1. Wasserschaden welche Versicherung zahlt
Welche Versicherung für einen Wasserschaden zuständig ist, lässt sich nicht immer sofort erkennen. Entscheidend sind insbesondere die Ursache des Schadens, die Art des betroffenen Eigentums sowie der konkrete Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Regulierung durch die Versicherung
Unabhängig davon, welche Versicherung im Einzelfall zuständig ist, gelten für eine Regulierung grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen:
- Die versicherte Gefahr muss vom Versicherungsvertrag abgedeckt sein.
- Die Gefahr muss nachweislich zu einem Schaden an einer Sache oder an einer Person geführt haben.
- Die beschädigte Sache oder die betroffene Person muss vom Versicherungsschutz erfasst sein.
- Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen, insbesondere keine vertraglich vereinbarten Leistungsausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen.
Überblick über die wichtigsten Versicherungsarten
Welche Versicherung letztlich für den Wasserschaden eintritt, hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Schaden vorliegt und welches Eigentum betroffen ist. Die folgende Übersicht dient lediglich der allgemeinen Orientierung.
Gebäudeversicherung
Versichert sind Gefahren durch austretendes Leitungswasser, etwa infolge eines Rohrbruchs, undichter Wasser- oder Heizungsleitungen oder defekter Heizungsanlagen. Im Basistarif sind Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Lawinen regelmäßig nicht enthalten.
Die Gebäudeversicherung schützt
- Gebäude und/oder
- fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile.
Hausratsversicherung
Die Hausratversicherung greift grundsätzlich auch bei Leitungswasserschäden, z. B. frostbedingten Bruchschäden oder bestimmungswidrigem Wasseraustritt.
Die Hausratsversicherung versichert den Hausrat innerhalb der Wohnung oder des Hauses. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen.
Hierzu zählen u.a. (nicht abschließend):
- Einbaumöbel und Einbauküchen
- Arbeitsgeräte
- Sportgeräte, z. B. Kanus oder Fallschirme
- Haustiere
- Wertsachen und Bargeld
Elementarzusatzversicherung
Die Elementarversicherung kann als Baustein in der Gebäudeversicherung und in der Hausratversicherung abgeschlossen werden und deckt Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Lawinen ab.
Beispiel: Wird ein Wasserschaden durch Hochwasser verursacht und nicht durch eine kaputte Leitung, zahlt die Versicherung, selbst wenn die normale Gebäude- oder Hausratversicherung dafür keinen Schutz bieten würde.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die Versicherungspolice durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.