Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht? So können Sie an Ihr Geld kommen
Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht? So können Sie an Ihr Geld kommen
Timo Gansel
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht

Stürme verursachen in Deutschland in verlässlicher Regelmäßigkeit Millionenschäden. Wenn nach einem Sturmschaden die Versicherung die Leistung verweigert, steht für Versicherte oftmals ein erhebliches wirtschaftliches Interesse auf dem Spiel.

Hat Ihre Versicherung die Regulierung bereits abgelehnt oder kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung, können Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado erhalten Sie Unterstützung – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert's: 

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.  
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt und worauf es ankommt
  3. 2. Sturmschaden - was ersetzt die Versicherung?  
  4. 3. Wie reagiere ich im Schadensfall?  
  5. 4. Schadensregulierung abgelehnt? So wehren Sie sich!
  6. 5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Hilfe erhalten

Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht? So können Sie an Ihr Geld kommen

Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht? So können Sie an Ihr Geld kommen

Stürme verursachen in Deutschland in verlässlicher Regelmäßigkeit Millionenschäden. Wenn nach einem Sturmschaden die Versicherung die Leistung verweigert, steht für Versicherte oftmals ein erhebliches wirtschaftliches Interesse auf dem Spiel.

Hat Ihre Versicherung die Regulierung bereits abgelehnt oder kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung, können Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado erhalten Sie Unterstützung – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert's: 

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.  
Kostenlose Ersteinschätzung

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Ein Sturmschaden ist ein Schaden, der durch ein versichertes Sturmereignis verursacht wurde und vom konkreten Versicherungsvertrag erfasst ist.

Gilt, wenn …

  • ein Sturm nach den Versicherungsbedingungen vorlag – häufig ab Windstärke 8,
  • der Schaden nachweisbar durch dieses Sturmereignis verursacht wurde,
  • die beschädigte Sache oder Person vom Versicherungsvertrag umfasst ist.

Sonderfall: Wenn die Versicherung die Regulierung bereits abgelehnt hat, reicht ein allgemeiner Überblick meist nicht mehr aus. Dann sollten Sie die Ablehnungsgründe, den Versicherungsvertrag und Ihre Nachweise konkret prüfen lassen – insbesondere, wenn die Versicherung den Sturmnachweis, Vorschäden, Ausschlüsse oder eine verspätete Schadenmeldung einwendet.

Wichtigste Frist: Melden Sie den Schaden unverzüglich ab Kenntnis vom Schaden bei Ihrer Versicherung. Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalls ergibt sich aus § 30 VVG.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen
  • Versicherungsnummer
  • Fotos und Videos vom Schaden
  • Zeitpunkt und Ort des Schadens
  • Wetterdaten, Sturmwarnungen oder Presseberichte
  • Rechnungen, Kostenvoranschläge und Gutachten
  • Schriftverkehr mit der Versicherung
  • Nachweise zu Sofortmaßnahmen, z. B. Notabdichtung oder Sicherung beschädigter Bereiche

Häufigster Fehler: Betroffene räumen auf oder lassen reparieren, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert und mit der Versicherung abgestimmt wurde.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Versicherte müssen den Schaden zeitnah melden.
  • Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit der Schaden nicht größer wird. Diese Schadenminderungspflicht ist in § 82 VVG geregelt.
  • Der Schaden sollte mit Fotos, Videos, Belegen und Wetterinformationen dokumentiert werden.
  • Die Versicherung darf prüfen, ob ein versichertes Sturmereignis vorlag und ob der Schaden dadurch verursacht wurde.

Kommt darauf an:

  • welche Sturmdefinition im Vertrag steht,
  • ob die erforderliche Windstärke nachweisbar ist,
  • ob der Schaden wirklich durch den Sturm entstanden ist,
  • ob Vorschäden oder mangelnde Instandhaltung eine Rolle spielen,
  • ob Ausschlussklauseln greifen,
  • ob die Schadenmeldung rechtzeitig erfolgte,
  • welche Kostenpositionen im Tarif mitversichert sind.

Wenn Ihre Versicherung nicht zahlt oder die Auszahlung verzögert, können Sie über advocado Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt und worauf es ankommt

Welche Versicherung für die Absicherung von Sturmschäden zuständig ist, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Zur ersten Orientierung finden Sie nachfolgend Beispiele für Versicherungen, bei denen grundsätzlich ein Schutz gegen Sturmrisiken in Betracht kommen kann.

Sachschaden an Gebäude, Hausrat oder KFZ  

  • Gebäudeversicherung
    Sie schützt Gebäude und/oder Gebäudebestandteile und kommt - soweit versichert - für Schäden auf, die durch Stürme, z. B. an abgedeckten Dächern oder Fassaden entstehen.

