

2.000 €

354 €

267 €

5.000 €

691 €

438 €

10.000 €

1.252 €

723 €

Wichtig: Die unterlegene Partei übernimmt sämtliche Kosten. Haben Sie also Erfolg gegen den Täter, muss er all Ihre Kosten übernehmen.

Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Unterlassungsklage. Eine Privatklage kann aber ausgeschlossen sein. Ein advocado Partner-Anwalt kann eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer stellen und prüfen, ob die anfallenden Kosten übernommen werden können. Jetzt Anliegen schildern & prüfen lassen.

Erfolgschancen & Risiken einer Verleumdungsklage

Folgende Aspekte können eine Verleumdungsklage erschweren:

  1. Strafrechtliches Vorgehen: Ist die Verleumdung nicht schwerwiegend genug, liegt hier ein fehlendes öffentliches Interesse vor. Die Ermittlungen werden dann möglicherweise eingestellt und Sie werden auf eine Privatklage verwiesen.
  2. Der Erfolg einer Verleumdungsklage ist von der Beweislage abhängig. Kann dem Täter Kenntnis über die Unwahrheit seiner Aussagen nachgewiesen werden, wird er für eine Verleumdung bestraft. Gelingt dies nicht, ist in der Regel „nur“ eine Verurteilung wegen übler Nachrede möglich.
  3. Wenn Sie Verleumdungsklage einreichen, kann sich ein Klageverfahren sehr lange hinziehen. In der Zeit könnte es zu Wiederholungstaten kommen.
  4. Bei einem Streitwert bis 5.000 € müssen Sie sich vor Gericht nicht anwaltlich vertreten lassen. Allerdings kann zumindest die Beratung von einem Anwalt sinnvoll sein. Denn privat eingereichte Klagen können formale Fehler enthalten, wodurch sie von Gerichten abgewiesen werden.

Sie können zunächst die außergerichtlichen Optionen (Gespräch, Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung) ausschöpfen, bevor Sie über eine Verleumdungsklage nachdenken. Damit können Sie ebenfalls Unterlassung erreichen.

Schließlich ist eine Klage auch risikoreich, denn:

  • Sie ist zeitintensiv: In dieser Zeit kann es zu Wiederholungstaten kommen.
  • Sie ist kostenintensiv: Nur wenn Sie den Prozess gewinnen, haben Sie keine Kosten.
  • Ihr Ausgang ist unklar.

Ist der Klageweg unausweichlich, kann die Verleumdungsklage in Form von einer Unterlassungsklage sinnvoll sein.

Hinweis
Klage einreichen:

► Eine Verleumdungsklage kann sinnvoll sein, wenn Ihnen aufgrund von Verleumdung ein messbarer Schaden entstanden ist. Das ist z. B. der Fall, wenn Ihre Kündigung das Ergebnis von Verleumdung war. Dann können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

5. Benötige ich einen Anwalt?

Wenn jemand unwahre, ehrverletzende Behauptungen gegen Sie aufstellt und verbreitet, können Sie sich dagegen wehren. Schließlich wird Ihre Person dabei nicht nur im privaten Umfeld ins negative Licht gerückt.

Auch beruflich kann eine Verleumdung schwerwiegende Folgen haben. Ihre Geschäftspartner schenken Ihnen dann vielleicht kein Vertrauen mehr, Kunden verlassen Sie oder Ihr Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis.

Sie können sich aber gegen eine Verleumdung wehren – und das sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und Ihre Interessen durchsetzen.

Ein Anwalt kann:

  • die Wahl der geeigneten Handlungsoption sicherstellen.
  • die strafrechtliche Verfolgung und Unterlassung bzw. Löschung der Verleumdung sicherstellen
  • eine angemessene Strafzahlung bestimmen.
  • Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und die Beweisführung vor Gericht übernehmen.
  • einen Schmerzensgeldanspruch oder Schadensersatzanspruch für Sie durchsetzen.
Anwalt für Strafrecht finden lassen
Sie möchten sich gegen Verleumdung wehren?
Sie möchten sich gegen Verleumdung wehren?
  • Erste Hilfe von advocado-KI
  • Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
  • Bei Bedarf Anwalt beauftragen
Jetzt Ersteinschätzung erhalten

6. FAQ zur Verleumdungsklage

Was ist Verleumdung?

Behauptet oder verbreitet jemand bewusst unwahre Tatsachen über Dritte, die ehrverletzend und herabwürdigend sind, handelt es sich um eine Verleumdung.

Welche Strafe droht bei einer Verleumdung?

Laut § 187 StGB kann Verleumdung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen. Bei einer öffentlichen Verleumdung (in einer Versammlung oder durch die Verbreitung von Schriften) können sogar bis zu 5 Jahre Haft die Folge sein.

Wie kann ich mich gegen eine Verleumdung wehren?

Gegen eine Verleumdung können Sie wie folgt vorgehen: Abmahnung aussprechen und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, einstweilige Verfügung erwirken oder Verleumdungsklage einreichen. Mit einer Klage können Sie neben Unterlassung der Verleumdung auch Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Täter erreichen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
6.814 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Olga Karrasch
Olga Karrasch
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 20.04.2021
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Olga Karrasch stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
Das könnte Sie auch interessieren
Anwaltskostenrechner 2024: Was kostet ein Anwalt?
Anwaltskostenrechner 2024: Was kostet ein Anwalt?
Was ein Anwalt kostet, hängt vom Fall und dem verwendeten Vergütungsmodell ab. Anwaltskostenrechner können einen ersten Überblick bieten.
Weiterlesen
Mobbing am Arbeitsplatz – alle wichtigen Informationen
Mobbing am Arbeitsplatz – alle wichtigen Informationen
Beleidigung, üble Nachrede und Diskriminierung kann Mobbing am Arbeitsplatz sein. Opfer haben einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Weiterlesen
Schmerzensgeldtabelle 2025: So viel Geld steht Ihnen zu
Schmerzensgeldtabelle 2025: So viel Geld steht Ihnen zu
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., was eine Schmerzensgeldtabelle ist, welche Schmerzensgelder bei den verschiedensten Schadensereignissen und Verletzungen zugesprochen wurden und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.
Weiterlesen

Fall schildern & 24/7 Hilfe erhalten

Erste Hilfe von advocado-KI – bei Bedarf Anwalt beauftragen

Ersteinschätzung erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB