1. Voraussetzungen, damit Ihre Versicherung bei Sturmschaden zahlt
Hat ein Sturm einen Schaden am Eigentum des Versicherten verursacht, muss dieser aktiv werden, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Was Betroffene tun können und welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten, wird im folgenden Kapitel erklärt.
Korrekte Schadensmeldung
Grundsätzlich haben Versicherte eine Nachweispflicht. Das bedeutet, sie müssen
- den Schaden und
- die Schadenshöhe
nachweisen. Die grundsätzliche Voraussetzung für die Schadensregulierung ist demnach eine Schadensmeldung – darin müssen bestimmte Informationen enthalten sein und sie muss fristgerecht (also ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht werden.
Inhalt der Schadensmeldung
Folgende Informationen können in die Schadensmeldung aufgenommen werden:
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Versicherungsnehmers,
- Versicherungsnummer,
- Zeitpunkt des Schadens,
- kurze, detaillierte Beschreibung des Schadens und des Schadenshergangs,
- Auflistung aller Gegenstände, die ersetzt werden müssen,
- Fotos/Videos von dem Schaden und
- Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände.
Frist für die Schadensmeldung
Ist ein Sturmschaden entstanden, können Versicherte schnell reagieren. Im Versicherungsvertrag ist in der Regel eine Frist festgelegt, innerhalb der die Schadensmeldung eingegangen sein muss. Diese beträgt häufig drei Tage – verlangt die Versicherung eine unverzügliche Schadensmeldung, muss diese bis zum nächsten Werktag nach dem Schadensfall eingegangen sein.
Innerhalb dieser Frist muss die Schadensmeldung postalisch oder online bei der Versicherung eingereicht werden. Entscheiden Sie sich für den Postweg, kann das Schreiben mit Rücksendeschein versendet werden – so können Sie sicher sein, dass die Meldung bei Ihrer Versicherung eingegangen ist.
Bedingungen für Schadensregulierung prüfen
Für die Schadensregulierung bei Sturmschäden ist neben der Schadensmeldung die Windstärke entscheidend – grundsätzlich muss diese bei mindestens 8 Beaufort (= mind. 62 km/h) gelegen haben, damit die Versicherung von einem Sturm ausgeht. Für den Nachweis der Windstärke genügt in der Regel der Verweis auf ähnliche Sturmschäden in der Nachbarschaft. Alternativ können sich Versicherte bei der Hotline des Deutschen Wetterdienstes oder im Internet über die Windstärke informieren und sich diese bestätigen lassen.
Zusammengefasst müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherung den Sturmschaden bezahlt:
- Der Versicherte muss eine korrekte Schadensmeldung fristgerecht einreichen.
- Es muss mindestens Windstärke 8 Beaufort (= mind. 62 km/h) gemessen worden sein, damit der Sturmschaden ein Versicherungsfall ist.
2. Welche Versicherung zahlt Sturmschäden?
Sind die Bedingungen für eine Schadensregulierung erfüllt, aber die Versicherung zahlt nicht, kann der Versicherungstarif geprüft werden. Da es keine einzelne Sturmschaden-Versicherung gibt, ist es abhängig vom beschädigten Gegenstand, welche Versicherung zuständig ist.
Bei Wohnhäusern
Sturmschäden am Wohnhaus werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Hier ist es wichtig, dass der Versicherungstarif auch für Schäden gilt, die durch einen Sturm verursacht wurden. Diese Versicherung ist dann z. B. für abgedeckte Dächer oder umgestürzte Schornsteine zuständig. Welche konkreten Schadensfälle eine Wohngebäudeversicherung übernimmt und welche nicht, lesen Sie in unserem Beitrag Gebäudeversicherung zahlt nicht.
Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Garagen können zusätzlich versichert werden – das muss beim Abschluss der Versicherung allerdings explizit gefordert werden.
Sonderfall: Häuser in der Bauphase
Ist ein Haus noch nicht fertiggestellt, greift bei einem Sturmschaden die Bauleistungsversicherung. Diese sichert nicht nur den Rohbau ab, sondern auch Baumaterialien, die sich auf der Baustelle befinden. Zudem werden von dieser Versicherung die Handwerkerleistungen bezahlt, die zur Reparatur des Schadens notwendig sind.
Ausführliche Informationen zu Schäden an Häusern in der Bauphase, wo der Unterschied zum Baumangel liegt und wie Sie dafür Schadensersatz geltend machen können, erfahren Sie in unserem Beitrag „Bauschaden“.
Bei Hauseinrichtungen
Hat ein Sturm z. B. das Dach abgedeckt und daraufhin Schäden im Inneren des Gebäudes verursacht, werden die Kosten dafür von der Hausratversicherung übernommen. In der Regel sind auch Gegenstände außerhalb des Hauses wie z. B. Gartenmöbel und Skulpturen durch eine Hausratversicherung geschützt, jedoch können Versicherungen einen Sturmschaden ausklammern – ob diese Einschränkung besteht, ist im Versicherungstarif festgehalten.
Bei Autos
Bei Sturmschäden an Autos ist entweder die Voll- oder Teilkaskoversicherung zuständig. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt nur Sturmschäden ab Windstärke 8 – eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden bei einer geringeren Windstärke ab.
Grundsätzlich können Schäden von umherfliegenden Gegenständen bei der Versicherung gemeldet werden. Werden die Kosten von der Versicherung übernommen, muss der Versicherte lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Stürzt ein Baum von einem Nachbargrundstück auf das Auto, wird die Versicherung nach der Schadensregulierung unter Umständen den Besitzer des Grundstücks in Regress nehmen, falls er seine Sicherungspflicht verletzt hat und daher für den Schaden aufkommen muss – dann kann der Autobesitzer auch unmittelbar Schadensersatz geltend machen, um seine KFZ-Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen.
Wie die Sicherungspflicht bei Bäumen erfüllt werden kann und welche Versicherung den Schaden durch einen umgestürzten Baum bezahlt, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Bei Bäumen
Welche Versicherung den von einem umgestürzten Baum verursachten Sturmschaden zahlt, ist davon abhängig, auf wessen Grundstück dieser steht. Stürzt der Baum auf das eigene Grundstück, ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Diese übernimmt ggf. die Reparatur des Hauses, aber auch die Entsorgung des Baumes, wenn dieser z. B. Schäden im Garten verursacht hat.
Stürzt der Baum auf ein Nachbargrundstück und verursacht dort Schäden, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Versicherungen prüfen vor einer Schadensregulierung allerdings, ob der Eigentümer überhaupt für das Umstürzen des Baumes verantwortlich gemacht werden kann. Das ist nicht möglich, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist – dafür muss er den Baum mindestens zwei Mal im Jahr auf Schäden überprüfen. Hat er diese Pflicht nachweisbar nicht erfüllt und es entsteht ein Sturmschaden, lehnt die Versicherung möglicherweise die Zahlung ab.
3. Sturmschaden: Versicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
Im folgenden Kapitel wird erklärt, was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Schleppende Regulierung
Die Versicherung ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz zu einer Prüfung von eingereichten Schadensmeldungen berechtigt. Allerdings darf diese Prüfung nicht unverhältnismäßig viel Zeit beanspruchen. Dafür sind jedoch keine Fristen festgelegt – die Versicherung muss folglich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Schaden bezahlen. In der Regel sollte der Versicherung aber vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen.
Laut dem Versicherungsvertragsrecht hat der Versicherungsnehmer nach einem Monat Anspruch auf eine Abschlagszahlung.