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Ratgeber Versicherungsrecht Leistungserbringung Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht
Stand 25.07.2018
Lesezeit 9 min

Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun

Ein Wasserschaden kann viele Ursachen und zum Teil gravierende Ausmaße haben. Wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten, welche Versicherung wofür zahlt und was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung die Zahlung nach einem Wasserschaden teilweise oder ganz verweigert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.07.2018

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Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun
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Inhaltsverzeichnis
  1. Voraussetzungen, damit Ihre Versicherung bei Wasserschaden zahlt
  2. Was zahlt die Versicherung und was nicht?
  3. Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht – was kann ich tun?
  4. Wie kann ein Anwalt helfen?
  5. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Schadensregulierung bei Wasserschäden

1. Voraussetzungen, damit Ihre Versicherung bei Wasserschaden zahlt

Weil ein Wasserschaden viele verschiedene Ursachen haben kann, ist nicht immer eindeutig, welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist. Versicherte können daher das Problem haben, dass bei Wasserschaden die Versicherung nicht zahlt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung die Kosten des Wasserschadens deckt, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.

Fehler bei der Schadensmeldung vermeiden

Damit die Versicherung für einen Wasserschaden zahlt, müssen Versicherte ihre Nachweispflicht erfüllen. Das bedeutet, dass sie

  • den Schaden und
  • die Schadenshöhe

korrekt melden müssen. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

  • Melden Sie den Wasserschaden unverzüglich mündlich und schriftlich und
  • dokumentieren Sie das Ausmaß des Wasserschadens mit Foto- oder Videoaufnahmen.

Folgende Angaben müssen in dieser Schadensmeldung enthalten sein:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Versicherungsnehmers,
  • Versicherungsnummer,
  • Zeitpunkt des Schadens,
  • kurze, aber detaillierte Beschreibung des Schadens und des Schadenhergangs,
  • Auflistung aller Gegenstände, die ersetzt werden müssen,
  • Fotos/Videos vom Schaden und
  • Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände.
Achtung
Achtung:

Es ist wichtig, dass Sie den Wasserschaden zudem unverzüglich Ihrem Vermieter melden. Tun Sie dies nicht und entsteht ein Schaden an der Wohnung, kann der Vermieter laut § 280 BGB Schadensersatz geltend machen.

Erfüllt die Schadensmeldung alle formalen und inhaltlichen Anforderungen und werden dabei keine Fehler gemacht, kann die Versicherung die Schadensregulierung nicht aufgrund von Formfehlern ablehnen.

Voraussetzungen für eine Schadensregulierung prüfen

Neben der Schadensmeldung müssen zudem die Voraussetzungen für eine Schadensregulierung erfüllt sein. Ansonsten ist es wahrscheinlich, dass bei einem Wasserschaden die Versicherung nicht zahlt. Bevor Sie gegen diese Entscheidung vorgehen, müssen Sie genau prüfen, ob die Zahlungsverweigerung wirklich rechtens ist. Für einen Anspruch auf Schadensregulierung müssen nämlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Schaden/das Risiko ist durch die Versicherungspolice abgedeckt,
  • der Wasserschaden entstand nachweislich, als der Versicherungsschutz bereits bestand,
  • Ihre Angaben bei Versicherungsabschluss waren alle korrekt,
  • der Wasserschaden ist nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen,
  • die Schadensmeldung erfüllt alle Voraussetzungen und
  • die Schadenssumme ist höher als die Selbstbeteiligung.

Wann die Versicherung einen Wasserschaden reguliert und in welchen Fällen eine Versicherungsleistung ausgeschlossen ist, wird im folgenden Kapitel erläutert.

2. Was zahlt die Versicherung und was nicht?

Es kann sein, dass nicht eine der Versicherungen allein die Kosten übernimmt. Die Schadenssumme kann zwischen mehreren Versicherungen aufgeteilt werden. Für die Regulierung eines Wasserschadens treten 3 bzw. 4 Versicherungen ein:

  • die private Haftpflichtversicherung,
  • die Hausratversicherung,
  • die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümers,
  • die Elementarschadenversicherung.

Welche Versicherung dabei was bezahlt, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Welche Schäden zahlt die private Haftpflichtversicherung?

  • Wasserschäden, die der Versicherte aktiv bei Dritten verursacht hat,
  • Wasserschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind,
  • Folgeschäden, die bei Nachbarn nach einem durch den Versicherten verursachten Wasserschaden entstanden sind.

Für die Instandsetzung oder Wiederbeschaffung von durch Wasserschäden beschädigten Gegenständen nach einem Wasserschaden zahlt die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert – also so viel, wie die entsprechenden Gegenstände zum Zeitpunkt des Wasserschadens noch wert waren.