  • Hausratversicherung
    Sie schützt das bewegliche Inventar in der Wohnung oder im Haus und leistet bei Sturmschäden, wenn im Rahmen eines Sturmes beispielsweise Wind und Regen durch zerstörte Fenster oder Türen in das Gebäude eindringt und den Hausrat beschädigt.

  • KFZ-Kaskoversicherung
    Sie schützt das Fahrzeug und reguliert Sturmschäden, etwa wenn das KFZ durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste oder Hagel beschädigt wird.

Personenschaden  

  • Lebensversicherung
    Sie schützt die Hinterbliebenen finanziell und leistet, wenn eine versicherte Person unmittelbar durch einen Sturm verstirbt.

  • Krankenversicherung
    Bei Verletzungen, die infolge eines Unwetters entstehen, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten der medizinischen Behandlung.

  • Private Unfallversicherung
    Bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann – abhängig vom Einzelfall – zusätzlich eine private Unfallversicherung in Betracht kommen.
Achtung
Achtung:

Maßgeblich für die Regulierung ist nicht, ob Sturmschäden grundsätzlich von einer Versicherung abgedeckt sein können, sondern allein der Inhalt der konkreten Versicherungspolice, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegt. Es ist deswegen notwendig, die konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen zu überprüfen.

In der Regel müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Sturm als versicherte Gefahr muss vom Versicherungsschutz umfasst sein.
  • Der Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen muss nachweislich zu einem Schaden an einer Person oder Sache geführt haben.
  • Die geschädigte Person oder Sache muss vom Versicherungsvertrag erfasst sein.
  • Es dürfen keine vertraglichen Ausschlussgründe vorliegen.

Wichtig ist zudem eine Differenzierung nach der jeweiligen Versicherungsart:

Die genannten Voraussetzungen betreffen vor allem Sachversicherungen wie die Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung, bei denen Sturm typischerweise als versicherte Gefahr definiert ist.

Bei anderen Versicherungen gelten dagegen andere versicherte Risiken. In der Lebensversicherung ist das Leben der versicherten Person abgesichert, in der Unfallversicherung der Unfall. Ein solcher kann auch dann vorliegen, wenn beispielsweise eine Windböe einen Ast ins Gesicht weht und dadurch eine Verletzung verursacht. Entscheidend ist in diesen Fällen nicht der Sturm als solcher, sondern ob ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.

Was gilt als Sturm?

Ein Sturm ist nach den allermeisten Versicherungsbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Schäden, die durch stärkere Winde oder durch herabfallende Gegenstände infolge des Sturms entstehen, fallen in der Regel unter die versicherbaren Sturmschäden, sofern sie in der Police abgedeckt sind.

Wie ist ein Sturm nachzuweisen?  

Das Vorhandensein eines Sturms zum Zeitpunkt der Schädigung kann in der Regel durch eine Anfrage beim deutschen Wetterdienst für den konkreten Schadensort belegt werden. Auch können ähnliche Schäden in der Umgebung in die Beweisführung eingeschlossen werden oder einen Sturm beim Fehlen von Wetterdaten allein belegen.

2. Sturmschaden - was ersetzt die Versicherung?  

Gebäudeversicherung  

Die wichtigste Versicherung gegen Sturmschäden ist in der Regel die Gebäudeversicherung. Die Leistungen der Gebäudeversicherung richten sich nach Art und Umfang des Schadens. Bei teilweiser oder vollständiger Beschädigung des Gebäudes erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung entweder die Instandsetzung und Sanierung des Gebäudes oder die Auszahlung des entsprechenden Wertes gemäß gleitendem Neuwert, Neuwert, Zeitwert oder gemeinem Wert.

  • Gleitender Neuwert
    Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein Gebäude gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen, meist ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Der Preis von 1914 dient hierbei lediglich als fester Rechenwert. Er bildet die konstante Grundlage, auf die ein Anpassungsfaktor angewendet wird, der die aktuellen Baukosten widerspiegelt. Auf diese Weise wird der Versicherungswert automatisch ansteigenden Baupreisen angepasst. Im Schadenfall stellt der gleitende Neuwert sicher, dass ausreichend Geld zur Verfügung steht, um das beschädigte Gebäude heute in gleicher Art und Qualität neu zu errichten.

  • Neuwert
    Der Neuwert ist der Wert, den es kostet, eine neue Sache gleicher Art und Güte am Tag des Schadens zu beschaffen.

