Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun
Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun
Arne Baron Boonstra
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht

Aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass Schäden durch Leitungswasser in den vergangenen Jahren den größten Kostenfaktor für Gebäudeversicherer dargestellt haben. Verweigert die Versicherung nach einem Wasserschaden die Leistung, steht für Versicherte häufig ein erhebliches wirtschaftliches Interesse auf dem Spiel.

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Inhalt
  1. 1. Wasserschaden welche Versicherung zahlt
  2. 2. Wasserschaden - was ersetzt die Versicherung?
  3. 3. Wie reagiere ich im Schadensfall?  
  4. 4. Schadensregulierung abgelehnt? So wehren Sie sich!
  5. 5. FAQ: Versicherung zahlt nicht
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Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun

Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun

Aktuelle Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass Schäden durch Leitungswasser in den vergangenen Jahren den größten Kostenfaktor für Gebäudeversicherer dargestellt haben. Verweigert die Versicherung nach einem Wasserschaden die Leistung, steht für Versicherte häufig ein erhebliches wirtschaftliches Interesse auf dem Spiel.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Wird die Leistung nach einem Wasserschaden ganz oder teilweise abgelehnt, steht für Versicherte häufig ein erheblicher finanzieller Schaden im Raum.
  • Welche Versicherung zahlt, hängt von der Ursache des Schadens, dem betroffenen Eigentum und dem konkreten Versicherungsvertrag ab – in Betracht kommen insbesondere die Gebäude-, Hausrat- und Elementarversicherung.
  • Voraussetzung für eine Regulierung ist, dass der Schaden versichert ist, unverzüglich gemeldet und ordnungsgemäß dokumentiert wurde und keine Ausschlussgründe vorliegen.
  • Je nach Vertrag können neben Reparaturkosten auch Aufräum-, Schutz-, Mietausfall- oder Lagerkosten ersetzt werden.
  • Zögert die Versicherung die Regulierung hinaus oder streitet über die Schadenshöhe, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.
  • Über advocado erhalten Betroffene schnell Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten, möglichen Kosten im Falle einer Beauftragung und den nächsten Schritten.
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1. Wasserschaden welche Versicherung zahlt

Welche Versicherung für einen Wasserschaden zuständig ist, lässt sich nicht immer sofort erkennen. Entscheidend sind insbesondere die Ursache des Schadens, die Art des betroffenen Eigentums sowie der konkrete Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Regulierung durch die Versicherung

Unabhängig davon, welche Versicherung im Einzelfall zuständig ist, gelten für eine Regulierung grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen:

  • Die versicherte Gefahr muss vom Versicherungsvertrag abgedeckt sein.
  • Die Gefahr muss nachweislich zu einem Schaden an einer Sache oder an einer Person geführt haben.
  • Die beschädigte Sache oder die betroffene Person muss vom Versicherungsschutz erfasst sein.
  • Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen, insbesondere keine vertraglich vereinbarten Leistungsausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen.

Überblick über die wichtigsten Versicherungsarten

Welche Versicherung letztlich für den Wasserschaden eintritt, hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Schaden vorliegt und welches Eigentum betroffen ist. Die folgende Übersicht dient lediglich der allgemeinen Orientierung.

Gebäudeversicherung

Versichert sind Gefahren durch austretendes Leitungswasser, etwa infolge eines Rohrbruchs, undichter Wasser- oder Heizungsleitungen oder defekter Heizungsanlagen. Im Basistarif sind Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Lawinen regelmäßig nicht enthalten.

Die Gebäudeversicherung schützt

  • Gebäude und/oder  
  • fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile.  

Hausratsversicherung  

Die Hausratversicherung greift grundsätzlich auch bei Leitungswasserschäden, z. B. frostbedingten Bruchschäden oder bestimmungswidrigem Wasseraustritt.