Welche Schäden zahlt die Hausratversicherung?

  • Schäden im Haushalt des Versicherungsnehmers bei Selbstverschulden,
  • Wasserschäden durch wasserführende Geräte und Gegenstände (u. a. Waschmaschine, Geschirrspüler, Wasserbett, Aquarium, Heizung).

Wenn eine Haftpflichtversicherung den Wasserschaden bereits abdeckt und den Zeitwert der beschädigten Gegenstände zahlt, erhöht die Hausratversicherung den ausbezahlten Betrag zudem auf den Neuwert der Gegenstände – also auf den Betrag, der zur Neubeschaffung der Gegenstände notwendig ist.

Einen Sonderfall bilden in diesem Zusammenhang übrigens leerstehende bzw. unbewohnte Wohnungen. Eine Schadensregulierung ist hier ausgeschlossen. Damit der Schaden bezahlt wird, müssen Sie genau nachweisen, wann der Schaden entstanden ist und ob Sie zu diesem Zeitpunkt vor Ort waren.

Welche Schäden zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümers?

Die Gebäudeversicherung eines Vermieters oder Eigentümers reguliert alle Schäden, die durch Leitungswasser an Gebäuden entstehen können. Hier wird der Zeitwert der beschädigten Gegenstände ersetzt. Ausführliche Informationen zur Kostenübernahme von Gebäudeschäden finden Sie in unserem Beitrag Gebäudeversicherung zahlt nicht.

Unternehmer haben zusätzlich zu einer Gebäudeversicherung eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese zahlt

  • für den Fall, dass der Betrieb wegen eines Wasserschadens unterbrochen werden muss,
  • den entgangenen Gewinn und die anfallenden Fixkosten,
  • je nach Ursache auch im Falle eines Elementarschadens (Wasserschaden durch Hochwasser, Starkregen o. ä.).

Welche Schäden zahlt die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung kann bei Wasserschäden eine entscheidende Rolle spielen. Sie deckt Schäden ab, die durch Naturgewalt entstanden sind – dazu gehören:

  • Schäden durch Überschwemmung/Hochwasser,
  • Grundwasserschäden durch Überschwemmung,
  • Schäden durch Rückstau des Wassers bei Regen oder Überschwemmung.

Die Elementarschadenversicherung bezahlt hingegen nicht bei folgenden Schäden:

  • Schäden durch eine Sturmflut,
  • Grundwasserschäden, wenn dieses unterirdisch durch das Mauerwerk in das Haus gelangt,
  • Wasserschäden durch Rückstau, weil keine ordnungsgemäße Rückstausicherung besteht.

Was zahlen Versicherungen nicht?

Grundsätzlich gilt: Versicherungen zahlen nicht bei

  • Vorsatz und
  • grober Fahrlässigkeit.

Einzig die private Haftpflichtversicherung deckt auch bei grober Fahrlässigkeit den Wasserschaden ab. Die anderen Versicherungen entscheiden im Einzelfall, wie sie in diesem Zusammenhang vorgehen. Gibt es im Vertrag eine Ausschlussklausel für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit, dann zahlt die Versicherung in keinem Fall.

Hinweis
Hinweis:

Achten Sie bei Versicherungsabschluss darauf, dass möglichst viele Risikofaktoren für Wasserschäden abgedeckt sind und der Vertrag keine Fahrlässigkeitsausschlussklausel enthält. So schließen Sie aus, dass die Versicherung vorschnell annimmt, fahrlässiges Verhalten sei die Ursache des Wasserschadens, und die Schadensregulierung deswegen ganz oder teilweise ablehnt.

3. Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht – was kann ich tun?

Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht – das müssen Sie nicht akzeptieren. Welche Möglichkeiten Sie bei schleppender Regulierung, unvollständiger Kostendeckung oder der Ablehnung einer Schadensregulierung haben, erfahren Sie im Folgenden.

Schleppende Regulierung

Gerade wenn es um die Zahlung einer größeren Versicherungssumme geht, müssen die Versicherten möglicherweise lange auf eine Regulierung der Kosten warten. Dies liegt zunächst an der genauen Prüfung des Versicherungsfalls. Der Versicherer hat das Recht, den Zahlungsanspruch eingehend hinsichtlich der Richtigkeit und Höhe zu überprüfen. In der Regel dauert eine solche Prüfung vier Wochen. Wird diese allerdings grundlos oder gar beabsichtigt verzögert, verhält sich der Versicherer rechtswidrig.