  • Zeitwert
    Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich Abnutzung und Alter, also dem tatsächlichen aktuellen Wert des Gebäudes.

  • Gemeiner Wert
    Der gemeine Wert ist der Marktwert des Gebäudes, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte

Darüber hinaus zahlt die Gebäudeversicherung ggf.:

  • Aufräum- und Abbruchkosten, etwa die Kosten die für den Abtransport von Schutt entstehen
  • Kosten die entstehen, um andere Sachen zu schützen
  • Kosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Falls der Eigentümer das Gebäude selbst bewohnt, hat: Ersatz des ortsüblichen Mietwerts des Gebäudes einschließlich der Betriebskosten  
  • Falls der Eigentümer das Gebäude vermietet hat: Mietausfall, einschließlich laufender Betriebskosten wenn Mieter zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben  

Ergänzende Hinweise zu anderen Versicherungen

  • Hausratversicherung: Deckt die Reparatur oder den Ersatz von zerstörtem Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung) bei Sturm, insbesondere wenn der Schaden durch eindringenden Regen oder herabfallende Gegenstände entstanden ist.
  • Kfz-Kaskoversicherung: Deckt die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert von Fahrzeugen, die durch Sturm beschädigt wurden, z. B. durch herabfallende Äste oder Hagel.
  • Lebensversicherung und private Unfallversicherung: Regulieren Personenschäden, z. B. Todesfall oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit durch sturmbedingte Unfälle.
Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

3. Wie reagiere ich im Schadensfall?  

Damit Ihre Versicherung den Schaden reguliert und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten.

Ruhe bewahren

Auch wenn sich die Ereignisse überschlagen, versuchen Sie, so gut es die Lage erlaubt, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Weiteren Schaden verhindern (Schadenminderungspflicht)

Sie müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.

Bei Gebäude- oder Hausratschäden kann dies z. B. das Abdichten beschädigter Bereiche oder das Abstellen von Wasser sein.

Bei Kfz-Schäden bedeutet dies z. B., das Fahrzeug an einem sicheren Ort abzustellen oder vor weiteren Witterungseinflüssen zu schützen.

Keine eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturen durchführen

Lassen Sie (abgesehen von Maßnahmen zur Schadenminderung) das Schadensbild unverändert. Reparaturen oder Aufräumarbeiten sollten, so schwer es fallen mag, erst nach Absprache mit der Versicherung durchgeführt werden.

Schaden an die Versicherung melden

  • Sachschäden (Gebäude, Hausrat, Kfz): Melden Sie den Schaden unverzüglich, idealerweise telefonisch und per E-Mail, und folgen Sie den Anweisungen Ihrer Versicherung.
  • Personenschäden (Lebens- oder Unfall-Versicherung): Informieren Sie die Versicherung ebenfalls sofort und reichen Sie ggf. ärztliche Unterlagen oder Unfallberichte ein.

Schaden dokumentieren

Halten Sie den Schaden auf Fotos und Videos fest und erstellen Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung. Dies gilt für alle Versicherungsarten und dient als Beweismittel gegenüber der Versicherung. Archivieren Sie wenn vorhanden auch Presseberichte über das Wetterereignis und weitere Belege.

Im weiteren Verfahren: Kooperation mit der Versicherung

Die Versicherung kann weitere Informationen oder Nachweise anfordern und Sachverständige beauftragen.

Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren

Alle Unterlagen wie Schreiben, E-Mails, Notizen, Rechnungen und Nachweise sollten Sie ablegen. Dies dokumentiert, dass Sie Ihren Pflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen sind.

4. Schadensregulierung abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn Ihre Versicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.

Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren.  

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

Ablehnungsgründe gezielt entkräftigen

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch das Einholen eines weiteren Sachverständigengutachtens.

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

Geduld und Ausdauer zeigen

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen mehrere eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.

Ein Anwalt kann die Verhandlung für sie führen, d.h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen

Bleibt die Versicherung trotz Widerspruchs untätig, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde kostenfrei. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann.

Anwalt für Versicherungsrecht einschalten

Spätestens wenn der Ombudsmann keine Lösung erzielt oder die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

Klage gegen die Gebäudeversicherung

Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen die Versicherung. Falls der Streitwert über 10.000 Euro liegt, besteht gem. § 78 ZPO Anwaltszwang. Das bedeutet Sie müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Dachschaden nach Sturmwarnung

Ausgangslage: Nach einem Unwetter fehlen mehrere Dachziegel. Die Gebäudeversicherung lehnt ab, weil angeblich kein Sturm nachgewiesen sei.