Die Hausratsversicherung versichert den Hausrat innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen.
Hierzu zählen u.a. (nicht abschließend):

  • Einbaumöbel und Einbauküchen
  • Arbeitsgeräte
  • Sportgeräte, z. B. Kanus oder Fallschirme
  • Haustiere
  • Wertsachen und Bargeld

Elementarzusatzversicherung

Die Elementarversicherung kann als Baustein in der Gebäudeversicherung und in der Hausratversicherung abgeschlossen werden und deckt Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Lawinen ab.

Beispiel: Wird ein Wasserschaden durch Hochwasser verursacht und nicht durch eine kaputte Leitung, zahlt die Versicherung, selbst wenn die normale Gebäude- oder Hausratversicherung dafür keinen Schutz bieten würde.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die Versicherungspolice durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Hinweis
Sie haben einen Wasserschaden bei Dritten verschuldet?

Kommt es durch eigenes Verschulden zu einem Wasserschaden bei Dritten, kann eine private Haftpflichtversicherung greifen.

2. Wasserschaden - was ersetzt die Versicherung?

Gebäudeversicherung

Die Leistungen der Gebäudeversicherung richten sich nach Art und Umfang des Schadens. Bei teilweiser oder vollständiger Beschädigung des Gebäudes erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung entweder die Instandsetzung und Sanierung des Gebäudes oder die Auszahlung des entsprechenden Wertes gemäß gleitendem Neuwert, Neuwert, Zeitwert oder gemeinem Wert.

  • Gleitender Neuwert  
    Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein Gebäude gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen, ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Der Preis von 1914 dient hierbei lediglich als fester Rechenwert. Er bildet die konstante Grundlage, auf die ein Anpassungsfaktor angewendet wird, der die aktuellen Baukosten widerspiegelt. Auf diese Weise wird der Versicherungswert automatisch ansteigende Baupreise angepasst. Im Schadenfall stellt der gleitende Neuwert sicher, dass ausreichend Geld zur Verfügung steht, um das beschädigte Gebäude heute in gleicher Art und Qualität neu zu errichten.  

  • Neuwert
    Der Neuwert ist der Wert, den es kostet, eine neue Sache gleicher Art und Güte am Tag des Schadens zu beschaffen.

  • Zeitwert
    Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich Abnutzung und Alter, also dem tatsächlichen aktuellen Wert des Gebäudes.

  • Gemeiner Wert
    Der gemeine Wert ist der Marktwert des Gebäudes, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte

Darüber hinaus zahlt die Gebäudeversicherung u. a.:

  • Aufräum- und Abbruchkosten, etwa die Kosten die für den Abtransport von Schutt entstehen
  • Kosten die entstehen, um andere Sachen zu schützen
  • Kosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Falls der Eigentümer das Gebäude selbst bewohnt, hat: Ersatz des ortsüblichen Mietwerts des Gebäudes einschließlich der Betriebskosten
  • Falls der Eigentümer das Gebäude vermietet hat: Mietausfall, einschließlich laufender Betriebskosten, wenn Mieter zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zahlt in der Regel eine Entschädigung, die sich anhand des vereinbarten Versicherungswertes orientiert.8 Versicherungswert ist dabei der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und gleicher Güte (Neuwert).9  


Darüber hinaus zahlt die Hausratversicherung u.a.:

  • Aufräumkosten
  • Kosten die entstehen, um andere Sachen zu schützen
  • Transport und Lagerkosten, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern

Elementarzusatzversicherung

Die Leistung der Elementarzusatzversicherung richtet sich nach der konkreten Basisversicherung (Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung).

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3. Wie reagiere ich im Schadensfall?  

Damit die Versicherung den Schaden reguliert und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten.

Ruhe bewahren

Auch wenn sich die Ereignisse überschlagen, versuchen Sie, so gut es die Lage erlaubt, einen kühlen Kopf zu bewahren.  

