Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Das können Sie jetzt tun
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach einer Rechtsverletzung ein effizientes Mittel, um in Zukunft diesen Rechtsverstoß durch die Person zu verhindern. Strafbewehrt ist die Erklärung, weil sie eine Strafzahlung androht, sollte der Abgemahnte gegen die Vereinbarung verstoßen. Ein Anwalt kann die Erklärung prüfen, um formale Fehler und zu hohe Strafen auszuschließen.
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
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Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, die Unterlassung einer Rechtsverletzung zu erreichen.
Strafbewehrt = in der Erklärung wird eine Strafe festgesetzt für den Fall, dass die Rechtsverletzung sich wiederholt.
Möglich ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung z. B. bei übler Nachrede, unerlaubter Nutzung einer Marke, bei Filesharing-Abmahnung und anderen Rechtsverletzungen.
Es kann sich lohnen, die Erklärung prüfen zu lassen: Bei Fehlern ist sie ungültig.
Ein Anwalt kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung prüfen und anpassen.
1. Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Schreiben, das bei einer Rechtsverletzung inklusive einer Abmahnung an denjenigen verschickt wird, der sich rechtswidrig verhalten hat. Sie dient dazu, einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen und soll verhindern, dass der Abgemahnte dieselbe Rechtsverletzung in Zukunft noch mal begeht.
Strafbewehrt ist die Erklärung, weil direkt eine Strafzahlung gefordert wird für den Fall, dass die Rechtsverletzung trotz unterschriebener Unterlassungserklärung wieder passiert.
Ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben, gilt sie lebenslang. Neben der geforderten Vertragsstrafe bei erneuter Rechtsverletzung kann der Abmahnende auch Schadensersatz für die bisherige Verletzung seiner Rechte und die Kosten für die Abmahnung einfordern (z. B. Anwaltskosten).
Achtung bei Muster-Vorlagen
Im Internet gibt es für strafbewehrte Unterlassungserklärungen viele Muster. Aber: Vertragsstrafe und Schadensersatz sind womöglich zu hoch angesetzt. Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie die Forderungen anpassen und z. B. zu hohe Vertragsstrafen vermeiden.
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Eine Unterlassungserklärung ist sinnvoll, wenn jemand Ihre Rechte verletzt hat – z. B. durch Kopie Ihrer Marke, einen Wettbewerbsverstoß, Verletzung des Urheberrechts oder Ihrer Persönlichkeitsrechte.
Mit der Unterlassungserklärung können Sie verhindern, dass die Rechtsverletzung in Zukunft von der Person noch einmal begangen wird und Schadensersatz für die Verletzung Ihrer Rechte bekommen.
Welchem Zweck dient eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, mit einer Abmahnung die Unterlassung einer Rechtsverletzung zu erreichen – und direkt eine Strafe anzudrohen, falls Ihre Rechte vom Abgemahnten weiterhin verletzt werden.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungsklage?
Die Unterlassungsklage ist der nächste Schritt nach einer Unterlassungserklärung. Haben Sie mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung keinen Erfolg, können Sie Klage einreichen, um die Unterlassung der Rechtsverletzung zu erreichen.
Welche Folgen hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Eine unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet zu:
Lebenslange Unterlassung der genannten Rechtsverstöße
Zahlung von Schadensersatz für die begangene Rechtsverletzung
Zahlung der Abmahnkosten (Anwaltskosten des Geschädigten und Schadensersatz)
Zahlung einer Vertragsstrafe bei erneuten Rechtsverletzungen
Was kostet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Das kommt darauf an, für welchen Rechtsverstoß sie gelten soll und wie viel Schadensersatz gefordert wird. Dazu kommt noch die Strafe für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung und ggf. Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen Urheberrechtsverletzung kann z. B. Kosten von 4.000 Euro aufwärts bedeuten. Die genauen Kosten sind aber in jedem Fall unterschiedlich.
3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Was muss ich beachten?
Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung können einige Fehler passieren – dann wäre die Erklärung ungültig. Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist:
Korrekter Absender: Wichtig ist, dass der Absender der Abmahnung und strafbewehrten Unterlassungserklärung der Rechteinhaber ist.
Formal korrektes Schreiben: z. B. Anschrift des Abgemahnten, Datum und korrekter Absender.
Klarer Tatvorwurf: Es muss genau benannt sein, für welche Rechtsverletzung die Unterlassungserklärung gefordert wird.
Eindeutige Beweise: Lässt sich die Schuld des Abgemahnten beweisen?
Gültiger Anspruch auf Unterlassung: Der Unterlassungsanspruch darf noch nicht verjährt sein – ab Kenntnis des Rechtsverstoßes gilt in der Regel eine Frist von 3 Jahren.
Angemessene Strafe: Die Vertragsstrafe und Schadensersatzforderung dürfen nicht zu hoch sein.
Bei Fehlern kann man gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung Widerspruch einlegen. Lässt sich z. B. beweisen, dass der Vorwurf einer Rechtsverletzung unberechtigt ist, ist die Erklärung hinfällig.
Bei der strafbewehrten Unterlassung geht es um den Schutz Ihrer Rechte und womöglich viel Geld – die Unterstützung eines Anwalts kann sich lohnen. Ein Anwalt für Zivilrecht kann die Unterlassungserklärung inklusive Strafe und Schadensersatzsumme prüfen und anpassen, damit die Forderung korrekt ist und niemanden benachteiligt.
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Niemand muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sofort akzeptieren. Es kann sich lohnen, das Schreiben prüfen und anpassen zu lassen. Damit die Forderung für alle Beteiligten angemessen ist.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann u. a. Folgendes bewirken:
Unterlassungsanspruch explizit geltend machen: Sie können die Unterlassung z. B. nur für die Nutzung bestimmter Musik, Filme und andere Werke gelten lassen.
Realistische Strafe: Die Vertragsstrafe ist immer verhandelbar. Die sogenannte Klausel „Hamburger Brauch“ führt dazu, dass ein Gericht überprüft, ob die Vertragsstrafe angemessen ist.
Angemessener Schadensersatz: Überhöhte Schadensersatzforderungen können abgelehnt werden – auch hier ist Verhandlungsgeschick wichtig.
Vertragsauflösung bei Rechtsänderungen: Die modifizierte Unterlassungserklärung kann den Zusatz erhalten, dass die Erklärung unter Umständen ihre Gültigkeit verliert – z. B. wenn sich die Rechtslage ändert.
Aber Achtung: Verändern Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht beliebig und leichtfertig – schon einzelne Formulierungen können entscheidend sein. Die Unterstützung eines Anwalts kann hier sinnvoll sein.
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
Prüfen, ob der Anspruch und die Forderungen berechtigt sind
Kritische Phrasen erkennen
Eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung verfassen
Sicherstellen, dass auch die Interessen der Gegenseite berücksichtigt sind.
Verhandlungen mit der Gegenseite übernehmen
Erfolgschancen auf eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Sinne erhöhen.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.
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