Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das können Sie jetzt tun
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das können Sie jetzt tun
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Unterlassungsanspruch Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach einer Rechtsverletzung ein effizientes Mittel, um in Zukunft diesen Rechtsverstoß durch die Person zu verhindern. Strafbewehrt ist die Erklärung, weil sie eine Strafzahlung androht, sollte der Abgemahnte gegen die Vereinbarung verstoßen. Ein Anwalt kann die Erklärung prüfen, um formale Fehler und zu hohe Strafen auszuschließen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist eine strafbewehrte Unter­lassungs­erklärung?
  3. 2. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung erhalten haben: So gehen Sie vor
  4. 3. Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Anforderungen
  5. 4. Strafbewehrte Unterlassungse­rklärung: Was muss ich beachten?
  6. 5. Strafbewehrte Unterlassungs­erklärung prüfen lassen & anpassen
  7. 6. Kosten und Risiken: Womit Sie realistisch rechnen müssen
  8. 7. Wenn Sie selbst Unterlassung verlangen möchten
  9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das können Sie jetzt tun

Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das können Sie jetzt tun

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach einer Rechtsverletzung ein effizientes Mittel, um in Zukunft diesen Rechtsverstoß durch die Person zu verhindern. Strafbewehrt ist die Erklärung, weil sie eine Strafzahlung androht, sollte der Abgemahnte gegen die Vereinbarung verstoßen. Ein Anwalt kann die Erklärung prüfen, um formale Fehler und zu hohe Strafen auszuschließen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, mit dem sich eine Person verpflichtet, einen konkret beschriebenen Rechtsverstoß künftig zu unterlassen – verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall.

Gilt, wenn …

  • Sie eine Abmahnung erhalten haben und eine Unterlassungserklärung beigefügt ist (oder nachgefordert wird).
  • Ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird (z. B. Urheberrecht, Marke, Wettbewerb, Persönlichkeitsrecht) und Wiederholungsgefahr behauptet wird.
  • die Gegenseite verlangt, dass Sie sich verbindlich verpflichten (häufig „strafbewehrt“, „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“).

Sonderfall: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den Vorwurf überhaupt verantworten (z. B. Familien-/Mitarbeiterzugang, gehackter Account), wenn die Erklärung sehr weit gefasst ist (mehr als der Vorwurf), oder wenn bereits gerichtliche Schritte angekündigt/angestoßen sind (einstweilige Verfügung/Klage), sollte der Text der Erklärung individuell geprüft werden.

Wichtigste Frist: Die entscheidende Frist ist in der Abmahnung gesetzt; sie läuft ab Zugang des Schreibens und ist oft kurz (teilweise nur wenige Tage).

Benötigte Informationen:

  • Abmahnung + Anlagen (Nachweise, Screenshots, Ausdrucke)
  • Entwurf der Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung (Originalwortlaut)
  • Angaben zum Vorwurf (Datum, Plattform/Shop/Website, betroffene Inhalte/Produkte, Account-/Nutzerdaten)
  • ggf. interne Abläufe/Verantwortlichkeiten (Unternehmen), Router-/Account-Zugriff (Privatperson)

Häufigster Fehler: Viele unterschreiben „zur Ruhe“ vorschnell – und binden sich damit oft weit länger und weiter, als es der konkrete Vorwurf erfordert.

Kurz zur Rollenfrage (damit Sie schneller das Richtige finden):

  • Sie haben eine Unterlassungserklärung erhalten: Fokus dieses Ratgebers ist, wie Sie den Vorwurf prüfen und welche Punkte im Text entscheidend sind.
  • Sie möchten selbst Unterlassung verlangen: weiter unten finden Sie, wann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als Anspruchsteller sinnvoll ist und welche Mindestpunkte wichtig sind.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Mit Ihrer Unterschrift entsteht regelmäßig ein Unterlassungsvertrag; bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe.
  • Die Erklärung ist häufig zeitlich unbefristet und wirkt praktisch „dauerhaft“, solange sie nicht ausnahmsweise wirksam beendet wird.
  • Der Text muss zum konkreten Vorwurf passen: zu weit gefasste Verbote und unnötige Zusatzpflichten sind ein typischer Streitpunkt.