Weiteren Schaden verhindern (Schadenminderungspflicht)

Ergreifen Sie alle zumutbaren Maßnahmen, um eine Verschlimmerung des Wasserschadens zu verhindern:

  • Bei Gebäuden oder Hausrat: Stellen Sie die Wasserquelle ab (z. B. Hauptwasserhahn), decken Sie beschädigte Bereiche ab und trocknen Sie, wenn möglich, Möbel oder Böden vorübergehend.
  • Bei Elektrogeräten: Trennen Sie Geräte vom Strom, ohne sich selbst zu gefährden.
Achtung
Achtung:

Schon Strom aus einer normalen Steckdose kann lebensgefährlich sein. Berühren Sie keine elektrischen Geräte oder Leitungen, wenn Wasser im Spiel ist.  

Keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen

Verändern Sie das Schadensbild nicht, außer um den Schaden zu begrenzen. Reparaturen oder Aufräumarbeiten sollten erst nach Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Schaden an die Versicherung melden

Melden Sie den Wasserschaden unverzüglich telefonisch und per E-Mail. Folgen Sie den Anweisungen Ihrer Versicherung.

Schaden dokumentieren

Fotografieren und filmen Sie alle betroffenen Bereiche und Gegenstände. Notieren Sie Schäden so detailliert wie möglich – dies dient als Beweismittel gegenüber der Versicherung.

Kooperation mit der Versicherung

Die Versicherung kann Sachverständige beauftragen oder weitere Informationen anfordern. Unterstützen Sie diesen Prozess vollständig.

Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren

Bewahren Sie alle Unterlagen auf, z. B. E-Mails, Briefe, Rechnungen oder Notizen. So können Sie nachweisen, dass Sie alle Pflichten fristgerecht und vollständig erfüllt haben.

4. Schadensregulierung abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn Ihre Versicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.

Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren.

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

Ablehnungsgründe gezielt entkräften

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch das Einholen eines weiteren Sachverständigengutachtens.

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

Geduld und Ausdauer zeigen

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen mehrere eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.  

Ein Anwalt kann die Verhandlung für sie führen, d. h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen

Bleibt die Versicherung trotz Widerspruchs untätig, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde kostenfrei. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann.

Anwalt für Versicherungsrecht einschalten

Spätestens wenn der Ombudsmann keine Lösung erzielt oder die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

Klage gegen die Versicherung  

Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen die Versicherung. Spätestens jetzt sollten Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.  

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5. FAQ: Versicherung zahlt nicht

Je nach Versicherungsvertrag können u. a. Reparatur- und Sanierungskosten, Ersatz beschädigter Gegenstände, Aufräum- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten sowie Mietausfall oder Nutzungsausfall ersetzt werden. Entscheidend sind die jeweilige Police und die Schadensursache.

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die Versicherung darf sich die zur Prüfung erforderliche Zeit nehmen, insbesondere wenn Gutachten oder weitere Unterlagen notwendig sind. Verzögert sich die Regulierung erheblich, kann eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll sein.

Prüfen Sie zunächst die Ablehnungsbegründung und den Versicherungsvertrag. Maßgeblich sind Schadensursache, Dokumentation und mögliche Ausschlussgründe. Bei Unklarheiten kann eine anwaltliche Prüfung helfen, das weitere Vorgehen zu klären.

Das hängt vom Vertrag ab. Einfache Fahrlässigkeit ist häufig mitversichert, grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Kürzung oder Ablehnung der Leistung führen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.

Ein Rohrbruch ist grundsätzlich ein typischer Versicherungsfall. Die Leistung kann jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, wenn vertragliche Ausschlüsse greifen oder Pflichten verletzt wurden (z. B. verspätete Schadensmeldung).

Ja. Eine Kürzung oder Verweigerung ist z. B. möglich bei Ausschlussklauseln, grober Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzungen, unzureichender Dokumentation oder Streit über Ursache und Schadenshöhe. In jedem Fall lohnt sich jedoch eine anwaltliche Überpüfung.

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