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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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  • Anspruch auf Abfindung prüfen
  • Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen
  • Mögliche Abfindung berechnen
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Klage einreichen
  • Anspruch vor Gericht durchsetzen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Johann Sebastian P.

Im Wesentlichen hat er meine Frage zusammendfassend wiederholt und mir kurz meine Möglichkeiten aufgezeigt. Also mehr als ich erwartet habe.

5,00 von 5 Sternen
Ursula H.

Sehr gute erste Beratung, sehr sympatischer Anwalt. Verschiedene Optionen wurden aufgezeigt und kein "Buchungsdruck" aufgebaut.

5,00 von 5 Sternen
Klaus G.

Bei unserem sehr schwierigen Anliegen hat uns Frau Fey absolut vorbildlich unterstützt und geholfen. Obwohl aus objektiven Gründen bisher noch keine Endlösung gefunden werden konnte, hat Sie uns auch jetzt schon angeboten zu gegebenem Zeitpunkt weiter zu helfen, um unsere Forderungen dann endgültig durchsetzen zu können. Schneller und besser geht es nicht! Ganz vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Karoline D.

Sehr netter Erstkontakt! Sehr hilfsbereit und kompetent. Absolut nützliche Tipps gegeben. Absolut zu empfehlen. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Dieter R.

Der gegebene Tip war sehr gut und hilfreich. Rücktritt hat funktioniert. Anzahlung wird zurückerstattet. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Priska S.

Die Antwort auf mein Anliegen hat mir für die nächsten Schritte und Entscheidungen gut weiterhelfen können- vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Marcel E.

Herr Wübbe hat es super verständlich erklärt und mir Chancen eingeräumt, wie man diesen Kampf gewinnen könnte. Alles in allem ein super Rechtsanwalt, so stellt man sich ein perfekte Beratung vor :)

5,00 von 5 Sternen
M. N.

Konnte sehr offen und verständlich die nächsten Schritte erklären. Jede Frage wurde kompetent und ausführlich beantwortet und entspannte dadurch die Situation. Er nahm sich Zeit, um alles zu klären und wirkte nicht gewinnorientiert. Gerne wieder!

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  • Abfindung bei Kündigung wegen der Corona-Krise
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  • Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag
Verhandlung
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  • Einigung mit dem Arbeitgeber
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Gerichtliche Durchsetzung
  • Kündigungsschutzklage einreichen
  • Vertretung vor Gericht
  • Vergleich & Abfindung aushandeln

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Anwalt für Abfindung

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Anwälte
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Bewertung
4,82 Ø / 5
Kunden bewerten advocado Anwälte mit 4,82 von 5 Sternen.

Häufig gestellte Fragen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht nur in Ausnahmefällen. Um eine möglichst hohe Zahlung zu erreichen, ist daher Verhandlungsgeschick gefragt. Die Erfahrung und Autorität eines Anwalts mit Schwerpunkt Abfindungen kann in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ausschlaggebend sein. Ist Ihre Kündigung fehlerhaft, kann der Anwalt z. B. mit einer Kündigungsschutzklage Druck auf Ihren Arbeitgeber ausüben, um ihn zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu bewegen.

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Anwalt für Abfindungen aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Überlassen Sie die Abfindungsverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber einem Anwalt, kann dieser womöglich mehr als die Regelabfindung für Sie erreichen – und dann einen Teil der Summe als Vergütung behalten. Alternativ können Sie ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Unsere Top Partner-Anwälte für Abfindung

Kadir Dumlu
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Rechtsanwalt
Roland Schmidt
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Kai Wiegand
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Christian Kemmerer
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Andreas Neuber
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Levente B. Bräuer-Nagy
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Oktay Solmaz
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Reiner Meyer
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Rechtsanwalt

Anwalt Abfindung: Was muss ich wissen?

Sie haben nach jahrelanger Tätigkeit von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Nach plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes besteht die Chance, zumindest eine Abfindung zu erhalten. Ist Ihre Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft? Dann wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage. Haben Sie einen vertraglichen Anspruch auf die Entschädigung? Verhandeln Sie klug mit Ihrem Arbeitgeber – die Abfindungshöhe ist variabel.

Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, um Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe entgegenzutreten. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und beweist Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers. Nach erfolgreicher Klage setzt der Anwalt Ihre Abfindung mit Verhandlungsgeschick und stichhaltigen Argumenten schnell durch.

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Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Die Abfindung ist eine freiwillige, einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein gesetzlicher Anspruch durch § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestehen.

Ein Anspruch auf Abfindung kann aber auch möglich sein durch Vereinbarung im:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Sozialplan
  • Kündigungsschreiben

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung:

  • Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutzgesetz gilt für den Arbeitnehmer: Der Betrieb muss mehr als 10 Mitarbeiter haben und der Arbeitnehmer muss länger als 6 Monate dort angestellt sein.
  • Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1a KSchG an, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt
  • Der Mitarbeiter lässt die 3-wöchige Frist für die Klage verstreichen.

Wenn der Arbeitgeber die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung anbietet, legt der § 1a KSchG auch die Höhe der Abfindung fest: 0,5 Brutto-Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.

Achtung: Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Abfindung gemäß § 1a KSchG zu machen. Aber wenn sie es im Kündigungsschreiben machen, ist es verbindlich.

Abfindung nach Kündigungsschutzklage

Ist die Kündigung unrechtmäßig, können können Arbeitnehmer auch mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erreichen. Nach Erhalt der Kündigung bleiben 3 Wochen Zeit, die Klage einzureichen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abfindung kann Sie dabei unterstützen, nachzuweisen, dass die Kündigung unzulässig ist, und alle notwendigen Dokumente rechtzeitig beim Gericht einreichen.

Dann haben Sie die Chance, im Gütetermin mit der Unterstützung des Anwalts eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Einigen Sie sich auf einen Vergleich, ist der Prozess beendet – ein Klageverfahren ist nicht mehr notwendig. Sie sparen sich die Prozesskosten.

Ist keine Einigung möglich, folgt das Klageverfahren, um Ihren Anspruch auf Abfindung gerichtlich durchzusetzen. Ist Ihre Kündigung nachweislich fehlerhaft und unberechtigt, kann das Gericht Ihren Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern und zur Rücknahme der Kündigung verpflichten.

Abfindung ist Verhandlungssache – Anwalt kann helfen

Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Auch die 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr sind nur ein Richtwert für die Höhe der Abfindung – mehr ist möglich.

Ein Anwalt kann Ihre Kündigung und die Chancen auf eine Abfindung prüfen. Er kann Fehler im Kündigungsschreiben identifizieren und die Chancen einer Kündigungsschutzklage einschätzen.

Der Anwalt kann für Sie die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen und versuchen, eine höhere Abfindung zu erzielen.

4,83 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Arbeitsrecht mit 4,83 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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