Kommt auf den Einzelfall an:

  • ob der geltend gemachte Anspruch überhaupt besteht (Rechtsgebiet, Aktivlegitimation, Nachweis, Wiederholungsgefahr)
  • wie weit das Unterlassungsversprechen reichen darf (Kerngleichheit, konkrete Verletzungsform, Formulierungen)
  • ob und wie eine modifizierte Erklärung sinnvoll ist (Risiko, Verhandlung, gerichtliche Strategie)
  • welche Kostenpositionen berechtigt sind (insbesondere je nach Urheberrecht/Wettbewerbsrecht/Markenrecht)

1. Was ist eine strafbewehrte Unter­lassungs­erklärung?

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Schreiben, das bei einer Rechtsverletzung inklusive einer Abmahnung an denjenigen verschickt wird, der sich rechtswidrig verhalten hat. Sie dient dazu, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen und soll verhindern, dass der Abgemahnte dieselbe Rechtsverletzung in Zukunft noch mal begeht.

Strafbewehrt ist die Erklärung, weil direkt eine Strafzahlung gefordert wird für den Fall, dass die Rechtsverletzung trotz unterschriebener Unterlassungserklärung wieder passiert.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist möglich bei z. B.
- Beleidigung, übler Nachrede und andere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
- Markenrechtsverletzungen
- Urheberrechtsverletzungen
- Verletzung des Wettbewerbsrechts
- Filesharing-Abmahnung

Ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben, gilt sie lebenslang. Neben der geforderten Vertragsstrafe bei erneuter Rechtsverletzung kann der Abmahnende auch Schadensersatz für die bisherige Verletzung seiner Rechte und die Kosten für die Abmahnung einfordern (z. B. Anwaltskosten).

2. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung erhalten haben: So gehen Sie vor

Schritt 1: Nicht vorschnell unterschreiben – erst den Vorwurf klären

Bevor Sie über den Text der Erklärung nachdenken, muss klar sein:

  • Wer mahnt ab – und ist diese Person/Organisation tatsächlich Rechteinhaber oder anspruchsberechtigt?
  • Was genau wird vorgeworfen (konkrete Handlung, Zeitpunkt, Fundstelle)?
  • Welche Belege legt die Gegenseite vor – und passen sie zu Ihnen/Ihrem Account/Ihrem Unternehmen?
  • Gab es den Verstoß überhaupt – und wer war verantwortlich (Privathaushalt, Mitarbeiter, Dienstleister)?

Schritt 2:  Die drei Kernfragen im Erklärungstext prüfen

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat fast immer drei „Hebel“, die über Risiko und Reichweite entscheiden:

Unterlassungsversprechen – was genau ist verboten?
Achten Sie auf zu weite Formulierungen („jegliche“, „insbesondere“, „ähnliche Handlungen“, „kerngleich“, pauschale Verbote ohne Bezug zur konkreten Verletzung). Je unklarer und weiter das Verbot, desto höher das Risiko, später „aus Versehen“ zu verstoßen.

Vertragsstrafe – wie wird sie bestimmt?
Es gibt grob zwei Modelle:

  • Fester Betrag (z. B. „5.001 € für jeden Verstoß“)
  • Offene Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“: Die Höhe wird im Verstoßfall durch den Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und kann gerichtlich überprüft werden. Das klingt „flexibel“, kann aber je nach Konstellation auch hohe Beträge ermöglichen – dafür gibt es eine gerichtliche Kontrolle.

Zusatzpflichten – steckt mehr drin als Unterlassung?
Häufig finden sich Regelungen zu:

  • Anerkenntnissen („ich habe rechtswidrig gehandelt“)
  • Auskunfts-/Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf
  • Kostenübernahme „dem Grunde und der Höhe nach“
  • Gerichtsstand/Vertragsstrafenversprechen „pro Verstoß“ in Serien

Nicht jede dieser Pflichten ist in jedem Fall zwingend. Entscheidend ist, ob sie zum Vorwurf und zum jeweiligen Rechtsgebiet passt.

Schritt 3: Prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt

Eine modifizierte Unterlassungserklärung bedeutet: Sie geben grundsätzlich ein Unterlassungsversprechen ab, aber in einem Text, der

  • den Vorwurf präziser abbildet,
  • unnötige/zu weite Passagen streicht,
  • die Vertragsstrafe angemessen regelt,
  • keine überflüssigen Anerkenntnisse enthält.

