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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Thomas S.

Sehr Kompetenter RA. Kann ich Jeden wärmstens empfehlen. Im Falle der Notwendigkeit werden Sie mit dem Mandat beauftragt.

5,00 von 5 Sternen
Ruth S.

Sehr gute, ausführliche Beratung, bei Nachfragen verständliche Antwort insgesamt eine ausführliche Beratung, so daß ich nun entscheiden kann.

5,00 von 5 Sternen
Oliver B.

Vielen Dank für die kompetente und faire Einschätzung der Sachlage! So habe ich mir die Beratung vorgestellt! Super schnell und unkompliziert!

5,00 von 5 Sternen
Yvonne W.

Sehr nette Anwälte. Wurde Sehr schnell angerufen und mein Anliegen wurde besprochen. Bin jetzt beruhigter. Kann ich nur weiter empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Martin W.

Hat mir sehr geholfen,der weitere Ausgang ist jedoch noch offen. Sollte ich einen Rechtsbeistand benötigen,würde ich mich freuen wenn Herr Lichtblau das Mandat annehmen würde. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Sabine E.

Kann den Anwalt einfach nur weiter empfehlen. Auf eine Online Anfrage mitten in der Nacht am nächsten Tag vormittags sofort ein Anruf von diesem. Konnte mit den kurzen Ausführungen meines Anliegens sehr gut umgehen. Wenn hier mal jemand so richtig, richtig am Boden ist, unbedingt nutzen

4,80 von 5 Sternen
Erika S.

Überrascht hat uns die sehr schnelle Bearbeitung. Die Auskunft war gut verständlich und hoffentlich hilfreich. Herzlichen Dank dafür.

5,00 von 5 Sternen
Georgine N.

Eine wirklich professionelle und ausführliche Beratung erhalten, zudem noch für die Zukunft ein paar wichtige Tipps bekommen um mein Anliegen voran zu bringen. Kann ich nur weiter empfehlen!

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4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht nur in Ausnahmefällen. Um eine möglichst hohe Zahlung zu erreichen, ist daher Verhandlungsgeschick gefragt. Die Erfahrung und Autorität eines Anwalts mit Schwerpunkt Abfindungen kann in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ausschlaggebend sein. Ist Ihre Kündigung fehlerhaft, kann der Anwalt z. B. mit einer Kündigungsschutzklage Druck auf Ihren Arbeitgeber ausüben, um ihn zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu bewegen.

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Anwalt für Abfindungen aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Überlassen Sie die Abfindungsverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber einem Anwalt, kann dieser womöglich mehr als die Regelabfindung für Sie erreichen – und dann einen Teil der Summe als Vergütung behalten. Alternativ können Sie ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Unsere Top Partner-Anwälte für Abfindung

Konstantina Ntzemou Angelopoulou
Konstantina Ntzemou Angelopoulou
Rechtsanwältin
Kadir Dumlu
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Juliane Graf
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Linda Blunk
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Michaela Bernhofer-Schnöll
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Kai Wiegand
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Stefan Schröder
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Rechtsanwalt

Anwalt Abfindung: Was muss ich wissen?

Sie haben nach jahrelanger Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Nach plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes besteht die Chance, zumindest eine Abfindung zu erhalten. Ist Ihre Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft? Dann wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage. Haben Sie einen vertraglichen Anspruch auf die Entschädigung? Verhandeln Sie klug mit Ihrem Arbeitgeber – die Abfindungshöhe ist variabel.

Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe entgegenzutreten. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und beweist Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers. Nach erfolgreicher Klage setzt der Anwalt Ihre Abfindung mit Verhandlungsgeschick und stichhaltigen Argumenten schnell durch.

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Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Die Abfindung ist eine freiwillige, einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein gesetzlicher Anspruch durch § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestehen.

Ein Anspruch auf Abfindung kann aber auch möglich sein durch Vereinbarung im:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Sozialplan
  • Kündigungsschreiben

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung:

  • Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutzgesetz gilt für den Arbeitnehmer: Der Betrieb muss mehr als 10 Mitarbeiter haben und der Arbeitnehmer muss länger als 6 Monate dort angestellt sein.
  • Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1a KSchG an, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt
  • Der Mitarbeiter lässt die 3-wöchige Frist für die Klage verstreichen.

Wenn der Arbeitgeber die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung anbietet, legt der § 1a KSchG auch die Höhe der Abfindung fest: 0,5 Brutto-Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.

Achtung: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Abfindung gemäß § 1a KSchG zu machen. Aber wenn sie es im Kündigungsschreiben machen, ist es verbindlich.

Abfindung nach Kündigungsschutzklage

Ist die Kündigung unrechtmäßig, können können Arbeitnehmer auch mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erreichen. Nach Erhalt der Kündigung bleiben 3 Wochen Zeit, die Klage einzureichen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abfindung kann Sie dabei unterstützen, nachzuweisen, dass die Kündigung unzulässig ist, und alle notwendigen Dokumente rechtzeitig beim Gericht einreichen.

Dann haben Sie die Chance, im Gütetermin mit der Unterstützung des Anwalts eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Einigen Sie sich auf einen Vergleich, ist der Prozess beendet – ein Klageverfahren ist nicht mehr notwendig. Sie sparen sich die Prozesskosten.

Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Abfindung gerichtlich durchzusetzen. Ist Ihre Kündigung nachweislich fehlerhaft und unberechtigt, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern und zur Rücknahme der Kündigung verpflichten.

Abfindung ist Verhandlungssache – Anwalt kann helfen

Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Auch die 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr sind nur ein Richtwert für die Höhe der Abfindung – mehr ist möglich.

Ein Anwalt kann Ihre Kündigung und die Chancen auf eine Abfindung prüfen. Er kann Fehler im Kündigungsschreiben identifizieren und die Chancen einer Kündigungsschutzklage einschätzen.

Der Anwalt kann für Sie die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen und versuchen, eine höhere Abfindung zu erzielen.

Lassen Sie Ihr Anliegen jetzt kostenlos von einem Anwalt einschätzen.
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