 

Kosten
Verzugszahlungen fordern:

Nach einer unverhältnismäßigen Verzögerung der Zahlung für den Wasserschaden können Verzugszahlungen bei der Versicherung gefordert werden – diese können Sie gerichtlich geltend machen. Dazu gehören z. B. Ihre Anwaltskosten.

Was Sie bei Zahlungsverzug der Versicherung tun können, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Prüfung des HIS: Prüfen Sie, ob über Sie ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherung vorliegt. Dort speichert die Versicherung Daten über Versicherte, wenn diese häufig und/oder große Schäden melden. Liegt ein Eintrag vor, kann es zu Verzögerungen kommen, da die Versicherung die Schadensmeldung dann genauer prüft.

Zahlungserinnerung schicken und Frist setzen: Ist der Wasserschaden durch Ihren Versicherungstarif abgedeckt, können Sie die Versicherung zunächst an die ausstehende Zahlung erinnern und eine angemessene Frist setzen.

Beschwerdebrief verfassen: Reagiert die Versicherung nicht auf Ihr Erinnerungsschreiben, ist eine Beschwerde der nächste Schritt. Schildern Sie in einem Beschwerdebrief an die Versicherung Ihre Situation und Ihren Schadensfall detailliert. Auch hier können Sie erneut eine Frist setzen.

Ombudsmann kontaktieren: Führt die Beschwerde nicht zum Erfolg, können Sie sich an einen Ombudsmann wenden. Dieser gibt seine Einschätzung zum Schadensfall ab und vermittelt zwischen Ihnen und der Versicherung, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

Kosten
Entscheidung nicht bindend:

Die Versicherungen sind allerdings nur bis zu einer Schadenshöhe von 10.000 € an die Entscheidung des Ombudsmannes gebunden. Deshalb kann vor allem bei größeren Schadenssummen die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Anwalt einschalten: In letzter Konsequenz können Sie einen Anwalt hinzuziehen, um gegen die unrechtmäßige Zahlungsverweigerung vorzugehen und Ihren Anspruch auf Regulierung des Wasserschadens geltend zu machen.
Wie Sie ein Anwalt unterstützen kann, lesen Sie in Kapitel 4 – Wie kann ein Anwalt helfen?

Ablehnung oder unvollständige Regulierung

Wenn die Versicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt, können Sie Folgendes tun:

Versicherungspolice und Schadensmeldung überprüfen: Ihre Wasserschaden-Versicherung zahlt nicht – dann können Sie zunächst Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Vergewissern Sie sich, dass in Ihrem Tarif die Schadensursache versichert ist und dass der Absatz zum Ausschluss der Versicherungsleistungen bei Fahrlässigkeit entfernt wurde. Prüfen Sie zur Sicherheit auch erneut Ihre Schadensmeldung.

Ombudsmann kontaktieren: Lehnt die Versicherung die (vollständige) Regulierung des Wasserschadens dennoch ab, können Sie einen Ombudsmann als Schlichtungsinstanz kontaktieren. Damit die Versicherung Ihre entstandenen Kosten zeitnah zahlt, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann den Anspruch gerichtlich geltend machen und eine schnellere Einigung erzielen.

Anwalt einschalten: Gerade bei hohen Schadenssummen kann anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung Ihres Regulierungsanspruchs sinnvoll sein. Ohne rechtliche Maßnahmen versuchen Versicherungen womöglich, sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann gegenüber der Versicherung zielführend argumentieren und deren Zahlungspflicht stichhaltig nachweisen.

4. Wie kann ein Anwalt helfen?

Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung zu beauftragen, wenn

  • Zahlungserinnerung und Beschwerde bei der Versicherung keine Wirkung gezeigt haben,
  • die Schadenssumme höher als 10.000 € ist und
  • der Schaden von der Versicherung abgedeckt ist, die Versicherung aber trotzdem nicht zahlt.

Ein Anwalt für Versicherungsrecht

  • kann die Nachweispflicht für Sie übernehmen,
  • wenn nötig einen öffentlichen Sachverständigen beauftragen,
  • kennt die Tricks der Versicherer,
  • kann zielführend zu Ihren Gunsten argumentieren und
  • hat höhere Entscheidungsgewalt als ein Ombudsmann.

Des Weiteren wird mit aller Wahrscheinlichkeit auch Ihre Versicherung einen Rechtsbeistand haben. Ein juristischer Laie könnte in diesem im Streitfall unterlegen sein, da das deutsche Versicherungsrecht sehr komplex ist und die Gegenseite möglicherweise über jahrelange Erfahrung verfügt.

5. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung zur Schadensregulierung bei Wasserschäden

Ihre Wasserschaden-Versicherung zahlt nicht und Sie wollen die Schadensregulierung einfordern?

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 25.07.2018

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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