Wichtig: „Modifizieren“ ist kein Basteln an Einzelwörtern. Schon kleine Änderungen können die Erklärung zu eng (und damit für die Gegenseite unzureichend) oder zu weit machen (und damit für Sie riskant). In manchen Fällen ist auch das Ergebnis: keine Unterlassungserklärung, sondern Zurückweisung/Verhandlung – das hängt stark vom Vorwurf und den Belegen ab.

Schritt 4: Wenn keine Einigung gelingt: gerichtliche Schritte als nächster Eskalationspunkt

Wenn keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben wird, kann die Gegenseite (je nach Rechtsgebiet und Eilbedürftigkeit) gerichtliche Schritte wählen – häufig als einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage. Ob das realistisch ist, hängt u. a. von Beweislage, Dringlichkeit und Streitwert ab.

3. Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Anforderungen

Je nach Rechtsgebiet gibt es formale und inhaltliche Anforderungen. Beispiele:

  • Im Urheberrecht enthält das Gesetz spezielle Vorgaben für Abmahnungen (u. a. zur Klarheit des Vorwurfs).
  • Im Wettbewerbsrecht sind u. a. Informationspflichten und Regelungen zur Vertragsstrafe gesetzlich verankert.

Das heißt nicht automatisch: „Formfehler = alles erledigt“. Aber Unklarheiten, fehlende Angaben oder widersprüchliche Nachweise können für die Bewertung von Anspruch, Kosten und Vorgehen wichtig sein.

Hinweis
Achtung bei Muster-Vorlagen

Im Internet gibt es für strafbewehrte Unterlassungserklärungen viele Muster. Aber: Vertragsstrafe und Schadensersatz sind womöglich zu hoch angesetzt. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie die Forderungen anpassen und z. B. zu hohe Vertragsstrafen vermeiden.

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4. Strafbewehrte Unterlassungse­rklärung: Was muss ich beachten?

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung können einige Fehler passieren – dann wäre die Erklärung ungültig. Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist:

  • Korrekter Absender: Wichtig ist, dass der Absender der Abmahnung und strafbewehrten Unterlassungserklärung der Rechteinhaber ist.
  • Formal korrektes Schreiben: z. B. Anschrift des Abgemahnten, Datum und korrekter Absender.
  • Klarer Tatvorwurf: Es muss genau benannt sein, für welche Rechtsverletzung die Unterlassungserklärung gefordert wird.
  • Eindeutige Beweise: Lässt sich die Schuld des Abgemahnten beweisen?
  • Gültiger Anspruch auf Unterlassung: Der Unterlassungsanspruch darf noch nicht verjährt sein – ab Kenntnis des Rechtsverstoßes gilt in der Regel eine Frist von 3 Jahren.
  • Angemessene Strafe: Die Vertragsstrafe und Schadensersatzforderung dürfen nicht zu hoch sein.

Bei Fehlern kann man gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung Widerspruch einlegen. Lässt sich z. B. beweisen, dass der Vorwurf einer Rechtsverletzung unberechtigt ist, ist die Erklärung hinfällig.

Bei der strafbewehrten Unterlassung geht es um den Schutz Ihrer Rechte und womöglich viel Geld – die Unterstützung eines Anwalts kann sich lohnen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann die Unterlassungserklärung inklusive Strafe und Schadensersatzsumme prüfen und anpassen, damit die Forderung korrekt ist und niemanden benachteiligt.

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Infografik: So reagieren Sie richtig auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

5. Strafbewehrte Unterlassungs­erklärung prüfen lassen & anpassen

Niemand muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sofort akzeptieren. Es kann sich lohnen, das Schreiben prüfen und anpassen zu lassen. Damit die Forderung für alle Beteiligten angemessen ist.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann u. a. Folgendes bewirken:

  • Unterlassungsanspruch explizit geltend machen: Sie können die Unterlassung z. B. nur für die Nutzung bestimmter Musik, Filme und andere Werke gelten lassen.
  • Realistische Strafe: Die Vertragsstrafe ist immer verhandelbar. Die sogenannte Klausel „Hamburger Brauch“ führt dazu, dass ein Gericht überprüft, ob die Vertragsstrafe angemessen ist.
  • Angemessener Schadensersatz: Überhöhte Schadensersatzforderungen können abgelehnt werden – auch hier ist Verhandlungsgeschick wichtig.
  • Vertragsauflösung bei Rechtsänderungen: Die modifizierte Unterlassungserklärung kann den Zusatz erhalten, dass die Erklärung unter Umständen ihre Gültigkeit verliert – z. B. wenn sich die Rechtslage ändert.