Vorgehen: Der Versicherte sammelt Wetterdaten, Fotos aus der Nachbarschaft und eine Einschätzung des Dachdeckers. Daraus ergibt sich, dass im Umfeld mehrere sturmbedingte Schäden aufgetreten sind.

Ergebnisstatus: Die Durchsetzungschancen verbessern sich, wenn Windstärke und Schadenursache nachvollziehbar belegt werden können. Bleibt die Versicherung bei der Ablehnung, kommen Ombudsmann oder anwaltliche Durchsetzung in Betracht.

Learning: Der Sturmnachweis ist oft der zentrale Punkt. Wetterdaten und Umgebungsschäden sollten früh gesichert werden.

Fall 2: Regen beschädigt Hausrat

Ausgangslage: Nach einem Sturm ist Wasser in ein Zimmer eingedrungen und hat Möbel beschädigt. Die Hausratversicherung prüft, ob der Regen durch ein sturmbedingt beschädigtes Fenster oder durch ein offenstehendes Fenster eingedrungen ist.

Vorgehen: Entscheidend sind Fotos vom Fenster, Reparaturberichte und der genaue Ablauf. Wurde das Fenster durch den Sturm zerstört, kann der Fall anders zu bewerten sein als bei einem ungesicherten offenen Fenster.

Ergebnis: Die Regulierung hängt stark vom Schadenhergang und den Versicherungsbedingungen ab.

Learning: Bei Hausratfällen ist nicht nur der Schaden wichtig, sondern auch der Weg, auf dem Wind oder Wasser in die Wohnung gelangt ist.

Fall 3: Auto durch Ast beschädigt

Ausgangslage: Ein herabfallender Ast beschädigt ein Auto. Die Kaskoversicherung bezweifelt, dass der Schaden durch Sturm entstanden ist.

Vorgehen: Der Versicherte dokumentiert Standort, Uhrzeit, Wetterwarnungen, Fotos vom Baum und den Fahrzeugschaden. Zusätzlich kann ein Werkstattbericht die Schadenursache stützen.

Ergebnis: Ist der Zusammenhang zwischen Sturm und Astbruch plausibel, kann ein Anspruch bestehen. Bei Vorschäden am Baum oder unklarer Ursache wird die Prüfung schwieriger.

Learning: Bei Kfz-Schäden kommt es besonders auf Kausalität und Dokumentation unmittelbar nach dem Ereignis an.

5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Der Schaden muss vom Vertrag erfasst und durch das versicherte Sturmereignis verursacht worden sein.

Was ist zu prüfen: Vertrag, Sturmdefinition, Schadenursache, beschädigte Sache und Ausschlüsse.

Richtig ist: Wetterdaten sind wichtig. Wenn exakte Messwerte fehlen, können auch Umgebungsschäden, Warnmeldungen oder andere Nachweise relevant sein.

Was ist zu prüfen: DWD-Daten, lokale Messwerte, Nachbarschaftsschäden, Fotos, Presseberichte und Gutachten.

Richtig ist: Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sind wichtig. Größere Reparaturen sollten erst nach Dokumentation und möglichst nach Abstimmung mit der Versicherung erfolgen.

Was ist zu prüfen: Welche Maßnahmen waren sofort nötig, welche Beweise wurden gesichert und ob die Versicherung informiert wurde.

Richtig ist: Eine Ablehnung kann überprüft werden. Oft kommt es darauf an, ob die Begründung trägt und ob fehlende Nachweise ergänzt werden können.

Was ist zu prüfen: Ablehnungsgrund, Vertragsklausel, Beweislage, Fristen, Ombudsmannverfahren und Kostenrisiko.

Richtig ist: Der Ombudsmann kann eine sinnvolle außergerichtliche Option sein. Bei hohen Schäden, komplexen Gutachten, Fristen oder drohender Klage kann anwaltliche Beratung zusätzlich erforderlich sein.

Was ist zu prüfen: Streitwert, Fristen, Beweislage, Verjährung und Ziel des Vorgehens.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 19.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: § 30 VVG zur Anzeige des Versicherungsfalls, § 82 VVG zur Schadenminderung, § 214 VVG zur Schlichtungsstelle, § 78 ZPO zum Anwaltsprozess, § 23 und § 71 GVG zur gerichtlichen Zuständigkeit.

Letzte Aktualisierung

19.06.2026

  • Der Anfang erklärt jetzt schneller, wann ein Sturmschaden grundsätzlich versichert sein kann.
  • Die häufigsten Irrtümer wurden verständlicher aufgearbeitet.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
5.872 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Timo Gansel
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am
4,88 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Versicherungsrecht mit 4,88 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Versicherungsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner