Anwalt Abfindung: Was muss ich wissen?
Sie haben nach jahrelanger Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Nach plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes besteht die Chance, zumindest eine Abfindung zu erhalten. Ist Ihre Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft? Dann wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage. Haben Sie einen vertraglichen Anspruch auf die Entschädigung? Verhandeln Sie klug mit Ihrem Arbeitgeber – die Abfindungshöhe ist variabel.
Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe entgegenzutreten. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und beweist Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers. Nach erfolgreicher Klage setzt der Anwalt Ihre Abfindung mit Verhandlungsgeschick und stichhaltigen Argumenten schnell durch.
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Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Die Abfindung ist eine freiwillige, einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein gesetzlicher Anspruch durch § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestehen.
Ein Anspruch auf Abfindung kann aber auch möglich sein durch Vereinbarung im:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Sozialplan
- Kündigungsschreiben
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung:
- Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
- Kündigungsschutzgesetz gilt für den Arbeitnehmer: Der Betrieb muss mehr als 10 Mitarbeiter haben und der Arbeitnehmer muss länger als 6 Monate dort angestellt sein.
- Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1a KSchG an, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt
- Der Mitarbeiter lässt die 3-wöchige Frist für die Klage verstreichen.
Wenn der Arbeitgeber die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung anbietet, legt der § 1a KSchG auch die Höhe der Abfindung fest: 0,5 Brutto-Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.
Achtung: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Abfindung gemäß § 1a KSchG zu machen. Aber wenn sie es im Kündigungsschreiben machen, ist es verbindlich.
Abfindung nach Kündigungsschutzklage
Ist die Kündigung unrechtmäßig, können können Arbeitnehmer auch mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erreichen. Nach Erhalt der Kündigung bleiben 3 Wochen Zeit, die Klage einzureichen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abfindung kann Sie dabei unterstützen, nachzuweisen, dass die Kündigung unzulässig ist, und alle notwendigen Dokumente rechtzeitig beim Gericht einreichen.
Dann haben Sie die Chance, im Gütetermin mit der Unterstützung des Anwalts eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Einigen Sie sich auf einen Vergleich, ist der Prozess beendet – ein Klageverfahren ist nicht mehr notwendig. Sie sparen sich die Prozesskosten.
Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Abfindung gerichtlich durchzusetzen. Ist Ihre Kündigung nachweislich fehlerhaft und unberechtigt, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern und zur Rücknahme der Kündigung verpflichten.
Abfindung ist Verhandlungssache – Anwalt kann helfen
Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Auch die 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr sind nur ein Richtwert für die Höhe der Abfindung – mehr ist möglich.
Ein Anwalt kann Ihre Kündigung und die Chancen auf eine Abfindung prüfen. Er kann Fehler im Kündigungsschreiben identifizieren und die Chancen einer Kündigungsschutzklage einschätzen.
Der Anwalt kann für Sie die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen und versuchen, eine höhere Abfindung zu erzielen.