Aber Achtung: Verändern Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht beliebig und leichtfertig – schon einzelne Formulierungen können entscheidend sein. Die Unterstützung eines Anwalts kann hier sinnvoll sein.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Prüfen, ob der Anspruch und die Forderungen berechtigt sind
  • Kritische Phrasen erkennen
  • Eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung verfassen
  • Sicherstellen, dass auch die Interessen der Gegenseite berücksichtigt sind.
  • Verhandlungen mit der Gegenseite übernehmen
  • Erfolgschancen auf eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Sinne erhöhen.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Foto im Onlineshop ohne Lizenz
Ausgangslage: Ein Händler nutzt ein Produktfoto, ohne Nutzungsrechte nachweisen zu können. Abmahnung mit Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Kostenforderung, Vertragsstrafeversprechen.
Vorgehen: Vorwurf und Rechtekette prüfen (wer ist Rechteinhaber?), Fundstelle sichern, Bild entfernen, Erklärungstext auf Reichweite/Anerkenntnisse prüfen, ggf. modifizieren.
Ergebnis: Unterlassung wird abgegeben, aber enger am konkreten Foto/Verwendungskontext; Kostenpositionen werden geprüft/verhandelt.
Learning: Das größte Risiko liegt oft weniger im „Heute“, sondern in der sauberen Organisation, damit das Bild nicht erneut auftaucht (Shop-Cache, Marktplätze, Dienstleister).

Fall 2: Markenname in Listing/Anzeige
Ausgangslage: Ein Unternehmen verwendet einen fremden Markennamen als Keyword/Produktbezeichnung. Abmahnung fordert weit gefasstes Unterlassen („jegliche markenmäßige Nutzung“), feste hohe Vertragsstrafe.
Vorgehen: Markenlage und Benutzungsform prüfen, genaue Verletzungsform abgleichen, Erklärung auf „zu weit“ prüfen, Vertragsstrafenregelung bewerten.
Ergebnis: Erklärung wird so gefasst, dass sie die konkrete beanstandete Nutzung erfasst, aber nicht pauschal jede denkbare Verwendung verbietet.
Learning: Zu allgemeine Verbote erhöhen das Risiko, später in gutgläubigen Grenzfällen in die Vertragsstrafe zu laufen.

Fall 3: Persönlichkeitsrechtsvorwurf in Social Media
Ausgangslage: Privatperson postet eine Aussage/Behauptung über Dritte; Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, Unterlassung und Kosten.
Vorgehen: Tatsachenkern/Meinungsäußerung abgrenzen, Kontext sichern (Screenshots), Text der Erklärung prüfen (geht es nur um konkrete Aussage oder „ähnliche“ Inhalte?), Risiko einer Wiederholung bewerten.
Ergebnis: Je nach Beweislage: Unterlassung in präziser Form oder Zurückweisung/Verhandlung.
Learning: Die Formulierung („was genau ist künftig zu unterlassen?“) ist hier besonders entscheidend – zu weit gefasste Verbote treffen schnell mehr als den konkreten Post.

6. Kosten und Risiken: Womit Sie realistisch rechnen müssen

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nicht „von sich aus“ kostenpflichtig – die Kosten entstehen typischerweise aus dem Gesamtpaket:

  • Abmahnkosten bzw. Anwaltskosten der Gegenseite: Je nach Rechtsgebiet und Streitwert kann die Gegenseite Kosten geltend machen; nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt oder der Höhe nach angemessen.
  • Schadensersatz: In manchen Konstellationen (z. B. Urheberrecht/Markenrecht) wird neben Unterlassung zusätzlich Schadensersatz verlangt; Grundlage und Höhe sind stark einzelfallabhängig.
  • Vertragsstrafe: Das zentrale Risiko der Unterlassungserklärung liegt in der Zukunft: Jeder Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen – auch durch organisatorische Fehler (z. B. erneut eingestellte Produktfotos, wieder aktivierte Listings, Weiterverbreitung durch Dritte, nicht gelöschte Kopien).
  • Gerichts- und eigene Anwaltskosten: Wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, kommen weitere Kosten hinzu; Umfang und Kostenrisiko hängen von Streitwert und Verfahrensart ab.

Praxispunkt: Wer unterschreibt, sollte organisatorisch sicherstellen, dass das Verbot dauerhaft eingehalten werden kann (Löschkonzept, Verantwortlichkeiten, Monitoring im Unternehmen).

7. Wenn Sie selbst Unterlassung verlangen möchten

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann sinnvoll sein, wenn Sie eine Rechtsverletzung beenden wollen und das Risiko einer Wiederholung besteht. Praktisch wichtig sind:

  • klare Beschreibung der beanstandeten Handlung (damit das Verbot greifbar ist)
  • angemessene Vertragsstrafenregelung (wirksam, aber nicht willkürlich)
  • nachvollziehbare Anspruchsgrundlage und Belege (Screenshots, Dokumentation, Zuordnung)

Auch hier gilt: Je nach Rechtsgebiet können besondere Abmahn- und Informationspflichten gelten.

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8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Entscheidend ist, ob ein Anspruch besteht und ob der Text angemessen und passgenau ist. Häufig ist eine Prüfung (und ggf. eine modifizierte Erklärung) sinnvoll.
Was ist zu prüfen: Anspruchsberechtigung, Nachweise, Reichweite des Verbots, Vertragsstrafenmechanik, Zusatzpflichten.

Richtig ist: Mit der Unterschrift beginnt das wichtigste Risiko: künftige Verstöße können Vertragsstrafen auslösen – oft auch durch organisatorische Fehler.
Was ist zu prüfen: Können Sie das Verbot dauerhaft einhalten (privat/unternehmerisch)? Gibt es Prozesse zur Entfernung/Prüfung/Überwachung?

Richtig ist: Der Text muss zum konkreten Vorwurf passen. Muster können zu weit oder zu eng sein – beides ist riskant.
Was ist zu prüfen: Konkrete Verletzungsform, Umfang (nur diese Handlung oder mehr), Vertragsstrafe, Anerkenntnisse, Kostenklauseln.

Richtig ist: Manchmal ja, manchmal nein. Eine zu enge Erklärung kann die Gegenseite nicht akzeptieren und gerichtliche Schritte wahrscheinlicher machen.
Was ist zu prüfen: Beweislage, Dringlichkeit, Verhandlungsbereitschaft, Rechtsgebiet, Risiken einer Eskalation.

Richtig ist: Das kann man nicht pauschal sagen. In manchen Bereichen werden Unterlassungsansprüche konsequent gerichtlich verfolgt, besonders wenn Wiederholungsgefahr behauptet wird.
Was ist zu prüfen: Seriosität des Absenders, Nachweise, bisheriges Verhalten der Gegenseite, angekündigte Schritte, eigene Risikotoleranz.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 28.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.  

Quellen

  • § 97a UrhG (Abmahnung im Urheberrecht)
  • §§ 13, 13a UWG (Abmahnung/Vertragsstrafe im Wettbewerbsrecht)
  • §§ 195, 199 BGB (regelmäßige Verjährung und Beginn)
  • §§ 339, 343 BGB (Vertragsstrafe und richterliche Herabsetzung)
  • § 315 BGB (Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen – relevant bei „Hamburger Brauch“)

Letzte Aktualisierung

28.05.2026

  • Am Anfang steht jetzt eine kurze Orientierung, damit man schnell weiß, was als Nächstes zählt.
  • Es ist klar getrennt, ob man eine Erklärung bekommen hat oder selbst eine verlangt.
  • Statt Frage-Antwort-Blöcken gibt es typische Irrtümer – damit man schneller erkennt, wo Fallen liegen.
  • Es gibt Beispiele aus der Praxis (Shop-Foto, Marke, Social Media), um das Vorgehen greifbarer zu machen.
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